Rechtsprechung
| LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HK O 1943/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Preisermäßigung, Unverbindliche Preisempfehlung, Streitgegenstand, Darlegungs- und Beweislast, Durchgestrichener Preis, Unterlassungsantrag, Elektronisches Dokument, Verbrauchererwartung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Preisreduzierung, Preisvergleiche, Klageantrag, ...
- verbraucherzentrale.de
Klage gegen MMS E-Commerce
Werbung mit einer Preisreduzierung / Urteil ergangen
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Werbung mit durchgestrichenen UVP-Preisen erlaubt
Sonstiges
- bundesjustizamt.de (Verfahrensdokumentation)
MMS E-Commerce GmbH
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Stuttgart, 06.03.2025 - 2 U 142/23
Online-Werbung mit Mondpreisen (= übertrieben hohe UVP) wettbewerbswidrig
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HKO 1943/24
Rn. 39 Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob der Verweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung bereits per se keine Preisermäßigung darstellt (so wohl OLG Stuttgart, Urteil vom 6. März 2025 - 2 U 142/23 - Rn. 40, juris, Köhler/Feddersen/Köhler, 43. Aufl. 2025, PAngV § 11 Rn. 9 zitiert nach beck-online - beide unter Bezugnahme auf BR-Drs.Dem Kläger können allerdings Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugutekommen, wenn es um die Aufklärung von Tatsachen geht, die in den Verantwortungsbereich der Beklagten fallen, und diesen deshalb nach dem Gebot redlicher Prozessführung (§ 242 BGB) eine prozessuale Erklärungspflicht trifft (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 6. März 2025 - 2 U 142/23 - Rn. 48-50 unter Darstellung der höchstrichterlichen Rechtspr. m.w.N., juris).
- BGH, 27.06.2024 - I ZR 98/23
Zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HKO 1943/24
Dies ist von den jeweiligen Umständen der Wahrnehmung und von der Bedeutung abhängig, die die beworbene Ware oder Dienstleistung für ihn hat (BGH, Urteil vom 27. Juni 2024 - I ZR 98/23 -, Rn. 22, juris).Dabei kommt es darauf an, welchen Gesamteindruck die geschäftliche Handlung bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervorruft (BGH, Urteil vom 27. Juni 2024 - I ZR 98/23 -, Rn. 18, juris).
- BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21
Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HKO 1943/24
Rn. 29 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die beklagte Partei deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihr verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH in st. Rspr., zuletztVersäumnisurteil vom 19. Mai 2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 20 m.w.N., juris).Der Kläger ist daher gehalten, substantiiert diejenigen Aspekte darzulegen, auf die er seinen Klageangriff stützen will (BGH, Versäumnisurteil vom 19. Mai 2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 20-22, juris).
- BGH, 25.06.2020 - I ZR 96/19
Einheitlicher Streitgegenstand bei einem wettbewerbsrechtlichen …
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HKO 1943/24
Der Streitgegenstand umfasst dann grundsätzlich alle Beanstandungen, zu der die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann (BGH, Urteil vom 25. Juni 2020 - I ZR 96/19 - LTE-Geschwindigkeit, Rn. 24 - m.w.N., juris).Eine solche Klage ist begründet, wenn sich ein Anspruch unter einem der vom Kläger geltend gemachten Gesichtspunkte ergibt (BGH, Urteil vom 25. Juni 2020 - I ZR 96/19 - Rn. 24, juris).
- BGH, 22.07.2021 - I ZR 123/20
Vorstandsabteilung - Irreführende geschäftliche Handlung im Internet: …
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HKO 1943/24
Erforderlich ist, dass die betroffene Angabe geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über marktrelevante Umstände hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 22. Juli 2021 - I ZR 123/20, 1422, Rn. 16, juris), wobei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Umstände, die gegen eine geschäftliche Relevanz des beanstandeten Verhaltens sprechen, bei der Beklagten liegt (BGH, Urteil vom 22. Juli 2021 - I ZR 123/20, Rn. 20, juris). - BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - …
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HKO 1943/24
Die Mitglieder der Kammer sind selbst das Internet nutzende Verbraucher und damit Teil der angesprochenen Verkehrskreise (BGH, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14 Rn. 11, juris). - LG Düsseldorf, 04.04.2025 - 38 O 284/24
ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HKO 1943/24
Rn. 47 2.2.3 Entgegen der Auffassung des Klägers führen die vom Landgericht Düsseldorf in dessen Urteil, Az. 38 O 284/24 (vorgelegt als Anlage K9) entwickelten Grundsätze zu keiner anderen Bewertung des Sachverhalts. - LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22
Streichpreis muss nicht ausdrücklich als niedrigster Preis der letzten 30 Tage …
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HKO 1943/24
Mögliche Wege aus einem solchen Verbot zu finden, ist allein Sache des Verletzers, und gleichwohl aufgenommene Erläuterungen stellen sich als mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz grundsätzlich unschädliche Überbestimmung dar (LG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2022 - 38 O 144/22 -, Rn. 27, juris). - LG München I, 14.07.2025 - 4 HKO 13950/24
Klage gegen Amazon: Werbung mit Preisermäßigungen ohne Bezugnahme auf den …
Auszug aus LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HKO 1943/24
Rn. 52 Soweit sich die Klägerseite für die von ihr vertretene Rechtsansicht auf das als Anlage K 11 vorgelegte Endurteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen 4 HK O 13950/24 bezieht, vermag dies der Klage ebenfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen.
- OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Unterlassungsanspruch des Verbrauchervereins gegen die beklagte …
Dabei dürfte wohl auch weiterhin davon auszugehen sein, dass ein ausreichend großer Anteil der angesprochenen Verkehrskreise weiß, dass die Abkürzung "UVP" für die üblicherweise vom Hersteller einer Ware vorgegebene "unverbindliche Preisempfehlung" steht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, Az. I ZR 217/07, GRUR 2007, 603; weiterhin davon ausgehend OLG Stuttgart GRUR-RR 2025, 215 - Heimtrainingsgerät; LG Ingolstadt, GRUR-RS 2025, 26377), auch wenn insbesondere jüngeren Verkehrsteilnehmern diese Abkürzung und der damit im Zusammenhang stehende Begriff heute nicht mehr ohne weiteres geläufig sein dürfte.Rn. 74 (6) Soweit die Beklagte sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 30. September 2025 (Az.: 1 HK O 194/24, GRUR-RS 2025, 26377) berufen hat, in der das Landgericht in einer von der Verbraucherzentrale B.-Stadt beanstandeten Preisangabe einen zulässigen Preisvergleich mit der UVP des Herstellers für Elektrogeräte gesehen hat, ist diese Wertung auf den vorliegenden Streitfall nicht übertragbar.
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