24.09.1997
Bundestag - Drucksache 13/8557
Änderungsantrag, Urheber:FraktionBündnis90/DieGrünen,FraktionderSPD
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1997 S. 2968 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 84, ausgegeben am 19.12.1997, Seite 2968
- Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbGleichG)
- vom 16.12.1997
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
Rn. 41 In der Folge wurde die Frage einer weitergehenden Gleichstellung nichtehelicher Kinder sowohl in den Beratungen zum Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I 2968) als auch zum Kinderrechteverbesserungsgesetz vom 9. April 2002 (BGBl. I 1239) erörtert (vgl. nur Henrich, FamRZ 2009, 1294, 1295; König, FPR 2010, 396; z.B. anlässlich des ErbGleichG: Hess, FamRZ 1996, 781 ff.), jedoch blieb Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG a.F. erneut unverändert. - OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
Vereinbarung über einen vorzeitigen Erbausgleich
Die Vorschrift des § 1934 a BGB ist durch das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder vom 16. Dezember 1997 (BGBl. 1997 I, S. 2968) für die seit dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder beseitigt worden, die seitdem den ehelichen Kindern gleichgestellt sind. - BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08
Erbrechtliche Stellung nichtehelich geborener Kinder
Auch mit der Streichung der §§ 1934a ff. BGB a. F. durch das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbGleichG) vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2968) habe sich die Stellung der Beschwerdeführerin nicht geändert.
- OLG Saarbrücken, 17.12.2018 - 5 W 91/18
Erbscheinsverfahren: Einziehung eines Erbscheins eines Kindes bei unklarer …
Ergänzend sind die Übergangsregelungen zum Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2968) zu beachten; danach richtet sich die Vaterschaft eines - wie hier - vor dem 1. Juli 1998 geborenen Kindes nach den bisherigen Vorschriften (Artikel 224 § 1 Abs. 1 EGBGB), so dass auch jede schon vor diesem Stichtag irgendwie wirksam festgestellte oder anerkannte Vaterschaft bestehen bleibt (§§ 1600a ff. BGB in der bis zum 1. Juli 1998 geltenden Fassung - BGB a.F.;… vgl. Diederichsen, in: Palandt, BGB 61. Aufl., Art. 224 § 1 EGBGB Rn. 2;… Wellenhofer, in: MünchKommBGB 5. Aufl., Art. 224 § 1 EGBGB Rn. 4). - OLG Zweibrücken, 18.06.2024 - 2 UF 166/23
Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrags mit einem "Globalverzicht"; Wirksamkeit …
So ist etwa das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder erst am 16. Dezember 1997 (BGBl 1997 I, S. 2968) erlassen worden. - FG München, 03.05.2006 - 4 K 1808/04
Erbschaftsteuerliche Rückwirkung einer nach Tod des Erblassers wirksamen Adoption
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 15.09.2009 - 3 U 1341/09
Pflichtteilsansprüche eines zu Zeiten der ehemaligen DDR geborenen nichtehelichen …
Diesen Inhalt hat die durch Art. 2 des Gesetzes zur Gleichstellung nichtehelicher Kinder vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2968; ErbGleichG) neu gefasste Überleitungsvorschrift erst mit Wirkung vom 01.04.1998 und damit erst nach Eintritt des hier zu beurteilenden Erbfalles am 24.08.1997 erhalten. - LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 7 W 94/98
Übergangsregelung des Art. 225 EGBGB - Verfassungsmäßigkeit
Das Landgericht hat dem Antragsteller mit Recht die beantragte Prozeßkostenhilfe verweigert, weil § 1934 d BGB a.F. mit Wirkung vom 1. April 1998 durch das ErbGleichG vom 17.12.1997 (BGBl I S. 2968) aufgehoben worden sei und eine der in Art. 227 EGBGB , eingefügt durch Art. 2 des ErbGleichG vom 16.12.1997, angefochtene Ausnahme nicht vorliege. - OLG Brandenburg, 03.06.2026 - 3 W 27/26
Anspruch der Antragstellerin auf Ausstellung eines Erbscheins wegen wirksamer …
Ergänzend sind die Übergangsregelungen zum KindschaftsrechtsreformG vom 16.12.1997 (BGBl. I 2968) zu beachten; danach richtet sich die Vaterschaft eines - wie hier - vor dem 01.07.1998 geborenen Kindes nach den bisherigen Vorschriften (Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB), sodass auch jede schon vor diesem Stichtag irgendwie wirksam festgestellte oder anerkannte Vaterschaft bestehen bleibt (…MüKoBGB/Wellenhofer, 5. Aufl., Art. 224 § 1 EGBGB Rn. 4). - VG Düsseldorf, 10.08.1999 - 22 K 10156/96
Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln; …
- OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
- EGMR, 06.04.2000 - 33681/96
C.S. contre l'ALLEMAGNE
- EGMR, 06.07.1999 - 33681/96
SIMON contre l'ALLEMAGNE
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