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Gesetzgebung
   BGBl. I 1975 S. 1973   

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https://dejure.org/1975,6597
BGBl. I 1975 S. 1973 (https://dejure.org/1975,6597)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 89, ausgegeben am 29.07.1975, Seite 1973
  • Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk
  • vom 25.07.1975

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

    Lediglich der durch das Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk vom 25. Juli 1975 (BGBl I S. 1973) novellierte § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO nennt Datenträger als Zugriffsobjekte, die unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift einem Beschlagnahmeverbot unterliegen können.
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Absatz 5 dieser Vorschrift in der Fassung des Gesetzes über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk vom 25. Juli 1975 (BGBl. I S. 1973), der ein Beschlagnahmeverbot zugunsten von Presse und Rundfunk anordnet, lautet: .
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung …

    Nun ist allerdings die Vertraulichkeit der Informationsquellen der Presse besonders schutzbedürftig, weil für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben unentbehrlich; darauf beruht vor allem das durch das Gesetz vom 25. Juli 1975 (BGBl I 1973) erweiterte Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten, Redakteure usw. in § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO und § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Rn. 6 Das Zweite Strafrechtsreformgesetz (StrRG) vom 4. Juli 1969 (BGBl. I S. 717, in Kraft getreten am 1. Januar 1975, BGBl. I, 1973, S. 909) bestimmte in § 67 Abs. 1 StGB für das Verhältnis von Strafe und Maßregel, daß grundsätzlich die Maßregel vor der Strafe zu vollstrecken ist.
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

    Rn. 25 Die derzeitige Regelung ist durch Art. 1 des Gesetzes über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk vom 25. Juli 1975 (BGBl. I S. 1973) mit Berichtigung vom 7. August 1975 (BGBl. I S. 2164) eingeführt worden.
  • OLG München, 06.02.1989 - 21 W 609/89

    Zeugnisverweigerungsrecht; Journalist; Schutz der Presse; Pressekonferenzen; …

    Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. § ZPO war nur vor der Neufassung durch Gesetz vom 25.07.1975 (BGBl. I S.1973) möglich.

    Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollte das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten "uneingeschränkt" gelten (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Bundestags-Drucksache 7/2539 Seite 2).

  • BVerfG, 04.03.1981 - 2 BvR 195/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Umfang der Bechlagnahmefreiheit bei …

    Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner "Spiegel-Entscheidung" (BVerfGE 20, 162 [187 bis 189, 191/192, 195/196, 216 bis 219]) die Herleitung eines über die Regelung des (damaligen) § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO hinausgehenden Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten von Presseangehörigen unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 GG in Extremfällen für möglich und zulässig gehalten; die Änderung des § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO durch das Gesetz vom 25. Juli 1975 (BGBl. I S. 1973) hat indessen gerade diesen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts (Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen der Presse und ihren Informanten) Rechnung getragen.
  • BFH, 26.08.1980 - VII R 42/80

    Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen - Auskunftsverweigerungsrecht - Auskunft …

    Es sind überwiegend wirtschaftliche Interessen, die die Presse veranlassen, Anzeigen aufzunehmen (vgl. zu dieser Frage die Begründung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk auf S. 9 der Bundestags-Drucksache 7/2539 und den Bericht der Abgeordneten Sieglerschmidt und Dr. Klein zu diesem Gesetzentwurf auf S. 4 der Bundestags-Drucksache 7/3118).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 2 BvR 1499/79

    Beschlagnahmefreiheit des von eigenen Mitarbeitern des Rundfunks recherchierten …

    Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner "Spiegel"-Entscheidung (BVerfGE 20, 162 [187-189, 191/192, 195/196, 216-219]) die Herleitung eines über die Regelung des (damaligen!) § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO hinausgehenden Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten von Presseangehörigen unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 GG in Extremfällen für möglich und zulässig gehalten; die Änderung des § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO durch das Gesetz vom 25. Juli 1975 (BGBl. I S. 1973) hat indessen gerade diesen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts (Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen der Presse und ihren Informanten) voll Rechnung getragen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1980 - 11 A 24/80
    Nach dieser Regelung - die, was ihre strafprozeßuale Bedeutung anbelangt, im Zuge der Neuordnung des publizistischen Zeugnisverweigerungsrechts durch das Gesetz vom 25. Juli 1975 (BGBl. I, S. 1973) in §§ 111m und 111n Strafprozeßordnung eine bundeseinheitliche Regelung erfahren hat - ist kein Raum für eine präventive Beschlagnahme durch die Polizei, die auch ein Verbreitungsverbot zur Folge haben könnte.
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