Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

26.08.1983

Bundestag - Drucksache 10/318

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 721   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,13462
BGBl. I 1986 S. 721 (https://dejure.org/1986,13462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,13462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 23.05.1986, Seite 721
  • Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG)
  • vom 15.05.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Sondertatbestände des § 266a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) und des § 266b StGB (Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten) durch das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 (BGBl I S. 721) auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reagiert, nach der auch der Missbrauchstatbestand den Verstoß gegen eine Vermögensbetreuungspflicht voraussetzt.
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …

    Jedenfalls seit Änderung der ursprünglichen Strafbestimmung und Einfügung des § 266a Abs. 1 StGB in das Strafgesetzbuch (durch das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 - BGBl. I 721) ist das Merkmal entfallen, wonach es sich um "einbehaltene Beiträge" handeln muß (vgl. zum früheren Rechtszustand BGHSt 30, 265, 266 f. m. w. N.).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von …

    Die Vorschrift schützt das formelle Geheimhaltungsinteresse des Verfügungsberechtigten (BT-Drucks. 16/3656 S. 9; 10/5058 S. 29;… MünchKomm-StGB/Graf aaO Rn. 2 mwN;… Schönke/Schröder/Lenckner/ Eisele, StGB, 29. Aufl., § 202a Rn. 1;… im Ergebnis auch Bär in Wabnitz/ Janowsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 14. Kapitel Rn. 72;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 202a Rn. 2;… LK-StGB/Hilgendorf, 12. Aufl., § 202a Rn. 6; aA Haft NStZ 1987, 6, 9;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 202a Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht