26.09.2016

Bundestag - Drucksache 18/9758

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 419   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6228
BGBl. I 2017 S. 419 (https://dejure.org/2017,6228)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 15.03.2017, Seite 419
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes
  • vom 10.03.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
  • bundestag.de

    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes

Meldungen (2)

  • spiegel.de

    Verschärfung des Vereinsgesetzes: Rocker wollen vor das Verfassungsgericht ziehen [20.02.2017]

  • tag24.de

    Neues Gesetz verbietet viele Rocker-Kutten [10.02.2017]

Literatur (2)

  • lto.de

    Verschärftes Kennzeichenverbot: Das Chaos kann kommen

  • juraexamen.info

    Vereinsrecht: Verschärfung des Kennzeichenverbotes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)

  • 23.09.2016   BT   Änderung des Vereinsgesetzes (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 28.09.2016   BT   Regierung will Vereinsgesetz ändern
  • 14.10.2016   BT   Prüfung des öffentlichen Vereinsrechts
  • 06.12.2016   BT   Anhörung zu Änderung des Vereinsgesetzes
  • 06.12.2016   BT   Anhörung zur geplanten Änderung des Vereinsgesetzes
  • 12.12.2016   BT   Änderung des Vereinsgesetzes umstritten
  • 17.01.2017   BT   Bundestag stimmt über Verschärfung des Vereinsgesetzes ab
  • 10.02.2017   BR   Kuttenverbot - Länder billigen Verschärfung des Vereinsrechts
  • 10.02.2017   BR   Kuttenverbot - Länder billigen Verschärfung des Vereinsrechts
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Verbote von Vereinen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz vom 5. August 1964, BGBl I S. 593, zuletzt geändert durch Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 10. März 2017, BGBl I S. 419; nachfolgend VereinsG) und die sie bestätigenden Gerichtsentscheidungen.
  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 1.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    Demgegenüber werden Vereinsmitglieder durch ein Vereinsverbot nicht in ihrer individuellen Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 419) tangiert.
  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes (VereinsG) vom 10. März 2017 (BGBl I S. 419).
  • KG, 31.10.2019 - 121 Ss 128/19

    Strafbarkeit bei Verwendung von "Hells Angels" Kennzeichen

    Sowohl die Zahlenkombination "81", die für die Anfangsbuchstaben der Hells Angels steht (vgl. Ahlsdorf, Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung am 12. Dezember 2016 "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes" [BT-Drucks. 18/9758, 18/9947]), als auch der Schriftzug "BIG RED MACHINE" stellen regelmäßig durch die Hells Angels verwendete Symbole dar.

    Das entspricht im Übrigen auch dem Willen des Gesetzgebers, der durch die Einbeziehung des § 9 Abs. 3 Vereinsgesetz in die Strafnorm des § 20 Abs. 1 Satz 2 Vereinsgesetz eine Strafbarkeitslücke schließen und sicherstellen wollte, dass auch das Verwenden von Kennzeichen von Vereinen "in im wesentlichen gleicher Form" der Strafbarkeit unterworfen ist und Kennzeichen effektiv aus der Öffentlichkeit verbannt werden, die mit dem eines bereits verbotenen Vereins in Zusammenhang stehen (BT-Drucksache 18/9758, S. 8).".

    Die Rechtsauffassung des Landgerichts, es bedürfe - gleichwohl - keiner Feststellung, dass die von dem Angeklagten verwendeten Kennzeichen von einer verbotenen Ortsgruppe in im Wesentlichen gleicher Form verwendet worden sind, lässt sich weder mit dem Wortlaut des § 9 Abs. 3 Satz 1 VereinsG, der Begründung des Gesetzentwurfs des 2. VereinsGÄndG (vgl. BT-Drucks. 18/9758, S. 7f.) noch mit der bislang zu § 9 Abs. 3 VereinsG ergangenen Rechtsprechung in Einklang bringen.

    bbb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Landgericht zitierten Gesetzesbegründung des Gesetzentwurfs eines 2. VereinsGÄndG (vgl. BT-Drucks. 18/9758, S. 7f.).

    Dass dies vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war, lässt sich unmittelbar aus dem Folgesatz der von dem Landgericht zitierten Begründung zu Artikel 1 Nummer 2 (Änderung des § 20 Abs. 1 Satz 2 VereinsG) des Gesetzentwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes entnehmen, denn dort heißt es: "Künftig sollen damit auch Kennzeichen effektiv aus der Öffentlichkeit verbannt werden, die mit denen eines verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen." (vgl. BT-Drucks. 18/9758, S. 8, zu Artikel 1 [Änderung des Vereinsgesetzes] zu Nummer 2).

    Unmissverständlich zum Ausdruck kommt dies auch in der Begründung der Neufassung von § 9 Abs. 3 VereinsG, in der ausgeführt wird: "Ein Verein, der im Wesentlichen gleiche Kennzeichen wie der verbotene Verein verwendet, erweckt in der Öffentlichkeit zumindest den Eindruck, er stehe gleichermaßen für die strafbaren Aktivitäten oder verfassungswidrigen Bestrebungen des verbotenen Vereins." (vgl. BT-Drucks. 18/9758, aaO, zu Nummer 1).

  • BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17

    Adressat; Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; Auflösung; Bekanntgabe, öffentliche;

    Nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO entscheidet es im ersten und letzten Rechtszug (nur) über Klagen gegen die vom Bundesminister des Innern nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 419), - VereinsG - ausgesprochenen Vereinsverbote und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 VereinsG erlassenen Verfügungen (Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen).

    Die Vorschrift hat durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 419) mit Wirkung vom 16. März 2017 eine Änderung dergestalt erfahren, dass gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VereinsG § 9 Abs. 1 VereinsG entsprechend für Kennzeichen eines verbotenen Vereins gilt, die in im Wesentlichen gleicher Form von anderen nicht verbotenen Teilorganisationen oder von selbständigen Vereinen verwendet werden, und nach § 9 Abs. 3 Satz 2 VereinsG ein Kennzeichen eines verbotenen Vereins insbesondere dann in im Wesentlichen gleicher Form verwendet wird, wenn bei ähnlichem äußerem Gesamterscheinungsbild das Kennzeichen des verbotenen Vereins oder Teile desselben mit einer anderen Orts- oder Regionalbezeichnung versehen wird; entfallen ist das "subjektive" Merkmal, dass die kennzeichenverwendende Vereinigung auch eine "die Zielrichtung des verbotenen Vereins teilende" sein muss.

    Eben diesen Zweck unterstreicht auch die Begründung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes (BT-Drs. 18/9758 S. 7 f.).

    d) Die Rechtsbehelfsfrist ist auch nicht nachträglich, etwa mit dem Inkrafttreten der Erweiterung des § 9 Abs. 3 VereinsG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 419) mit Wirkung vom 16. März 2017, erneut in Lauf gesetzt worden.

  • BVerfG, 02.07.2019 - 1 BvR 1099/16

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Der Beschwerdeführer zu 1) wendet sich gegen sein Verbot nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz vom 5. August 1964, BGBl I S. 593, zuletzt geändert durch Art. 1 des zweiten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 10. März 2017, BGBl I S. 419; nachfolgend: VereinsG) und die dieses Verbot bestätigenden Gerichtsentscheidungen.
  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 5.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    Demgegenüber werden Vereinsmitglieder durch ein Vereinsverbot nicht in ihrer individuellen Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 419) tangiert.
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19

    Anfangsverdacht; Anordnung; Anordnungsbeschluss; Auffindeerwartung;

    Dagegen ergibt sich eine sachliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts entgegen der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht aus einer in § 4 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 419) , angeordneten entsprechenden Anwendung des § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO.
  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 2.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    Demgegenüber werden Vereinsmitglieder durch ein Vereinsverbot nicht in ihrer individuellen Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 419) tangiert.
  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 3.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    Demgegenüber werden Vereinsmitglieder durch ein Vereinsverbot nicht in ihrer individuellen Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 419) tangiert.
  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 4.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

  • BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20

    Verbot der Vereinigung "Combat 18 Deutschland" bleibt vollziehbar

  • BVerfG, 02.07.2019 - 1 BvR 385/16

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

  • BGH, 02.05.2019 - 3 StR 47/19

    Anwendung des vereinsrechtlichen Kennzeichenverbots auf Motoradwesten sog. Outlaw

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 1.19

    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur

  • LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 3.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 2.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 1 X 17.295

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren - Durchsuchungs- und

  • VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 1 X 13.436

    Durchsuchungsanordnung - Vereinsrechtliches Verbotsverfahren

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