Gesetzgebung
| BGBl. I 1979 S. 1184 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 27.07.1979, Seite 1184
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz)
- vom 23.07.1979
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Unterhaltsvorschussgesetz
Wird zitiert von ... (44)
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
Rn. 78 dd) Der bereits durch das Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz ) vom 23. Juli 1979 (BGBl I S. 1184) zum 1. Januar 1980 eingeführte Unterhaltsvorschuss kann seit dem 1. Juli 2017 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezogen werden (§ 1 Abs. 1a Satz 1 UVG), zugleich ist die frühere Höchstbezugsdauer von 72 Monaten ersatzlos entfallen. - BVerwG, 12.12.2023 - 5 C 9.22
Unterhaltsvorschussleistungen bei Mitbetreuung durch den anderen Elternteil
Schließlich ergibt sich auch aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 8/1952 und 8/2774), dass der Gesetzgeber selbst davon ausging, das Merkmal des Lebens bei einem Elternteil wechsele nicht in kurzen, etwa monatlichen Zeitabständen zwischen den Elternteilen hin und her. - BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99
eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -; …
Dies folgt zudem aus dem Gesetzeszweck, eine Sozialleistung (nur) für die Kinder derjenigen Elternteile bereitzustellen, die Alltag und Erziehung, auf sich gestellt, bewältigen müssen, einem Gesetzeszweck, wie er schon in der vollständigen Bezeichnung des Gesetzes in seiner Ursprungsfassung vom 23. Juli 1979 (BGBl I S. 1184) - Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen - zum Ausdruck gelangt ist.
- VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
Für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG gelten aufgrund …
Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (vgl. BT-Drucksache 8/1952, S. 6 und 8/2774, S. 11).Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung - nämlich die den Kindern der Klägerin im Zeitraum vom 1. April 2008 bis 31. Januar 2009 gewährten Mittel - aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (vgl. BT-Drucksache 8/1952, S. 6 und 8/2774, S. 11).
- BVerwG, 26.03.2026 - 5 C 7.24
Kein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne des …
Die Regelung in § 1 Abs. 2 UVG, dass ein verheirateter Elternteil, bei dem das Kind lebt, auch dann als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 gilt, wenn sein Ehegatte wegen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist, wurde aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit in die Ursprungsfassung des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184) aufgenommen. - BVerwG, 12.12.2023 - 5 C 10.22
Unterhaltsvorschussleistungen bei Mitbetreuung durch den anderen Elternteil
Schließlich ergibt sich auch aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 8/1952 und 8/2774), dass der Gesetzgeber selbst davon ausging, das Merkmal des Lebens bei einem Elternteil wechsele nicht in kurzen, etwa monatlichen Zeitabständen zwischen den Elternteilen hin und her. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 461/99
Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ; Geltendmachung eines …
Rn. 26 Die Grundvoraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschuß nach § 1 des Unterhaltsvorschußgesetzes (UVG) waren in dem jetzt noch streitgegenständlichen Zeitraum unstreitig erfüllt, da der Sohn der Klägerin bis zum 8. November 1990 das sechste (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Unterhaltsvorschußgesetzes in der seinerseits noch geltenden Fassung vom 23. Juli 1979, BGBl. I S. 1184) bzw. bis zum 31. Mai 1995 das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes in der Fassung vom 19. Januar 1994, BGBl. I S. 165), bei seiner alleinerziehenden Mutter lebte (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG), von seinem noch lebenden leiblichen Vater keinen Unterhalt erhielt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 UVG) und keiner der in § 1 Abs. 2a, 3 oder 4 UVG genannten Ausschlußgründe vorlag.Das folgt aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Unterhaltsvorschußgesetzes in der seinerseits noch geltenden Fassung vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184); danach hatte nur Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz, wer - unter anderem - das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Rn. 35 - vgl. dazu Scholz, Unterhaltsvorschußgesetz, Kommentar, 3. Auflage (1997), Einführung, Rn. 2, unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (Bundestags- Drucksache 8/2774, S. 11) -.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
Berechtigung von in einer Familie mit einem Stiefelternteil lebenden Kindern nach …
ob § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) vom 23. Juli 1979 (BGBl I S. 1184) mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit danach ein Berechtigter seinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen verliert, sobald sein bis dahin alleinerziehender Elternteil eine Ehe eingeht. - BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 5.08
Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges; …
Im Zeitpunkt der Ratifizierung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut konnten die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz durch dessen Anpassung schon deswegen nicht berücksichtigt werden, weil sie erstmals mit Gesetz vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184) zum 1. Januar 1980 eingeführt worden waren. - VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 12 S 2935/11
Kein Unterhaltsvorschuss für Kind aus anonymer künstlicher Befruchtung
Rn. 31 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen vom 23.07.1979 (BGBl. I S. 1184), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.12.2007 (BGBl. I S. 3194), hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil bzw. Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 UVG bezeichneten Höhe erhält.Zwar ist der Klägerseite darin Recht zu geben, dass der Gesetzgeber zur Zeit der ersten Fassung des UVG vom 23.07.1979 (BGBl. I S. 1184) eine anonyme künstliche Befruchtung noch nicht im Auge haben konnte und dass in der Folgezeit insbesondere durch § 1600 Abs. 5 BGB die heterologe künstliche Befruchtung zum Regelungsgegenstand des Familienrechts geworden ist, ohne sie sodann auch im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetz zu erwähnen.
- BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 29.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 13.08
Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges; …
- VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 C 12.2105
Begriff des Zusammenlebens
- VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08
Bezugsberechtigter Elternteil bei Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen
- VGH Hessen, 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03
Mängel im Tatbestand sind kein Grund für eine Berufungszulassung; kein Ausbleiben …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 1491/99
Rechtmäßigkeit der Einstellung von Unterhaltsvorschussleistungen; Gewährung von …
- VGH Bayern, 11.08.2020 - 12 ZB 18.1572
Keine Unterhaltsvorschussleistungen für "aufgeteilte Kinder" und solche in …
- VG Göttingen, 29.09.1999 - 2 A 2045/96
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von …
- VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 103/11
Anspruch auf Leistungen nach dem UVG bei Durchführung der Kinderbetreuung durch …
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 6 S 760/91
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz; Mitwirkungspflicht des …
- VG Arnsberg, 19.12.2005 - 9 K 67/05
Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG); Anforderungen …
- VG Düsseldorf, 21.09.2009 - 21 K 5293/09
Unterhaltsvorschuss Rückzahlung Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung
- VG Düsseldorf, 05.12.2014 - 21 K 7779/13
Anspruch auf die Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des …
- VG Düsseldorf, 24.08.2009 - 21 K 4447/09
Unterhaltsvorschuss Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung
- OVG Brandenburg, 22.08.1996 - 4 A 196/95
Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen ; Vereinbarkeit einer Differenzierung …
- VG Ansbach, 02.07.2009 - AN 14 K 08.02214
Dauerndes Getrenntleben nicht gegeben wenn laufende Unterstützungsleistungen den …
- VG Gera, 07.04.2003 - 6 K 983/00
Unterhaltsvorschußrecht; Unterhaltsvorschussrecht; Unterhaltsvorschuss; …
- BVerwG, 05.04.1984 - 5 ER 231.84
Rechtsmittel
- BFH, 12.06.1991 - III R 106/89
Eintragung des Kinderfreibetrages für ein Pflegekind auf der Lohnsteuerkarte des …
- BVerwG, 15.08.1986 - 5 ER 265.86
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Versagung der …
- BVerwG, 15.08.1986 - 5 ER 264.86
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Benennung des Vaters auf …
- OLG Hamm, 16.01.1984 - 10 WF 159/84
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bewilligung von Unterhaltsleistungen für die …
- OLG Düsseldorf, 23.09.1980 - 6 UF 51/80
Unterhalt; Sicherheitsleistungen; Künftige Unterhaltsansprüche; …
- OLG Köln, 15.12.1982 - 25 WF 109/82
- OLG Hamburg, 07.12.1981 - 2 WF 389/81
- VG Berlin, 31.10.1979 - 17 A 200.79
Unverbindlicher Hinweis auf die Rechtslage; Verbindliche Einzelfallregelung auf …
- BVerwG, 15.08.1986 - 5 ER 263.86
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Versagung der …
- OVG Niedersachsen, 03.03.1998 - 4 O 3828/96
Kindergeldanrechnung nach UVG;; Existenzminimum; Kindergeld (Anrechnung)
- VG Berlin, 28.01.1992 - 8 A 93.89
Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz (UVG); …
- OLG Düsseldorf, 23.04.1985 - 1 UF 160/84
- OLG Karlsruhe, 15.01.1981 - 16 WF 129/80
- OLG Karlsruhe, 11.08.1980 - 16 WF 45/80
- VG Würzburg, 17.02.2009 - W 3 K 08.1806
Elternteil
- VG Braunschweig, 10.06.1982 - 4 VG D 19/82
Antrag auf Gewährung von Leistungen für ein minderjähriges Kind; Anforderungen an …
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