Rechtsprechung
| BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 243 Abs. 4 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (erforderliche Mitteilung über im Rahmen einer früheren, ausgesetzten Hauptverhandlung geführte Gespräche; Beruhen) - bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 229 Abs. 1 StPO, § 229 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 257c StPO, § 337 Abs. 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 4 S. 1
Gerichtlicher Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ; Fehlende Mitteilung über die "Unterbreitung" eines schriftlichen Verständigungsvorschlags in früherer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit ... - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mitteilungspflicht nach ausgesetzter HV?"Wiederholung" der früheren Mitteilung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 26.02.2024 - 68 KLs 6/22
- BGH, 05.03.2025 - 1 StR 481/24
- BGH, 01.04.2025 - 1 StR 481/24
- BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Papierfundstellen
- NStZ 2026, 251
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der …
Auszug aus BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Der Revisionsführer muss dabei die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 4. September 2014 - 1 StR 75/14 Rn. 57 mwN; speziell zu den Anforderungen betreffend die Rüge des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO siehe BVerfG, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 BvR 294/22 Rn. 34).Rn. 14 aa) Bei einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ist bei Zugrundelegung der von der herkömmlichen Dogmatik des Beruhens (§ 337 Abs. 1 StPO) abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Sinne eines um normative Aspekte angereicherten Beruhensbegriffs regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (…vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 98;… 2015, 1235 Rn. 28;… 2020, 2461 Rn. 37 ff.; 2024, 1097 Rn. 55 ff.).
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Schwere des Verstoßes und die Art der in der Hauptverhandlung nicht mitgeteilten Gesprächsinhalte (…vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 98;… 2015, 1235 Rn. 28;… 2020, 2461 Rn. 37 ff.; 2024, 1097 Rn. 55 ff.).
Richterliche und nichtrichterliche Mitteilungen sind nicht von identischer Qualität; der Strafprozessordnung liegt an verschiedenen Stellen die Wertung zugrunde, dass Authentizität, Vollständigkeit und Verständlichkeit einer Mitteilung oder Belehrung nur durch richterliches Handeln verbürgt sind (BVerfG NJW 2024, 1097 Rn. 57 mwN).
Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, dass sich die Verständigung nicht hinreichend "im Lichte der öffentlichen Hauptverhandlung" offenbart hat (vgl. BVerfG NJW 2024, 1097 Rn. 62).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Rn. 14 aa) Bei einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ist bei Zugrundelegung der von der herkömmlichen Dogmatik des Beruhens (§ 337 Abs. 1 StPO) abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Sinne eines um normative Aspekte angereicherten Beruhensbegriffs regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 98;… 2015, 1235 Rn. 28;… 2020, 2461 Rn. 37 ff.;… 2024, 1097 Rn. 55 ff.).Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Schwere des Verstoßes und die Art der in der Hauptverhandlung nicht mitgeteilten Gesprächsinhalte (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 98;… 2015, 1235 Rn. 28;… 2020, 2461 Rn. 37 ff.;… 2024, 1097 Rn. 55 ff.).
- BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14
Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei …
Auszug aus BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Rn. 14 aa) Bei einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ist bei Zugrundelegung der von der herkömmlichen Dogmatik des Beruhens (§ 337 Abs. 1 StPO) abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Sinne eines um normative Aspekte angereicherten Beruhensbegriffs regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (…vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 98; 2015, 1235 Rn. 28;… 2020, 2461 Rn. 37 ff.;… 2024, 1097 Rn. 55 ff.).Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Schwere des Verstoßes und die Art der in der Hauptverhandlung nicht mitgeteilten Gesprächsinhalte (…vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 98; 2015, 1235 Rn. 28;… 2020, 2461 Rn. 37 ff.;… 2024, 1097 Rn. 55 ff.).
- BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19
Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein …
Auszug aus BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Rn. 14 aa) Bei einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ist bei Zugrundelegung der von der herkömmlichen Dogmatik des Beruhens (§ 337 Abs. 1 StPO) abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Sinne eines um normative Aspekte angereicherten Beruhensbegriffs regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (…vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 98;… 2015, 1235 Rn. 28; 2020, 2461 Rn. 37 ff.;… 2024, 1097 Rn. 55 ff.).Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Schwere des Verstoßes und die Art der in der Hauptverhandlung nicht mitgeteilten Gesprächsinhalte (…vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 98;… 2015, 1235 Rn. 28; 2020, 2461 Rn. 37 ff.;… 2024, 1097 Rn. 55 ff.).
- BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Revision des Oetker-Entführers Dieter Zlof erfolglos - erpresserischen …
Auszug aus BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Lediglich in Ausnahmefällen, in denen das Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler nicht auf der Hand liegt, kann es für den Beschwerdeführer geboten sein, Tatsachen vorzutragen, aufgrund derer die Möglichkeit des Beruhens geprüft werden kann (BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95 und Beschluss vom 13. Juni 2007 - 2 StR 127/07 mN;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 65). - BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14
Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung …
Auszug aus BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Der Revisionsführer muss dabei die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 1 StR 75/14 Rn. 57 mwN; speziell zu den Anforderungen betreffend die Rüge des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO siehe BVerfG…, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 BvR 294/22 Rn. 34). - BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen
Auszug aus BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Lediglich in Ausnahmefällen, in denen das Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler nicht auf der Hand liegt, kann es für den Beschwerdeführer geboten sein, Tatsachen vorzutragen, aufgrund derer die Möglichkeit des Beruhens geprüft werden kann (BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95 und Beschluss vom 13. Juni 2007 - 2 StR 127/07 mN;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 65). - BGH, 03.08.2022 - 5 StR 62/22
Erfordernis umgehender Mitteilung an den Angeklagten nach einem …
Auszug aus BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Die Beschwerdeführer waren weder verpflichtet, den Inhalt des Vermerks des Vorsitzenden vom 13. Januar 2023 mitzuteilen, noch sich dazu zu verhalten, ob den Angeklagten der Inhalt des schriftlichen Verständigungsvorschlags seitens ihrer Verteidiger bekanntgegeben wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2022 - 5 StR 62/22 Rn. 9 mwN;… Schmitt/Köhler-StPO, 68. Aufl., § 243 Rn. 38a). - BGH, 04.04.2023 - 1 StR 455/22
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Auszug aus BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Rn. 12 Der Vorsitzende hat gegen seine aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO folgende Pflicht, über Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO zu berichten, die außerhalb einer Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist, verstoßen, weil er nach ausgesetzter Hauptverhandlung den Inhalt des schriftlichen Verständigungsvorschlags sowie die Reaktion der Verfahrensbeteiligten hierauf in dem ersten Termin der neuen mündlichen Verhandlung vom 31. Januar 2023 nicht mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2023 - 1 StR 455/22 Rn. 8 f. mwN). - BGH, 13.06.2007 - 2 StR 127/07
Zulässigkeit der Verfahrensrüge (rechtlicher Hinweis; notwendiger Vortrag des …
Auszug aus BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24
Lediglich in Ausnahmefällen, in denen das Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler nicht auf der Hand liegt, kann es für den Beschwerdeführer geboten sein, Tatsachen vorzutragen, aufgrund derer die Möglichkeit des Beruhens geprüft werden kann (BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95 und Beschluss vom 13. Juni 2007 - 2 StR 127/07 mN;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 65).
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