07.09.2015
Bundestag - Drucksache 18/5922
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustizundfürVerbraucherschutz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2016 S. 396 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 16.03.2016, Seite 396
- Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
- vom 11.03.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
- bundestag.de
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
Meldungen (8)
- faz.net
Ältere Kunden kommen schwerer an Baukredite [21.07.2016]
- tintemann.de
Gesetzgeber will die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen
- widerruf-darlehen-anwalt.de
Neues Gesetz soll rückwirkend die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage beschränken
- anwalt.de
Widerrufsjoker nur noch bis 21. Juni 2016
- anwalt.de
Warum bekomme ich keinen Wohnungskredit?
- anwalt.de
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- anwalt.de
Änderung des Widerrufsrechts auch für Altverträge
- anwalt.de
Gesetzgeber will Widerrufsmöglichkeit von (Immobiilien-)Darlehen beschneiden
Literatur (4)
- tintemann.de
Warum bekomme ich keinen Wohnungskredit?
- anwalt.de
Gesetzgeber will die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen
- hefam.de
Änderung des Zinssatz nach § 253 Absatz 2 HGB
- awoka.de
Immobiliarkreditvermittler nach § 34i GewO: "Alte-Hasen" müssen Immobilienmakler und Darlehensvermittler sein
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (17)
- 16.09.2015 BT Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 18.09.2015 BT Neuregelung der Immobilienfinanzierung
- 25.09.2015 BR Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten - Bundesrat setzt sich für Begrenzung der Dispozinsen ein
- 09.10.2015 BT Anhörung zur Immobilienfinanzierung
- 14.10.2015 BT Widerrufsrecht bei Immobilienfinanzierung
- 14.10.2015 BT Immobilienkreditvorgaben unter Experten umstritten
- 08.02.2016 BT Regierung will Bauherren besser schützen
- 10.02.2016 BT Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 16.02.2016 BT Streit um Hypotheken und Betriebsrenten
- 16.02.2016 BT Neue Regelungen für Immobilienkredite
- 17.02.2016 BT Änderungen am Immobilienkreditgesetz
- 18.02.2016 BT Bundestagsplenum votiert für die Baukreditreform
- 19.02.2016 BT Regelungen für Immobiliendarlehen beschlossen (in: Bundestagsbeschlüsse vom 17. bis 19. Februar)
- 26.02.2016 BR Verbraucherrechte - Bundesrat billigt Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- 26.02.2016 BR Verbraucherrechte - Bundesrat billigt Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- 26.02.2016 BReg Verbraucherrechte - Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen
- 27.09.2016 BT Hohe Dispozinsen
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34).
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 185/16
Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht
Rn. 19 Die durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) erfolgten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Darlehensrechts sind gemäß Art. 229 § 38 Abs. 1 EGBGB mit Ausnahme der in Art. 229 § 38 Abs. 2 EGBGB genannten - hier nicht einschlägigen - Vorschriften nicht zu berücksichtigen. - BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 (BGBl I 2016, 396) wurde dieser Nachteil im Niedrigzinsumfeld abgemildert und der Betrachtungszeitraum für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes im Rahmen des § 253 Abs. 2 HGB insoweit von sieben auf zehn Jahre verlängert. - BGH, 21.02.2017 - XI ZR 272/16
Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht
Rn. 24 Die durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) erfolgten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Darlehensrechts sind gemäß Art. 229 § 38 Abs. 1 EGBGB mit Ausnahme der in Art. 229 § 38 Abs. 2 EGBGB genannten - hier nicht einschlägigen - Vorschriften nicht zu berücksichtigen.
- BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17
Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen: Zurückweisung …
Einen gesetzlichen Ausschluss des Instituts der Verwirkung hat der Gesetzgeber auch mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) nicht eingeführt und damit zugleich zu erkennen gegeben, diesem Institut grundsätzlich schon immer Relevanz im Bereich der Verbraucherwiderrufsrechte zuzuerkennen (…vgl. BT-Drucks. 18/7584, S. 147). - BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- …
Dass Kreditinstitute die Klägerin als nicht kreditwürdig angesehen hätten, weil sie aus den Grundsicherungsleistungen kaum in der Lage gewesen wäre, ein Darlehen zu tilgen und entsprechende Zinsen zu tragen, ist gut denkbar (…vgl dazu schon BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3; vgl zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nunmehr ausdrücklich §§ 491 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 505a Abs. 1 Satz 2, 505b Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB idF des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 - BGBl I 396). - BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
Rn. 7 a) Das gerichtliche Prüfprogramm ergibt sich im Wesentlichen aus den Bestimmungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, ber. S. 2909 und 2003 I S. 738), zum hier maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Bescheide des Beklagten zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396), des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1782), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (Art. 1 des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, RBStV), dem das Land Hessen mit Gesetz vom 23. August 2011 (GVBl. I 382) zugestimmt hat, sowie der Satzung des Hessischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge vom 5. Dezember 2012 (StAnz. Nr. 51-52/2012 S. 1434, Beitragssatzung). - BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15
Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der …
Für den Bereich der Verbraucher-Immobiliardarlehensverträge hat der Gesetzgeber durch Art. 2 Ziffer 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 (BGBl I S. 396, 403 f.;… vgl. die Entwurfsbegründung BTDrucks 18/5922, S. 6, 16, 74, 110) nicht nur das Entstehen eines "ewigen" Widerrufsrechts bei Neuverträgen durch die Einfügung einer absoluten Erlöschensregelung verhindert (vgl. § 356b Abs. 2 Satz 4 BGB), sondern - der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (…BTDrucks 18/7584, S. 30, 145 f.) folgend - von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein bereits entstandenes "ewiges" Widerrufsrecht auch bei Altverträgen nachträglich mit Ablauf des 21. Juni 2016 zu Fall zu bringen, um so eine unerwünschte Rechtsentwicklung zu korrigieren (vgl. Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB). - BGH, 15.06.2021 - XI ZR 568/19
Hat bei einem verbundenen Geschäft (§ 358 Abs. 3 BGB) der Verbraucher den …
Rn. 45 Der Gesetzgeber hat in Kenntnis dieser Rechtsprechung mit den Gesetzen vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) und vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) nur unwesentliche Änderungen der §§ 358, 359 BGB vorgenommen, ohne die nur für den Widerruf des finanzierten Vertrags geltende Regelung des § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB aF bzw. des § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB auf andere Sachverhalte zu erstrecken. - BGH, 10.11.2016 - I ZR 29/15
Hörgeräteausstellung - Wettbewerbsverstoß: Preisangabenrichtlinie als alleinige …
Ebensowenig folgt daraus eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage, dass in § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV durch Art. 7 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 (BGBl. I, S. 3642, 3661) mit Wirkung vom 13. Juni 2014 das Wort "Endpreise" durch das Wort "Gesamtpreise" und durch Art. 11 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 (BGBl. I, S. 396, 414) mit Wirkung vom 21. März 2016 das Wort "Letztverbraucher" durch die Wendung "Verbraucher gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt worden sind. - BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Für den Bereich der Verbraucher-Immobiliardarlehensverträge hat er durch Art. 2 Ziffer 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 (BGBl I S. 396, 403 f.;… vgl. die Entwurfsbegründung BTDrucks 18/5922, S. 6, 16, 74, 110) nicht nur das Entstehen eines "ewigen" Widerrufsrechts bei Neuverträgen durch die Einfügung einer absoluten Erlöschensregelung verhindert (vgl. § 356b Abs. 2 Satz 4 BGB), sondern - der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (…BTDrucks 18/7584, S. 30, 145 f.) folgend - von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein bereits entstandenes "ewiges" Widerrufsrecht auch bei Altverträgen nachträglich mit Ablauf des 21. Juni 2016 zu Fall zu bringen, um so eine unerwünschte Rechtsentwicklung zu korrigieren (vgl. Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB). - OLG Saarbrücken, 26.01.2023 - 4 U 134/21
Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
- BGH, 24.03.2021 - XII ZB 230/16
Versorgungsausgleich: Externe Teilung rückstellungsfinanzierter …
- BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13
Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits …
- OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 17 U 132/21
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Inhaltskontrolle für eine …
- OLG Brandenburg, 13.11.2019 - 4 U 7/19
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
- BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 5.18
EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
- KG, 21.06.2017 - 5 U 185/16
Lieferservice-Portal - Haftung des Betreibers eines Online-Lieferdienstes für …
- OLG Bremen, 28.05.2018 - 1 U 8/18
Verwirkung des Widerrufsrechts beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages …
- BGH, 16.01.2018 - XI ZR 477/17
Fortbestehendes Widerrufsrecht bei Altverträgen über Immobiliendarlehen wegen …
- OLG Hamm, 18.05.2017 - 4 U 150/16
Fernwärme - was gehört auf die Homepage des Versorgers?
- OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19
Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines …
- LG Hannover, 22.04.2016 - 17 O 43/15
EuGH-Vorlage zu Schadensersatz beim Verbrauchsgüterkauf: Muss der Verbraucher …
- OLG Dresden, 15.01.2020 - 5 U 1891/19
- OLG München, 07.08.2019 - 19 U 2669/19
Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …
- OLG Frankfurt, 21.01.2022 - 19 U 6/21
Wirksamkeit des Widerrufs zum Darlehensvertrag für Fahrzeugkauf
- OLG Frankfurt, 22.12.2021 - 19 U 152/21
Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages
- BVerwG, 18.04.2016 - 8 B 7.16
Verpflichtung eines Bürgers zur Vorlage von Unterlagen sowie Auskunftserteilung …
- LG München I, 17.09.2021 - 35 O 3392/21
Ausübung des Widerrufsrechts, Darlehensverträge, Rechtsschutzbedürfnis, Einwand …
- LG Hamburg, 28.02.2020 - 306 O 329/19
Wirksamkeit einer gesonderten Vergütungsvereinbarung für die Vermittlung einer …
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