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Rechtsprechung
   LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9978
LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19 (https://dejure.org/2020,9978)
LG Köln, Entscheidung vom 21.04.2020 - 31 O 220/19 (https://dejure.org/2020,9978)
LG Köln, Entscheidung vom 21. April 2020 - 31 O 220/19 (https://dejure.org/2020,9978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zugespitzte und plakative Äußerungen in politischer Diskussion zulässig

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16

    Wettbewerbsverstoß: Meinungsfreiheit für eine Handwerksinnung; Beachtung des …

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
    Im Gegensatz dazu sind Werturteile nicht dem Beweis ihrer objektiven Richtigkeit zugänglich, sondern durch das Element des Wertens, Meinens und Dafürhaltens geprägt (BGH WRP 2018, 682 Rn. 29 - Verkürzter Versorgungsweg II).

    In diesem Fall wird die Äußerung insgesamt als Werturteil behandelt (BGH WRP 2018, 682 Rn. 29 - Verkürzter Versorgungsweg II;… OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 28.3.2019 - 6 U 203/18, BeckRS 2019, 6214).

    Wie der BGH entschieden hat, sind sogar Innungen, die in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sind, grundrechtsfähig, soweit nicht die Funktion als Teil der öffentlichen Verwaltung, sondern die Wahrnehmung der gemeinsamen berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen der in den Verbänden zusammengeschlossenen Berufsträger betroffen ist (BGH GRUR 2018, 622 - Verkürzter Versorgungsweg II).

    Zu ihnen gehört auch die lauterkeitsrechtliche Bestimmung des § 4 Nr. 1 UWG, die ihrerseits allerdings im Lichte der Bedeutung des Art. 5 I GG auszulegen und daher in ihrer dieses Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst einzuschränken ist (BGH GRUR 2018, 622 - Verkürzter Versorgungsweg II;… BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf).

    Von Bedeutung ist weiter das Maß an Herabsetzung, das mit der Äußerung einhergeht (BGH GRUR 2018, 622 - Verkürzter Versorgungsweg II).

    Selbst wenn dies zugunsten der Klägerin unterstellt wird, wäre dieses Gebot gleichwohl im konkreten Fall stark gelockert, weil der Beklagte sich im Rahmen seiner Tätigkeit als Interessenvertreter äußert (BGH GRUR 2018, 622 Rn. 40 - Verkürzter Versorgungsweg II) und er in keiner Weise hoheitlich tätig wird und mangels zugewiesener Funktion auch nicht werden kann.

    Ob die Einschätzung des Präsidenten des Beklagten in jeder Hinsicht zutrifft, ist unerheblich (vgl. BGH GRUR 2018, 622 Rn. 41 - Verkürzter Versorgungsweg II).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines …

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
    Weltanschauliche, wissenschaftliche, redaktionelle oder verbraucherpolitische Äußerungen von Unternehmen oder anderen Personen, die nicht in funktionalem Zusammenhang mit der Absatz- oder Bezugsförderung stehen, unterfallen demnach nicht dem UWG (BGH, GRUR 2016, 710 Rn. 12 - Im Immobiliensumpf, mwN).

    Dient aber eine beanstandete Handlung vorrangig der Verfolgung politischer Zwecke, steht dies nach der Rechtsprechung des BGH der Einordnung als geschäftliche Handlung entgegen (BGH GRUR 2016, 710 - Im Immobiliensumpf).

    In die Gesamtwürdigung sind betroffene Grundrechtspositionen einzubeziehen (BGH GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf).

    Rn. 50 Tatsachen sind Vorgänge oder Zustände, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen dem Wahrheitsbeweis zugänglich ist (…vgl. BGH GRUR 1997, 396, 398 [BGH 31.01.1996 - VI ZR 386/94], Rnr. 38 - Polizeichef;… BGH GRUR 2009, 1186 [BGH 14.05.2009 - I ZR 82/07] Rnr. 15 - Mecklenburger Obstbrände; BGH WRP 2016, 843 [BGH 31.03.2016 - I ZR 160/14] Rnr. 23 - Im Immobiliensumpf).

    Zu ihnen gehört auch die lauterkeitsrechtliche Bestimmung des § 4 Nr. 1 UWG, die ihrerseits allerdings im Lichte der Bedeutung des Art. 5 I GG auszulegen und daher in ihrer dieses Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst einzuschränken ist (BGH GRUR 2018, 622 - Verkürzter Versorgungsweg II;… BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter; GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
    Zu ihnen gehört auch die lauterkeitsrechtliche Bestimmung des § 4 Nr. 1 UWG, die ihrerseits allerdings im Lichte der Bedeutung des Art. 5 I GG auszulegen und daher in ihrer dieses Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst einzuschränken ist (BGH GRUR 2018, 622 - Verkürzter Versorgungsweg II; BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf).

    Wegen des nach Art. 12 I und Art. 2 I iVm Art. 1 I GG gebotenen Schutzes des Geschäftsrufs der Betroffenen bedarf es regelmäßig einer Abwägung der widerstreitenden Interessen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter).

    Meinungsäußerungen, die zugleich wettbewerblichen Zwecken dienen, sind dabei strenger zu bewerten als Äußerungen, die nicht den lauterkeitsrechtlichen Verhaltensanforderungen, sondern lediglich dem allgemeinen Deliktsrecht unterliegen (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter;… Köhler/Bornkamm, § 4 Rn. 1.21).

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche …

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
    Je mehr das Interesse der sich Äußernden auf politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit gerichtet ist, desto eher ist ihre Äußerung in Abwägung mit anderen Belangen gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 11, 409 = GRUR 2008, 81 [83] - Pharmakartell).

    Entsprechend ist das Interesse des sich Äußernden klar auf politische Belange der Allgemeinheit bezogen, so dass bei der entsprechenden Äußerung ein größerer Spielraum zu gewähren ist (BVerfGE 11, 409 = GRUR 2008, 81 [83] - Pharmakartell).

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in …

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
    Rn. 24 Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellrechtlichen Anspruchs, dessen Bestehen insoweit zu unterstellen ist (BGH WRP 2016, 1494 Rn. 12 - Notarielle Unterlassungserklärung;… BGH WRP 2019, 1013 Rn. 30 - Cordoba II, zit. nach Köhler/Bornkamm 38. Aufl. 2020, UWG § 12 Rn. 2.15).

    Nur wenn das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise aus besonderen Gründen fehlt, z.B weil das Gericht unnütz, unlauter oder prozesszweckwidrig bemüht wird (…Köhler/Bornkamm, 38. Aufl. 2020, UWG § 12 Rn. 2.15) ist eine solche Klage als unzulässig abzuweisen (BGH GRUR 2016, 1316 - Notarielle Unterlassungserklärung).

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
    Bei werblichen Äußerungen über Themen von erhöhter gesellschaftlicher, politischer oder sozialer Bedeutung, die zum geistigen Meinungskampf in der Öffentlichkeit anregen sollen, unterliegt der Nachweis einer solchen Gefährdung besonderen Anforderungen (vgl. BVerfGE 107, 275 [281] = GRUR 2003, 442 - Benetton-Werbung II).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
    Eine Einschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit durch lauterkeitsrechtliche Bestimmungen setzt deshalb die Feststellung einer Gefährdung des an der Leistung orientierten Wettbewerbs voraus (vgl. BVerfG, GRUR 2002, 455 [456] - Tier- und Artenschutz).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
    Rn. 50 Tatsachen sind Vorgänge oder Zustände, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen dem Wahrheitsbeweis zugänglich ist (vgl. BGH GRUR 1997, 396, 398 [BGH 31.01.1996 - VI ZR 386/94], Rnr. 38 - Polizeichef;… BGH GRUR 2009, 1186 [BGH 14.05.2009 - I ZR 82/07] Rnr. 15 - Mecklenburger Obstbrände;… BGH WRP 2016, 843 [BGH 31.03.2016 - I ZR 160/14] Rnr. 23 - Im Immobiliensumpf).
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei …

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
    Rn. 24 Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellrechtlichen Anspruchs, dessen Bestehen insoweit zu unterstellen ist (…BGH WRP 2016, 1494 Rn. 12 - Notarielle Unterlassungserklärung; BGH WRP 2019, 1013 Rn. 30 - Cordoba II, zit. nach Köhler/Bornkamm 38. Aufl. 2020, UWG § 12 Rn. 2.15).
  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18

    Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
    Hiervon ist nach der Rechtsprechung dann auszugehen, wenn das beherrschende Motiv bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, für sich genommen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele sind und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. BGH, GRUR 2019, 966/968 - "Umwelthilfe";… Köhler/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. [2020], § 8 Rn. 4.10 jeweils mwN.).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 106/10

    Ferienluxuswohnung

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Abmahnaktion II - Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Rechtsverfolgung durch …

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 82/07

    Mecklenburger Obstbrände

  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 203/18

    Unlauteres Verhalten durch herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die …

  • OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 83/19

    Wettbewerbswidrigkeit der Führung der Bezeichnung "Fachverband …

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