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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,12841
OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24 (https://dejure.org/2026,12841)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2026 - 7 U 95/24 (https://dejure.org/2026,12841)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2026 - 7 U 95/24 (https://dejure.org/2026,12841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 5a VVG vom 02.12.2004, § 10a VAT vom 28.05.2007
    Anforderungen an Widerspruchsbelehrung bei "Rürup"-Rentenversicherungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG a.F. § 5a Abs. 1 S. 1
    Ansprüche eines Versicherten nach Widerspruch gegen das Zustandekommen einer sog. Rürup-Versicherung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.02.2023 - IV ZR 353/21

    Geringfügige Belehrungsfehler können Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24
    Es entspricht zwischenzeitlich gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es nach dem aus § 242 BGB abgeleiteten Übermaßverbot unverhältnismäßig ist, es dem Versicherungsnehmer zu ermöglichen, sich von den Verpflichtungen aus einem in gutem Glauben geschlossenen Vertrag zu lösen, wenn ihm durch eine fehlerhafte Belehrung nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Lösungsrecht vom Vertrag im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (vgl. BGH, Urteil vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21,VersR 2023, 501; BGH, Urteil vom 17.01.2024 - IV ZR 19/23, VersR 2024, 346, jeweils im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 -, VersR 2020, 341).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.02.2023, Az. IV ZR 353/21; zitiert nach Juris) verstößt die Ausübung des Widerspruchsrechts gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn ein geringfügiger Fehler vorliegt, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Information auszuüben.

    Die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Ausübung des Widerspruchsrechts in dem Fall, dass dem Versicherungsnehmer durch den Belehrungsfehler nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben, steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, sodass eine Vorlage an den Gerichtshof nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2023 - IV ZR 353/21 - NJW 2023, 1659, Rz. 28 ff.).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 07.05.2014 (IV ZR 76/11) ausgeführt, § 10a VAG a.F. und § 5a VVG a.F. stellten einen einheitlich zu betrachtenden Komplex dar, mit dem die 3. Richtlinie Lebensversicherung in deutsches Recht umgesetzt worden sei.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24
    Diese Gleichwertigkeit betont auch der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 19.12.2023 (C-209/12).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-143/20

    Der Gerichtshof klärt den Umfang der vorvertraglichen Mitteilungspflicht bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24
    Im Übrigen führte selbst eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Mitteilungspflichten nicht zu einer Nichtigkeit oder Ungültigkeit, sofern die im nationalen Recht für die Ausübung des Rechts auf Geltendmachung der Mitteilungspflicht vorgesehenen Verfahrensvorschriften nicht geeignet sind, die Wirksamkeit dieses Rechts dadurch in Frage zu stellen, dass sie den Verbraucher davon abhalten, es auszuüben (vgl. EuGH, Urteil vom 24.02.2022 - C-143/20 und C-213/20 - zit. n. Juris, Rz. 96).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24
    Es entspricht zwischenzeitlich gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es nach dem aus § 242 BGB abgeleiteten Übermaßverbot unverhältnismäßig ist, es dem Versicherungsnehmer zu ermöglichen, sich von den Verpflichtungen aus einem in gutem Glauben geschlossenen Vertrag zu lösen, wenn ihm durch eine fehlerhafte Belehrung nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Lösungsrecht vom Vertrag im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (vgl. BGH, Urteil vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21,VersR 2023, 501; BGH, Urteil vom 17.01.2024 - IV ZR 19/23, VersR 2024, 346, jeweils im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 -, VersR 2020, 341).
  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 71/16

    Familiensache: Formwirksamkeit eines gerichtliche festgestellten Vergleichs über …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24
    Da dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt, kann über die mehreren in einem Stufenantrag nach § 254 ZPO verbundenen Anträge eine einheitliche Entscheidung ergehen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - XII ZB 71/16, BGHZ 214, 45).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24
    Dem steht § 306 Abs. 1 BGB entgegen (vgl. zu § 5a VVG BGH, Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03 - zit. n. Juris).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05

    Klauselersetzung und Mindestrückkaufwert bei einer fondsgebundenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24
    Den Vertragsinhalt betreffende Verbraucherinformationen sind, sofern sie intransparent sind, wie intransparente AVB-Klauseln zu behandeln und lösen kein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. aus (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 321/05 - VersR 2007, 1547).
  • BGH, 11.12.2019 - IV ZR 8/19

    Pflicht des Versicherers zur der Angabe des Fehlens an einer Garantie von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24
    Darüber, dass eine bestimmte Rentenhöhe und ein Rückkaufswert nicht garantiert sind, musste die Beklagte den Kläger im Übrigen auch nicht aufklären (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2019 - IV ZR 8/19 - zit. n. Juris).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 255/13

    Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2026 - 7 U 95/24
    Die von dem Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.03.2014 (IV ZR 255/13, BeckRS 2014, 6894) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BGH, 29.11.2023 - IV ZR 117/22

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags nach Widerspruch

  • BGH, 17.01.2024 - IV ZR 19/23

    Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrags: wirksame Ausübung des …

  • EuGH, 19.12.2019 - C-357/18

    Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Prämienrückzahlung

  • BGH, 05.12.1990 - IV ZR 13/90

    Wirksamkeit einer Ausschlußklausel in den BBUZ wegen vorsätzlicher …

  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 79/18

    Anforderungen an die Verbraucherinformationen beim Abschluss einer …

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 317/86

    Verjährung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 137/18
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