Rechtsprechung
| BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
StGB § 185; ; StGB § ... 193; ; StPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung durch die strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung; Zulässigkeit einer Schmähkritik; Grundrechtsschutz für polemische und verletzende Formulierungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 185; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen Beleidigung durch Meinungsäußerung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Norden, 13.08.2002 - 8 Cs 111 Js 19982/01
- AG Norden, 13.08.2002 - 8 Cs 197/02
- LG Aurich, 21.10.2002 - 12 Ns 154/02
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 289
- NJW 2003, 3760
- NVwZ 2004, 339 (Ls.)
- afp 2003, 538
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht sie nicht dem Schutzbereich der Grundrechtsnorm (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; stRspr).Vielmehr findet es seine Schranken unter anderem in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, namentlich in dem hier einschlägigen § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Rn. 14 Bei der Anwendung des § 185 StGB verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine - regelmäßig im Rahmen des § 193 StGB vorzunehmende - Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 503 ).
Eine Äußerung nimmt dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 1462).
Rn. 16 Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung und unterlässt es in der Folge eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, so ist dies ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Eine Äußerung nimmt dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 1462).Rn. 16 Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung und unterlässt es in der Folge eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, so ist dies ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Rn. 14 Bei der Anwendung des § 185 StGB verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine - regelmäßig im Rahmen des § 193 StGB vorzunehmende - Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 503 ).Daher lässt sich der Entscheidung des Amtsgerichts nicht entnehmen, mit welchen Argumenten die Abwägung zu Lasten des Beschwerdeführers ausgeht, wenn von der Anwendung der Rechtsfigur der Schmähkritik abgesehen wird (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 99, 185 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Es hat aber nicht geprüft, ob sie mit Rücksicht auf den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gesichtspunkt hinzunehmen sind, dass bei Äußerungen zu den die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen eine Vermutung für die freie Rede streitet (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Es hat aber nicht geprüft, ob sie mit Rücksicht auf den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gesichtspunkt hinzunehmen sind, dass bei Äußerungen zu den die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen eine Vermutung für die freie Rede streitet (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ). - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst ist die Äußerung von Tatsachen, die anderen zur Meinungsbildung dienen können (vgl. BVerfGE 90, 241 ). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Daher lässt sich der Entscheidung des Amtsgerichts nicht entnehmen, mit welchen Argumenten die Abwägung zu Lasten des Beschwerdeführers ausgeht, wenn von der Anwendung der Rechtsfigur der Schmähkritik abgesehen wird (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 99, 185 ). - BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Rn. 14 Bei der Anwendung des § 185 StGB verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine - regelmäßig im Rahmen des § 193 StGB vorzunehmende - Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 503 ). - BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht sie nicht dem Schutzbereich der Grundrechtsnorm (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; stRspr). - BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93
Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Eine Äußerung nimmt dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 1462).
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch bisher schon etwa den Straftatbestand der Beleidigung als allgemeines Gesetz angesehen (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 93, 266 ; vgl. auch BVerfGK 1, 289 ). - BVerfG, 16.10.2020 - 1 BvR 2805/19
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …
Es ist dem Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen verwehrt, die Sachverhaltsfeststellung und die gebotene Abwägung selbst vorzunehmen (vgl. BVerfGK 1, 289 ). - BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Zu beachten ist zudem, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, indem sie etwa darauf gerichtet sind, dem Leser ein eigenes Urteil über ein geschildertes Verhalten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 241, 247 f.; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2003, 3760; Senat, Urteile vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326; vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250).
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Von einer solchen kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. z.B. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 320 …und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO S. 1163, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 3760 und NJW 2004, 590, 591). - BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
cc) Es ist dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich verwehrt, die gebotene Abwägung selbst vorzunehmen (vgl. BVerfGK 1, 289 ), da sie Aufgabe der Fachgerichte ist, denen dabei ein Wertungsrahmen zukommt.Das ist schon dann der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht - wie hier - jedenfalls nicht auszuschließen vermag, dass das Amtsgericht bei erneuter Befassung im Rahmen einer Abwägung, die regelmäßig bei der Prüfung des - vor jeder Verurteilung nach § 185 StGB zu beachtenden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 -, Rn. 23) - § 193 StGB vorzunehmen ist (vgl. BVerfGK 1, 289 ), zu einer anderen Entscheidung kommen wird.
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 330; vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163; vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - VersR 2005, 277, 279; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591). - BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
Das ist schon dann der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht - wie hier - jedenfalls nicht auszuschließen vermag, dass das Amtsgericht bei erneuter Befassung im Rahmen einer Abwägung, die regelmäßig bei der Prüfung des - vor jeder Verurteilung nach § 185 StGB zu beachtenden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 -, Rn. 23) - § 193 StGB vorzunehmen ist (vgl. BVerfGK 1, 289 ), zu einer anderen Entscheidung kommen wird.dd) Es ist dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich verwehrt, die gebotene Abwägung selbst vorzunehmen (vgl. BVerfGK 1, 289 ), da sie Aufgabe der Fachgerichte ist, denen dabei ein Wertungsrahmen zukommt.
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Soweit es um den Tatsachenkern geht, ist zu beachten, dass der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG sich auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, indem sie etwa darauf gerichtet sind, dem Leser ein eigenes Urteil über ein geschildertes Verhalten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 241, 247 f.; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2003, 3760; Senatsurteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326). - OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 779/23
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Verbreitung unrichtiger …
Wegen des Schutzes der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gebotenen engen Auslegung des Begriffs ist eine Äußerung nur dann als Schmähung anzusehen, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung und Herabsetzung des Betroffenen im Vordergrund steht (vgl. BVerfG v. 29.7.2003, 1 BvR 2145/02, juris Rn. 12; BVerfG NJW 2008, 358, 359 und NJW 2009, 3016 Tz. 28; BGH NJW 2003, 1308, 1310, jew. m.w.N.). - LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14
Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13). - KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04
Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
- LG München I, 21.10.2021 - 5 HKO 1687/19
Äußerung und Aktienkurs
- LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung
- LAG Hessen, 19.03.2018 - 16 TaBV 185/17
§ 23 Absatz 1 BetrVG, Art. 5 Absatz 1 GG
- OLG Karlsruhe, 03.08.2016 - 11 W 75/16
Ordnungsmittelbeschluss: Ungebühr bei Bezeichnung der Gegenseite in der …
- VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10
Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen …
- BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
Zivilrechtliche Bestimmungen zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 44/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- OLG Dresden, 25.11.2025 - 4 U 1120/25
- LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Entscheidung des Landgerichts München I über die Zulässigkeit von Äußerungen der …
- LAG München, 26.08.2010 - 4 Sa 227/10
Außerordentliche Kündigung, "Beleidigung"
- LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Arbeitnehmerversammlung; …
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 275/04
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Verletzung des …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 36/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 48/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 50/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LG Hamburg, 28.04.2009 - 307 O 361/08
Äußerungen im Prozess - "Krank und lügenhaft"
- LG Hamburg, 27.04.2018 - 324 O 505/17
Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich des Begriffs Lügenpresse
- VG München, 12.03.2008 - M 7 K 06.3459
Befugnisse der Polizei bei Versammlungen; Meinungsäußerungsfreiheit; Verdacht …
- AG Sonthofen, 23.03.2016 - 4 Cs 140 Js 21405/15
Beleidigung eines Polizeibeamten durch Mitteilung des Verdachts einer strafbaren …
- KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
Geldentschädigungsanspruch wegen Pressekampagne - Puff-Politiker
- OLG Düsseldorf, 10.07.2006 - 5 Ss 101/05
Beleidigung: Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz, Schmähkritik
- LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
Widerruf und Unterlassung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- LG Berlin, 08.10.2013 - 27 O 417/13
Kritik eines Rechtsanwaltsanwalts am gegnerischen Verhalten - zulässige …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 46/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- OLG Oldenburg, 23.01.2006 - Ss 446/05
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung; Berücksichtigung sehr …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 5 Ss 101/05
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 49/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 47/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen geschäftsschädigender Äußerungen …
- LG Berlin, 22.03.2011 - 27 O 832/10
Unterlassungs- und Entschädigungsklage eines KZ-Häftlings gegen den Direktor der …
- AG Hamburg, 09.04.2010 - 15A C 124/09
Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen in einem …
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 418/09
- KG, 12.10.2007 - 9 U 186/06
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