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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 08.07.2021 - 05 O 640/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20659
LG Leipzig, 08.07.2021 - 05 O 640/20 (https://dejure.org/2021,20659)
LG Leipzig, Entscheidung vom 08.07.2021 - 05 O 640/20 (https://dejure.org/2021,20659)
LG Leipzig, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 05 O 640/20 (https://dejure.org/2021,20659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sparkasse darf Negativzinsen für Neukunden einführen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwahrentgelt für Girokonten zulässig?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Sparkasse darf Negativzinsen erheben - Sparkasse darf Negativzinsen erheben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Verwahrentgelt" für Geld auf dem Girokonto? - LG Leipzig: Sparkasse darf zusätzlich zu den Kontogebühren Negativzinsen kassieren

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwahrentgelte bei Girokonten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Individuelle Vereinbarung über Strafzinsen für neue Girokonten zulässig - Landgericht Leipzig zur Zulässigkeit von Verwahrentgelt für Guthaben auf Girokonten durch individuellen Vertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung der Werbung für das Kontomodell "VogtlangGiro Young" mit "kostenfreier Kontoführung für Schüler, Azubis und Studenten" wegen Irreführung bei gleichzeitiger Verlangung eines Verwahrentgelts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1533
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • LG Tübingen, 25.05.2018 - 4 O 225/17

    Die Erhebung von Negativzinsen im Wege eines Preisaushangs bei Einlagen auf einem …

    Auszug aus LG Leipzig, 08.07.2021 - 5 O 640/20
    Mit dem Landgericht Tübingen (Urteil vom 25.05.2018, 4 O 225/17) handle es sich bei der Erhebung eines Verwahrentgelts bzw. von Negativzinsen nicht um eine der AGB-Kontrolle entzogenen Preisabrede, sondern um eine kontrollfähige Preisnebenabrede, da die Regelung kein Entgelt für eine (Sonder-)Leistung der Bank zum Gegenstand habe, sondern die Beklagte allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten in ihrem eigenen Interesse auf den Kunden abwälze.

    Eine zusätzliche einseitige Festlegung eines Verwahrentgeltes, was eine doppelte Bepreisung einer bereits von den Kontoführungsgebühren abgegoltenen Leistung nach Auffassung des LG Tübingen (4 O 225/17) darstellt, liege hier nicht vor; im dortigen Rechtsstreit sei es anders als vorliegend um ein auch für Bestandsverträge geltendes und nur über Preisaushänge eingeführtes Verwahrentgelt gegangen.{RN:Randnummer}.

    Es ist herrschende Meinung, dass ein Preisaushang, der negative Zinsen für das Passivgeschäft vorsieht, unwirksam ist, wenn dieser im Zusammenhang mit der verwendeten Zinsanpassungsklausel auch Altverträge erfasst (…dazu Staudinger/Piekenbrock/Rodi, BGB (2019), Anh. zu §§ 305-310, Rn. F91; ferner LG Tübingen, 4 0 225/17, Rn. 22).

  • LG Tübingen, 26.01.2018 - 4 O 187/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Einführung von Negativzinsen bei …

    Auszug aus LG Leipzig, 08.07.2021 - 5 O 640/20
    c) Die vorliegend zu beurteilende Sachlage trifft das Neugeschäft (auch bei Kundenwechselmodellen, s.o.) und ist mit derjenigen, die dem Urteil des Landgerichts Tübingen vom 26.01.2018 zugrunde lag (Az.: 04 0 187/17), nicht vergleichbar.

    Für das hier zu beurteilende Neugeschäft stufte auch das Landgericht Tübingen im Verfahren 04 0 187/17 die Vereinbarung negativer Zinsen (hier: Verwahrentgelt) als kontrollfreie und damit wirksame Preishauptabrede ein; als solche ist sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB grundsätzlich entzogen (…LG Tübingen, a.a.O., bei juris Rn. 60-62).

  • BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17

    Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

    Auszug aus LG Leipzig, 08.07.2021 - 5 O 640/20
    Das Ein- und Auszahlungsgeschäft wie das Ausführen von Überweisungen sind für den Girovertrag prägend und gehören damit zu den aus ihm erwachsenden Hauptleistungspflichten (…Ermann, BGB, 16. Aufl. 2020, § 675f Rn. 30; BGH XI ZR 768/17).

    Wegen des jederzeitigen Rückforderungsrechts des Kunden werden die den Sichteinlagen zugrunde liegenden Vertragsbeziehungen als unregelmäßige Verwahrung gem. § 700 BGB qualifiziert (BGH XI ZR 768/17; BGH WM 2015, 1704;… Kümpel/Mülbert u.a., Bank- und Kapitalmarktrecht, 5. Aufl. 2019, Rn. 3.850).

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus LG Leipzig, 08.07.2021 - 5 O 640/20
    Darüber hinaus erfasst das Giroverhältnis weitere Leistungen der Bank (§ 675 Abs. 2 S. 2 BGB), insbesondere eine Verwahrungsfunktion (…BGH, a.a.O.; BGH WM 2015, 1704).

    Wegen des jederzeitigen Rückforderungsrechts des Kunden werden die den Sichteinlagen zugrunde liegenden Vertragsbeziehungen als unregelmäßige Verwahrung gem. § 700 BGB qualifiziert (BGH XI ZR 768/17; BGH WM 2015, 1704;… Kümpel/Mülbert u.a., Bank- und Kapitalmarktrecht, 5. Aufl. 2019, Rn. 3.850).

  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen …

    Auszug aus LG Leipzig, 08.07.2021 - 5 O 640/20
    Darauf, ob ein Entgelt erhoben wurde, käme es allerdings nicht an; Gegenstand der Inhaltskontrolle einer AGB-Klausel ist der objektiv-generalisierende Inhalt unabhängig von ihrer Anwendung im Einzelfall (BGH NJW 1989, 582).
  • OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Betreibers einer …

    Auszug aus LG Leipzig, 08.07.2021 - 5 O 640/20
    Eine Klauselverwendung i.S.d. § 1 UKlaG setzt nicht voraus, dass es bereits zu einem Vertragsschluss gekommen ist und dass die AGB wirksam einbezogen wurden (OLG Köln, Urt. vom 26.2.2016, I 6 U 90/15, bei iuris Rn. 91).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 197/09

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährung des Primär- und des Sekundäranspruchs

    Auszug aus LG Leipzig, 08.07.2021 - 5 O 640/20
    Girokonten als Sichteinlagen seien ferner in der rechtlichen Bewertung nicht mit Sparverträgen (dazu BGH IX ZR 197/09) gleichzusetzen.
  • LG Berlin, 28.10.2021 - 16 O 43/21

    Keine Verwahrentgelte auf Girokonten/Tagesgeldkonten

    In der Rechtsprechung gehen das LG Leipzig (BKR 2021, 499 Rn. 40, 46) und das LG Tübingen (…BKR 2018, 128 Rn. 62) im Rahmen der jeweils zu beurteilenden Sachverhalte ebenfalls von einem eigenständigen Vertragsverhältnis über die Verwahrung aus.
  • LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21

    Strafzinsen sind unzulässig

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Beklagten in Bezug genommenen Urteil des Landgerichts Leipzig (BKR 2021, 499).

    Der dort entschiedene Fall unterschied sich insoweit von dem hier vorliegenden, dass dort neben dem Verwahrentgelt gerade keine Kontoführungsgebühr erhoben worden war (LG Leipzig BKR 2021, 499 Rn. 55).

    Ferner hat die Beklagte auch schon nicht substantiiert dazu vorgetragen, weshalb es für sie einen größeren Aufwand bedeutet, ein Guthaben von mehr als 10.000 EUR zu verwahren als ein geringeres, womit sie mithin das Verwahrentgelt konkret rechtfertigt (vgl. dahingehend auch Anm. von Knops zu LG Leipzig, Urt. v. 8.7.2021 - 05 O 640/20, BKR 2021, 499, 504).

    Die Ansicht des LG Leipzig, wonach kein Kontrollbedürfnis besteht, soweit zusätzlich zu einer womöglich problematischen AGB-Klausel eine Einbeziehung über eine Individualabrede geschieht (BKR 2021, 499 Rn. 49), teilt die Kammer nicht.

  • BGH, 04.02.2025 - XI ZR 65/23

    Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten ("Negativzinsen") in Verträgen …

    Rn. 17 (1) Eine Meinung nimmt an, dass solche Vereinbarungen der Inhaltskontrolle unterliegen und den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (LG Tübingen, ZBB 2018, 332; LG Berlin, WM 2021, 2336;… MünchKommHGB/Fest, 5. Aufl., Bd. 6, N. Einlagengeschäft, Rn. 448 ff.; Dehne-Niemann, jurisPR-BKR 5/2022 Anm. 1; Feldhusen, VuR 2023, 323, 330 f.; Görner/Korff, VuR 2018, 337, 338; Knops, BKR 2021, 499, 504; Korff, jurisPR-BKR 2/2018 Anm. 4; Niebling, MDR 2018, 712, 713; Bode, VuR 2022, 20, 24; Sorge, jurisPR-BKR 11/2023 Anm. 1; wohl auch Guggenberger/Guggenberger, WM 2022, 1469, 1470 f.; Wagner, BKR 2017, 315, 318).

    Rn. 18 (2) Die Gegenauffassung hält solche Vereinbarungen im Rahmen neu abgeschlossener Giroverträge mit unterschiedlicher Begründung für wirksam (OLG Dresden, WM 2023, 1262; KG, ZIP 2024, 286; LG Leipzig, BKR 2021, 499; LG München I, ZIP 2024, 226;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl., § 307 Rn. 69;… BeckOGK BGB/C. Weber, Stand: 1.10.2024, § 488 Rn. 226.2;… MünchKommBGB/Fornasier, 9. Aufl., § 307 Rn. 234;… MünchKommBGB/Berger, 9. Aufl., vor § 488 Rn. 69;… Staudinger/Rodi, BGB, Neubearb.

    2022, Anh zu §§ 305-310 Rn. F 95;… PWW/Fehrenbacher, BGB, 18. Aufl., § 700 Rn. 4;… Langner in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 45 Rn. 84 ff.;… Servatius in Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar, 3. Aufl., Kap. 35, Rn. 25e;… Peterek in Kümpel/Mülbert/Früh/Seyfried, Bankrecht und Kapitalmarktrecht, 7. Aufl., Rn. 9.120;… Schwintowski, Bankrecht, 6. Aufl., Kap. 8 C., Rn. 46; Beyer, WuB 2022, 357 ff.; Binder/Ettensberger, WM 2015, 2069, 2072; Binder, ZBB 2023, 217, 222; Edelmann, WuB 2018, 248, 252; Freitag, JZ 2022, 132, 135 ff.; ders., ZBB 2018, 269, 277; Homberger, EWiR 2022, 163, 164; Kapoor, RdZ 2023, 202 f.; Langner/Brocker, WM 2017, 1917, 1922; Langner/Müller, WM 2015, 1979, 1984 f.; Manhardt, BKR 2023, 622, 625 f.; Mülbert/Kopke, WM 2024, 1595, 1598 ff.; Omlor, EWiR 2021, 547, 548; Placzek, RdZ 2022, 26, 31; Radke, BKR 2019, 178, 181;… ders., Negative Nominalzinsen im Zins- und Bankvertragsrecht, 2019, S. 103;… Strobel, NJW 2021, 881 Rn. 35; ders., BKR 2022, 96, 100; Suendorf-Bischof, BKR 2019, 279, 283 ff.; Thume, EWiR 2022, 67, 68; Vogel, BKR 2018, 45, 52 ff.; Wollgarten/Bohne, BKR 2022, 109, 113 ff.;… wohl auch Erman/Graf v. Westphalen, BGB, 17. Aufl., § 675f Rn. 48).

    Daraus kann entgegen teilweise vertretener Ansicht (LG Leipzig, ZIP 2021, 1533, 1536;… Staudinger/Rodi, BGB, Neubearb. 2022, Anh zu §§ 305-310 Rn. F 93) nicht abgeleitet werden, dass der Verwahrer auf die Nutzung des von ihm verwahrten Kapitals beschränkt sein soll und vom Hinterleger keine Vergütung für die Verwahrung verlangen darf.

  • LG Frankfurt/Main, 18.11.2022 - 25 O 228/21

    Klauseln über Verwahrentgelte (sog. "Strafzinsen") unwirksam

    Eine rechtlich nicht geregelte, echte Zusatz- oder Nebenleistung der Beklagten auf Verwahrung besteht im Hinblick hierauf nicht (anders wohl LG Leipzig, Urteil vom 8.7.2021 - 5 O 640/20 und OLG Dresden, Urteil vom 18.1.2022 - 8 U 1389/21).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2023 - 3 U 286/22

    Klausel über Verwahr- und Guthabenentgelte für Spareinlagen

    Dies sehe auch das Landgericht Leipzig so (Urteil vom 08.07.2021, Az. 5 O 640/20).
  • OLG Dresden, 30.03.2023 - 8 U 1389/21

    Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 08.07.2021, Az. 5 O 640/20, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 08.07.2021 (Az. 05 O 640/20) wie folgt zu entscheiden:.

  • OLG Dresden, 18.01.2022 - 8 U 1389/21

    Wirksamkeit einer Klausel in den AGB einer Bank über ein Verwahrentgelt für …

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 08.07.2021 - 5 O 640/20 ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

    Der Kläger verweist insoweit auf eine Besprechung des landgerichtlichen Urteils von Knops (BKR 2021, 499/504) und macht sich die dortigen Ausführungen zu eigen, wonach angesichts der umfangmäßig großen Freibeträge, die den Geschäftsbanken eingeräumt würden und unter Berücksichtigung des Umfangs, in dem die Beklagte ihrerseits Darlehen vergeben habe, nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Beklagte in nennenswertem Umfang Zahlungen an die Deutsche Bundesbank in Höhe des negativen Einlagesatzes in Höhe von 0, 5 % leiste.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 08.07.2021 (Az. 05 O 640/20) wie folgt zu entscheiden:.

    Anders, als die Berufung unter Verweis auf Knops (BKR 2021, 499, 503) meint, ist auch bei der unregelmäßigen Verwahrung die Vereinbarung eines Verwahrentgelts möglich, auch wenn dies nicht, wie bei der Sachverwahrung, gesetzlich bereits vorgesehen ist (…Schimansky/Bunte/Lwowski/Schürmann/Langner, 5. Auflage, § 70 Rn. 25c).

  • OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 3203/22

    Unzulässige AGB zu Verwahrentgelten bei Girokonten und Tagesgeldern

    Hinzu kommt, dass die praktische Abwicklung von Zahlungsdiensten jedenfalls kein beliebig hohes Guthaben verlangt; erforderlich ist dazu lediglich ein Betrag, der den kurzfristig zu erwartenden Zahlungsaufträgen entspricht (vgl. LG Leipzig, Urteil vom 8. Juli 2021, 05 O 640/20, BKR 2021, 499, Rn. 47; OLG Dresden…, Beschluss vom 18. Januar 2022, 8 U 1389/21, BKR 2022, 247, Rn. 21; Freitag, JZ 2022, 132 (134)).

    Jedenfalls, dann, wenn - wie hier mit 10.000,00 EUR - ein ausreichender Freibetrag vorgesehen ist, ist die Entgeltklausel damit kontrollfreie Preishauptabrede (LG Leipzig, Urteil vom 8. Juli 2021, 05 O 640/20, BKR 2021, 499, Rn. 40; eine solche Grenze für entbehrlich haltend Rodi, EWiR 2022, 289 (290);… Staudinger/Rodi (2022) Anh. zu §§ 305-310 Rn. F 92c).

    Den entsprechenden Weg haben z.B. die Banken in den Fällen, die Gegenstand der Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Urteil vom 30. März 2023, I-20 U 16/22, ZIP 2023, 902), des LG Leipzig (Urteil vom 8. Juli 2021, 05 O 640/20, BKR 2021, 499, Rn. 53) und des LG Berlin (Urteil vom 28. Oktober 2021, 16 O 43/21, BKR 2022, 109) waren, gewählt, indem sie jeweils in Fußnoten die Anwendbarkeit auf Verträge eingeschränkt haben, die ab einem dort angegebenen Zeitpunkt neu abgeschlossen wurden.

    Rn. 62 bb) Auch wenn man daher Kreditinstitute grundsätzlich für berechtigt hält, in Verträgen über Girokonten Verwahrentgelte zu fordern (dazu oben), läge damit wieder ein substantieller Eingriff in das vereinbarte Pflichtengefüge vor, der einer gesonderten Abrede bedarf (siehe nur Omlor, EWiR 2021, 547 (548 f.)).

  • LG München I, 20.04.2026 - 29 O 15948/25

    Negativzinsen, Verwahrentgelt, Hauptleistungspflicht, Transparenzgebot, …

    Den Gesetzesmaterialen (Mugdan. Die gesamten Materialien zum BGB für das Deutsche Reich, Band II, S. 2375) ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber von einer Vergütung der Bank für die Verwahrung von Geld ausgegangen ist: "Auch wenn der Verwahrer, zB die Bank, dem Hinterleger einen - stets niedrigeren - Zins gewähre, so diene dieser nicht wie die Darlehenszinsen als Ersatz für die entzogene Kapitalnutzung und etwa als Risikoprämie, sondern nur als Beteiligung des Hinterlegers an dem Vorteile, welchen der Verwahrer durch die Nutzung des Kapitals ziehe." Daraus kann entgegen teilweise vertretener Ansicht (LG Leipzig BKR 2021, 499 = ZIP 2021, 1533 (1536);… Staudinger/Rodi, 2022, BGB Anh zu §§ 305-310 Rn. F 93) nicht abgeleitet werden, dass der Verwahrer auf die Nutzung des von ihm verwahrten Kapitals beschränkt sein soll und vom Hinterleger keine Vergütung für die Verwahrung verlangen darf.
  • LG Berlin, 09.03.2023 - 52 O 103/22

    Sparda-Bank Berlin unterliegt erneut im Streit um Bankgebühren

    Die Unterzeichnung einer Formularabrede, ohne dass der Kunde einen Einfluss auf diese Vertragsgestaltung hätte, macht die Vereinbarung nicht zu einer individuellen, weshalb sie auch nicht kontrollfrei sein kann (s. auch Knops, BKR 2021, 499, 504).
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