Rechtsprechung
| EuGH, 04.09.2025 - C-413/23 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
CEPD / CRU (Notion de données à caractère personnel)
Rechtsmittel - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von Anteilseignern und Gläubigern einer Bank nach ihrer Abwicklung - Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten, mit der ein Verstoß des ...
- Europäischer Gerichtshof
Rechtsmittel - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von Anteilseignern und Gläubigern einer Bank nach ihrer Abwicklung - Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten, mit der ein Verstoß des ...
- datenbank.nwb.de
Rechtsmittel - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von Anteilseignern und Gläubigern einer Bank nach ihrer Abwicklung - Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten, mit der ein Verstoß des ...
Kurzfassungen/Presse (10)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Der Gerichtshof präzisiert die Bedeutung des Begriffs der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Übermittlung pseudonymisierter Daten an Dritte
- hessen.de (Kurzinformation)
Entscheidendes Urteil des EuGH zur Anonymität von Daten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Anonymität von Daten ist relativ zu bestimmen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wann sind pseudonymisierte Daten noch personenbezogen?
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Pseudonymisierte Daten können personenbezogene Daten sein wenn der Betroffene nach den Umständen des Einzelfalls identifizierbar ist
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Verarbeitung pseudonymisierter Daten
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Zur Verarbeitung pseudonymisierter Daten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Banco Popular-Abwicklung: Musste Behörde über Weitergabe pseudonymisierter Daten informieren?
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Relativität des Personenbezugs pseudonymisierter Daten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wann pseudonymisierte Daten als personenbezogen gelten
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
EDSB/ SRB
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
EDSB/ SRB
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2025, 3415
- EuZW 2025, 1103
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- EuGH, 19.10.2016 - C-582/14
Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
Rn. 83 Gleichermaßen hat der Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 44, 47 und 48), sowie vom 7. März 2024, 1AB Europe (…C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 43 und 48), im Wesentlichen entschieden, dass an sich nicht personenbezogene Daten, die vom Verantwortlichen erhoben und gespeichert wurden, sich dennoch auf eine identifizierbare Person bezogen, da der Verantwortliche über rechtliche Möglichkeiten verfügte, von Dritten zusätzliche Informationen zu erlangen, die die Identifizierung dieser Person erlaubten.Rn. 91 Mit der zweiten Rüge des zweiten Teils des ersten Rechtsmittelgrundes macht der EDSB geltend, das Gericht habe die sich aus dem Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779), ergebende Rechtsprechung verkannt.
Aus den Rn. 47 und 48 des Urteils vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779), ergebe sich nämlich, dass die bloße Existenz von rechtlichen Möglichkeiten, die es erlaubten, die betroffene Person zu identifizieren, ausreichten, um zu dem Schluss zu gelangen, dass diese Person identifizierbar sei.
Rn. 93 Als Zweites macht der EDSB geltend, dass die Frage, ob die betroffene Person identifizierbar sei oder nicht, im Urteil in der Rechtssache C-582/14 aus der Sicht des Verantwortlichen beurteilt worden sei, und zwar, ohne dass irgendeine Verbindung bestanden habe zwischen diesem Verantwortlichen und den Stellen, die über die zusätzlichen Informationen verfügten, die die Identifizierung dieser Person ermöglicht hätten.
Rn. 97 Als Zweites sei das Vorbringen, das auf den angeblichen Unterschieden zwischen dieser Rechtssache und der Rechtssache beruhe, in der das Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779), ergangen sei, unzulässig.
Rn. 98 Das Gericht hat insbesondere in den Rn. 97 bis 100 des angefochtenen Urteils im Wesentlichen entschieden, dass der EDSB gemäß der auf das Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779), zurückgehenden Rechtsprechung verpflichtet gewesen wäre, zu prüfen, ob die an Deloitte übermittelten Stellungnahmen aus der Sicht von Deloitte personenbezogene Daten darstellten.
Überdies ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Einstufung von Daten als "personenbezogene Daten" nicht erforderlich, dass sich alle zur Identifizierung der betreffenden Person erforderlichen Informationen in den Händen einer einzigen Person befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 43, …und vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 48).
Rn. 100 Nach der Rechtsprechung, die insbesondere auf das Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779), zurückgeht und auf die in den Rn. 81 bis 84 des vorliegenden Urteils verwiesen wird, richtet sich die maßgebliche Sicht für die Beurteilung der Identifizierbarkeit der betroffenen Person wesentlich nach den Umständen der Datenverarbeitung im Einzelfall.
- EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
OC/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
Um eine einheitliche und kohärente Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten, ist also sicherzustellen, dass Art. 3 Nr. 1 der Verordnung 2018/1725, Art. 4 Nr. 1 DSGVO und Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46 gleich ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 43, …und vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 54 Der Gerichtshof hat entschieden, dass in der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Bestimmung sowie in Art. 4 Nr. 1 DSGVO das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck kommt, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (…Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, …sowie vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 130).
Rn. 55 Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (…Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 35, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, …und vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 81 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich der Gerichtshof in Bezug auf eine Pressemitteilung, die gewisse Angaben zu einer namentlich nicht genannten Person enthielt, in seinem Urteil vom 7. März 2024, 0C/Kommission (C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 52 bis 64), nicht auf die Feststellung beschränkt hat, dass die diese Pressemitteilung veröffentlichende Stelle der Union über sämtliche Informationen verfügte, die die Identifizierung dieser Person ermöglichten.
Rn. 82 Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich nicht genutzt wird, um die betreffende Person zu identifizieren, wenn das Risiko einer Identifizierung de facto unbedeutend erscheint, weil die Identifizierung dieser Person gesetzlich verboten oder praktisch nicht durchführbar ist, z. B. weil sie einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft erfordern würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Überdies ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Einstufung von Daten als "personenbezogene Daten" nicht erforderlich, dass sich alle zur Identifizierung der betreffenden Person erforderlichen Informationen in den Händen einer einzigen Person befinden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 43, und vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 48).
- EuGH, 11.07.2024 - C-757/22
Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
Rn. 104 Nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung 2018/1725 trifft der Verantwortliche geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person die u. a. in Art. 15 dieser Verordnung genannten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln, und um diese Person so in die Lage zu versetzen, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (…vgl. entsprechend Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38, sowie vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 55 und 56).Dabei sollte der Verantwortliche auch alle weiteren Informationen zur Verfügung stellen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, wie in Art. 15 Abs. 2 dieser Verordnung vorgesehen (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 106 Beruht die Erhebung solcher Daten bei der betroffenen Person - wie im vorliegenden Fall im Rahmen des Anhörungsverfahrens - auf der Einwilligung der betroffenen Person, so hängt die Gültigkeit der von dieser Person erteilten Einwilligung somit u. a. davon ab, ob diese Person zuvor die Informationen über alle Umstände im Zusammenhang mit der Verarbeitung der fraglichen Daten erhalten hat, auf die sie nach Art. 15 der Verordnung 2018/1725 Anspruch hat und die ihr ermöglichen, die Einwilligung in voller Kenntnis der Sachlage zu geben (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 60).
- EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
Rn. 49 Als Erstes könnten nach der auf die Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34 und 35), sowie vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24), zurückgehenden Rechtsprechung Informationen objektiver oder subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen personenbezogene Daten darstellen, sofern es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handele.Rn. 54 Der Gerichtshof hat entschieden, dass in der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Bestimmung sowie in Art. 4 Nr. 1 DSGVO das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck kommt, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, …sowie vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 130).
Rn. 104 Nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung 2018/1725 trifft der Verantwortliche geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person die u. a. in Art. 15 dieser Verordnung genannten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln, und um diese Person so in die Lage zu versetzen, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38, …sowie vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 55 und 56).
- EuGH, 20.12.2017 - C-434/16
Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
Rn. 49 Als Erstes könnten nach der auf die Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34 und 35), sowie vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (…C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24), zurückgehenden Rechtsprechung Informationen objektiver oder subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen personenbezogene Daten darstellen, sofern es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handele.Rn. 55 Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 35…, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, …und vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 59 Die in der vorstehenden Randnummer vertretene Auslegung wird durch die Rechtsprechung gestützt, die auf das Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994), zurückgeht, das sich u. a. mit den Anmerkungen eines Prüfers zu den schriftlichen Antworten eines Prüflings in einer berufsbezogenen Prüfung befasst.
- EuG, 26.04.2023 - T-557/20
SRB/ EDSB - Schutz personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. April 2023, SRB/EDSB (T-557/20, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2023:219), mit dem dieses die überarbeitete Entscheidung des EDSB vom 24. November 2020, die im Anschluss an die vom Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, im Folgenden: SRB) beantragte Überprüfung der Entscheidung des EDSB vom 24. Juni 2020 über fünf Beschwerden (Nrn. 2019-947, 2019-998, 2019-999, 2019-1000 und 2019-1122) (im Folgenden: streitige Entscheidung) erging, für nichtig erklärt hat.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. April 2023, SRB/EDSB (T-557/20, EU:T:2023:219), wird aufgehoben..
Die Rechtssache T-557/20 wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen..
- EuGH, 07.03.2024 - C-604/22
Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
Um eine einheitliche und kohärente Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten, ist also sicherzustellen, dass Art. 3 Nr. 1 der Verordnung 2018/1725, Art. 4 Nr. 1 DSGVO und Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46 gleich ausgelegt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 43, und vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 55 Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (…Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 35…, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, und vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 83 Gleichermaßen hat der Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 19. Oktober 2016, Breyer (…C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 44, 47 und 48), sowie vom 7. März 2024, 1AB Europe (C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 43 und 48), im Wesentlichen entschieden, dass an sich nicht personenbezogene Daten, die vom Verantwortlichen erhoben und gespeichert wurden, sich dennoch auf eine identifizierbare Person bezogen, da der Verantwortliche über rechtliche Möglichkeiten verfügte, von Dritten zusätzliche Informationen zu erlangen, die die Identifizierung dieser Person erlaubten.
- EuGH, 29.07.2019 - C-40/17
Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
Bereits aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt sich, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche diese Informationen sofort zu geben hat, d. h. zum Zeitpunkt des Erhebens dieser Daten (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 104 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.10.2024 - C-200/23
Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
Rn. 54 Der Gerichtshof hat entschieden, dass in der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Bestimmung sowie in Art. 4 Nr. 1 DSGVO das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck kommt, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (…Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, sowie vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 130). - EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
Rn. 70 Diese Auslegung wird durch den fünften und den sechsten Satz des 16. Erwägungsgrundes der Verordnung 2018/1725 gestützt, nach denen unter die Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" weder "anonyme Informationen …, d. h. … Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen", fallen noch "personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann" (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 57). - EuGH, 09.11.2023 - C-319/22
Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-317/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/58/EG - Verarbeitung …
{FN:12} Vgl. Urteile vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland (Verbandsklage) (…C-757/22, im Folgenden: Urteil Meta Platforms Ireland, EU:C:2024:598, Rn. 60), und entsprechend vom 4. September 2025, EDSB/SRB (Begriff der personenbezogenen Daten) (C-413/23 P, EU:C:2025:645, Rn. 106).
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