Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Wir sind Papst
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 14 Abs 4 MarkenG, § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG
Marken- und urheberrechtliche Unterlassungsansprüche gegen das Angebot von Lizenzen für Bilddateien auf einer Internet-Plattform - Wir sind Papst - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Untersagung der Lizenzierung persönlicher Nutzungen in Deutschland wegen Irreführung; Digitales Bildmaterial als Kennzeichnungsmittel; Angebot eines Fotos mit einer haushohen Abbildung der Ausgabe mit der Artikelüberschrift "Wir sind Papst" am Verlagshaus der ...
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nutzung von Logos in Stockmedien
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Slogan "Wir sind Papst" ist urheberrechtlich geschützt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Slogan "Wir sind Papst" ist urheberrechtlich geschützt
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
Schlagzeile Wir sind Papst genießt urheberrechtlichen Schutz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schlagzeile Wir sind Papst - Urheberschutz kurzer Wortfolgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung der Lizenzierung persönlicher Nutzungen in Deutschland wegen Irreführung; Digitales Bildmaterial als Kennzeichnungsmittel; Angebot eines Fotos mit einer haushohen Abbildung der Ausgabe mit der Artikelüberschrift "Wir sind Papst" am Verlagshaus der ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.09.2023 - 312 O 194/22
- OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2025, 61
- K&R 2024, 820
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99
Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag
Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Rn. 153 Die von vornherein zeitlich befristete Werkpräsentation in der Öffentlichkeit mit dem Plan, das Werk dieser danach wieder zu entziehen, stellt keine bleibende Verortung im öffentlichen Straßenland dar (…vgl. Grübler in BeckOK UrhG, 42. Ed., § 59 UrhG Rn. 5; BGH GRUR 2002, 605, 606 - Verhüllter Reichstag).Rn. 154 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für das Merkmal "bleibend" nicht darauf an, ob ein vorübergehend aufgestelltes Werk nach dem Abbau weiterhin besteht und gegebenenfalls an anderer Stelle erneut aufgestellt werden soll oder ob es mit der Deinstallation untergeht (BGH GRUR 2002, 605, 606 - Verhüllter Reichstag).
Für eine solche Differenzierung bietet das Gesetz keine Grundlage (BGH GRUR 2002, 605, 606 - Verhüllter Reichstag).
Für eine sachgerechte Abgrenzung kommt es vielmehr auf den Zweck an, zu dem das geschützte Werk an dem öffentlichen Ort aufgestellt worden ist (BGH GRUR 2002, 605, 606 - Verhüllter Reichstag).
Geht es dagegen um die Wiedergabe von Werken der bildenden Kunst, die vorübergehend auf öffentlichen Plätzen im Kontext einer Ausstellung präsentiert werden, besteht kein Anlass zu einer entsprechenden Begrenzung urheberrechtlicher Befugnisse (BGH GRUR 2002, 605, 606 - Verhüllter Reichstag).
Rn. 156 Maßgeblich ist danach, ob die mit Zustimmung des Berechtigten erfolgte Aufstellung oder Errichtung eines geschützten Werks an einem öffentlichen Ort der Werkpräsentation im Sinne einer Ausstellung dient, wobei der gesetzlichen Regelung allerdings die Vorstellung einer zeitlich befristeten Ausstellung, nicht einer Dauerausstellung zu Grunde liegt (BGH GRUR 2002, 605, 606 - Verhüllter Reichstag).
Ein Werk befindet sich dann nicht bleibend an einem öffentlichen Ort, wenn das Werk im Sinne einer zeitlich befristeten Ausstellung präsentiert wird (BGH GRUR 2002, 605, 607 - Verhüllter Reichstag).
- BGH, 21.12.2023 - I ZR 96/22
BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum urheberrechtlichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Rn. 145 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können als Indizien im Rahmen der Prüfung der Originalität auch nach der Schaffung des Werkes eingetretene Umstände berücksichtigt werden, wie etwa die Anerkennung in Fachkreisen (vgl. BGH GRUR 2024, 132 Rn. 37 - USM Haller).Als ein Indiz für die Schutzfähigkeit eines Werks kann auch die Beachtung, die das Werk in den Fachkreisen und in der übrigen Öffentlichkeit gefunden hat, mit einzubeziehen sein (BGH GRUR 2024, 132 Rn. 39 - USM Haller).
Dies soll dann möglich sein, wenn diese nachträglichen Umstände wie etwa Einschätzungen in der Fachwelt einen Anhaltspunkt für die Beurteilung bieten können, ob das Werk zum Zeitpunkt seiner Ausgestaltung eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellte (vgl. BGH GRUR 2024, 132 Rn. 43 - USM Haller).
- BGH, 15.12.2022 - I ZR 173/21
Urheberrechtsverletzung: Umfang des Urheberrechtsschutzes eines Werks der …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Im Rahmen einer anzustellenden Gesamtbetrachtung kommt es für die Frage, ob ein "Werk" vorliegt, auch auf den vorbekannten Formenschatz und eine vorgegebene Aufgabenstellung an (vgl. BGH GRUR 2023, 571 Rn. 24 - Vitrinenleuchte).Allein aus dem Bestehen von Gestaltungsalternativen lässt sich jedoch noch keine schöpferische Gestaltungshöhe ableiten (vgl. BGH GRUR 2023, 571 Rn. 24 - Vitrinenleuchte).
- KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02
Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Rn. 138 Zeitungs- und Zeitschriftenartikel stellen in der Regel persönliche geistige Schöpfungen dar (KG GRUR-RR 2004, 228, 229 - Ausschnittdienst;… Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhG, 6. Aufl., § 2 Rn. 54).Die vielfältigen Möglichkeiten, ein Thema darzustellen, die fast unerschöpfliche Vielzahl der Ausdrucksmöglichkeiten führen dazu, dass ein solcher Artikel nahezu unvermeidlich die Individualprägung seines Autors erhält (KG GRUR-RR 2004, 228, 229 - Ausschnittdienst).
- BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st.Rspr., vgl. BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de).Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn auf die konkrete Verletzungshandlung Bezug genommen wird und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Verstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de).
- BGH, 19.07.2012 - I ZR 70/10
Urheberrecht: Fortbestand von abgeleiteten Unterlizenzen beim Erlöschen der …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Die Erteilung von Lizenzen an fremden Rechten greift in den Zuweisungsgehalt des Eigentums ein, das gilt im Markenrecht ebenso wie im Urheberrecht (BGH GRUR 2012, 916, 918 Rn. 27 - M2trade). - BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14
Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Wird ein einheitlicher Klageantrag mit der Verletzung mehrerer Schutzrechte im Haupt- und Hilfsverhältnis - oder auch kumulativ - begründet, ist der Streitwert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angemessen (maßvoll) zu erhöhen (vgl. BGH GRUR 2016, 1300 Rn. 73 - Kinderstube). - EuGH, 13.11.2018 - C-310/17
Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz genießen
Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Rn. 136 (1) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs liegt ein "Werk" vor, wenn es sich bei dem betreffenden Objekt um ein Original in dem Sinne handelt, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt; weiter setzt die Einstufung als urheberrechtlich geschütztes Werk voraus, dass es eine solche geistige Schöpfung zum Ausdruck bringt (EuGH GRUR 2019, 73 Rn. 33 - Levola Hengelo BV/ Smilde Foods BV). - OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 761/20
Nachvergütungspflicht für bildbeschreibende Kurztexte
Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Die Frage, ob ein Schriftwerk einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzt, bemisst sich nach dem geistigschöpferischen Gesamteindruck der konkreten Gestaltung, und zwar im Gesamtvergleich gegenüber vorbestehenden Gestaltungen (vgl. OLG Nürnberg GRUR-RS 2020, 39002 Rn. 35 - Nachvergütung). - BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07
marions-kochbuch.de
Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23
Zu den eigenen Informationen zählen auch solche fremden Informationen, die der Diensteanbieter sich zu eigen gemacht hat (vgl. BGH GRUR 2010, 616 Rn. 22 - marions-kochbuch.de). - BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12
Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im …
- BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20
Die Filsbacher - Markenverletzungsstreit: Zurechnungszusammenhang bei Ansprüchen …
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