Rechtsprechung
| BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB; § 46 StGB; § 459g Abs. 5 StPO
Verbotenes Insidergeschäft; Strafzumessung (Insiderhandel: Handelsvolumen der Insidergeschäfte, strafschärfende Berücksichtigung, Darstellung in den Urteilsgründen); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Revisionsbeschränkung: selbstständige Prüfbarkeit, Doppelrelevanz ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung von Taterträgen: Erwerb von Finanzinstrumenten durch verbotene Insidergeschäfte; Berücksichtigung von Aufwendungen für die Anschaffung, Transaktionskosten der Veräußerung oder angefallener Kapitalertragssteuern; Reinvestition von Taterträgen; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 119 Abs 3 Nr 1 WpHG, § 73 Abs 1 StGB, § 73c StGB, § 73d Abs 1 S 1 StGB, § 73d Abs 1 S 2 StGB
Einziehung von Taterträgen: Erwerb von Finanzinstrumenten durch verbotene Insidergeschäfte; Berücksichtigung von Aufwendungen für die Anschaffung, Transaktionskosten der Veräußerung oder angefallener Kapitalertragssteuern; Reinvestition von Taterträgen; ... - IWW
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung des Handelsvolumens der Insidergeschäfte bzw. der hieraus resultierenden Kontengutschriften als Gewinn in Fällen des Insiderhandels; Maßgeblichkeit der Werte sämtlicher Derivate im Veräußerungszeitpunkt für die Einziehungsentscheidung
- Betriebs-Berater
Durch verbotenes Insidergeschäft erworbene Finanzinstrumente (bzw. ersatzweise deren Wert) unterfallen der Einziehung
- ra.de
- bghst-wolterskluwer
WpHG § 119 Abs. 3 Nr. 1; StGB § 73 Abs. 1, § 73c, § 73d Abs. 1 Satz 1
Verbotener Insiderhandel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafschärfende Berücksichtigung des Handelsvolumens der Insidergeschäfte bzw. der hieraus resultierenden Kontengutschriften als Gewinn in Fällen des Insiderhandels; Maßgeblichkeit der Werte sämtlicher Derivate im Veräußerungszeitpunkt für die Einziehungsentscheidung
- rechtsportal.de
Strafschärfende Berücksichtigung des Handelsvolumens der Insidergeschäfte bzw. der hieraus resultierenden Kontengutschriften als Gewinn in Fällen des Insiderhandels; Maßgeblichkeit der Werte sämtlicher Derivate im Veräußerungszeitpunkt für die Einziehungsentscheidung
- datenbank.nwb.de
Einziehung von Taterträgen: Erwerb von Finanzinstrumenten durch verbotene Insidergeschäfte; Berücksichtigung von Aufwendungen für die Anschaffung, Transaktionskosten der Veräußerung oder angefallener Kapitalertragssteuern; Reinvestition von Taterträgen; ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Verbotene Insidergeschäfte - Wertpapiere, nicht Sondervorteil einzuziehen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Insidergeschäfte - und die Einziehung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revision - und die isolierte Anfechtung der Einziehungsentscheidung
- zbb-online.com (Leitsatz)
Einziehung von Taterträgen nach Erwerb von Finanzinstrumenten durch verbotene Insidergeschäfte
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHSt 68, 117
- NJW 2024, 1439
- ZIP 2024, 631
- StV 2024, 742 (Ls.)
- WM 2024, 408
- BB 2024, 513 (Ls.)
- NZG 2024, 596
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (29)
- BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
aa) Berücksichtigt das Tatgericht - rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 25) - in Fällen des Insiderhandels das Handelsvolumen der Insidergeschäfte bzw. die hieraus resultierenden Kontengutschriften als Gewinn strafschärfend, muss das Revisionsgericht anhand der schriftlichen Urteilsgründe überprüfen können, ob die als strafzumessungsrelevant herangezogenen Verkaufserlöse und die Kontenzuflüsse rechtsfehlerfrei festgestellt sind.Die durch die Tat erwirtschafteten Erlöse stellen aber neben dem Wert des Erlangten zugleich einen bestimmenden Strafzumessungsfaktor dar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 25) und sind von der Strafkammer auch entsprechend berücksichtigt worden.
Soweit die Rechtsprechung in der Vergangenheit bei einem verbotenen Insidergeschäft nur den erwirtschafteten Sondervorteil als erlangt angesehen und damit zur Grundlage der Einziehungsentscheidung gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884 zur Veräußerung von Aktien aufgrund von Insiderinformationen;… vgl. auch Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 93 Rn. 31; OLG Stuttgart, wistra 2016, 37, 39), ist dem jedenfalls nach der Reform des Einziehungsrechts nicht mehr zu folgen (krit. dazu Pananis, ZWH 2023, 155, 159).
Beim Insiderhandel stellt der Bruttoerlös aus der Veräußerung der Finanzinstrumente den Wert des Tatertrages dar und unterliegt damit der Einziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 28 ff; Rönnau/Saathoff, JR 2024, 49 ff.;… MüKo-StGB/Pananis, WpHG, 4. Aufl., § 119 Rn. 274 mwN;… Schwark/Zimmer/Böse/Jansen, WpHG, 5. Aufl., § 119 Rn. 70 mwN).
Wertsteigerungen, die bis zum Eintritt der Unmöglichkeit im Sinne des § 73c Satz 1 StGB - hier dem Verkauf der Finanzinstrumente - eingetreten sind, werden berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 31;… LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73c Rn. 18).
(a) Dass Abzüge für die Kapitalertragsteuer den Verkehrswert des Erlangten nicht minimieren, folgt - unabhängig davon, dass es sich hier um ohnehin nicht zu berücksichtigende Verwertungskosten handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 31) - auch daraus, dass diese Steuer erst entsteht, wenn die Kapitalerträge dem Gläubiger - hier dem Angeklagten - zugeflossen sind, § 44 Abs. 1 Satz 2 EStG.
Sie folgen dem tatsächlichen Vermögenszufluss - hier dem Erwerb der Finanzinstrumente - zeitlich nach und stellen demnach nach allgemeinen Grundsätzen keine abzugsfähigen Aufwendungen dar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 31).
Denn Gebühren, die für den Verkauf angefallen sind, stellen schon im Ausgangspunkt keine Aufwendungen im Sinne des § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 180 Rn. 31).
Um ein individualschützendes Delikt handelt es sich beim Insiderhandel aber nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 181 Rn. 33;… BT-Drucks. 18/11640, S. 81;… vgl. auch Park/Hilgendorf/Kusche, Kapitalmarktstrafrecht, 5. Aufl., Kap. 7.1 Rn. 18).
Da die Einziehung tatbezogen erfolgt, ist dem Einziehungsrecht die Gesamtbetrachtung einer Tatserie fremd (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 181 Rn. 34 ff.; vgl. zur Unbeachtlichkeit von Reinvestitionen auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2023, 157, 159).
- OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 4 Ws 514/22
Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes auf Einziehung des Werts von …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
Da die Einziehung tatbezogen erfolgt, ist dem Einziehungsrecht die Gesamtbetrachtung einer Tatserie fremd (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, NZWiSt 2023, 177, 181 Rn. 34 ff.; vgl. zur Unbeachtlichkeit von Reinvestitionen auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2023, 157, 159).(2) Hieran hat sich - unbeschadet der Frage, ob für vor dem 1. Juli 2021 begangene Taten überhaupt die Neufassung anwendbar ist (so OLG Hamm…, Beschluss vom 18. August 2022 - 5 Ws 211/22, juris Rn. 19; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2023, 157, 158; HansOLG Hamburg, NZI 2023, 229, 230 und wistra 2023, 477, 478 f.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - Ws 307/23, juris Rn. 11 ff.; aA OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 1 Ws 122/22, juris Rn. 10 ff.; OLG Brandenburg, NZI 2022, 954, 955 und NZWiSt 2023, 274, 276 f.;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 459g Rn. 17 mwN) - durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Strafverfahrensrechts und zur Änderung weiterer Vorschiften vom 25. Juni 2021, mit welchem § 459g Abs. 3 bis 5 StPO neu gefasst wurden, nichts geändert.
(3) Unverhältnismäßigkeit im Sinne des § 459g Abs. 5 StPO ist anzunehmen, wenn besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer mit der Vollstreckung der Einziehung eine außerhalb des Einziehungszwecks liegende Härte verbunden wäre, die dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2023, 157, 158 f.).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
(1) Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eine bewusste Entscheidung dahingehend getroffen, dass - abweichend vom früheren Recht - Härten, die im Einzelfall mit der Einziehungsentscheidung verbunden sein können, nicht im Erkenntnisverfahren, sondern ausschließlich im Vollstreckungsverfahren Berücksichtigung finden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, BGHR StGB § 73c Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 45).Der mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eingefügte § 459g Abs. 5 StPO in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung, wonach die Vollstreckung auf Anordnung des Gerichts unterblieb, soweit der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden oder die Vollstreckung sonst unverhältnismäßig war, sah dementsprechend ein wirksames Mittel vor, etwaige Unbilligkeiten der Einziehung im Erkenntnisverfahren durch die Nachholung im Vollstreckungsverfahren hinreichend zu kompensieren (…vgl. BVerfGE 156, 354, 396 Rn. 121 mwN; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, BGHR StGB § 73c Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 55, 57).
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
Soweit die Rechtsprechung in der Vergangenheit bei einem verbotenen Insidergeschäft nur den erwirtschafteten Sondervorteil als erlangt angesehen und damit zur Grundlage der Einziehungsentscheidung gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884 zur Veräußerung von Aktien aufgrund von Insiderinformationen;… vgl. auch Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 93 Rn. 31; OLG Stuttgart, wistra 2016, 37, 39), ist dem jedenfalls nach der Reform des Einziehungsrechts nicht mehr zu folgen (krit. dazu Pananis, ZWH 2023, 155, 159).Dieser Gedanke, der gerade auch für die Anschaffung von Aktien durch ein verbotenes Insidergeschäft gilt (…vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 68 in ausdrücklicher Abkehr von BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2019, 882), würde unterlaufen, wenn man bei der Bestimmung des Erlangten nur auf den Sondervorteil abstellen würde (…vgl. Schwark/Zimmer/Böse/Jansen, WpHG, 5. Aufl., § 119 Rn. 70 mwN).
- BGH, 04.11.2020 - 2 StR 32/20
Marktmanipulation (Erfassung vollständig oder teilweise manipulierter …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
aa) Bei der Bestimmung des einzuziehenden Gegenstandes oder dessen Wertes findet ein zweistufiges Verfahren Anwendung: Zunächst ist unter Berücksichtigung des Bruttoprinzips der ursprünglich gegenständliche Einziehungsanspruch bzw. dessen Wert zu bestimmen; in einer zweiten Stufe ist sodann zu prüfen, ob gemäß §§ 73d, 73e StGB ausnahmsweise Aufwendungen vom Wert des Erlangten in Abzug zu bringen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2020 - 2 StR 32/20, NStZ 2021, 749, 750 Rn. 11;… LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73c Rn. 13;… BT-Drucks. 18/9525, S. 56, 62).Die Einziehung knüpft allein an einen durch die Tat tatsächlich beim Täter eingetretenen Vermögensvorteil an (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2020 - 2 StR 32/20, NStZ 2021, 749, 750 Rn. 11).
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
Der mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eingefügte § 459g Abs. 5 StPO in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung, wonach die Vollstreckung auf Anordnung des Gerichts unterblieb, soweit der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden oder die Vollstreckung sonst unverhältnismäßig war, sah dementsprechend ein wirksames Mittel vor, etwaige Unbilligkeiten der Einziehung im Erkenntnisverfahren durch die Nachholung im Vollstreckungsverfahren hinreichend zu kompensieren (vgl. BVerfGE 156, 354, 396 Rn. 121 mwN; BGH…, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, BGHR StGB § 73c Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 55, 57). - BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13
Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades; …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
Soweit die Rechtsprechung in der Vergangenheit bei einem verbotenen Insidergeschäft nur den erwirtschafteten Sondervorteil als erlangt angesehen und damit zur Grundlage der Einziehungsentscheidung gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884 zur Veräußerung von Aktien aufgrund von Insiderinformationen; vgl. auch Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 93 Rn. 31; OLG Stuttgart, wistra 2016, 37, 39), ist dem jedenfalls nach der Reform des Einziehungsrechts nicht mehr zu folgen (krit. dazu Pananis, ZWH 2023, 155, 159). - OLG Karlsruhe, 25.05.2022 - 1 Ws 122/22
Zeitliche Geltung der Regelungen über die Vollstreckung von Nebenfolgen
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
(2) Hieran hat sich - unbeschadet der Frage, ob für vor dem 1. Juli 2021 begangene Taten überhaupt die Neufassung anwendbar ist (so OLG Hamm…, Beschluss vom 18. August 2022 - 5 Ws 211/22, juris Rn. 19; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2023, 157, 158; HansOLG Hamburg, NZI 2023, 229, 230 und wistra 2023, 477, 478 f.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - Ws 307/23, juris Rn. 11 ff.; aA OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 1 Ws 122/22, juris Rn. 10 ff.; OLG Brandenburg, NZI 2022, 954, 955 und NZWiSt 2023, 274, 276 f.;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 459g Rn. 17 mwN) - durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Strafverfahrensrechts und zur Änderung weiterer Vorschiften vom 25. Juni 2021, mit welchem § 459g Abs. 3 bis 5 StPO neu gefasst wurden, nichts geändert. - BGH, 11.12.2019 - 5 StR 486/19
Tätigkeit als Sparkassenangestellter als Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
Denn bei Steuern handelt es sich - wie dargestellt - nicht um Aufwendungen für das Erlangen des Tatertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, juris Rn. 18; Köhler, NStZ 2017, 497, 506). - BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23
Geldwäsche (Vortatbeteiligung; Strafaufhebungsgrund; Rückausnahme; …
Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die strafschärfende Berücksichtigung der abredewidrigen Verteilung der Erlöse zum Nachteil des Mitangeklagten keinen Wertungswiderspruch begründet, da die lediglich interne Verschiebung von Taterträgen zwischen Mittätern keine Geldwäschehandlung darstellt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22, juris Rn. 10 mwN; vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, juris Rn. 10). - OLG Brandenburg, 22.09.2022 - 1 Ws 118/21
Weitere Vollstreckung nach § 459g Abs. 5 S. 1 StGB a.F. Entreicherung durch …
- BGH, 08.12.2022 - 2 StR 395/22
Geldwäsche (alte Fassung; Beteiligung an der Vortat: Herkunftsverschleierung, …
- BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15
Verfall (Absehen von der Anordnung wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte: …
- OLG Stuttgart, 03.09.2015 - 4 Ws 283/15
Strafverfahren wegen verbotenen Erwerbs von Insiderpapieren: Anordnung des …
- OLG Schleswig, 30.01.2020 - 2 Ws 69/19
Keine Heranziehung zivilrechtlicher Grundsätze im strafprozessualen …
- OLG Brandenburg, 17.05.2023 - 1 Ws 65/22
Einziehung, Vollstreckung, Entreicherung, Darlegungsanforderungen
- OLG Nürnberg, 31.05.2023 - Ws 307/23
Zur Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung der Wertersatzeinziehung
- OLG Hamm, 18.08.2022 - 5 Ws 211/22
Übergangsvorschrift; Prozessrecht; materielles Recht; Vermögensabschöpfung
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
- BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung …
- BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17
Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs …
- BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19
Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger; …
- BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21
Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig …
- BGH, 02.12.2015 - 2 StR 258/15
Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (ausnahmsweise Untrennbarkeit …
- BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht - …
- BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10
Übersehene Strafverfolgungsverjährung; Darlegungsanforderungen an die …
- BGH, 19.09.2023 - 1 StR 281/23
Einziehung (keine Berücksichtigung der auf das Erlangte gezahlten Steuern für den …
- BGH, 16.09.2020 - 2 StR 459/19
Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten (Pflicht zur …
- BGH, 16.12.2021 - 1 StR 418/21
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
- BGH, 27.11.2024 - 1 StR 473/23
Zusätzliche Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Zweck der Norm: Abschöpfung von …
Dass der Zeitpunkt des Zuflusses des Arbeitslohns gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG mit dem Steuerabzug zusammenfällt, ändert an dem tatsächlichen Zufluss nichts (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22 Rn. 53 (zum Abzug von Kapitalertragsteuer)).Die Lohnsteuer kann auch nicht gemäß § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB abgezogen werden, weil sie gemäß § 73d Abs. 1 Satz 2 einem Abzugsverbot unterliegt; bei Steuern handelt es sich nicht um Aufwendungen für das Erlangen des Tatertrages, weil sie dem tatsächlichen Vermögenszufluss zeitlich nachfolgen oder - wie hier - mit diesem zusammenfallen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22 Rn. 57 f.;… Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19 Rn. 18; BT-Drucks. 18/11640 S. 78 f.).
Etwaige Doppelbelastungen sollen stattdessen auf steuerrechtlicher Ebene vermieden werden (sogenannte steuerrechtliche Lösung; vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22 Rn. 53; Beschlüsse vom 31. Januar 2024 - 4 StR 129/23 unter 2.; vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23 unter 2. c) und vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 3 Rn. 9; BT-Drucks. 18/11640 S. 78 f.).
Soweit danach absehbar auf Dauer ein nicht mit positiven Einkünften verrechenbarer erheblicher Verlust verbleibt, können etwaige aufgrund vom Einziehungsbetrag nicht abziehbarer, aber bereits abgeführter Lohnsteuer eingetretener Härten im Vollstreckungsverfahren gemäß § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO berücksichtigt werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22 Rn. 66 (zur Kapitalertragsteuer)).
Nach allgemeinen Grundsätzen gilt dies aber nur, wenn der angefochtene Teil der Entscheidung losgelöst und vom übrigen Urteilsinhalt selbstständig geprüft werden kann und die bei Teilrechtskraft stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2023 - 3 StR 1/23 Rn. 2 und vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22 Rn. 41; Beschlüsse vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23 unter 1. …und vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 4).
- OLG Frankfurt, 25.07.2024 - 7 Ws 253/23
Einziehung des Wertes von Taterträgen beim untauglichen Versuch
Anderslautende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die nur "rechtlich bemakelte Sondervorteile" als Erlangtes im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. angesehen hat (zur alten Rechtslage vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, juris Rn. 13 ff.;… Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, juris Rn. 29 ff.;… Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 368/14, juris Rn. 40 ff m.w.N.), ist durch die neue Gesetzeslage überholt (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18, juris Rn. 26;… Beschluss vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, juris Rn. 99; Beschluss vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 49;… Eser/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 73 Rn. 13).Dieser Gedanke, der gerade auch für die Anschaffung von Wertpapieren durch ein verbotenes Insidergeschäft gilt (…vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 68 in ausdrücklicher Abkehr von BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09), würde unterlaufen, wenn man bei der Bestimmung des Erlangten nur auf den Sondervorteil abstellen würde (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 49) oder aufgrund der Rechtsnatur der Einziehung bzw. (vermeintlich) normativer Besonderheiten des untauglichen Versuchs von einer rein gegenständlichen Bestimmung abweichen würde.
Die Tathandlung des Insidergeschäftes nach § 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG kann sowohl im Erwerb als auch in der Veräußerung des Finanzinstrumentes liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 48).
Selbiges gilt für die aufgrund der Veräußerung angefallenen Steuern, da diese nicht für das Erlangen der Wertpapiere als Tatertrag aufgewendet wurden (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, juris Rn. 18;… Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, juris Rn. 31; Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 53 f.).
Diese unterfallen dem Abzugsverbot des § 73d Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz StGB (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 68; BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 32; Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 59).
Um ein individualschützendes Delikt handelt es sich beim Insiderhandel aber nicht (…vgl. BT-Drucks. 18/11640, S. 81; BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22, juris Rn. 33; Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 60).
- LG Bonn, 03.06.2025 - 62 KLs 1/24
Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis
Rn. 1277 Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eine bewusste Entscheidung dahingehend getroffen, dass Härten, die im Einzelfall mit der Einziehungsentscheidung verbunden sein können, nicht im Erkenntnisverfahren, sondern ausschließlich im Vollstreckungsverfahren Berücksichtigung finden sollen (BGH, Urt. v. 06.12.2023, Az. 2 StR 471/22).
- OLG Bremen, 14.09.2026 - 1 Ws 19/24 Das Bundesverfassungsgericht hat das seit dem 01.07.2017 geltende Recht der Vermögensabschöpfung bisher vielmehr verfassungsrechtlich gebilligt und dabei ausdrücklich auf das Zusammenspiel der Anordnungsnormen im StGB mit § 459g Abs. 5 StPO abgestellt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10.02.2021 - 2 BvL 8/19, juris Rn. 121; BVerfGE 156, 354; ebenso BGH, Urteil vom 06.12.2023, 2 StR 471/22, juris Rn. 62, NJW 2024, 1439).
Dem Übermaßverbot ist damit auch in der n.F. Genüge getan (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2023, 2 StR 471/22, juris Rn. 64, NJW 2024, 1439).
Auch die Entreicherung kann im Sinne einer Gesamtschau grundsätzlich weiterhin bei der Prüfung des § 459g Abs. 5 StPO Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 65).
Zu welchem Zeitpunkt eine derartige Perspektive aber zu einer unbilligen Härte führen oder eine solche Perspektive sogar die Resozialisierung des Verurteilten gefährden kann (hierzu BGH, Urteil vom 06.12.2023, 2 StR 471/22, juris Rn. 62, NJW 2024, 1439;… Hanseatisches OLG Hamburg, aaO., juris Rn. 24, obiter dictum), hängt von den zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu prognostizierenden Umständen des Einzelfalls nach einer Aufhebung des Insolvenzverfahrens ab.
- BGH, 31.07.2024 - 2 StR 44/24
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich: Eigenhändigkeit, bewusste …
a) Als Wert einer Sache im Sinne des § 73c Satz 1 StGB ist hier der Verkehrswert der ursprünglich erlangten Vermögenswerte, mithin der im Inland erzielbare Verkaufspreis bzw. ein gegebenenfalls höherer Verwertungserlös maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, Rn. 51; Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, NZI 2019, 305;… vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, Rn. 17;… Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73c Rn. 10). - BGH, 13.11.2025 - IX ZB 21/25
Gerichtliche Überprüfung des Bestehens ernsthafter Aussichten des Erreichens des …
Gegenüber der Einziehungsforderung kann der Schuldner sowohl nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO eine gerichtliche Entscheidung darüber anstreben, dass die Vollstreckung unterbleibt, weil sie unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, BGHSt 68, 117 Rn. 62 ff), als auch möglicherweise gemäß § 459g Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 459c Abs. 2 StPO bei der Staatsanwaltschaft darauf antragen, dass die Vollstreckung zu unterbleiben habe, weil sie in absehbarer Zeit zu keinem Erfolg führen werde.Insoweit dient nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere die Regelung des § 459g Abs. 5 StPO dazu, unbillige Härten auszuräumen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023, aaO Rn. 62).
- BGH, 17.06.2026 - 2 StR 519/25
Änderung der Einziehungsentscheidung des Angeklagten hinsichtlich des …
Rn. 24 Die Beschränkung der Revisionen ist wirksam, da der angefochtene Teil der Entscheidung losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann und die stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, NZWiSt 2024, 282, 286 Rn. 41, …und vom 8. Januar 2025 - 6 StR 241/24, Rn. 5; jew. mwN). - OLG Bremen, 14.09.2024 - 1 Ws 19/24 Das Bundesverfassungsgericht hat das seit dem 01.07.2017 geltende Recht der Vermögensabschöpfung bisher vielmehr verfassungsrechtlich gebilligt und dabei ausdrücklich auf das Zusammenspiel der Anordnungsnormen im StGB mit § 459g Abs. 5 StPO abgestellt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10.02.2021 - 2 BvL 8/19, juris Rn. 121; BVerfGE 156, 354 ; ebenso BGH, Urteil vom 06.12.2023, 2 StR 471/22, juris Rn. 62, NJW 2024, 1439 ).
Dem Übermaßverbot ist damit auch in der n.F. Genüge getan (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2023, 2 StR 471/22, juris Rn. 64, NJW 2024, 1439 ).
Auch die Entreicherung kann im Sinne einer Gesamtschau grundsätzlich weiterhin bei der Prüfung des § 459g Abs. 5 StPO Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2023 - 2 StR 471/22, juris Rn. 65).
Zu welchem Zeitpunkt eine derartige Perspektive aber zu einer unbilligen Härte führen oder eine solche Perspektive sogar die Resozialisierung des Verurteilten gefährden kann (hierzu BGH, Urteil vom 06.12.2023, 2 StR 471/22, juris Rn. 62, NJW 2024, 1439 ;… Hanseatisches OLG Hamburg, aaO., juris Rn. 24, obiter dictum ), hängt von den zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu prognostizierenden Umständen des Einzelfalls nach einer Aufhebung des Insolvenzverfahrens ab.
- BGH, 09.07.2025 - 1 StR 475/23
Einziehung bei Bestechungsdelikten (erlangter Auftrag als durch die Tat …
Rn. 24 bb) Auf die weitere von der Revision aufgeworfene Frage, ob das Landgericht zu Unrecht die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag abgezogen hat, die dem Angeklagten als Vorauszahlung bei seiner Einkommensteuerveranlagung durch Anrechnung gutzubringen ist, kommt es nach alledem hier nicht an (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22, BGHSt 68, 117 Rn. 52 f.; zum vergleichbaren Fall des Abzugs von Lohnsteuer bei gewährtem Tatlohn BGH…, Urteil vom 27. November 2024 - 1 StR 473/23 Rn. 8 ff. und dazu BFH…, Urteil vom 29. Januar 2025 - X R 6/23 Rn. 20 ff., 24; "steuerrechtliche Lösung"). - BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
Betrug (Vermögensverfügung: Unmittelbarkeit, Blankovollmacht, Hingabe …
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht der Einziehung nach den vorstehenden Grundsätzen ebenfalls nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22 Rn. 62).Die Strafprozessordnung sieht mit § 459g Abs. 5 StPO ein Regulativ vor, das geeignet ist, unbillige Härten auszuräumen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 ? 2 StR 471/22, Rn. 62 ff.).
- BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
Einziehung (Abgrenzung von für und durch die Tat Erlangtem: Kausalität der Tat …
- OLG Stuttgart, 07.11.2024 - 2 St 3 BJs 48/22
Geheimer Rüstungsdeal über Drittländer zur Umgehung der sogenannten …
- KG, 07.06.2024 - 5 Ws 47/24
Anwendung des § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO bei Entreicherung des …
- LG München I, 02.09.2026 - 1 J Qs 2/26
Zur Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung bei …
- LG München I, 04.05.2026 - 1 J Qs 5/26
Unverhältnismäßigkeit, Einziehung von Wertersatz, Entreicherung, …
- OLG Stuttgart, 26.06.2024 - 4 Ws 203/24
Verdacht der handelsgestützten Marktmanipulation; Anordnung vorläufiger Maßnahmen …
- BGH, 26.02.2025 - 2 StR 356/24
Anhörungsrüge (Statthaftigkeit; Frist; spätere Entscheidung eines anderen Senats; …
- BGH, 27.08.2025 - 2 StR 649/24
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Beweiswürdigung: Handeltreiben mit …
- BGH, 15.10.2025 - 6 StR 622/24
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Betäubungsmittelhandel (Teilanfechtung …
- BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
Verfolgungsverjährung; Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmer …
- BGH, 08.01.2025 - 6 StR 241/24
Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen (Bargeld, …
- BGH, 26.02.2026 - 2 StR 143/25
Beschränkung der Revision auf die Anordnung der Unterbringung in einem …
- BGH, 27.11.2024 - 6 StR 327/24
Wirksame Revisionsbeschränkung auf unterbliebene Einziehungsentscheidung, …
- KG, 17.12.2024 - 2 Ws 157/24
Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".