21.06.2004
Bundestag - Drucksache 15/3406
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2004 S. 3704 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 28.12.2004, Seite 3704
- Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel
- vom 22.12.2004
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 24.06.2004 BT Zugang zu Umweltinformationen erweitern
- 09.09.2004 BT Viele Positionen des Umweltinformationsgesetzes bleiben streitig
Amtliche Gesetzesanmerkung
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).
Wird zitiert von ... (54)
- BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15
Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol; …
Auch der Gesetzentwurf zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes bezeichnet ausschließlich natürliche und juristische Personen des Privatrechts als anspruchsberechtigt (BT-Drs. 15/3406 S. 15).Das Umweltinformationsgesetz setzt die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates - Umweltinformationsrichtlinie (UIRL) - um (BT-Drs. 15/3406 S. 11).
Da der einfachgesetzliche Informationszugangsanspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG voraussetzungslos ausgestaltet ist (BT-Drs. 15/3406 S. 15), besteht die von der Beklagten behauptete Verknüpfung der mit der dem "Jedermann" vergleichbaren Informationslage und der - bei einer Gemeinde fehlenden - "grundrechtstypischen Gefährdungslage" nicht.
Da das Umweltinformationsgesetz die Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie umsetzt (BT-Drs. 15/3406 S. 13), ist der Begriff der öffentlichen Aufgabe und der öffentlichen Dienstleistung im hier maßgeblichen umweltinformationsrechtlichen Sinne des Art. 2 Nr. 2 Buchst. c UIRL unionsrechtlich determiniert.
Hieran knüpft der deutsche Gesetzgeber an, wenn er die umweltbezogene Daseinsvorsorge in § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG ausdrücklich erwähnt und die Leistungen der Daseinsvorsorge als Regelfall der öffentlichen Aufgabe ansieht (BT-Drs. 15/4243 S. 17).
Als Beispiel für ein informationspflichtiges privates Unternehmen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UIG hat der Bundesrat, auf dessen Empfehlung die Regelung aufgenommen wurde, die Deutsche Bahn AG angesehen (BT-Drs. 15/3680 S. 2).
Der in § 2 Abs. 2 UIG verwendete Begriff der Kontrolle sollte über die allgemeine ordnungsrechtliche Überwachung hinaus eine eingrenzende Funktion haben (BT-Drs. 15/4243 S. 17).
Die Erwähnung der Deutsche Bahn AG als Beispiel für ein informationspflichtiges privates Unternehmen durch den Bundesrat (BT-Drs. 15/3680 S. 2) bestätigt dies.
Damit orientiert sich die Auslegung am gewachsenen wettbewerbsrechtlichen Begriffsverständnis (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - juris Rn. 10 unter Hinweis auf BT-Drs. 15/3406 S. 20 i.V.m BT-Drs. 12/7138 S. 14).
Die Missbräuchlichkeit einer Antragstellung kann sich auch daraus ergeben, dass der Antragsteller über die begehrte Information bereits verfügt (BT-Drs. 15/3406 S. 19).
Die Gesetzesbegründung bezieht sich zwar auf die - typischerweise gegebene - grundrechtliche Fundierung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Art. 12 und 14 GG (BT-Drs. 15/3406 S. 20 unter Hinweis auf die Begründung zu § 8 Abs. 1 Unterabs. 2 UIG a.F in BT-Drs. 12/7138 S. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087, 2011/03 - BVerfGE 115, 205 ).
Die Gesetzesbegründung nimmt auf das tradierte Verständnis des § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG - Bezug (vgl. BT-Drs. 15/3406 S. 20 mit dem Verweis auf BT-Drs. 12/7138 S. 14).
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15
Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf …
Für den Zugang zu Umweltinformationen von informationspflichtigen Stellen des Landes und für die Verbreitung von Umweltinformationen ist gemäß § 3 LUIG im Wesentlichen das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) vom 22.12.2004 (BGBl. I S. 3704) maßgebend, demzufolge im vorliegenden Fall §§ 8 und 9 UIG, die § 3 Abs. 1 LUIG in Bezug nimmt.Danach besteht gesetzlich ein freier Zugang zu Umweltinformationen, "ohne dass hierfür ein irgendwie geartetes Interesse geltend gemacht werden braucht"; freier Zugang sei im Sinne von "voraussetzungslos" zu verstehen (BT-Drs. 15/3406 S. 15; dass in Bezug auf § 24 Abs. 1 Satz 1 UVwG dasselbe gilt, betont die Gesetzesbegründung LT-Drs. 15/5487 S. 85).
Die Gesetzesbegründung zum UIG geht - ohne nähere Erklärung - davon aus, dass der Begriff "Emissionen" im UIG im Sinne von Art. 2 Nr. 5 RL 96/61/EG (IVU-Richtlinie) zu verstehen ist (BT-Drs. 15/3406 S. 19; die Begründung zu § 29 UVwG hebt die Übereinstimmung mit § 9 UIG hervor, LT-Drs. 15/5487 S. 87).
Nach der Gesetzesbegründung zum UIG ist ein Antrag offensichtlich missbräuchlich, wenn z. B. der Antragsteller bereits über die beantragten Informationen verfügt oder der Antrag offensichtlich zum Zweck der Verzögerung von Verwaltungsverfahren gestellt wurde (BT-Drs. 15/3406 S. 19).
Denn das UIG (UVwG) dient ausweislich der Amtlichen Anmerkung zu dem hier maßgeblichen UIG 2004 (BGBl. I S. 3704) der Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie (zum Landesrecht: GBl. 2014 S. 592).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 12 B 23.07
Bescheide über die Zuteilung von Emissionsberechtigungen unterliegen dem …
41 1. Rechtsgrundlage für das Begehren der Klägerin ist § 3 Abs. 1 Satz 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704).a) Die Klägerin gehört als juristische Person des Privatrechts zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis (vgl. Amtl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des UIG, BT-Drs. 15/3406, S. 15).
Die Vorschrift dient - ebenso wie die übrigen in § 8 UIG geregelten Ablehnungsgründe - dem Schutz öffentlicher Belange und ist als Ausnahme von der Gewährung eines möglichst weitgehenden Zugangs zu Umweltinformationen eng auszulegen (BT-Drs. 15/3406, S. 18 unter Hinweis auf Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/4/EG).
Nach der amtlichen Begründung ist ein offensichtlicher Missbrauch beispielsweise dann zu bejahen, wenn der Antragsteller bereits über die beantragten Informationen verfügt oder der Antrag offensichtlich zum Zweck der Verzögerung von Verwaltungsverfahren gestellt wurde (BT-Drs. 15/3406, S. 19).
In der Einzelbegründung zu § 8 Abs. 1 UIG (BT-Drs. 15/3406, S. 19) wird hinsichtlich des in Satz 2 - ebenso wie in § 9 Abs. 1 Satz 2 - verwendeten Begriffs der Umweltinformationen über Emissionen ausdrücklich auf Artikel 2 Nr. 5 der Richtlinie 96/61/EG - IVU-Richtlinie - vom 24. September 1996 (ABl. EG Nr. L 257/26) verwiesen.
Dies wird auch aus der Stellungnahme der Bundesregierung zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen ersatzlosen Streichung des § 27 Abs. 3 BImSchG deutlich (BR-Drs. 439/04, S. 13).
Mit diesen Angaben seien Rückschlüsse auf Anlagenstruktur und Betriebsweise möglich, so dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthüllt werden könnten (BT-Drs. 15/3680, S. 8).
Die Vorschrift setzt jedoch voraus, dass die informationspflichtige Stelle von dem ihr eröffneten Auswahlermessen (vgl. BT-Drs. 15/3406, S. 15) Gebrauch macht.
(1) Für die der Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG zu Grunde liegende Begriffsbestimmung wird in der Gesetzesbegründung auf die amtliche Begründung des Umweltinformationsgesetzes 1994 verwiesen (BT-Drs. 15/3406, S. 20).
- BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 1.18
Antragsunterlagen; Erstveröffentlichungsrecht; Gutachten; Immissionsschutzrecht; …
Kann sich ein Betroffener auf das Veröffentlichungsrecht nach § 12 UrhG berufen, macht er damit ein Gegenrecht zur grundsätzlich gegebenen Offenbarungspflicht, ein Interesse an der Zurückhaltung der Information (BT-Drs. 15/3406 S. 18), und insoweit ein Geheimhaltungsinteresse geltend (…vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 1. Juni 2017 - I ZR 139/15, Afghanistan-Papiere - NJW 2017, 3450 Rn. 46). - VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12
Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten
Dabei wird der von der Umweltinformationsrichtlinie gesetzte Rahmen (vgl. BT-Drucks. 15/3406, S. 19) nicht verkannt. - BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12
Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende …
Hiervon ausgehend wird bereits in der Begründung des Gesetzentwurfes (BTDrucks 15/3406 S. 19) unter Hinweis auf eine ausführlich, insbesondere unter Einbeziehung der unionsrechtlichen Vorgaben begründete Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (Urteil vom 15. September 1998 - 4 L 139/98 - NVwZ 1999, 470 ; dem folgend etwa OVG Münster…, Urteil vom 3. August 2010 - 8 A 283/08 - NVwZ 2011, 375 Rn. 36 ff. m.w.N.) festgehalten, dass der Begriff der Beratung sich allein auf den Beratungsvorgang bezieht.Die Begründung des Gesetzentwurfs könnte zwar zunächst für das Gegenteil sprechen, weil der Ablehnungsgrund der Sicherung der Effektivität interner Arbeitsabläufe und des Zusammenwirkens von informationspflichtigen Stellen dienen soll (BTDrucks 15/3406 S. 19).
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung erklärt, dass sonst dieser Ausnahmegrund abweichend vom Wortlaut des Art. 4 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e Umweltinformations-RL auf externe Mitteilungen zwischen unabhängigen Behörden erweitert würde (BTDrucks 15/3680 S. 8).
- BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide; …
In diesem Zusammenhang hat sich der Gesetzgeber für den Begriff der "Umweltinformationen über Emissionen" ausdrücklich auf Art. 2 Nr. 5 der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - IVU-Richtlinie - (ABl EG vom 10. Oktober 1996 Nr. L 257 S. 26) bezogen (BTDrucks 15/3406 S. 19). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 34/07
Unzumutbare Immissionen wg. Einkaufszentrumserweiterung?
Die Umweltinformationsrichtlinie und das zu ihrer Umsetzung ergangene nationale Recht, wie etwa das Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704), befassen sich mit der Frage, welche Umweltinformationen von informationspflichtigen Stellen einzelnen Personen auf Antrag zugänglich gemacht werden müssen und wie dieses Informationsrecht im Einzelfall abzuwickeln ist. - VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15
Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den …
Ein abweichender Schutzzweck, der über die Dauer des behördlichen Entscheidungsprozesses hinausgeht, lässt sich auch der Gesetzesbegründung zu § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG, die auf die Sicherung der Effektivität interner Arbeitsabläufe verweist (BT-Drs. 15/3406 S. 19), nicht entnehmen. - BVerwG, 08.05.2019 - 7 C 28.17
Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21
§ 23 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UVwG BW dient - in Anlehnung an die bundesrechtliche Regelung des § 2 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UIG - der Umsetzung von Art. 2 Nr. 1 Buchst. c UIRL (vgl. LT-Drs. 15/5487 S. 83 und BT-Drs. 15/3406 S. 14). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 12 B 24.07
Umweltinformationen; Emissionshandelsrecht; Zugangsanspruch; …
- BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14
Verbraucherinformation; behördliche Richtigkeitsprüfung; Richtigstellung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 12 B 3.13
Anspruch der Gemeinde auf Zugang zu Umweltinformationen - Berufung eines …
- LSG Baden-Württemberg, 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines …
- BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
Umweltinformation; Informationszugang; Europäische Kommission; …
- OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach …
- BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12
Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2006 - 8 A 2190/04
Umweltinformationsrichtlinie: Die Umweltinformationsrichtlinie kann unmittelbare …
- VG Berlin, 19.12.2017 - 2 K 236.16
Zugang zu Umweltinformationen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - 8 A 283/08
Anspruch auf Einsicht in die zu einem Vertragsverletzungsverfahren über …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 1 A 10999/13
Missbräuchlich gestellte Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen?
- VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14
Anspruch auf Einsichtnahme in polizeiliche Unterlagen, Umweltinformation; …
- VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875
Tiergarten Nürnberg - Tierschutzorganisation bekommt Einsicht in die Unterlagen …
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 10 S 2702/06
Anspruch auf Übermittlung von Umweltinformationen seitens der Landesanstalt für …
- BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 4.07
Übersendungsanspruch von Niederschriften über die Sitzungen einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07
Land muss BUND informieren
- VG Köln, 26.09.2013 - 13 K 1541/11
Eingreifen des Ausschlussgrundes des § 5 Abs. 2 IFG bei vertraulichen, aus der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - 12 S 9.05
Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche …
- AG Duisburg, 19.11.2011 - 105 K 75/10
Art. 35 Abs. 1 GG ist Grundlage für die Amtshilfepflicht der Verwaltungsbehörden …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 16.14
Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der …
- VG Cottbus, 19.09.2013 - 1 L 219/13
Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH muss Interna des Aufsichtsrates offenbaren
- BVerwG, 02.07.2009 - 7 B 9.09
Revision; revisibles Recht; Bundesrecht; Landesrecht; Verweis auf Bundesrecht; …
- VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 4 K 3315/11
Gebühr für Umweltinformation
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 9 A 2184/08
Bestimmung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren für die Erteilung …
- VG Köln, 28.01.2016 - 13 K 5012/13
Anspruch auf Einsicht in Teile der Akte zum Zusammenschlussverfahren nach Maßgabe …
- VG München, 30.03.2010 - M 1 K 09.3448
Weigerung, die Verwaltungsakten vorzulegen; Energieverbrauchsdaten von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 12 B 14.16
Information über Vorgänge innerhalb einer Anlage als Umweltinformationen über …
- VG Darmstadt, 26.06.2017 - 6 L 1478/17
Streitigkeiten nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz
- VG Köln, 18.07.2013 - 13 K 5610/12
Gesetzgebungsunterlagen zum Ausstieg aus der Kernenergie müssen nicht ausnahmslos …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2009 - 13a F 31/07
Die auf ein Unternehmen bezogenen und nur einem begrenzten Personenkreis …
- VG Köln, 23.10.2008 - 13 K 5055/06
Agrarsubventionen als Umweltinformationen im Sinne des UIG
- LG Köln, 18.11.2005 - 28 O 322/04
Ansprüche wegen unerlaubter Nutzung von Wetterinformationen zum Betrieb eines …
- VG Berlin, 02.02.2007 - 10 A 261.06
- VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 130/05
Umweltinformation; Anspruch auf Zugang zu Bergwerksunterlagen
- VG Berlin, 27.11.2009 - 10 A 254.08
Zuteilung von Emissionshandelsberechtigungen für Bestandsanlagen
- VG Köln, 25.11.2008 - 13 K 4705/06
Teilerfolg für Greenpeace vor Gericht - Ministerium muss über …
- VGH Bayern, 04.10.2004 - 22 CE 04.2231
Derzeit kein Anspruch auf Information über privaten Anbau von Gentechnikmais
- VG Berlin, 10.07.2014 - 2 K 232.14
Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gebührenerhebung …
- VG Köln, 23.10.2008 - 13 K 4705/06
- VG Köln, 22.11.2007 - 13 K 4113/06
- VG Berlin, 09.05.2007 - 10 A 340.06
Voraussetzungen für die anteilige Kürzung der Emissionsberechtigung
- VG Berlin, 09.05.2007 - 10 A 339.06
Voraussetzungen für die Anwendung der Härtefallregelung wegen des Vorliegens …
- VG Berlin, 09.05.2007 - 10 A 272.06
Ermittlung des wirtschaftlichen Nachteils nach Kürzung der Emissionsberechtigung
- VG Berlin, 27.11.2009 - 10 K 69.09
Immissionschutzrechtliche Änderungsgenehmigung und Zuteilung von …