Gesetzgebung
| BGBl. I 1980 S. 373 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 03.04.1980, Seite 373
- Achtzehntes Strafrechtsänderungsgesetz - Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (18. StrÄndG)
- vom 28.03.1980
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
Röntgenbehandlung ohne medizinische Indikation kann gefährliche Körperverletzung …
Rn. 7 Nach § 311 d StGB in der für die Tatzeit (5. Juni 1989 bis 4. November 1993) geltenden Fassung (vgl. 18. StrÄndG vom 28. März 1980, BGBl. I 373) macht sich strafbar, wer unter Verstoß gegen bestimmte verwaltungsrechtliche Anordnungen und Auflagen ionisierende Strahlen freisetzt.Die Vorschrift des § 311 d StGB ist durch das 18. StrÄndG vom 28. März 1980 (BGBl. I 373) in das Strafgesetzbuch eingefügt worden.
- BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85
Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht
§ 327 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes vom 28. März 1980 (Bundesgesetzbl. I S. 373) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit hiernach bestraft wird, wer eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ohne die nach diesem Gesetz erforderliche Genehmigung betreibt.Rn. 2 1. § 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB wurde durch das Achtzehnte Strafrechtsänderungsgesetz - Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - vom 28. März 1980 (BGBl. I S. 373) als Teil des 28. Abschnitts "Straftaten gegen die Umwelt" in das Strafgesetzbuch eingefügt.
- BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96
BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung
Rn. 15 Die Schuldsprüche wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung (§ 326 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB i.d.F. des 18. StrÄndG vom 28. März 1980 BGBl I S. 373) halten der rechtlichen Nachprüfung stand.
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Zerstörung und Beschädigung auch privater …
Rn. 51 Aus dem Umstand der Einfügung des Tatobjekts der Naturdenkmäler im Zuge des Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (Art. 1 Nr. 7 des Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. März 1980,BGBl I S. 373) kann auf einen nachträglich geäußerten Willen des Bundesgesetzgebers zu einer abschließenden Regelung nicht ohne Weiteres geschlossen werden (…vgl. Keller, Der strafrechtliche Schutz von Baudenkmälern unter Berücksichtigung der Bußgeldtatbestände in den Landesdenkmalgesetzen, 1987, S. 94 ff.). - BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93
Lokaler Geltungsbereich des Tatbestands der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung …
Sie ist durch das 18. StrÄndG - Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität vom 28. März 1980 (BGBl. I S. 373) in das Strafgesetzbuch eingefügt worden. - BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …
Das folgt schon aus dem Verhältnis, in dem die Planungs- und Linienführungsbestimmung nach § 16 Abs. 1 FStrG zur Planfeststellung nach den §§ 17 ff. FStrG steht: Die Planungs- und Linienführungsbestimmung ist danach nicht innerhalb eines mehrstufig angelegten Verwaltungsverfahrens als selbständige, einer eigenen Bestandskraft fähige und für ihren Entscheidungsbereich zum Einwendungsausschluß führende Teilentscheidung ausgestaltet, wie dies beispielsweise für Teilgenehmigung und Vorbescheid nach den §§ 7 a und 7 b des Atomgesetzes - AtG - (in der Fassung vom 28. März 1980 [BGBl. I S. 373]) im Verhältnis zur umfassenden atomrechtlichen Genehmigung nach § 7 AtG gilt. - BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81
Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen …
Dem steht nicht entgegen, daß er die strafbare Handlung, für die er nach § 330 a StGB a.F. (inhaltsgleich mit § 323 a StGB in der Fassung des 18. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. März 1980, BGBl. I S. 373) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde, außerhalb des Dienstes begangen hat. - BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96
Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 8/2382 S. 17; 8/3633 S. 29) die Vorschrift des § 326 StGB bereits mehrfach als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet (BGHSt 36, 255, 257; 38, 325, 339 [BGH 19.08.1992 - 2 StR 86/92]; 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436). - VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 704/85
Abfallbeseitigungsrecht: Ausschlachtung von Autowracks, Bestandsschutz von …
Rn. 34 Die Anlage des Klägers verstieß weiter gegen § 34 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 27. Juli 1957 (BGBl. 1957 I S. 1110 ) jetzt gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 1980 (BGBl. 1980 I S. 373). - BayObLG, 06.04.1993 - 1St RR 59/93
Eisenbahn-Lokomotiven sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne des StGB § 69
Die nachfolgenden Änderungen dieser Bestimmung durch das 2. Straßenverkehrssicherungsgesetz vom 26.11.1964 (BGBl I S. 921), das 1. und 2. Strafrechtsreformgesetz vom 25.6.1969 und 4.7.1969 (BGBl I S. 645/651; S. 717/732 f.), das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2.3.1974 (BGBl I S. 469/476) und das 18. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28.3.1980 (BGBl I S.373) betrafen nicht den Begriff des Kraftfahrzeugs in der ursprünglichen Fassung, so daß die dazu veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur auch für die derzeit geltende Fassung des § 69 StGB uneingeschränkt heranzuziehen sind. - BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
Nutzungsänderung - Eigentümer - Mieter
- BayObLG, 22.06.1982 - RReg. 4 St 224/81
- OLG Naumburg, 25.01.2000 - 2 Ss 380/99
Beschränkbarkeit der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch durch das …
- OVG Niedersachsen, 22.11.1993 - 3 L 1422/91
Öffentliche Gewässer; Öffentlicher Gebrauch; Ufer; Gemeingebrauch; Fernmeldelinie
- BayObLG, 26.09.1994 - 4St RR 136/94
- BVerwG, 13.07.1990 - 7 B 36.90
Anforderungen an die Durchsetzung des Veranlagungsbescheides eines …
- BGH, 11.03.1981 - 4 StR 72/81
Fahrlässiger Vollrausch und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".