Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
MONEYPENNY
§ 4 Nr 2 MarkenG, § 5 Abs 3 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 S 1 MarkenG
Werktitelschutz für "MONEYPENNY" - kanzlei.biz
Kein Werktitelschutz für James Bond Charakter "Miss Moneypenny"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1 ; MarkenG § 5 Abs. 3
Absatzbeeinträchtigung im Hinblick auf die Auswertung der James Bond-Filmserie durch die Handlungen der Nutzung der Bezeichnungen "MONEYPENNY" für Sekretariatstätigkeiten und Assistenztätigkeiten für Unternehmen; Werktitelschutz für die Figur "Moneypenny" bzw. "Miss ...
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schutzfähigkeit einer literarischen Figur: Miss Moneypenny
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Rom II-VO 864/2007 Art. 6; Rom II-VO 864/2007 Art. 8
Unlauterer Wettbewerb und Kartellrecht -->ab 2020--> --> Lauterkeitsrecht; Immaterialgüterrecht -->ab 2020--> --> Markenrecht - dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kein markenrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Schutz für Bezeichnung "Moneypenny"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Markenschutz für "Moneypenny" aus James Bond-Filmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Absatzbeeinträchtigung im Hinblick auf die Auswertung der James Bond-Filmserie durch die Handlungen der Nutzung der Bezeichnungen "MONEYPENNY" für Sekretariatstätigkeiten und Assistenztätigkeiten für Unternehmen; Werktitelschutz für die Figur "Moneypenny" bzw. "Miss ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.06.2023 - 327 O 230/21
- LG Hamburg, 28.09.2023 - 327 O 230/21
- OLG Hamburg, 22.11.2023 - 4 W 94/23
- OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
- BGH, 04.12.2025 - I ZR 219/24
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2025, 70
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (26)
- BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie" …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
Auch in einem solchen Fall stellt sich der Verletzer durch seine Verletzungshandlung in Wettbewerb zu dem Betroffenen und kann sein Wettbewerbsverhalten diesen im Absatz behindern oder stören, da der Absatzerfolg des Lizenzgebers letztlich vom Absatzerfolg des lizenzierten Produkts abhängt (BGH GRUR 2014, 1114 Rn. 33 - nickelfrei).Es bedarf jedoch einer geschäftlichen Aktivität, eine Marke oder ein Schutzrecht selbst zum Handelsobjekt etwa durch Lizenzvergabe zu machen (vgl. BGH GRUR 2014, 1114 Rn. 29 - nickelfrei; BGH GRUR 1995, 697, 699 - Funny Paper).
Derartiges kann dann eine Stellung als Mitbewerber zudem nur in diesem (beschränkten) geschäftlichen Bereich begründen (BGH GRUR 2014, 1114 Rn. 29 - nickelfrei; BGH GRUR 1995, 697, 699 - Funny Paper).
Nicht ausreichend ist es, wenn die Maßnahme den anderen nur irgendwie in seinem Marktstreben betrifft (BGH GRUR 2014, 1114 Rn. 32 - nickelfrei).
Die Beeinträchtigungshandlungen der Beklagten könnten ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nur dann begründen, wenn die Klägerin oder die Zedentin Schutzrechte im hier maßgeblichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vermarkten würden (vgl. hierzu BGH GRUR 2014, 1114 Rn. 33 - nickelfrei).
- BGH, 19.11.2015 - I ZR 149/14
Zum wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Romanfigur
Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
Schließlich besteht auch der geltend gemachte wettbewerbliche Leistungsschutz aus dem Gesichtspunkt eines sog. "character merchandising", der Verwendung bekannter fiktiver Figuren, im Streitfall nicht (vgl. BGH GRUR 2016, 725 Rn. 23ff. - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II).Rn. 131 Die richterrechtliche Schaffung eines Leistungsschutzrechts im Rahmen des § 3 Abs. 1 UWG, das dem Schutz der Verwertbarkeit einer fiktiven Figur außerhalb des Urheberrechts sowie dem Schutz der vom Rechteinhaber im Bereich der wirtschaftlichen Verwertung dieser Figur erbrachten Investitionen dient, ist nicht geboten (BGH GRUR 2016, 725 Rn. 25 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II).
Eine allein der Klägerin als - wie sie geltend macht - Rechteinhaberin zugewiesene Verwertungsbefugnis würde die Wettbewerbsfreiheit und damit auch die Interessen der Allgemeinheit sowie die ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen der Beklagten (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) einschränken und kommt nur bei einem überwiegenden klägerischen Interesse in Betracht (vgl. BGH GRUR 2016, 725 Rn. 25 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II).
Zudem steht es einem Rechteinhaber frei, Marken und Designs schützen zu lassen und Sonderrechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH GRUR 2016, 725 Rn. 27 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II).
Rn. 132 Ein aus der (grundrechtlich geschützten) Berufsfreiheit resultierendes geschütztes Recht der Klägerin auf wirtschaftliche Verwertung der Figur der "Miss Moneypenny" begründet keinen Schutz für jede wirtschaftliche Nutzung, die auf diese Figur Bezug nimmt (vgl. BGH GRUR 2016, 725 Rn. 28 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II).
- BGH, 28.11.2019 - I ZR 23/19
Pflichten des Batterieherstellers - Verbot des Vertriebs von Batterien ohne …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
Die - hier allein in Betracht kommende - Mitbewerbereigenschaft der Klägerin stellt keine Voraussetzung der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage dar (BGH GRUR 2020, 303 Rn. 14 - Pflichten des Batterieherstellers).Die Anerkennung eines nur potentiellen Wettbewerbsverhältnisses hat der Bundesgerichtshof abgelehnt, um der Gefahr der uferlosen Ausweitung der Anspruchsberechtigung des Mitbewerbers vorzubeugen (…BGH GRUR 2021, 1207 Rn. 15 - Vorsicht Falle; BGH GRUR 2020, 303 Rn. 42 - Pflichten des Batterieherstellers).
Rn. 119 Ein nur potentielles Wettbewerbsverhältnis genügt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH GRUR 2023, 1116 Rn. 29 - Aminosäurekapseln; BGH GRUR 2020, 303 Rn. 42 - Pflichten des Batterieherstellers) für die Annahme der Mitbewerbereigenschaft des betroffenen Unternehmers nicht (mehr).
Ein potentielles Wettbewerbsverhältnis genügt - wie ausgeführt - nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH GRUR 2023, 1116 Rn. 29 - Aminosäurekapseln; BGH GRUR 2020, 303 Rn. 42 - Pflichten des Batterieherstellers) für die Annahme der Mitbewerbereigenschaft des betroffenen Unternehmers nicht.
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 52/12
Urheberrechtlichen Schutz einer literarischer Figuren
Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
Bildliche Darstellungen einzelner fiktiver Charaktere sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG schutzfähig, wenn diese sich durch eine unverwechselbare Kombination äußerer Merkmale, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und typischer Verhaltensweisen auszeichnen, somit zu besonders ausgeprägten Persönlichkeiten geformt sind und in den Geschichten jeweils in einer bestimmten charakteristischen Weise auftreten (zum UrhG: BGH GRUR 2014, 258 Rn. 26 - Pippi Langstrumpf-Kostüm I).Gleiches gilt auch für literarische Figuren (etwa Romanfiguren), sofern sie vergleichbar dem Figurenschutz bei Darstellungen der bildenden oder angewandten Kunst für den Leser als ebenso deutliches "Bild" geschaffen wurden (BGH GRUR 2014, 258 Rn. 27 - Pippi Langstrumpf-Kostüm I;… J. B. Nordemann in Ingerl/Rohnke/Nordemann, MarkenG, 4. Aufl., § 5 Rn. 90).
Erforderlich ist nach Ansicht des Senats daher auch beim Werktitelschutz für eine Figur gem. § 5 Abs. 3 MarkenG ein deutliches "Bild" der handelnden Figur, sei es aufgrund ihrer optischen Ausgestaltung oder der ihnen beigegebenen Charaktereigenschaften (vgl. BGH GRUR 2014, 258 Rn. 27 - Pippi Langstrumpf-Kostüm I zum UrhG).
- OLG Hamburg, 22.03.2006 - 5 U 188/04
Grenzen des Gemeinschaftsmarkenschutzes: Werktitelschutz für das Zeichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
Fiktive Figuren, etwa Comic-Figuren, die grundsätzlich urheberrechtlich schutzfähig sind, kommen als Werke i.S.v. § 5 Abs. 3 MarkenG in Betracht (Senat GRUR-RR 2006, 408, 411 - OBELIX;… Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 14. Aufl., § 5 Rn. 104).So hat der Senat entschieden, dass die Comic-Figur des "OBELIX" wegen ihrer Originalität und Einprägsamkeit und der hieraus folgenden titelmäßigen Bekanntheit einen eigenen Werktitelschutz genießt (Senat GRUR-RR 2006, 408, 411 - OBELIX).
"OBELIX" ist der seit vielen Jahren sehr bekannte Name einer Comic-Figur und wesentlicher Bestandteil der auch in Deutschland mit großem Erfolg vertriebenen "Asterix"-Comicserie und des Films "Asterix und Obelix gegen Cäsar" (Senat GRUR-RR 2006, 408, 411 - OBELIX).
- EuG, 30.06.2009 - T-435/05
DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE DER INHABERIN DER RECHTE AN DEN "JAMES BOND"-FILMEN …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
Rn. 152 Nicht ausreichend ist etwa eine Benutzung als Filmtitel, wenn damit nicht die betriebliche Herkunft der Filme angegeben, sondern deren künstlerischer Ursprung bezeichnet wird (vgl. EuG GRUR-Int 2010, 50 Rn. 25 - Dr. No).Die Zeichenverwendung erfolgt dann zur Unterscheidung der Figur von anderen Figuren der James Bond-Filmserie (vgl. hierzu auch EuG GRUR-Int 2010, 50 Rn. 25 - Dr. No).
Insoweit geht es um den künstlerischen Ursprung (der bezeichneten Figur) (vgl. EuG GRUR-Int 2010, 50 Rn. 25 - Dr. No).
- LG Hamburg, 15.06.2023 - 327 O 230/21
Markenrechtsschutz: "MONEYPENNY" als Werktitel und markenmäßige Benutzung
Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.06.2023, Az. 327 O 230/21 , wird zurückgewiesen.Rn. 29 I. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.06.2023, Az: 327 O 230/21 wird aufgehoben und.
Rn. 77 III. Hilfsweise: das angefochtene Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.06.2023, Az: 327 O 230/21 , aufzuheben und zur anderweitigen Verhandlung an das Landgericht Hamburg zurückzuverweisen.
- BGH, 23.03.2023 - I ZR 17/22
Aminosäurekapseln - Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
Rn. 119 Ein nur potentielles Wettbewerbsverhältnis genügt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2023, 1116 Rn. 29 - Aminosäurekapseln;… BGH GRUR 2020, 303 Rn. 42 - Pflichten des Batterieherstellers) für die Annahme der Mitbewerbereigenschaft des betroffenen Unternehmers nicht (mehr).Ein potentielles Wettbewerbsverhältnis genügt - wie ausgeführt - nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2023, 1116 Rn. 29 - Aminosäurekapseln;… BGH GRUR 2020, 303 Rn. 42 - Pflichten des Batterieherstellers) für die Annahme der Mitbewerbereigenschaft des betroffenen Unternehmers nicht.
- BGH, 05.11.2020 - I ZR 234/19
Zweitmarkt für Lebensversicherungen - Wettbewerbsverstoß: Auslegung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
Leitet die klagende Partei die Unzulässigkeit des Verhaltens dabei aus verschiedenen - mitbewerber- oder verbraucherschützenden - Unlauterkeitstatbeständen ab, stellen diese nur unterschiedliche rechtliche Gesichtspunkte und keine verschiedenen Streitgegenstände dar (BGH GRUR 2021, 497 Rn. 38 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen).Rn. 111 Der Begriff des Mitbewerbers ist grundsätzlich im gesamten UWG einheitlich auszulegen, so dass an die Mitbewerbereigenschaft im Sinne der mitbewerberschützenden Normen grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen sind als an die im Sinne der verbraucherschützenden Normen (BGH GRUR 2021, 497 Rn. 32 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen).
- BGH, 13.07.2023 - I ZR 152/21
muenchen.de - Wettbewerbsverstoß bei Anzeigenwerbung in einer kommunalen …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
Das ist gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (BGH NJW 2023, 3361 Rn. 19 - muenchen.de).Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist daher anzunehmen, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann und die von den Parteien angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen wettbewerblichen Bezug zueinander aufweisen (sog. Behinderungswettbewerb, vgl. BGH NJW 2023, 3361 Rn. 19 - muenchen.de).
- BGH, 02.05.2024 - I ZR 23/23
VW Bulli - Kennzeichenrechtliche Unterlassungsansprüche bei Nutzung von VW …
- BGH, 31.01.2019 - I ZR 97/17
Das Omen - Werktitelschutz: Zuordnung der Inhaberschaft am Werktitel; …
- BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93
FUNNY PAPER - Rufausbeutung
- BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14
Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der …
- BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14
Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für …
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15
Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart …
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 27/22
Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für Affiliate-Partner
- BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15
Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht …
- BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Wettbewerbsverstoß im Vermittlungsgeschäft für Anzeigenwerbung: Hinreichender …
- BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92
Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung
- OLG Köln, 20.11.2009 - 6 U 62/09
Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus einem Markenlizenzvertrag mit …
- BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Internet-Versteigerung III
- BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21
DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung …
- BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16
Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei …
- OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22
BOSS - Unionsmarkenrechtverletzung: Verletzung der Unionsmarke "HUGO BOSS" durch …
- OLG Hamburg, 24.11.2023 - 5 W 23/23
VW im Kreis - Markenrechtswidrige Bewerbung für den chinesischen Markt bestimmter …
- BGH, 04.12.2025 - I ZR 219/24
Kein Werktitelschutz für den Namen der Filmfigur "Miss Moneypenny"
Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2025, 70).
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