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24.03.2020

Bundestag - Drucksache 19/18107

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionderCDU/CSU,FraktionderSPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 575   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5918
BGBl. I 2020 S. 575 (https://dejure.org/2020,5918)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 27.03.2020, Seite 575
  • Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
  • vom 27.03.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)

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Wird zitiert von ... (39)

  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gelegentlich ausgeübte Beschäftigung - …

    bis zum 31.10.2020 wurde in § 115 SGB IV (Art. 3 Nr. 3 des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 <Sozialschutz-Paket> vom 27.3.2020, BGBl I 575) eine Ausweitung auf "längstens fünf Monate oder 115 Arbeitstage" festgelegt.
  • BSG, 16.07.2025 - B 7 AS 19/24 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung einer nach § 41a SGB 2 wegen der …

    Nach Maßgabe der Übergangsregelungen in § 67 Abs. 5 Satz 1 SGB II (in der Fassung des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 <Sozialschutz-Paket> vom 27.3.2020, BGBl I 575) war für Leistungen nach dem SGB II, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 31.3.2020 bis vor dem 31.8.2020 endet, für deren Weiterbewilligung abweichend von § 37 SGB II kein erneuter Antrag erforderlich.

    Rn. 33 d) § 67 Abs. 4 Satz 2 SGB II (in der ab 28.3.2020 geltenden Normfassung des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 <Sozialschutz-Paket> vom 27.3.2020, BGBl I 575; ab 1.4.2021 in der Fassung des Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie <Sozialschutz-Paket III> vom 10.3.2021, BGBl I 335) führt nicht zur Rechtmäßigkeit der verfahrensgegenständlichen Bescheide während ihrer Geltungsdauer.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2022 - L 2 AS 468/22

    SGB II-Angemessenheitsprüfung in Pandemie nur für 6 Monate ausgesetzt

    Wie der Antragsgegner zu Recht ausführt, liegt der erkennbare Regelungszweck dieser gesetzlichen Bestimmung (siehe dazu Bundestags-Drucksache 19/18107, Seite 25) darin, dass die von den Auswirkungen der Pandemie Betroffenen sich kurzfristig nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen.
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