Gesetzgebung
   BGBl. I 1980 S. 373   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,11246
BGBl. I 1980 S. 373 (https://dejure.org/1980,11246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,11246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 03.04.1980, Seite 373
  • Achtzehntes Strafrechtsänderungsgesetz - Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (18. StrÄndG)
  • vom 28.03.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Oldenburg, 21.07.2014 - 1 Ss 154/14

    Gewässerverunreinigung bei Verkehrsunfällen; Kein Nachholen des öffentlichen

    Nach dem im Gesetzentwurf (BT-Drs 8/2382, S. 15) formulierten Willen des Gesetzgebers soll sich die Prüfung der in Absatz 3 normierten Fahrlässigkeit selbstverständlich auf die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung erstrecken, wobei sozialadäquate Risiken zu berücksichtigen seien.
  • OLG Düsseldorf, 01.03.1991 - 5 Ss 300/90
    Bei der Neufassung des § 326 StGB durch das 18. StrÄndG vom 28. März 1980 (BGBl. I S. 373) ist der Rechtsausschuß des Bundestages dem in der Anhörung von Triffterer (AP I/47) vorgetragenen Vorschlag nicht gefolgt, darauf abzustellen, daß die Abfälle Erreger gemeingefährlicher oder übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können.

    Der Ausschuß hat die Auffassung vertreten, daß dies die Strafbarkeit unangemessen ausdehnen würde (BT-Drucks. 8/3633, S. 29).

    sollten nämlich nur alle für die Umwelt wirklich gefährlichen Fälle unzulässiger Abfallbeseitigung erfaßt werden (RegierungsE., BT-Drucks. 8/2382 S. 17 ..).

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Wenn die Strafkammer sich auf die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs. 3 Nr. 5 AbfG n.F. beruft, wonach die Vorschriften des Abfallgesetzes nicht gelten für Stoffe, die in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet oder eingebracht werden, so übersieht sie, daß nach dem Willen des Gesetzgebers des 18. Strafrechtsänderungsgesetzes (BT-Drucks. 8/2382 S. 17) der seit dem 1. Juli 1980 geltende § 326 StGB durch den § 16 AbfG abgelöst worden ist, in seiner Anwendung nicht gemäß § 1 Abs. 3 AbfG beschränkt ist.
  • OLG Karlsruhe, 03.11.1989 - 2 Ss 61/89

    Abfallbeseitigung; Umweltgefährdende; Abweichung; Abfall; Autowrak; Schrott

    Norm spricht (LK-Steindorf, a.a.O.; und die amtl. Begr. zum Entwurf eines 16. StrRÄndG, BT-Dr 8/2382, S. 19).

    Die Regelung will vielmehr sicherstellen, "daß die ungeordnete Beseitigung von besonders gefahrenträchtigen Abfällen unterbunden wird und Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgt werden" (a.a.O., BT-Dr 8/2382, S. 16), wobei die Norm "soweit wie möglich alle wirklich gefährlichen Fälle unzulässiger Abfallbeseitigung erfassen" will (a.a.O., S. 17) .

    Der Abfallbegriff des § 326 I StGB entspricht nach allgemeiner Meinung dem des § 11 AbfG, also ohne die Einschränkung des § 11 II AbfG (OLG Celle, NJW 1986, 2326 [= NStE Nr. 3 zu § 323 StGB]; OLG Oldenburg, wistra 1988, 200; LK-Steindorf, Rn 2 und 24; SIS-Lenkner, Rn 2; Dreher/Tröndle, Rn 2; Lackner, Anm. 2; SKStGB-Horn, Anm. 1 la; Sack, Rn 16; Maurach/Schröder, § 58 IV 1 - alle a.a.O.; Möhrenschlager, ZRP 1979, 97, 100; amtl. Begr., BT-Dr 8/2382, S. 17; unklar OLG Köln, NJW 1986, 1117, 1118 [= NStE Nr. 1 zu § 326 StGB]).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Das folgt schon aus dem Verhältnis, in dem die Planungs- und Linienführungsbestimmung nach § 16 Abs. 1 FStrG zur Planfeststellung nach den §§ 17 ff. FStrG steht: Die Planungs- und Linienführungsbestimmung ist danach nicht innerhalb eines mehrstufig angelegten Verwaltungsverfahrens als selbständige, einer eigenen Bestandskraft fähige und für ihren Entscheidungsbereich zum Einwendungsausschluß führende Teilentscheidung ausgestaltet, wie dies beispielsweise für Teilgenehmigung und Vorbescheid nach den §§ 7 a und 7 b des Atomgesetzes - AtG - (in der Fassung vom 28. März 1980 [BGBl. I S. 373]) im Verhältnis zur umfassenden atomrechtlichen Genehmigung nach § 7 AtG gilt.
  • GStA Celle, 27.04.1987 - Zs 1773/86
    Die wasserwirtschaftlich orientierte Mindermeinung (Wernicke, NJW 1977, 1666; Papier, Gewässerverunreinigung, Grenzwertfeststellung und Strafbarkeit, 1984, S. 6) entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers (BT-Dr 8/2382, S. 10, 14).

    Die von der StA Mannheim (NJW 1976, 586) vertretene gegenteilige Ansicht hat in der Literatur keine Unterstützung gefunden (vgl. Steindorf, in: LK, § 324 Rdnr. 108 m. w. Nachw.; Sack, § 324 Rdnr. 105) und dürfte auch nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, der gerade dem Erlaubnisvorbehalt des Wasserhaushaltsgesetzes eine zentrale Rolle zugemessen hat (vgl. BT-Dr 8/2382, S. 14).

    Dies folgt aus dem Willen des Gesetzgebers, der in § 324 StGB einen umfassenden Schutz des Rechtsguts "Wasser" beabsichtigte (BT-Dr 8/2382, S. 10) und der in § 1 a WassHG auch die Bewirtschaftung (Nutzung) der Gewässer dem Wohl der Allgemeinheit unterordnet.

  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

    Dem steht nicht entgegen, daß er die strafbare Handlung, für die er nach § 330 a StGB a.F. (inhaltsgleich mit § 323 a StGB in der Fassung des 18. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. März 1980, BGBl. I S. 373) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde, außerhalb des Dienstes begangen hat.
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 65/94

    Freisetzung ionisierender Strahlen - Strahlendosis - potentielle Gefährdung

    Der Wille des Gesetzgebers des 18. Strafrechtsänderungsgesetzes (1980) war es, den Rechtsgüterschutz vorzuverlagern (vgl. Ausschußbericht BTDrucks. 8/3633 S. 23).

    Vielmehr sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auch spezielle Tatumstände, wenn auch nur generalisierend, berücksichtigt werden (Gesetzentwurf BTDrucks. 8/2382 S. 16).

  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 8/2382 S. 17; 8/3633 S. 29) die Vorschrift des § 326 StGB bereits mehrfach als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet (BGHSt 36, 255, 257; 38, 325, 339 [BGH 19.08.1992 - 2 StR 86/92]; 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436).
  • OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88/102

    Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Verunreinigung eines Gewässers;

    Ob eine nicht unerhebliche objektive Verschlechterung der Beschaffenheit des Wassers vorliegt, hängt von Größe und Tiefe des Gewässers, der Wasserführung, der Fließgeschwindigkeit, der Menge und Gefährlichkeit der Schadstoffe sowie von der Vorbelastung des Gewässers ab (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Karlsruhe JR 1983, 339; Steindorf in LK, 10. Aufl., § 324 Rdnr. 27; Gieseke/Wiedemann/Czychowski, WHG, 4. Aufl., § 324 StGB Rdnr. 17; BT-Drucksache 8/2382 S. 14).

    Es kann bereits der Nachweis genügen, daß die eingeleiteten Flüssigkeiten schon aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung den Wasserhaushalt nachteilig beeinflussen können (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Stuttgart NJW 1977, 1408; Steindorf in LK, 10. Aufl., § 324 Rdnr. 3O; Gieseke/Wiedemann/Czychwski, a.a.O. § 324 StGB Rdnr. 15; BT-Drucksache 8/3633 S. 25).

  • BayObLG, 06.04.1993 - 1St RR 59/93

    Maschinell angetriebene Landfahrzeuge, die an Bahngleise gebunden sind, sind

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78

    Nutzungsänderung - Eigentümer - Mieter

  • BayObLG, 22.06.1982 - RReg. 4 St 224/81
  • OLG Naumburg, 25.01.2000 - 2 Ss 380/99

    Beschränkbarkeit der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch durch das

  • BayObLG, 26.09.1994 - 4St RR 136/94
  • BVerwG, 13.07.1990 - 7 B 36.90

    Anforderungen an die Durchsetzung des Veranlagungsbescheides eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht