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24.08.2007

Bundestag - Drucksache 16/6268

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2288   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,58655
BGBl. I 2009 S. 2288 (https://dejure.org/2009,58655)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 31.07.2009, Seite 2288
  • Dreiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (43. StrÄndG)
  • vom 29.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
  • bundestag.de

    Dreiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (43. StrÄndG) (G-SIG: 16019445)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 25.03.2009   BT   Mehrheit der Experten sieht neue Kronzeugenregelung kritisch
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für …

    Mit der durch das 43. Strafrechtsänderungsgesetz (43. StrÄndG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2288) erfolgten Einführung von § 164 Abs. 3 StGB hat der Gesetzgeber möglichen Missbräuchen der in § 46b StGB und § 31 BtMG enthaltenen Strafmilderungsmöglichkeiten bei Aufklärungshilfe durch in einem Strafverfahren Beschuldigte entgegen wirken wollen (BT-Drucks. 16/6268 S. 15 re. Sp.).

    Mit der durch das 43. Strafrechtsänderungsgesetz (43. StrÄndG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2288) erfolgten Einführung von § 164 Abs. 3 StGB hat der Gesetzgeber möglichen Missbräuchen der in § 46b StGB und § 31 BtMG enthaltenen Strafmilderungsmöglichkeiten bei Aufklärungshilfe durch in einem Strafverfahren Beschuldigte entgegen wirken wollen (BT-Drucks. 16/6268 S. 15 re. Sp.).

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11

    Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des …

    aa) Art. 316d EGStGB bestimmt, dass § 46b StGB und § 31 BtMG in der Fassung des 43. StrÄndG (BGBl. I 2009, 2288), in Kraft getreten am 1. September 2009, nicht auf Verfahren anzuwenden sind, in denen vor dem 1. September 2009 die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen worden ist.
  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; …

    Rn. 4 Das Landgericht ist der Ansicht, dass es ausgeschlossen sei, auf diese Angaben eine Strafmilderung nach § 31 BtMG zu stützen; denn der späte Zeitpunkt der Aussagen erst in der Hauptverhandlung führe gemäß § 31 Satz 2 BtMG, § 46 b Abs. 3 StGB i. V. m. Art. 316 d EGStGB (jeweils in der Fassung des 43. StrÄndG vom 29. Juli 2009, BGBl I 2288, in Kraft seit 1. September 2009) dazu, dass wegen der nunmehr geltenden zeitlichen Grenze der Berücksichtungsfähigkeit die "Vergünstigung des § 31 BtMG" den Angeklagten nicht mehr zugute kommen könne.
  • BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg); …

    Rn. 13 3. Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die am 1. September 2009 durch das 43. StrÄndG vom 29. Juli 2009 (BGBl I 2288 ff.) in Kraft getretene Änderung des § 31 BtMG gemäß Art. 316d des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch nicht auf Verfahren anzuwenden ist, in denen vor dem 1. September 2009 die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 25).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 521/10

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens und …

    Aus den Urteilsgründen erschließt sich jedoch nicht, ob die Milderung entsprechend der alten Fassung dieser Vorschrift nach § 49 Abs. 2 StGB vorgenommen wurde oder ob sich die Kammer auf § 49 Abs. 1 StGB gestützt hat, auf den die Neufassung von § 31 Nr. 1 BtMG (idF des 43. StrÄndG vom 29. Juli 2009, BGBl I 2288, in Kraft seit 1. September 2009) verweist.
  • BVerwG, 12.09.2025 - 2 WD 28.24

    Weitgehende Degradierung wegen des Vortäuschens von Straftaten in 68 Fällen

    Die Soldatin hat sich in den (allein) angeschuldigten und festgestellten 68 Fällen gemäß § 145d Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2288) strafbar gemacht, der die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ermöglicht.
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 253/09

    Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (kein zwingendes Gebot der Nennung …

    Rn. 4 Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die am 1. September 2009 durch das 43. StrÄndG vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2009 S. 2288 ff.) in Kraft getretene Änderung des § 31 BtMG gemäß Art. 316d des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch nicht auf Verfahren anzuwenden ist, in denen vor dem 1. September 2009 die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde.
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 79/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; …

    Rn. 4 Das Landgericht ist der Ansicht, dass eine Strafmilderung nach § 31 BtMG aufgrund dieser Angaben nicht möglich sei, da der späte Zeitpunkt der Aussage erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 31 Satz 2 BtMG, § 46 b Abs. 3 StGB (jeweils in der Fassung des 43. StrÄndG vom 29. Juli 2009, BGBl I 2288, in Kraft seit 1. September 2009) dazu führe, dass § 31 Satz 1 BtMG keine Anwendung finde.
  • BGH, 26.10.2010 - 4 StR 495/10

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines …

    Zwar ist durch die Präklusionsregelung nach § 46b Abs. 3 StGB, § 31 Satz 2 BtMG i.V.m. Art. 316d EGStGB (jeweils in der Fassung des 43. StrÄndG vom 29. Juli 2009, BGBl I S. 2288, in Kraft seit dem 1. September 2009) eine zeitliche Grenze der Berücksichtigungsfähigkeit einer Aufklärungshilfe eingeführt worden.
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 332/09

    Eigene Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts (zutreffend ermittelter, …

    Rn. 5 Unter Abwägung der für die Strafzumessung bedeutsamen Urteilsfeststellungen hält der Senat insbesondere mit Blick auf die Handelsmengen von 200 und 400 g Marihuana die vom Landgericht in den Fällen II. 2 bis 4 und 7 bis 9 der Urteilsgründe ausgesprochenen milden Einzelfreiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten auch innerhalb eines gemäß § 31 BtMG aF, § 49 Abs. 2 StGB (vgl. Art. 316 d EGStGB; BGBl 2009 I 2288) gemilderten Strafrahmens des § 29a Abs. 2 StGB für angemessen.
  • BGH, 09.11.2010 - 3 StR 391/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit); …

  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 242/10

    Verwerfung einer Revision wegen fehlender Rechtsfehler zum Nachteil des …

  • BGH, 09.03.2010 - 3 StR 45/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …

  • BGH, 12.07.2011 - 4 StR 205/11

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Strafzumessung gemäß § 31 BtMG

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