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Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1073   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,62553
BGBl. I 2005 S. 1073 (https://dejure.org/2005,62553)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 26.04.2005, Seite 1073
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG)
  • vom 21.04.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 18.02.2004   BT   Bundesrat: Betreuungsrecht im Interesse der Betroffenen ändern
  • 24.05.2004   BT   Erster Teil einer Öffentlichen Anhörung zum Betreuungsrecht
  • 26.05.2004   BT   Kritik an zu geringer Bezahlung von Betreuern
  • 10.06.2004   BT   Öffentliche Anhörung zur Änderung des Betreuungsrechts
  • 16.06.2004   BT   Bezahlung von Betreuern bleibt umstritten
  • 16.02.2005   BT   Änderung des Betreuungsrechts soll zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise …

    Vielmehr hat er im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für das Zweite Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG) vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073) den noch im ersten Gesetzesentwurf als neuer § 1906 a BGB vorgesehenen Vorschlag, eine ambulante Zwangsbehandlung zu ermöglichen (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 7, 30), im weiteren Fortgang verworfen (vgl. BT-Drucks. 15/4874 S. 8, 25 f., 27).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09

    Widerruf einer Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten

    Diesem obliegt es zu prüfen, ob ein Betreuer für die Klägerin zu bestellen ist (vgl. Bundestagsdrucksache 15/4874 Seite 28).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 683/11

    Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Geltendmachung eines …

    Anders als vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern mit Wirkung zum 1. Juli 2005 (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vom 21. April 2005, BGBl. I S. 1073), als der berufsmäßige Betreuer gemäß § 1836 Abs. 2 BGB in der bis 30. Juni 2005 geltenden Fassung nach erbrachten Stunden abrechnen konnte (vgl. zum Wahlrecht nach alter Rechtslage z.B. BayObLG NJW 2002, 1660, 1661; OLG Köln NJW-RR 2003, 712), kann der berufsmäßige Betreuer nun für berufsspezifische Tätigkeiten keine Erhöhung seiner (Pauschal-)Vergütung erreichen.
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