Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,35349
BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 (https://dejure.org/2023,35349)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 (https://dejure.org/2023,35349)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 (https://dejure.org/2023,35349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,35349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen - Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 EntgFG, § 4 Abs 1 EntgFG, § 5 Abs 1 S 2 EntgFG, § 187 Abs 1 BGB, § 286 Abs 2 Nr 1 BGB
    Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen - Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Betriebs-Berater

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Passgenaue Krankmeldung nach Kündigung ist angreifbar

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ihr Beweiswert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "passgenaue" AU-Bescheinigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung - und die nachfolgende Arbeitsunfähigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Verdächtige Krankschreibung nach Entlassung

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erkrankter Arbeitnehmer entlassen - Wird eine Krankmeldung genau passend zur Kündigungsfrist verlängert, ist der Beweiswert des Attests fraglich

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer: Krankschreibung infolge Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankheit im Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei Zweifel des Arbeitgebers an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erschütterung Beweiswert von (Folge-) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verdächtige Krankschreibung nach Entlassung - Zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - Gesamtbetrachtung kann Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Beurteilung des Beweiswerts einer nach Ausspruch einer Kündigung ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Beurteilung des Beweiswerts einer nach Ausspruch einer Kündigung ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Beweiswert einer AU

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    AU-Bescheinigung: Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Passgenaue Krankmeldung nach Kündigung ist angreifbar

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Steht mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in jedem Fall fest, dass Entgeltfortzahlung zu leisten ist?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1601
  • ZIP 2024, 653
  • MDR 2024, 718
  • NZA 2024, 539
  • NZA-RR 2024, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Vielmehr kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der ärztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt (…BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 12; 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 12 mwN, BAGE 175, 358).

    Rn. 13 b) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (…BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 12; 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13 mwN, BAGE 175, 358).

    Der Arbeitgeber ist nicht auf die in § 275 Abs. 1a SGB V aufgeführten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beschränkt (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - aaO; zust. Küfner-Schmitt Anm. AP EntgeltFG § 5 Nr. 11).

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (…dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - aaO;… zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Verstößen des ausstellenden Arztes gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 13 ff.).

    Der Arbeitnehmer muss also zumindest laienhaft bezogen auf den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum schildern, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15, BAGE 175, 358).

    Revisionsrechtlich ist nur zu prüfen, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist, ob sie rechtlich möglich ist und ob das Berufungsgericht alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 18, BAGE 175, 358).

    Rn. 18 aa) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst zutreffend angenommen, dass für die Frage der Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht entscheidend ist, ob es sich um eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers (vgl. dazu BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19, BAGE 175, 358) oder um eine Kündigung des Arbeitgebers handelt.

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers (dazu BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19, aaO; Barrein NZA-RR 2023, 287, 288; Bissels/Singraven jurisPR-ArbR 24/2023 Anm. 6 unter C;… NK-ArbR/Sievers 2. Aufl. EFZG § 5 Rn. 87; wohl auch Fuhlrott/Mai NZA 2022, 97, 101).

    Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 14, aaO; unzutreffend daher die Kritik von Krüger BB 2022, 2676, 2678, die nicht berücksichtigt, dass es dem Arbeitnehmer nach der Senatsrechtsprechung in einer solchen Situation immer noch möglich ist, zu beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war; zutreffend Fuhlrott/Mai NZA 2022, 97, 101;… MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79;… NK-ArbR/Sievers 2. Aufl. EFZG § 5 Rn. 89; Weidt BB 2022, 1396, 1397).

  • BAG, 28.06.2023 - 5 AZR 335/22

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 11;… 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117).

    Vielmehr kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der ärztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt (BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 12;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 12 mwN, BAGE 175, 358).

    Rn. 13 b) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 12;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13 mwN, BAGE 175, 358).

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (…dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (…BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - aaO; zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Verstößen des ausstellenden Arztes gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 13 ff.).

  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 69/16

    Berufungsverfahren: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel; Beweisantritt ohne …

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Hat das Berufungsgericht - wie hier - die Entscheidung über die Zurückweisung eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels offengelassen, weil es das Vorbringen als nicht erheblich angesehen hat, darf das Revisionsgericht diese Entscheidung nicht nachholen, wenn es das Vorbringen für erheblich hält (vgl. BGH 31. Mai 2017 - VIII ZR 69/16 - Rn. 15;… 22. Mai 2012 - II ZR 233/10 - Rn. 25).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der …

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Es hat nicht beachtet, dass im Streitzeitraum nach § 4 Abs. 5 Satz 2 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie aF die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht nur aufgrund einer unmittelbar persönlichen Untersuchung durch den Arzt oder einer mittelbar persönlichen Untersuchung im Wege einer Videosprechstunde möglich war, sondern unter den in § 8 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie aF genannten Voraussetzungen ebenso nach telefonischer Anamnese (obwohl eine solche Feststellung nach bisheriger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht geeignet ist, einen Krankengeldanspruch zu begründen, vgl. BSG 16. Dezember 2014 - B 1 KR 25/14 R - Rn. 13;… dazu auch MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79;… NK-ArbR/Sievers 2. Aufl. EFZG § 5 Rn. 96).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10

    Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen …

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Hat das Berufungsgericht - wie hier - die Entscheidung über die Zurückweisung eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels offengelassen, weil es das Vorbringen als nicht erheblich angesehen hat, darf das Revisionsgericht diese Entscheidung nicht nachholen, wenn es das Vorbringen für erheblich hält (…vgl. BGH 31. Mai 2017 - VIII ZR 69/16 - Rn. 15; 22. Mai 2012 - II ZR 233/10 - Rn. 25).
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (…BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 11; 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (dazu bspw. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18, BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (…BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - aaO;… zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Verstößen des ausstellenden Arztes gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 13 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22

    Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung; …

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. März 2023 - 8 Sa 859/22 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 26. Oktober 2022 - 2 Ca 190/22 - hinsichtlich der Zahlung für den Zeitraum vom 7. bis zum 31. Mai 2022 iHv. 1.294,72 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat.
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
    Rn. 22 4. Für diesen Zeitraum schuldet die Beklagte nach § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB Verzugszinsen, die dem Kläger gemäß § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach Eintritt der Fälligkeit zustehen (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 20 mwN).
  • ArbG Siegen, 22.01.2026 - 1 Ca 652/25

    Entgeltfortzahlung: Krankmeldung am Kündigungstag gilt

    Rn. 38 Rn. 39 Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 I 1 EFZG (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23.

    Rn. 43 Rn. 44 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601).

    Nach § 7 I Nr. 1 EFZG reicht die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung iSd § 5 I 2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601).

    Die Gesetzesbegründung zur elektronischen Meldung nach § 109 I 1 SGB IV hat die in § 5 Ia 2 EFZG vorgesehene Papierbescheinigung "als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel mit dem ihr von der Rechtsprechung zugebilligten hohen Beweiswert" bezeichnet (BT-Drs. 19/13959 S. 37) und sich damit diese Bewertung zu Eigen gemacht (BAG v. 21.08.2024 - 5 AZR 248/23 - NZA 2025, 41; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23.

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23.

    Rn. 51 Rn. 52 Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet jedoch keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490; BAG v. 11.08.1976 - 5.

    Aufgrund des normativ vorgegebenen hohen Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt je doch ein bloßes Bestreiten der Arbeitsunfähigkeit mit Nichtwissen durch den Arbeitgeber nicht, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit mit einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen hat (BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490).

    Vielmehr kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der ärztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt (BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490).

    Dabei ist der Arbeitgeber nicht auf die in § 275 Abs. 1a SGB V aufgeführten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beschränkt (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490).

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 26.10.2016 - 5 AZR 167/16 - BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601;… BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490).

    Rn. 57 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzutragen (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601;.

    Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23.

    Rn. 61 Rn. 62 Gelingt es dem Arbeitgeber, den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, so tritt hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast wieder derselbe Zustand ein, wie er vor Vorlage der Bescheinigung bestand (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490).

    Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, konkrete Tatsachen darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den Schluss auf eine bestehende Erkrankung zulassen (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW 2022, 490).

    Hierzu ist substantiierter Vortrag zB dazu erforderlich, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 17.06.2003 - 2.

    Rn. 65 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - NJW.

    Rn. 67 Rn. 68 Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar nach dem Zugang der Kündigung erkrankt und nach den Gesamtumständen des zu würdigenden Einzelfalls Indizien vorliegen, die Zweifel am Bestehen der Arbeitsunfähigkeit begründen (BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601).

    Rn. 70 2025, 41; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601).

    Rn. 71 längeren Kündigungsfrist mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erforderlich sind, um diesen Zeitraum abzudecken, ist in erster Linie durch § 5 IV 1 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweise Wiedereingliederung nach § 92 I 2 Nr. 7 SGB 5 bedingt, wonach die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit im Grundsatz nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden soll (BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23.

    Rn. 74 Die ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gründen darin, dass der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass das Arbeitsverhältnis enden soll, arbeitsunfähig wird und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt (BAG v. 21.08.2024 - 5 AZR 248/23 - NZA 2025, 41; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601; BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR.

    Dass eine vom Arbeitgeber erklärte Kündigung noch mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann, steht dem nicht entgegen (BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - NJW 2024, 1601).

    Rn. 76 Das Zusammentreffen ungewöhnlicher Umstände, die jeweils für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, kann in der Gesamtschau ernsthafte Zweifel am Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen begründen (BAG v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24 - NJW 2025, 526; BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23.

  • BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert ärztlicher …

    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 11;… 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117).

    Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG reicht die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung iSd. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen (näher dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 12 mwN;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 12, BAGE 175, 358).

    Rn. 13 b) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13 mwN, BAGE 175, 358).

    Der Arbeitgeber ist nicht auf die in § 275 Abs. 1a SGB V aufgeführten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beschränkt (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - aaO).

    Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18 mwN;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 14, aaO).

    Für die Frage der Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht entscheidend, ob es sich um eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers (…vgl. dazu BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19, aaO) oder um eine Kündigung des Arbeitgebers handelt (vgl. dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - aaO).

    Es ist auch nicht entscheidend, ob für die Dauer der Kündigungsfrist eine oder mehrere Bescheinigungen vorgelegt werden (näher dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24 mwN).

    Die ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gründen darin, dass der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass das Arbeitsverhältnis enden soll, arbeitsunfähig wird und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18).

    Der Arbeitnehmer muss also zumindest laienhaft bezogen auf den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum schildern, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 14;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15, BAGE 175, 358).

    Revisionsrechtlich ist nur zu überprüfen, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist, ob sie rechtlich möglich ist und das Berufungsgericht alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 16).

    Der Arbeitgeber muss gerade nicht Tatsachen darlegen, die den Beweis des Gegenteils begründen können (…sh. bereits Rn. 13; vgl. BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 27).

  • BAG, 15.01.2025 - 5 AZR 284/24

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland …

    Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG reicht die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung iSd. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen (näher dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 12 mwN;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 12, BAGE 175, 358).

    Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (…BAG 18. September 2024 - 5 AZR 29/24 - aaO; 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18 mwN).

    Der Arbeitgeber muss gerade nicht Tatsachen darlegen, die den Beweis des Gegenteils begründen können (…sh. bereits Rn. 15; vgl. BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 27).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2024 - 5 Sa 98/23

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert von …

    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 11, juris = NZA 2024, 539; BAG…, Urteil vom 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 11, juris = ZTR 2024, 31).

    Vielmehr kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der ärztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 12, juris = NZA 2024, 539; BAG…, Urteil vom 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 12, juris = ZTR 2024, 31).

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers ergeben (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13, juris = NZA 2024, 539).

    Aufgrund der zeitlichen Koinzidenz zwischen bescheinigter Arbeitsunfähigkeit sowie Beginn und Ende der Kündigungsfrist bestehen ernsthafte Zweifel am Bestehen der Arbeitsunfähigkeit (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18, juris = NZA 2024, 539; BAG…, Urteil vom 08. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 20, juris = ZTR 2022, 116).

    Das gilt in gleicher Weise bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18, juris = NZA 2024, 539).

    Ob für die Dauer der Kündigungsfrist eine oder mehrere Bescheinigungen vorgelegt werden, ist unerheblich (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24, juris = NZA 2024, 539).

    Der Arbeitnehmer muss also zumindest laienhaft bezogen auf den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum schildern, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 14, juris = NZA 2024, 539).

  • BAG, 21.08.2024 - 5 AZR 248/23

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert einer …

    Ebenso kann bei der Kündigung durch den Arbeitgeber für die Koinzidenz nicht erst deren Zugang, sondern eine schon vorher bestehende Kenntnis des Arbeitnehmers von der bevorstehenden Kündigung von Bedeutung sein (vgl. BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 19).

    Ob eine oder mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen den Zeitraum der Kündigungsfrist abdecken ist demgegenüber nicht entscheidend (vgl. BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24).

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt, zu dem er (subjektiv) davon ausgeht, dass das Arbeitsverhältnis enden soll, arbeitsunfähig wird und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt (vgl. BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24 mwN).

    Dass bei einer längeren Kündigungsfrist mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erforderlich sind, um diesen Zeitraum abzudecken, ist in erster Linie durch § 5 Abs. 4 Satz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in der im Mai 2022 geltenden Fassung bedingt, wonach die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit im Grundsatz nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden soll (vgl. BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24).

  • BAG, 25.07.2024 - 8 AZR 225/23

    Datenschutz - Schadenersatz - Überwachung durch Detektei

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Kündigung: BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19, aaO).

    Revisionsrechtlich ist nur zu prüfen, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist, ob sie rechtlich möglich ist und ob das Berufungsgericht alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 12 ff. mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2024 - 12 Sa 1266/23

    Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Erschütterung - Rückforderung …

    Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar nach dem Zugang der Kündigung erkrankt und nach den Gesamtumständen des zu würdigenden Einzelfalls Indizien vorliegen, die Zweifel am Bestehen der Arbeitsunfähigkeit begründen (BAG, 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23, juris Rn 18).
  • LAG Niedersachsen, 19.11.2025 - 8 SLa 372/25

    Erschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; …

    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 11;… 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117).

    Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG reicht die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung iSd. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen (näher dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 12 mwN;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 12, BAGE 175, 358).

    c) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13 mwN, BAGE 175, 358).

    Der Arbeitgeber ist nicht auf die in § 275 Abs. 1a SGB V aufgeführten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beschränkt (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - aaO).

    Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18 mwN;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 14, aaO).

    Für die Frage der Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht entscheidend, ob es sich um eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers (…vgl. dazu BAG 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19, aaO) oder um eine Kündigung des Arbeitgebers handelt (vgl. dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - aaO).

    Es ist auch nicht entscheidend, ob für die Dauer der Kündigungsfrist eine oder mehrere Bescheinigungen vorgelegt werden (näher dazu BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24 mwN).

    Die ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gründen darin, dass der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass das Arbeitsverhältnis enden soll, arbeitsunfähig wird und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18).

  • LAG Sachsen, 24.10.2024 - 4 Sa 43/23

    Entgeltfortzahlung Krankheitsfall - Darlegungs- und Beweislast Arbeitnehmer

    Rn. 59 cc.) So ist der Arbeitgeber nicht auf die in § 275 Abs. 1a SGB V aufgeführten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beschränkt (BAG Urteil v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13;… Urteil v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13).

    Die den Beweiswert erschütternden Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (BAG Urteil v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13;… Urteil v. 26.10.2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 18) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (BAG Urteil v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13).

    Nicht entscheidend ist, ob für die Dauer der Kündigungsfrist eine oder mehrere Bescheinigungen vorgelegt werden (BAG Urteil v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24).

    Die ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gründen darin, dass der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass das Arbeitsverhältnis enden soll, arbeitsunfähig wird und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt (BAG Urteil v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24).

    Die ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gründen darin, dass der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass das Arbeitsverhältnis enden soll, arbeitsunfähig wird und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt (BAG Urteil v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24).

    Damit hat die behandelnde Ärztin gegen § 5 Abs. 1 Satz 7 und Abs. 3 Satz 1 und 2 der im Februar 2022 geltenden Fassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie verstoßen, was für sich genommen bereits den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeit erschüttern kann (BAG Urteil v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23 - Rn.13).

  • LAG Niedersachsen, 30.07.2024 - 10 Sa 699/23

    Hoher Beweiswert der ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun …

    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG(BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 11 mwN)..

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13 mwN).

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus dem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 13;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13, BAGE 175, 358). So erschüttert es den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn der ausstellende Arzt gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie verstößt (…BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 13 ff.)..

    Dass bei einer längeren Kündigungsfrist mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erforderlich sind, um diesen Zeitraum abzudecken, ist in erster Linie durch § 5 Abs. 4 Satz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie bedingt, wonach die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit im Grundsatz nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden soll (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 24).

    Ein gegen den Beweiswert sprechender Umstand kann darin liegen, dass zwischen der durch Folgebescheinigungen festgestellten Arbeitsunfähigkeit und der Kündigungsfrist eine zeitliche Koinzidenz besteht (vgl. BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 26;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 20, BAGE 175, 358).

    Der Arbeitgeber muss gerade nicht Tatsachen darlegen, die den Beweis des Gegenteils begründen können (BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 - Rn. 18, 27;… 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 20, BAGE 175, 358).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2024 - 5 Sa 99/23

    Erkrankung während des Urlaubs - Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • LAG Niedersachsen, 08.07.2024 - 15 SLa 127/24

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen vorgetäuschter …

  • ArbG Koblenz, 26.11.2025 - 7 Ca 3490/24

    Entgeltfortzahlungsanspruch nach Brustvergrößerung - Erschütterung des …

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2025 - 11 SLa 222/25
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2025 - 3 SLa 138/25

    Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; Erschütterung des Beweiswerts einer …

  • LAG Niedersachsen, 18.04.2024 - 6 Sa 416/23

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der anteiligen Monatsbruttovergütung …

  • ArbG Köln, 16.01.2025 - 8 Ca 4803/24

    Darlegungslast für Rückforderung überzahlter Entgeltfortzahlung; Darlegungslast …

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2025 - 11 SLa 222/25

    Entgeltfortzahlung; Beweiswert; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • LAG Niedersachsen, 10.07.2024 - 8 SLa 170/24

    Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Arbeitnehmers für das Bestehen einer …

  • ArbG Nordhausen, 06.11.2025 - 3 Ca 438/25

    Erschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung …

  • ArbG Kassel, 27.01.2026 - 9 Ca 262/25

    Entgeltfortzahlung bei Gleichlauf von Arbeitsunfähigkeit und Befristungsende

  • LAG Niedersachsen, 31.05.2024 - 14 Sa 618/23

    Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung i.R.v. …

  • BAG, 12.06.2024 - 7 AZR 188/23

    Befristung zur Vertretung - arbeitsunfähiger Vertreter

  • BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 241/23

    Entgeltfortzahlung - Monokausalität

  • LAG Köln, 07.08.2024 - 8 Sa 129/23

    Erschütterung; Beweiswert; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • ArbG Aachen, 12.03.2024 - 2 Ga 6/24

    Stufenweise Wiedereingliederung; Beschäftigung; Beschäftigungsanspruch; …

  • ArbG Aachen, 17.12.2024 - 2 Ca 3350/23

    Erschütterung Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Verhalten Arbeitnehmer

  • ArbG Aachen, 05.12.2024 - 6 Ca 2433/24

    Entgeltfortzahlung, "Passgenauigkeit" einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • LAG Köln, 12.12.2024 - 8 Sa 409/23

    Verhaltensbedingte Kündigung; verhaltensbedingte Kündigung wegen Vortäuschen …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2026 - 4 SLa 240/24

    Einzelfallentscheidung zur Entgeltfortzahlung und zu Sonderzahlungen

  • LAG Köln, 12.09.2024 - 8 SLa 31/24

    Erschütterung Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • LAG Köln, 21.03.2024 - 7 Sa 509/23

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Nachstellens; Vortäuschen von …

  • LAG Niedersachsen, 08.04.2026 - 8 SLa 571/25

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Beweiswert; Erschütterung des Beweiswertes; …

  • LAG Hamm, 24.06.2026 - 3 SLa 143/26

    Krankschreibung nach Kündigung: Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung …

  • LAG Nürnberg, 05.03.2024 - 7 Sa 223/23

    Entgeltfortzahlungsanspruch - Eigenkündigung - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - …

  • ArbG Essen, 11.03.2025 - 3 Ca 2430/24
  • LAG Hamm, 27.05.2026 - 9 SLa 949/25

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschütterung des Beweiswertes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2024 - 2 SLa 74/24

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Monokausalität - Fahrerlaubnisverlust - …

  • LAG Thüringen, 05.11.2025 - 5 Sa 414/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht