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Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1983   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,42353
BGBl. I 2000 S. 1983 (https://dejure.org/2000,42353)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 29.12.2000, Seite 1983
  • Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz)
  • vom 21.12.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 26.10.2000   BT   IM SOZIAL-UND ARBEITSRECHT AB 2002 AUF EURO UMSTELLEN (GESETZENTWURF)
 
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Wird zitiert von ... (335)

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    So ist das Krankenhaus auf der Grundlage von § 100 Abs. 1 S 3 SGB X (hier idF des zum 1.1.2001 in Kraft getretenen 4. Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000, BGBl I 1983) verpflichtet, der Krankenkasse im Einzelfall auf Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit es für die Durchführung von dessen Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist und entweder der Betroffene eingewilligt hat (§ 100 Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGB X) oder dies gesetzlich zugelassen ist (§ 100 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB X); ausgenommen hiervon sind nach § 100 Abs. 2 SGB X nur Angaben, die den Arzt oder ihm nahe stehende Personen der Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R

    Erstattungsanspruch des Jugendamtes als erstangegangenem, aber nur nachrangig …

    Rn. 11 Anspruchsgrundlage für den klägerischen Erstattungsanspruch ist § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X (idF des Vierten Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000, BGBl I 1983) iVm § 14 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (<SGB IX>; hier idF des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23.4.2004, BGBl I 606).
  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw …

    Seither sind Änderungen nur noch hinsichtlich der Entgeltgrenze in Buchst a erfolgt (vgl Art. 7 Nr. 2 4. Euro-Einführungsgesetz vom 21. Dezember 2000, BGBl I 1983, und Art. 4 Nr. 1 Buchst a Buchst bb des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002, BGBl I 4621).
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