Rechtsprechung
| EGMR, 24.10.2023 - 48698/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
SIOUD v. GERMANY
Violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8-1 - Respect for family life) (englisch)
Kurzfassungen/Presse (2)
- famrz.de (Kurzinformation)
Kindesanhörung durch Beschwerdegericht bei Umgangsausschluss
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Umgangsrecht - Kindesanhörung durch Beschwerdegericht bei Umgangsausschluss
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
SIOUD v. GERMANY
[ENG]
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3575
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- EGMR, 21.12.2010 - 20578/07
Anayo ./. Deutschland
Auszug aus EGMR, 24.10.2023 - 48698/21
Die allgemeinen Grundsätze betreffend Entscheidungen über elterliche Umgangsrechte und den entsprechenden Entscheidungsfindungsprozess wurden in E. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnrn. 43-53, ECHR 2000-VIII (siehe auch Sa. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 30943/96, Rdnrn. 64-78, ECHR 2003-VIII; So. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 31871/96, Rdnrn. 68-75, ECHR 2003-VIII (Auszüge); und A. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20578/07, Rdnrn. 65-66, 21. Dezember 2010) zusammengefasst. - EGMR, 13.07.2000 - 25735/94
Fall E. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 24.10.2023 - 48698/21
Die allgemeinen Grundsätze betreffend Entscheidungen über elterliche Umgangsrechte und den entsprechenden Entscheidungsfindungsprozess wurden in E. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnrn. 43-53, ECHR 2000-VIII (siehe auch Sa. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 30943/96, Rdnrn. 64-78, ECHR 2003-VIII; So. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 31871/96, Rdnrn. 68-75, ECHR 2003-VIII (Auszüge); und A. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20578/07, Rdnrn. 65-66, 21. Dezember 2010) zusammengefasst. - EGMR, 24.10.1979 - 6301/73
Auszug aus EGMR, 24.10.2023 - 48698/21
Der Gerichtshof hat stets betont, dass die innerstaatlichen Behörden besser in der Lage sind, die ihnen beigebrachten Beweise zu würdigen (siehe u. v. a. Winterwerp ./. die Niederlande, 24. Oktober 1979, Rdnr. 40, Serie A Bd. 33) und es demnach nicht dem internationalen Richter obliegt, zu entscheiden, ob der Ausschluss des Umgangs des Beschwerdeführers mit seinem Kind tatsächlich gerechtfertigt war. - EGMR, 17.07.2014 - 47848/08
CENTER OF LEGAL RESOURCES ON BEHALF OF VALENTIN CAMPEANU v. ROMANIA
Auszug aus EGMR, 24.10.2023 - 48698/21
Unter Berücksichtigung des Sachverhalts, der Vorbringen der Parteien und seiner vorangegangenen Feststellungen ist der Gerichtshof der Auffassung, dass er die wesentlichen in der vorliegenden Individualbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen geprüft hat und es nicht erforderlich ist, die verbleibenden Rügen zu prüfen (siehe Centre for Legal Resources im Namen von Valentin Câmpeanu ./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 47848/08, Rdnr. 156, ECHR 2014). - BVerfG, 15.03.2021 - 1 BvR 373/20
Auszug aus EGMR, 24.10.2023 - 48698/21
Die vom Beschwerdeführer eingereichte Anhörungsrüge blieb, wie auch seine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (1 BvR 373/20), erfolglos.
- OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 18 UF 221/23
Sorgerechtsverfahren: Vorliegen wesentlicher Verfahrensmängel bei Verstößen gegen …
Es geht aber im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 26 FamFG nicht an, einen bestimmten Kindeswillen als vorhanden zu unterstellen, auch wenn das Gericht meint, diesen bereits zu kennen (…OLG Brandenburg vom 19.10.2022 - 13 UF 148/22, juris Rn. 15; zur Pflicht erneuter Anhörung durch das Beschwerdegericht: EGMR vom 24.10.2023 - 48698/21, juris Rn. 14 ff.). - OLG Saarbrücken, 18.12.2023 - 6 UF 115/23
Anerkennungshindernis bezüglich einer sorgerechtlichen Entscheidung eines …
Daher ist das Gericht zudem gehalten, seine Entscheidung auf eine aktuelle Anhörung sowie auf einen aktuellen persönlichen Eindruck zu stützen, wobei von einer solchen Aktualität jedenfalls bei einer mehr als neun Monate und mehr zurückliegenden Anhörung nicht mehr ohne weiteres ausgegangen werden kann (BVerfG FamRZ 2021, 1709; s. hierzu auch: EGMR, appl. Nr.: 48698/21, Fall Sioud gegen Deutschland…, Urteil vom 24. Oktober 2023, insbes. Rz. 14, 15 und 17, abrufbar unter: https://laweuro.com).
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