Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 105 Abs 2a S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 6 Abs 1 KrWG, § 33 Abs 1 KrWG, § 7 Abs 1 VerpackG
Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche Radizierung; Verhältnis zum Abfallrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfassung von Einwegverpackungen für Produkte zum Mitnehmen (take-away-Verpackungen) durch eine kommunale Verpackungssteuer; Anforderungen für die Annahme der örtlichen Radizierung der Steuer; Abschliessende bundesrechtliche Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ...
Kurzfassungen/Presse (6)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Tübingen darf keine Verpackungssteuer erheben; Urteilsgründe liegen vor
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Verpackungssteuersatzung Tübingen unwirksam; Normenkontrollantrag erfolgreich
- lto.de (Kurzinformation)
McDonald's Recht gegeben: Tübingen darf keine Verpackungssteuer erheben
- lto.de (Kurzinformation)
Urteilsgründe vorgelegt: Daran scheiterte Tübingens Verpackungssteuer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anwendung einer kommunalen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Produkte zum Mitnehmen
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Stadt, der Müll und der VGH Mannheim - Vom vorläufigen Ende der Tübinger kommunalen Verpackungssteuer
Sonstiges
- VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)
M. gegen Stadt Tübingen wegen Gültigkeit der Satzung der Stadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer vom 30.01.2020 i.d.F. der Änderungssatzung vom 27.07.2020 (Bekanntmachung am 08.08.2020)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
- BVerwG, 24.05.2023 - 9 CN 1.22
- BVerfG, 27.11.2024 - 1 BvR 1726/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Der Umstand, dass bei einem Verkauf als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk der Konsum und damit auch der Verbrauch der Verpackung am häufigsten im Gemeindegebiet stattfindet und dementsprechend dies den "typischsten" Fall des Verbrauchs darstellt, genügt nicht für die Annahme der örtlichen Radizierung der Steuer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23.07.1963 - 2 BvL 11/61 - und Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 u.a. - jeweils juris).Rn. 36 Von dieser grundlegenden Maßgabe sei das Bundesverfassungsgericht auch nicht in der Entscheidung zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 u.a. -) abgewichen.
Die Bemessungsgrundlage der Steuer in § 4 Abs. 1 VStS erfasst die zu verbrauchenden Verpackungseinheiten, rechtfertigt also ihre Ertragswirkung aus der im Verbrauch vermuteten Leistungsfähigkeit des Verbrauchers (BVerfG, Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 u.a. - juris Rn. 73).
Rn. 103 Von der Maßgabe, dass eine örtliche Steuer normativ auf den Verzehr an Ort und Stelle abstellen müsse, ist das Bundesverfassungsgericht auch im Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74) nicht abgewichen.
Vor diesem tatsächlichen Hintergrund führte das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74) wörtlich aus: "Der Steuertatbestand begrenzt den Steuergegenstand auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle und stellt damit typisierend darauf ab, dass die Verpackung im Gemeindegebiet verbraucht wird".
Rn. 105 Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74) wörtlich ausführt, "[d]ie Einwände der Beschwerdeführerinnen, ihre Waren könnten auch an anderer Stelle verzehrt werden und würden insbesondere beim Verkauf im Bereich des Drive-In nicht im Gemeindegebiet verbraucht, betreffen Besonderheiten einzelner Verbrauchsformen und stellen die Örtlichkeit der Verpackungssteuer in ihrem auf das Gemeindegebiet bezogenen Typus nicht in Frage", ist diese Formulierung sicherlich missverständlich.
Rn. 124 3. Die dargestellte Unwirksamkeit des Steuertatbestands in § 1 Abs. 1 2. Alternative VStS, wonach der Verkauf der Produkte zum Mitnehmen, das heißt "als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk", steuerlich erfasst wird, führt - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - nicht nur zu einer Teilunwirksamkeit der Verpackungssteuersatzung; die Satzung der Antragsgegnerin ist insgesamt für unwirksam zu erklären, auch wenn der Steuertatbestand in § 1 Abs. 1 1. Alternative VStS Einwegverpackungen für Speisen und Getränke "für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle" erfasst und damit die Voraussetzungen der Örtlichkeit im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG insoweit erfüllt (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74;… Beschluss vom 23.07.1963, aaO juris Rn. 60 und 61).
Rn. 128 Nur wenn der Satzungsgeber im Laufe des Verfahrens zur Aufstellung der Verpackungssteuersatzung unmissverständlich seinen Willen zum Ausdruck gebracht hätte, trotz des mit der Einführung der Steuer verbundenen Verwaltungsaufwands und der mit Blick auf die Ausführungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998, aaO) verbundenen rechtlichen Risiken bzw. Unwägbarkeiten auch eine Satzung im Sinne einer "kleinen Lösung" zu erlassen, könnte dies die Annahme einer wirksamen Restregelung rechtfertigen.
Der Steuergesetzgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (BVerfG…, Urteil vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 49; Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 54 bis 56).
Sobald der Sachgesetzgeber für einen Sachgegenstand Regelungen trifft, muss der Gesetzgeber diese bei steuerlichen Lenkungen beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 57 bis 59;… Beschluss vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/20 - juris Rn. 12; zur Kritik am Prinzip der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung vgl. etwa Sendler, NJW 1998, 2875; Brüning, NVwZ 2002, 33; Kloepfer/Bröcker, DÖV 2001, 1 ff.).
Rn. 133 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dem Bundesgesetzgeber durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG die Zuständigkeit zur umfassenden Regelung des Rechts der Abfallwirtschaft eingeräumt (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 62).
Im Hinblick auf diese Vorrangstellung der Sachgesetzgebung hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, die damalige Verpackungssteuer der Stadt Kassel laufe in ihrer Ausgestaltung als Lenkungssteuer den bundesrechtlichen Vorgaben des Abfallrechts zuwider (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 78 ff.).
Die Endverkäufer des Einwegmaterials werden in Konkurrenz zu Anbietern von Mehrwegbehältnissen durch das Steuerrecht veranlasst, auf Mehrwegsysteme umzustellen oder das ausgegebene Einwegmaterial zurückzunehmen und stofflich außerhalb der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zu verwerten (so BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 79 zur Kasseler Verpackungssteuer).
Wegen der Wirkungslosigkeit der Zielfestlegungen wurden diese allerdings zeitnah durch die Verpackungsverordnung abgelöst (vgl. dazu auch BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 86 bis 91).
Die Verpackungsverordnung sei demnach Ergebnis der kooperativen Beteiligung der betroffenen Kreise; sie fordere zudem ein weitgehendes Zusammenwirken, insbesondere auch unter Einbeziehung der Hersteller der Verpackungen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 92).
Die abfallgesetzlich vorgesehene Kooperation hingegen sei darauf gerichtet, möglichst alle Verantwortlichen innerhalb der Produktions- und Handelskette mit ihren fachlichen, technischen und ökonomischen Handlungsmitteln zu einer gemeinsamen und koordinierten Vermeidung von Verpackungsabfällen in Pflicht zu nehmen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 96).
Sowohl die damit verbundene Entlastung der Hersteller der Verpackungen und Zwischenvertreiber als auch die individuelle Ausrichtung seien geeignet, das von der Verpackungsverordnung gewollte Zusammenwirken aller Verantwortlichen zu beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 100).
Gerade die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in § 24 und § 25 KrWG stellen die Wirksamkeit des Kooperationsprinzips sicher; schon das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer davon gesprochen, dass die damalige Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen von Anfang an als "Knüppel im Sack" galt, um die Ziele des Abfallwirtschaftsrechts sicherzustellen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 81).
Insoweit beanspruchen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts weiterhin Geltung, wonach eine Verpackungssteuer den Lenkungsdruck ausschließlich auf die Endverkäufer/Steuerschuldner und Verbraucher ausrichte und die Endverkäufer in individuelle Lösungen dränge; sowohl die damit verbundene Entlastung der Hersteller (gemeint sind die Produzenten der Verpackungen) und Zwischenvertreiber als auch die individuelle Ausrichtung seien geeignet, das von der Verpackungsverordnung gewollte Zusammenwirken aller Verantwortlichen zu beeinträchtigen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 100).
Dies hatte bereits das Bundesverfassungsgericht bei der entsprechenden Befreiungsregelung der Kasseler Verpackungssteuersatzung als konzeptionellen Widerspruch zur Vorgängerregelung des Verpackungsgesetzes - der Verpackungsverordnung - angesehen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 101).
Rn. 167 f) Schließlich spricht auch die "Öffnungsklausel" in § 2 Abs. 5 VerpackG gegen eine Befugnis der Kommunen, eine Verpackungssteuer mit Lenkungswirkung in Abweichung von den Grundsätzen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.1998 (aaO) einführen zu können.
- BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61
Speiseeissteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Der Umstand, dass bei einem Verkauf als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk der Konsum und damit auch der Verbrauch der Verpackung am häufigsten im Gemeindegebiet stattfindet und dementsprechend dies den "typischsten" Fall des Verbrauchs darstellt, genügt nicht für die Annahme der örtlichen Radizierung der Steuer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23.07.1963 - 2 BvL 11/61 - und Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 u.a. - jeweils juris).Sie sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Speiseeisentscheidung (Beschluss vom 23.07.1963 - 2 BvL 11/61 -) dann gegeben, wenn die Steuer tatbestandlich an örtliche Gegebenheiten anknüpfe, vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde, und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen könne.
Da die seinerzeit zu beurteilende hessische Speiseeissteuer jede entgeltliche Abgabe von Speiseeis an Verbraucher im Gemeindegebiet und nicht nur die Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle besteuerte, gab sie nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts damit das Unterscheidungsmerkmal auf, das nach der Rechtsprechung für die "Abgrenzung der eng verwandten Getränkesteuer von der allgemeinen Umsatzsteuer maßgebend ist" (BVerfG, Beschluss vom 23.07.1963, aaO juris Rn. 60).
Nach dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss sich die örtliche Radizierung bereits aus der normativen Gestaltung des Steuertatbestands selbst ergeben; sie kann nicht aus der natürlichen Beschaffenheit des Gegenstands abgeleitet werden, dessen Gebrauch der Steuer unterworfen wird (Beschluss vom 23.07.1963, aaO juris Rn. 61;… Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 79).
Rn. 104 Mit diesen Ausführungen wird zwar die wörtliche Vorgabe in der Speiseeisentscheidung (Beschluss vom 23.07.1963, aaO juris Rn. 61) aufgeweicht, wonach "der normative Tatbestand des Gesetzes so gestaltet sein müsse, dass eine Abgabe zum Verbrauch außerhalb des Gemeindegebiets davon nicht betroffen sein könne" und "es nicht genügen könne, dass nach den Regeln der Lebenserfahrung darauf geschlossen werden könne, dass der Verzehr im Gemeindegebiet erfolge." Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Kasseler Verpackungssteuer können jedoch nicht so verstanden werden, dass bei der normativen Gestaltung des Steuertatbestands auf das Kriterium der örtlichen Radizierung verzichtet werden kann.
Rn. 107 Im Übrigen enthält auch das Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer explizit keinerlei Hinweise und erst Recht keine konkrete Aussage dahingehend, dass das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung zur örtlichen Radizierung einer kommunalen Verbrauchsteuer, wie sie in der sogenannten Speiseeisentscheidung entwickelt wurde (Beschluss vom 23.07.1963, aaO juris Rn. 47 ff.), aufgibt.
Sie würde das Tor zur Einführung aller möglichen Verbrauch- und Verkehrssteuern durch die Gemeinden öffnen; das Grundgesetz wollte aber den Ländern und Gemeinden nicht die Möglichkeit eröffnen, Sonderumsatzsteuern in beliebiger Form und Zahl einzuführen (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 23.07.1963 - 2 BvL 11/61 - juris Rn. 61).
Rn. 124 3. Die dargestellte Unwirksamkeit des Steuertatbestands in § 1 Abs. 1 2. Alternative VStS, wonach der Verkauf der Produkte zum Mitnehmen, das heißt "als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk", steuerlich erfasst wird, führt - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - nicht nur zu einer Teilunwirksamkeit der Verpackungssteuersatzung; die Satzung der Antragsgegnerin ist insgesamt für unwirksam zu erklären, auch wenn der Steuertatbestand in § 1 Abs. 1 1. Alternative VStS Einwegverpackungen für Speisen und Getränke "für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle" erfasst und damit die Voraussetzungen der Örtlichkeit im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG insoweit erfüllt (st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74; Beschluss vom 23.07.1963, aaO juris Rn. 60 und 61).
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Daraus folgt, dass das materielle Steuergesetz - und damit auch die hier in Rede stehende Obergrenze der Verpackungssteuersatzung - in ein normatives Umfeld eingebettet sein muss, welches die Gleichheit der Belastung auch hinsichtlich des tatsächlichen Erfolgs prinzipiell gewährleistet (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 - Leitsatz 1, juris Rn. 109).Führen Erhebungsregelungen dazu, dass ein gleichmäßiger Belastungserfolg prinzipiell verfehlt wird, kann die materielle Steuernorm nicht mehr gewährleisten, dass die Steuerpflichtigen nach Maßgabe gleicher Lastenzuteilung belastet wären (BVerfG, Urteil vom 27.06.1991, aaO juris Rn. 110; BVerwG…, Urteil vom 23.02.2011 - 6 C 22.10 - juris Rn. 106).
Im Veranlagungsverfahren bedarf das Deklarationsprinzip der Ergänzung durch das Verifikationsprinzip (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.06.1991, aaO juris Rn. 115).
- BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93
Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Lediglich aus steuererhebungstechnischen Gründen wird der Verkauf als Ersatzanknüpfungspunkt herangezogen (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1994 - 8 N 1.93 - juris Rn. 15).Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Örtlichkeit angenommen, sofern diese zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, nicht aber bei Produkten zum Mitnehmen (so auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1994 - 8 N 1.93 - juris Rn. 18 und 19 zur Kasseler Verpackungssteuer).
Bei Produkten zum Mitnehmen kann mit anderen Worten nicht angenommen werden, dass ihr Verbrauch ebenso wie der Verbrauch der Verpackung mit hoher Sicherheit im örtlichen Bereich der steuererhebenden Gemeinde erfolgt (so die Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 19.08.1994 - 8 N 1.93 - juris Rn. 19 zur Kasseler Verpackungssteuer).
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Rn. 119 Das Verfahrensrecht im Rahmen einer Besteuerung muss so ausgestaltet sein, dass es die gleichmäßige Umsetzung der steuerlichen Belastung - ohne unverhältnismäßige Mitwirkungsbeiträge der Steuerpflichtigen oder übermäßigen Ermittlungsaufwand der Behörde - in der regulären Besteuerungspraxis gewährleistet (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94, juris Rn. 70 ff.; BVerwG…, Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 31).Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne Weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02 - Leitsatz 2, juris Rn. 64 ff.).
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Rn. 119 Das Verfahrensrecht im Rahmen einer Besteuerung muss so ausgestaltet sein, dass es die gleichmäßige Umsetzung der steuerlichen Belastung - ohne unverhältnismäßige Mitwirkungsbeiträge der Steuerpflichtigen oder übermäßigen Ermittlungsaufwand der Behörde - in der regulären Besteuerungspraxis gewährleistet (vgl. BVerfG…, Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94, juris Rn. 70 ff.; BVerwG, Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 31).Rn. 125 Voraussetzung für die Teilbarkeit einer Satzung - hier der Verpackungssteuersatzung - ist, dass die ohne den unwirksamen Teil bestehende Restregelung sinnvoll bleibt (§ 139 BGB analog) und darüber hinaus mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne den zur Unwirksamkeit führenden Teil erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 30;… Urteil vom 07.07.1994 - 4 C 21.93 - juris Rn. 26;… Beschluss vom 30.10.2019 - 4 B 37.18 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 18.07.1989 - 4 N 3.97 - juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 31.07.2020 - 2 S 2777/19 - juris Rn. 121 ;… Urteil vom 16.09.2009 - 2 S 1466/07 - juris Rn. 60).
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.2011 - 2 S 1202/10
Abwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Gleichbehandlungsgebot
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Soweit diese der Verwaltung keinen eigenen Wertungs- oder Entscheidungsspielraum zuweisen, bleibt dieser kein Raum für eine Rechtsauslegung - etwa auf Grundlage einer Verwaltungsvorschrift oder einer Verwaltungsübung -, die in Widerspruch zur Rechtsvorschrift steht (vgl. dazu etwa BVerwG…, Urteil vom 10.12.1969 - XIII C 104.69 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.09.2011 - 2 S 1202/10 - juris Rn. 44; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 15.04.1993 - 2 L 260/92 - juris Rn. 22).Zudem würde der verfassungsrechtlich gesicherte Vorrang des Gesetzes, der die Vorrangigkeit des Gesetzes vor jeder staatlichen Willensäußerung niederen Ranges zum Inhalt hat, unzulässigerweise unterlaufen, wenn einer rechtswidrigen Verwaltungsvorschrift und einer entsprechenden Verwaltungsübung im Wege ihrer ständigen Anwendung verbindliche Wirkung beigelegt würde (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.1969, aaO juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 25.02.2022 - 2 S 683/21 - juris Rn. 103 ; Urteil vom 07.09.2011, aaO juris Rn. 44).
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
- BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98
Versäumnisurteil
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Rn. 118 Darüber hinaus weist die Antragstellerin zu Recht darauf hin, dass der Steuertatbestand bei der von der Antragsgegnerin vertretenen Auslegung, dass die Abgabe von Verpackungen zum Verbrauch außerhalb des Gemeindegebiets steuerlich nicht erfasst werde, nicht sinnvoll (vgl. dazu etwa BVerfG, Urteil vom 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98 - juris Rn. 52) bzw. nicht vollzugsfähig ist. - BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Führen Erhebungsregelungen dazu, dass ein gleichmäßiger Belastungserfolg prinzipiell verfehlt wird, kann die materielle Steuernorm nicht mehr gewährleisten, dass die Steuerpflichtigen nach Maßgabe gleicher Lastenzuteilung belastet wären (BVerfG…, Urteil vom 27.06.1991, aaO juris Rn. 110; BVerwG, Urteil vom 23.02.2011 - 6 C 22.10 - juris Rn. 106). - BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08
Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige; …
- BVerwG, 23.04.1997 - 11 C 4.96
Keine Pflicht zur Abfallvermeidung durch Benutzung von Mehrweggeschirr
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19
Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter
- BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93
Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum …
- BVerwG, 30.10.2019 - 4 B 37.18
Bauvorbescheid für kleinflächige Einzelhandelsfiliale; teilweise Unwirksamkeit
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
Herstellung einer Immissionsschutzanlage für ein Baugebiet im Einwirkungsbereich …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
Zulassung eines anthroposophischen Vereins als Träger des Freiwilligen …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 260/92
Zweitwohung; Zweitwohungssteuer; Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
- BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Vergnügungssteuer
- VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 378/95
Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer: Gesetzgebungskompetenz; …
- BVerfG, 27.11.2024 - 1 BvR 1726/23
Tübinger Verpackungssteuer - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger …
Auf den Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) der Beschwerdeführerin hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Verpackungssteuersatzung mit Urteil vom 29. März 2022 - 2 S 3814/20 - für unwirksam erklärt.Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist davon ausgegangen, dass der Verzehr von take-away-Gerichten und -Getränken "auf die Schnelle" am häufigsten im Stadtgebiet erfolge (vgl. Urteil vom 29. März 2022 - 2 S 3814/20 -, Rn. 112).
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist davon ausgegangen, dass der Verzehr von take-away-Gerichten und -Getränken "auf die Schnelle" am häufigsten im Stadtgebiet erfolge (vgl. Urteil vom 29. März 2022 - 2 S 3814/20 -, Rn. 112).
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist davon ausgegangen, dass der Verzehr von take-away-Gerichten und -Getränken "auf die Schnelle" am häufigsten im Stadtgebiet erfolge (vgl. Urteil vom 29. März 2022 - 2 S 3814/20 -, Rn. 112).
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20
Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens; …
Der Senat weicht hiervon ab, wenn das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers ersichtlich höher ist (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Streitwertbeschluss vom 29.03.2022 - 2 S 3814/20 - juris Rn. 184 ). - VG Gießen, 09.08.2022 - 6 K 2794/21
Zahlung von PPK-Mitbenutzungsentgelten aufgrund einer Abstimmungsvereinbarung
Insoweit stellt § 22 Abs. 7 Satz 2 VerpackG auch keine unzulässige Durchbrechung des im Umweltrecht geltenden Kooperationsprinzip dar (zum Kooperationsprinzip im Abfallrecht: vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2022, Az. 2 S 3814/20, juris, Rn. 48 ff.;… Oexle , a.a.O., § 22 VerpackG, Rn. 1, 4 f.).
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