Rechtsprechung
| OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23 e |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 242, § 362 Abs. 1, § 810 Var. 2; DSGVO Art. 4 Nr. 2, Art. 6 Abs. 1c, Abs. 3 lit. d, Art. 23 Abs. 1 lit. j
Auskunftsanspruch, Urkundenvorlage, Treuhandverhältnis, Gesellschafterstreit, Prozessführungsbefugnis, Insolvenzverwalter, Gesellschaftsrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 ; BGB § 810 2. Alt.
Auskunftserteilung über das Halten eines Geschäftsanteils in verdeckter Treuhandschaft für einen Dritten; Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Vorlage des notariellen Geschäftsanteilsübertragungsvertrags
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Urkundenvorlage nach § 810 2. Var. BGB mit DSGVO vereinbar und die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO rechtmäßig
Verfahrensgang
- LG München I, 19.06.2023 - 10 HKO 6823/22
- LG München I, 11.12.2023 - 10 HKO 6823/22
- OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Papierfundstellen
- ZIP 2026, 1858
- NZG 2026, 934
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (20)
- LG München I, 19.06.2023 - 10 HKO 6823/22
Stufenklage, Versäumnisurteil, Auskunftsanspruch, Treuhandverhältnis, …
Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Auf die Berufung des Klägers wird das "Teilurteil und Teilversäumnisurteil" des Landgerichts München I vom 19.06.2023, Az. 10 HK O 6823/22, in Ziffer III seines Tenors dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, Herrn Rechtsanwalt … als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn …, geschäftsansässig …, Einsicht in den vom Notar beurkundeten Geschäftsanteilsübertragungsvertrag vom 21.09.2017 (UR-Nr. …) zu gewähren, wobei dem Beklagten freigestellt wird, Angaben zum Kaufpreis in dem Geschäftsanteilsübertragungsvertrag unkenntlich zu machen.Auf die Berufung des Beklagten werden das Teilurteil des Landgerichts München I vom 11.12.2023, Az. 10 HK O 6823/22 in Ziffer 1. seines Tenors und damit auch das "Teilurteil und Teilversäumnisurteil" des Landgerichts München I vom 19.06.2023, Az. 10 HK O 6823/22, in Ziffern I. und II. seines Tenors aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen.
Rn. 18 Mit Teilurteil und Teilversäumnisurteil vom 19.06.2023, Az. 10 HK O 6823/22, Bl. 145/151 d.A., den Prozessbevollmächtigten am 20.06.2023 zugestellt (vgl. die Empfangsbekenntnisse zu Bl. 151 d.A.), verurteilte das Landgericht München I den Beklagten, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, ob der Beklagte seinen Geschäftsanteil an der … in verdeckter Treuhandschaft für einen Dritten halte.
Rn. 29 Mit Teilurteil vom 11.12.2023, Az. 10 HK O 6823/22, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses des Landgerichts München I vom 29.01.2024, dem Beklagtenvertreter am 12.12.2023 zugestellt (vgl. das Empfangsbekenntnis Bl. zu 190 d.A.), hielt das Landgericht München I sein Teilversäumnisurteil vom 19.06.2023 aufrecht.
Unter Abänderung des Teilurteils des Landgerichts München I vom 19.06.2023 zum Aktenzeichen 10 HK O 6823/22 wird der Beklagte verurteilt, Herrn Rechtsanwalt … als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn … geschäftsansässig … der Beklagte seinen Geschäftsanteil mit der laufenden Nummer 2 an der …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB …, in verdeckter Treuhandschaft für einen Dritten hält.
Unter Abänderung des Teilurteils des Landgerichts München I vom 19.06.2023 zum Aktenzeichen 10 HK O 6823/22 wird der Beklagte verurteilt, Herrn Rechtsanwalt … in seiner Funktion als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn …, geschäftsansässig …, Auskunft über die Person(en) des Treugebers bezüglich seines Geschäftsanteils mit der laufenden Nummer 2 an der …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB …, zu erteilen, sowie die Eckdaten des am 21.09.2017 bei Herrn … Notar in München beurkundeten Geschäftsanteilsübertragungsvertrags, UR-Nr. …, für den genannten Geschäftsanteil und alle außerhalb dieser Urkunde getroffenen schriftlichen Vereinbarungen zu benennen und gegebenenfalls deren Eckdaten mitzuteilen.
Unter Abänderung des Teilurteils des Landgerichts München I vom 19.06.2023 zum Aktenzeichen 10 HK O 6823/22 wird der Beklagte verurteilt, Herrn Rechtsanwalt … in seiner Funktion als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn …, geschäftsansässig …, eine Ausfertigung des mit Herrn … am 21.09.2017 bei Herrn … Notar in München beurkundeten Geschäftsanteilsübertragungsvertrages, UR-Nr. …, für den Geschäftsanteil mit der laufenden Nummer 2 an der …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB …, und alle etwa außerhalb dieser Urkunde getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im Original die … betreffend zur Einsichtnahme vorzulegen.
Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 19.06.2023, Az. 10 HK O 6823/22, wird verworfen, hilfsweise zurückgewiesen.
Das Teilurteil des Landgerichts München I vom 11.12.2023, Az. 10 HK O 6823/22, und das Teilurteil und Teilversäumnisurteil des Landgerichts München I vom 19.06.2023, Az. 10 HK O 6823/22, werden aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde.
Rn. 42 Zur Begründung seiner "Anschlussberufung" gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 19.06.2023, Az. 10 HK O 6823/22, sowie seiner Berufung gegen das Teilurteil des Landgerichts München I 11.12.2023, Az. 10 HK O 6823/22, führt der Beklagte aus, dass das Landgericht zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass der Kläger gegen den Beklagten einen noch nicht erfüllten Anspruch auf Auskunft darüber habe, ob der Beklagte seinen Gesellschaftsanteil in verdeckter Treuhandschaft halte und wer der Treugeber sei.
Die Berufung des Beklagten vom 21.12.2023 gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 11.12.2023 zum Aktenzeichen 10 HK O 6823/22 und die Anschlussberufung des Beklagten gemäß Schriftsatz des Beklagten vom 19.04.2024 gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 11.12.2023 zum Aktenzeichen 10 HK O 6823/22 werden zurückgewiesen.
- OLG München, 16.06.2021 - 7 U 1407/19
Gesellschafterausschluss durch Gestaltungsurteil nur bei Möglichkeit der …
Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Der Kläger verfolgt seine Ausschlussklage gegen den Beklagten in einem Berufungsverfahren vor dem Senat (Az. 7 U 1407/19) weiter.Dies wiederum sei von Bedeutung für die Frage, ob als Grund für den im Verfahren des Oberlandesgerichts München 7 U 1407/19 betriebenen Ausschluss des Beklagten aus der … aus wichtigem Grund nicht nur unmittelbar in der Person des Beklagten liegende Gründe, sondern auch in der Person des Herrn … bestehende Gründe herangezogen werden könnten, da bei einer Treuhänderstellung des Beklagten für Herrn … als Treugeber sich der Beklagte diese Ausschlussgründe zurechnen lassen müsse (…vgl. Schriftsatz des Klägervertreters vom 06.12.2022, S. 8, Bl. 44 d.A.).
Rn. 73 (5) Entgegen der Ansicht des Klägers (…vgl. Schriftsatz des Klägervertreters vom 06.12.2022, S. 45 f., Bl. 81 f. d.A.) begründet auch das Schreiben des Herrn … vom 18.05.2018 laut Anl. K 166 im Verfahren 7 U 1407/19 an den Kläger kein Indiz für eine Treugeberstellung des Herrn … .
Rn. 85 Im streitgegenständlichen Fall verlangt der Kläger die Urkundenvorlage an den Insolvenzverwalter, damit letzterer in die Lage versetzt wird, in dem gegen den Beklagten vor dem Senat betriebenen Berufungsverfahren 7 U 1407/19 auf Ausschluss des Beklagten aus der … mit den aus der Urkundenvorlage gewonnenen Erkenntnissen über eine Treuhänderstellung des Beklagten eigentlich in der Person des Herrn … liegende Ausschlussgründe dem Beklagten zuzurechnen.
Damit ist der Anspruch, der durchgesetzt werden soll, i.S.d. Art. 23 Abs. 1 lit j DS-GVO das vom Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO ausgeübte Recht des Insolvenzschuldners … auf Ausschluss des Beklagten aus wichtigem Grund aus der durch ein Gestaltungsurteil des Senats im Verfahren 7 U 1407/19.
- BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13
Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer …
Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Rn. 63 c. § 810 2. Var. BGB erfordert schließlich, dass der Anspruchsteller ein rechtliches Interesse an der Einsichtsgewährung hat, wobei sich auf ein solches rechtliches Interesse jeder berufen kann, der die Einsichtnahme in die Urkunde zur Förderung, Erhaltung oder Verteidigung seiner rechtlich geschützten Interessen benötigt (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, Rdnr. 21).Denn in einem solchen Fall zielt das Einsichtsverlangen auf eine unzulässige Ausforschung (vgl. BGH…, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 222/20, Rdnr. 74, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, Rdnr. 24).
Rn. 95 a. Ein Vorlageanspruch aus § 810 2. Var. BGB scheidet insoweit schon deshalb aus, weil nach der Rechtsprechung des BGH die vorzulegende Urkunde stets genau bezeichnet sein muss und es nicht genügt, wenn der Anspruchsteller beantragt, ihm Einsicht in "Urkundensammlungen oder in sämtliche, einen bestimmten Vertrag betreffende Schriftstücke zu gewähren" (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, Rdnr. 25).
Rn. 112 Anders als bei der Frage, ob ein rechtlich geschütztes Interesse an der Vorlage des Geschäftsanteilsübertragungsvertrages iSd. § 810 2. Var. BGB besteht, ist Maßstab für die Frage, ob Erfüllung eingetreten ist, nicht, ob die klägerische Behauptung einer Treuhänderstellung des Beklagten und einer Treugebereigenschaft des Herrn … auf mehr als vagen Vermutungen beruht, sondern ob die erteilte Auskunft des Beklagten über eine Treuhänderstellung und Treugebereigenschaft des Herrn … von vornherein unglaubhaft ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 810 2. Var. BGB BGH…, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 222/20, Rdnr. 74, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, Rdnr. 24 und zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 362 BGB BGH, Urteile vom 24.03.1994 - I ZR 42/93, Rdnr. 15 …und vom 17.05.2001 - I ZR 291/98, Rdnr. 44 …sowie Beschluss vom 05.03.2015 - I ZB 74/14, Rdnr. 15).
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20
Porsche 911 - Zu urheberrechtlichen Ansprüchen eines Konstrukteurs der Porsche AG …
Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Die höchstrichterliche Rechtsprechung legt die Vorschrift des § 810 2. Var. BGB weit aus (vgl. BGH…, Urteil vom 20.01.1971 - VIII ZR 251/69, Rdnr. 8…, Urteil vom 15.12.1965 - VIII ZR 306/63, Rdnr. 17…, Urteil vom 16.04.1962 - VII ZR 252/60, Rdnr. 55) und sieht es deshalb als genügend an, dass die Urkunde, deren Vorlage beansprucht wird, eine objektive und unmittelbare Beziehung zu dem Rechtsverhältnis aufweist, an dem der die Vorlegung Begehrende beteiligt ist (BGH…, Urteil vom 21.03.2024 - I ZR 185/22, Rdnr. 59, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 222/20, Rdnr. 74…, Urteil vom 20.01.1971 - VIII ZR 251/69, Rdnr. 8…, Urteil vom 15.12.1965 - VIII ZR 306/63, Rdnr. 17…, Urteil vom 16.04.1962 - VII ZR 252/60, Rdnr. 55).Denn in einem solchen Fall zielt das Einsichtsverlangen auf eine unzulässige Ausforschung (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 222/20, Rdnr. 74…, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, Rdnr. 24).
Rn. 112 Anders als bei der Frage, ob ein rechtlich geschütztes Interesse an der Vorlage des Geschäftsanteilsübertragungsvertrages iSd. § 810 2. Var. BGB besteht, ist Maßstab für die Frage, ob Erfüllung eingetreten ist, nicht, ob die klägerische Behauptung einer Treuhänderstellung des Beklagten und einer Treugebereigenschaft des Herrn … auf mehr als vagen Vermutungen beruht, sondern ob die erteilte Auskunft des Beklagten über eine Treuhänderstellung und Treugebereigenschaft des Herrn … von vornherein unglaubhaft ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 810 2. Var. BGB BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 222/20, Rdnr. 74…, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, Rdnr. 24 und zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 362 BGB BGH, Urteile vom 24.03.1994 - I ZR 42/93, Rdnr. 15 …und vom 17.05.2001 - I ZR 291/98, Rdnr. 44 …sowie Beschluss vom 05.03.2015 - I ZB 74/14, Rdnr. 15).
- BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18
Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen
Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Rn. 107 a. Nach der Rechtsprechung zumindest des dritten Zivilsenats des BGH zu einem ergänzenden Auskunftsanspruch nach Treu und Glaube aus § 242 BGH (Urteil vom 03.09.2020 - III ZR 136/18, Rdnr. 43) und des zwölften Zivilsenats des BGH zu einem Auskunftsanspruch aus § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB i.V.m. § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB (…Beschluss vom 22.10.2014 - XII ZB 385/13, Rdnr. 17) ist ein solcher Auskunftsanspruch erfüllt, wenn die Angaben nach dem erklärten Willen des Schuldners die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen.Ein etwaiger Verdacht, dass die erteilte Auskunft unrichtig ist, begründet nach dieser Rechtsprechung nur einen Anspruch auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit der Auskunft (BGH, Urteil vom 03.09.2020 - III ZR 136/18, Rdnr. 43).
- EuGH, 02.03.2023 - C-268/21
Norra Stockholm Bygg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener …
Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Die Übermittlung der Urkunde durch den Beklagten an den Insolvenzverwalter und damit die Verarbeitung der Daten zur Befriedigung eines rechtlichen geschützten Informationsinteresses des Insolvenzverwalters erfolgt zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, nämlich der Beurkundung der Übertragung des Geschäftsanteils des Herrn … an den Beklagten, sodass die in § 810 2. Var. BGB statuierte Vorlagepflicht für eine Rechtmäßigkeit eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der in Artikel 23 Abs. 1 DS-GVO genannten Ziele darstellen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 02.03.2023 - C-268/21, Rdnr. 37).Vielmehr hat der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren Art. 23 Abs. 1 lit j DS-GVO ausdrücklich in einem Erkenntnisverfahren für grundsätzlich anwendbar erklärt (vgl. Urteil vom 02.03.2023 - C-268/21, Rdnr. 38 f).
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98
Entfernung der Herstellungsnummer II
Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Rn. 108 b. Nach der Rechtsprechung des ersten Zivilsenats des BGH zu Auskunftsansprüchen nach Treu und Glaube gemäß § 242 BGB genügt eine zum Zwecke der Auskunft abgegebene Erklärung dagegen dann nicht zur Erfüllung eines solchen Auskunftsanspruchs, wenn sie nicht ernstgemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft ist (…vgl. BGH, Urteile vom 24.03.1994 - I ZR 42/93, Rdnr. 15 und vom 17.05.2001 - I ZR 291/98, Rdnr. 44 …sowie Beschluss vom 05.03.2015 - I ZB 74/14, Rdnr. 15).Rn. 112 Anders als bei der Frage, ob ein rechtlich geschütztes Interesse an der Vorlage des Geschäftsanteilsübertragungsvertrages iSd. § 810 2. Var. BGB besteht, ist Maßstab für die Frage, ob Erfüllung eingetreten ist, nicht, ob die klägerische Behauptung einer Treuhänderstellung des Beklagten und einer Treugebereigenschaft des Herrn … auf mehr als vagen Vermutungen beruht, sondern ob die erteilte Auskunft des Beklagten über eine Treuhänderstellung und Treugebereigenschaft des Herrn … von vornherein unglaubhaft ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 810 2. Var. BGB BGH…, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 222/20, Rdnr. 74…, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, Rdnr. 24 und zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 362 BGB BGH, Urteile vom 24.03.1994 - I ZR 42/93, Rdnr. 15 und vom 17.05.2001 - I ZR 291/98, Rdnr. 44 …sowie Beschluss vom 05.03.2015 - I ZB 74/14, Rdnr. 15).
- BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93
Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Rn. 108 b. Nach der Rechtsprechung des ersten Zivilsenats des BGH zu Auskunftsansprüchen nach Treu und Glaube gemäß § 242 BGB genügt eine zum Zwecke der Auskunft abgegebene Erklärung dagegen dann nicht zur Erfüllung eines solchen Auskunftsanspruchs, wenn sie nicht ernstgemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft ist (vgl. BGH, Urteile vom 24.03.1994 - I ZR 42/93, Rdnr. 15 …und vom 17.05.2001 - I ZR 291/98, Rdnr. 44 …sowie Beschluss vom 05.03.2015 - I ZB 74/14, Rdnr. 15).Rn. 112 Anders als bei der Frage, ob ein rechtlich geschütztes Interesse an der Vorlage des Geschäftsanteilsübertragungsvertrages iSd. § 810 2. Var. BGB besteht, ist Maßstab für die Frage, ob Erfüllung eingetreten ist, nicht, ob die klägerische Behauptung einer Treuhänderstellung des Beklagten und einer Treugebereigenschaft des Herrn … auf mehr als vagen Vermutungen beruht, sondern ob die erteilte Auskunft des Beklagten über eine Treuhänderstellung und Treugebereigenschaft des Herrn … von vornherein unglaubhaft ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 810 2. Var. BGB BGH…, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 222/20, Rdnr. 74, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, Rdnr. 24 und zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 362 BGB BGH, Urteile vom 24.03.1994 - I ZR 42/93, Rdnr. 15 …und vom 17.05.2001 - I ZR 291/98, Rdnr. 44 …sowie Beschluss vom 05.03.2015 - I ZB 74/14, Rdnr. 15).
- BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des …
Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Rn. 108 b. Nach der Rechtsprechung des ersten Zivilsenats des BGH zu Auskunftsansprüchen nach Treu und Glaube gemäß § 242 BGB genügt eine zum Zwecke der Auskunft abgegebene Erklärung dagegen dann nicht zur Erfüllung eines solchen Auskunftsanspruchs, wenn sie nicht ernstgemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft ist (…vgl. BGH, Urteile vom 24.03.1994 - I ZR 42/93, Rdnr. 15 …und vom 17.05.2001 - I ZR 291/98, Rdnr. 44 sowie Beschluss vom 05.03.2015 - I ZB 74/14, Rdnr. 15).Rn. 112 Anders als bei der Frage, ob ein rechtlich geschütztes Interesse an der Vorlage des Geschäftsanteilsübertragungsvertrages iSd. § 810 2. Var. BGB besteht, ist Maßstab für die Frage, ob Erfüllung eingetreten ist, nicht, ob die klägerische Behauptung einer Treuhänderstellung des Beklagten und einer Treugebereigenschaft des Herrn … auf mehr als vagen Vermutungen beruht, sondern ob die erteilte Auskunft des Beklagten über eine Treuhänderstellung und Treugebereigenschaft des Herrn … von vornherein unglaubhaft ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 810 2. Var. BGB BGH…, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 222/20, Rdnr. 74…, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, Rdnr. 24 und zum Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 362 BGB BGH, Urteile vom 24.03.1994 - I ZR 42/93, Rdnr. 15 …und vom 17.05.2001 - I ZR 291/98, Rdnr. 44 sowie Beschluss vom 05.03.2015 - I ZB 74/14, Rdnr. 15).
- BGH, 31.03.1971 - VIII ZR 198/69
Voraussetzungen für die Übernahme einer Vergleichsgarantie - Berücksichtigung des …
Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Rn. 96 b. Ob bei Ausscheiden eines Vorlageanspruchs nach § 810 2. Var. BGB ausnahmsweise ein Einsichtsrecht aus § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht hergeleitet werden kann (dazu vgl. BGH, Urteil vom 31.03.1971 - VIII ZR 198/69, Rdnr. 10 aE zu einem Einsichtsrecht aus Treu und Glauben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen Vergleichsgarant und Vergleichsverwalter), kann dahinstehen.Denn auch ein solcher aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteter Vorlageanspruch setzt - wie der Vorlageanspruch gemäß § 810 2. Var. BGB - voraus, dass es sich bei dem Begehren nicht um eine unzulässige Ausforschung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.1971 - VIII ZR 198/69, Rdnr. 11).
- LG München I, 28.02.2019 - 16 HKO 10218/18
Abfindungszahlung
- OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Gesellschafterdarlehen, Unentgeltliche Übertragung, Übertragung von …
- BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch …
- BGH, 21.03.2024 - I ZR 185/22
Anforderungen an Auskunftspflichten eines Maklers bei sukzessiver …
- BGH, 24.10.2023 - II ZB 3/23
Publikumspersonengesellschaft: Zulässigkeit des Auskunftsersuchens eines …
- BGH, 13.03.2014 - I ZB 60/13
Berufungsbeschwer nach Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung …
- BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69
Bucheinsicht und Offenbarungseid
- BGH, 16.04.1962 - VII ZR 252/60
- BGH, 15.12.1965 - VIII ZR 306/63
Anspruch einer Ehefrau auf Zahlung von Scheidungsunterhalt - Anspruch der Ehefrau …
- BGH, 05.12.2024 - IX ZR 42/24
Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen in Insolvenzanfechtung durch …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".