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Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 3022   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,53428
BGBl. I 2003 S. 3022 (https://dejure.org/2003,53428)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 30.12.2003, Seite 3022
  • Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
  • vom 27.12.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 08.09.2003   BT   Koalition plant umfassende Reform des Sozialhilferechts
  • 15.09.2003   BT   4,3 Millionen Euro Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
  • 22.09.2003   BT   Expertenrat zur Einordnung der Sozialhilfe in das Sozialgesetzbuch gefragt
  • 07.10.2003   BT   Länderkammer: Reform des Sozialhilferechts ist unzureichend
  • 15.10.2003   BT   Koalitionsentwurf zum Sozialhilferecht gegen die Opposition angenommen

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Wird zitiert von ... (761)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Ebenfalls mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 wurde durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3022) das Bundessozialhilfegesetz aufgehoben (Art. 68 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes) und das Sozialhilferecht im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - SGB XII) als bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung für solche Personen, die nicht nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch leistungsberechtigt sind, neu geregelt.
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 10/18 R

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - …

    Rn. 11 Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch ist § 74 SGB XII (in der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 - BGBl I 3022).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …

    Rechtsgrundlage für einen Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Bestattungskosten ist § 74 SGB XII (in der Fassung, die die Norm durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 - BGBl I 3022 - erhalten hat).
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