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15.10.2003

Bundestag - Drucksache 15/1718

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 1748   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,56182
BGBl. I 2004 S. 1748 (https://dejure.org/2004,56182)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 26.07.2004, Seite 1748
  • Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz-EuHbG)
  • vom 21.07.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 22.10.2003   BT   Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl umsetzen
  • 10.03.2004   BT   Europäisches Haftbefehlsgesetz trotz Bedenken einstimmig gebilligt
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerfG, 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04

    Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich: Übergabe eines deutschen …

    Rn. 7 Im Hauptsacheverfahren ist die Frage zu klären, ob die angegriffene Entscheidung und damit mittelbar das ihr zu Grunde liegende Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG - (BGBl 1994 I S. 1537) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 21. Juli 2004 (BGBl I S. 1748) gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die in Art. 16 Abs. 2 GG gewährleisteten unverzichtbaren Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstößt.
  • BGH, 15.04.2008 - 4 ARs 22/07

    Auslieferungsverbot nach Strafverfolgungsverjährung in Deutschland (Europäischer …

    Rn. 47 a) § 1 Abs. 4 Satz 2 IRG idF des - vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2005 für nichtig erklärten (BVerfGE 113, 273 = NJW 2005, 2289 = StV 2005, 505) - EuHbG vom 21. Juli 2004 (BGBl I 1748) hatte noch "vertrags- und auslieferungsfreundlich" bestimmt, dass § 1 Abs. 3 IRG (Vorrang der Regelungen in völkerrechtlichen Verträgen (die Bestimmung wurde durch das EuHbG aF/nF nicht geändert)) "mit der Maßgabe angewandt wird, dass der Achte Teil (des IRG) den dort genannten völkerrechtlichen Vereinbarungen, welche jedoch ... hilfsweise anwendbar bleiben, vorgeht".
  • BGH, 19.06.2012 - 4 ARs 5/12

    Auslieferung und europäischer Haftbefehl bei drohender lebenslanger …

    a) Zwar benennen sowohl Art. 5 Abs. 2 RB-EUHb, der durch den am 2. August 2006 in Kraft getretenen § 83 Nr. 4 IRG in nationales Recht umgesetzt wurde, als auch die Gesetzesmaterialien zur ersten, mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 ( 2 BvR 2236/04, NJW 2005, 2289) für nichtig erklärten Umsetzung des Rahmenbeschlusses durch das Europäische Haftbefehlsgesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1748) in § 83b Nr. 4 IRG sowohl einerseits die "Überprüfung" als auch andererseits "Gnadenakte" bzw. die "Möglichkeit der Begnadigung".
  • OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05

    Auslieferungsverfahren: Zulässigkeit der Auslieferung nach bereits abgelehnter …

    Die Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union (EuHbG) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1748) aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 (2 BvG 2236/04) stellt einen neuen beachtlichen Umstand dar.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2005 (2 BvG 2236/04) das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union (EuHbG) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1748) für nichtig erklärt hat, ist die Entscheidung über die Auslieferung auf der Basis der früheren Rechtslage zu treffen (s.a. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2005 - 1 ARs 5/05).

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher …

    Vielmehr sind solche Einschränkungen unausweichliche Folge der Zusammenarbeit der Staaten im Rahmen des Auslieferungsverkehrs, insbesondere des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 13.06.2002 (Europäisches Haftbefehlsgesetz, EuHbG, BGBl. 2004 I 1748 ff.; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002 L 190/1 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2005 - 1 AK 3/05

    Weiterlieferung im vereinfachten Auslieferungsverfahren: Entbehrliche Zustimmung …

    Rn. 4 1. Zwar wäre vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 21.07.2004 zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 13.06.2002 (BGBl. 2004 I, 1748 ff.) am 23.08.2004 nach Art. 15 EuAlÜbk die Weiterlieferung des Verfolgten nur mit Zustimmung des Drittstaates - hier Portugal - möglich gewesen.

    Bei den in § 83 c IRG genannten Zeitspannen - der Gesetzgeber sieht lediglich bei einer Fristüberschreitung nach § 83 d IRG eine zwingende Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls vor - handelt es sich aber um bloße "Sollfristen" (vgl. auch Bt-Drs. 15/1718, S. 22), deren Nichteinhaltung im Regelfall nur Unterrichtungspflichten nach §§ 83 c Abs. 4, 83 i IRG auslöst.

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung …

    Vielmehr sind solche Einschränkungen unausweichliche Folge der Zusammenarbeit der Staaten im Rahmen des Auslieferungsverkehrs, insbesondere des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 13.06.2002 (Europäisches Haftbefehlsgesetz, EuHbG, BGBl. 2004 I 1748 ff.; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002 L 190/1 ff.).
  • BGH, 23.08.2005 - 4 ARs 19/05

    Auslieferungsverfahren (Abwesenheitsverfahren und Fluchtfälle); Zurückgabe einer …

    Rn. 5 Nachdem der deutsche Gesetzgeber durch das Europäische Haftbefehlsgesetz - EuHbG - vom 21. Juli 2004 (BGBl I 1748), in Kraft getreten am 23. August 2004, den Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates der Europäischen Union vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (…ABl. EG Nr. L 190 vom 18. Juli 2002, S. 1 ff.) - RbEuHb -, insbesondere durch die Neufassung des Achten Teils (§§ 78 ff.) des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl I 1537), in nationales Recht umgesetzt hat, beabsichtigt das Kammergericht über die Auslieferung auf dieser Rechtgrundlage zu entscheiden.
  • OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04

    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer …

    Rn. 13 1. Nachdem das Europäische Haftbefehlsgesetz (EuHbG) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1748) am 23. August 2004 in Kraft getreten ist (Art. 3 EuHbG), richtet sich die "Unterstützung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union" und insbesondere die "Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union" nach neuem Recht.
  • OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines tschechischen Abwesenheitsurteils: …

    Da das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 das Europäische Haftbefehlsgesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1748) für insgesamt verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, kommt eine Anwendung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Überstellungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (RbEuHb, ABl. EG Nr. L 190 v. 18. Juli 2002 S. 1) nicht in Betracht.
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2005 - 1 AK 24/04

    Auslieferung in einen EG-Mitgliedstaat: Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls …

  • OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 3 Ausl 106/04

    Auslieferung in einen EG-Mitgliedstaat: Auslieferung zur Strafvollstreckung bei …

  • OLG Stuttgart, 30.11.2004 - 3 Ausl 103/04

    Auslieferungsersuchen eines Mitgliedsstaates der EU: Verpflichtung der deutschen …

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2011 - 1 AK 24/11

    Voraussetzungen der Auslieferung nach Italien aufgrund eines Europäischen …

  • OLG Bamberg, 02.07.2007 - 4 Ausl 49/07

    Möglichkeit einer Auslieferung aufgrund europäischen Haftbefehls an die Republik …

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05

    Auslieferungsrecht: Bestellung eines Beistandes im Auslieferungsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 08.06.2005 - 1 AK 18/04

    Auslieferung eines Deutschen nach Frankreich: Verfahrensaussetzung wegen …

  • OLG Nürnberg, 03.06.2013 - 2 OLG Ausl 40/13

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Zulässigkeit einer Auslieferung …

  • OLG Köln, 04.04.2005 - Ausl 37/05

    Europäischer Haftbefehl; gegenseitige Strafbarkeit; fahrlässige Hehlerei

  • OLG Köln, 19.10.2004 - 6 Ausl 222/04

    Zulässigkeit der Anwendung von neuem Recht trotz Einleitung eines …

  • OLG Köln, 19.10.2004 - Ausl 222/04

    Auslieferung eines mit einer Deutschen verheirateten Ausländers an ein …

  • OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 1 Ausl 61/11

    Auslieferung: Vertrauensschutz gegenüber einem erneuten Auslieferungsersuchen zur …

  • OLG Nürnberg, 03.06.2013 - 2 Ausl 40/13

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Zulässigkeit einer Auslieferung …

  • OLG Köln, 30.03.2005 - Ausl 25/05
  • OLG Köln, 30.03.2005 - Ausl 25/05/05
  • KG, 20.12.2004 - AuslA 766/02
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