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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20912
VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19 (https://dejure.org/2020,20912)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 (https://dejure.org/2020,20912)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - 10 K 1230/19 (https://dejure.org/2020,20912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 67 Abs 1 UAbs 2 S 2 EGV 1107/2009, § 11 Abs 3 PflSchG 2012
    Zugang zu Umweltinformationen, hier: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Naturschutzgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Regierungspräsidium muss Informationen über Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten herausgeben

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Informationspflicht über Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten - Informationspflicht über Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflanzenschutzmittel im Naturschutzgebiet - Naturschutzbund Baden-Württemberg verlangt Auskunft über landwirtschaftlichen Pestizid-Einsatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (19)

  • VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18

    Informationszugang zu Daten über die berufliche Verwendung von …

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
    Rn. 33 Um solch eine unvollständige und daher nicht aus sich heraus vollziehbare Regelung handelt sich bei Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 EU-Pflanzenschutz-VO (a. A. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 36 f.).

    Rn. 36 Der Verweis auf die geltenden nationalen oder gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in § 67 Abs. 1 UAbs. 3 EU-Pflanzenschutz-VO betrifft dabei auch keinen "kategorial" anderen Fall, weil mit diesem Verweis allein die (proaktive) Zugänglichmachung der aufgeführten Informationen erfasst würde (etwa nach Art. 7 UI-RL oder § 30 UVwG ; so VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 37 ).

    Die nur "beispielhafte" Aufzählung von Dritten kann nicht in das Erfordernis eines berechtigten Interesses übersetzt werden (so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 38 ff.).

    Im Übrigen ist die hier vorliegende Konstellation mit den in der Kommentarliteratur genannten Beispielen für ein Bereithalten weitgehend vergleichbar (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG i. V. m. §§ 18 ff. 13. BImSchV, §§ 14 ff. 17. BImSchV, § 31 BImSchG, §§ 62 ff. WHG, § 47 Abs. 4 KrWG; s. hierzu ausführlich VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 28 m. w. N.).

    Dieser Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen stellt sich in der vorliegenden Konstellation des Bereithaltens nach § 23 Abs. 4 Satz 2 UVwG als einheitlicher Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu Umweltinformationen dar (vgl. bereits VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 32 ).

    Denn mangels behördeninternen Vorhandenseins der begehrten Umweltinformationen muss der Zugangsanspruch im Außenverhältnis gegenüber dem die Umweltinformationen bereithaltenden privaten Dritten durch einen Verschaffungsanspruch ergänzt werden (so bereits VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 32 ;… vgl. hinsichtlich § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG Schoch, in: IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG, § 1 Rn. 38 jew. m. w. N.).

    Dieser Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu Umweltinformationen ist - soweit erforderlich - mittels Verwaltungsakt gegenüber dem Umweltinformationen bereithaltenden privaten Dritten zu vollziehen, wofür in Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 1 EU-Pflanzenschutz-VO die erforderliche Ermächtigungsgrundlage zu finden sein dürfte (so bereits VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 32 ;… vgl. zu § 31 Abs. 2 BImSchG Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, BImSchG, § 31 Rn. 10).

    Im Hinblick auf den Anspruch auf Verschaffung von Zugang zu Umweltinformationen gilt nichts anderes (anders wohl VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 32 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15

    Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf …

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
    Im Interesse des Umweltschutzes (Art. 3 Abs. 3 UAbs. 1 Satz 2 EUV) gewährleistet die Umweltinformationsrichtlinie den freien Zugang zu Umweltinformationen der nationalen Behörden und die Verbreitung dieser Informationen (zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 33, 35 m. w. N.).

    Dabei ist aufgrund der Vorgaben des Völkerrechts und des Unionsrechts von einem weiten Begriffsverständnis auszugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 47 ff., insbesondere 51, 52; vgl. dazu grundlegend EuGH…, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 55 ff.; EuGH…, Urteil vom 23.11.2016 - C-673/13 P - juris Rn. 64 ff.; vgl. auch Guckelberger, NuR 2018, 508, 512 f. und Wegener, ZUR 2017, 146, 148 ff. jew. m. w. N.).

    Dieses Begriffsverständnis findet im positiven Recht in § 23 Abs. 3 Nr. 2 UVwG , der Art. 2 Nr. 1 Buchst. b UI-RL umsetzt, eine tragfähige Grundlage (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 54 ).

    In jedem Fall muss der Missbrauch offensichtlich sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 63 ; Schnabel, ZUR 2019 74, 75 jew. m. w. N.).

    Ein verwendungsbezogener Missbrauch kann jedenfalls nur bejaht werden, wenn die begehrten Informationen ausschließlich für Zwecke genutzt werden sollen, die nicht der Förderung des Umweltschutzes dienen ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 65 ; vgl. Schnabel, ZUR 2019, 74, 76 m. w. N.).

    Damit verfolgt er gerade das in Art. 1 Buchst. b UI-RL niedergelegte und bei der Auslegung zu berücksichtigende Ziel, wonach "eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung der bei Behörden vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen" ist (s. dazu EuGH…, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 55, 85; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 53 ).

    Vor diesem Hintergrund ist eine Verbreitung oder Weiterverwendung der legal erworbenen Informationen nicht zu kritisieren, sondern, im Gegenteil, als (zweiter) Zweck des Umweltinformationsrechts ausdrücklich positiviert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 65 m. w. N.).

  • EuGH, 23.11.2016 - C-442/14

    Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
    Rn. 40 Diesen allgemeinen - auf Landesebene in § 24 Abs. 1 Satz 1 UVwG umgesetzten - Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen können bereichsspezifische Informationszugangsansprüche nur verdrängen, wenn und soweit sie weitergehende Zugangsrechte vorsehen (so wohl EuGH…, Urteil vom 17.02.2009 - C-552/07 - juris Rn. 52, 54; EuGH…, Urteil vom 16.12.2010 - C-266/09 - juris Rn. 50 ff.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 101 f.; EuGH…, Urteil vom 16.12.2010 - C-266/09 - juris Rn. 57 ff.: keine tatbestandliche Beschränkung des Umweltinformationszugangsanspruchs).

    Dabei ist aufgrund der Vorgaben des Völkerrechts und des Unionsrechts von einem weiten Begriffsverständnis auszugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 47 ff., insbesondere 51, 52; vgl. dazu grundlegend EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 55 ff.; EuGH…, Urteil vom 23.11.2016 - C-673/13 P - juris Rn. 64 ff.; vgl. auch Guckelberger, NuR 2018, 508, 512 f. und Wegener, ZUR 2017, 146, 148 ff. jew. m. w. N.).

    Gerade im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel hat der Europäische Gerichtshof festgehalten, dass der Begriff der "Emissionen in die Umwelt" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 UI-RL u. a. das Freisetzen von Produkten oder Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten und in diesen Produkten enthaltenen Stoffen in die Umwelt erfasst, sofern dieses Freisetzen unter normalen oder realistischen Anwendungsbedingungen tatsächlich stattfindet oder vorhersehbar ist (vgl. EuGH, Urteile vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 81 …und vom 23.11.2016 - C-673/13 P - juris Rn. 74 f.).

    Dabei hat er konkretisierend ausgeführt, dass "Emissionen in die Umwelt" nicht nur die Informationen über Emissionen als solche erfasst, d. h. die Angaben über Art, Zusammensetzung, Menge, Zeitpunkt und Ort dieser Emissionen, sondern auch die Daten über die mehr oder weniger langfristigen Auswirkungen dieser Emissionen auf die Umwelt (vgl. EuGH, Urteile vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 87, 96 …und vom 23.11.2016 - C-673/13 P - juris Rn. 80).

    Damit verfolgt er gerade das in Art. 1 Buchst. b UI-RL niedergelegte und bei der Auslegung zu berücksichtigende Ziel, wonach "eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung der bei Behörden vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen" ist (s. dazu EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 55, 85; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 53 ).

  • BVerwG, 11.06.2019 - 6 A 2.17

    Umweltinformation; Verwaltungsvorgang; Zugang zu Umweltinformationen; …

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
    Bei den Aufzeichnungen über die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln - Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels, Zeitpunkt der Verwendung, verwendete Menge, behandelte Fläche und Kulturpflanze - handelt es sich um im Sinne von §§ 23 Abs. 3, 25 Abs. 1 UVwG hinreichend konkret bezeichnete Umweltinformationen (vgl. zur Bestimmtheit BVerwG, Beschluss vom 11.06.2019 - 6 A 2.17 - juris Rn. 7 m. w. N.).

    Bei dem Antrag handelt es nicht um einen unzulässigen "Globalantrag" (der als missbräuchlich oder zu unbestimmt abzulehnen wäre, vgl. bspw. einerseits Ruttloff, NVwZ 2019, 1211, 1212 und andererseits BVerwG, Beschluss vom 11.06.2019 - 6 A 2.17 - juris Rn. 7 ff.).

    Der Kläger bezeichnet nicht lediglich Verwaltungsvorgänge mit bestimmten Merkmalen, was nach allgemeiner Auffassung einem Zugangsbegehren im Übrigen nicht entgegenstehen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.06.2019 - 6 A 2.17 - juris Rn. 7 m. w. N.).

    Um einen "Ausforschungsantrag" (Ruttloff, NVwZ 2019, 1211, 1212) handelt es sich gerade nicht.

    Die schiere Menge der zu bearbeitenden Informationsgegenstände kann demgegenüber nicht allein Grund für eine Antragsablehnung sein (vgl. § 29 Abs. 2 Satz 1 UVwG , der ein (Anhörungs-)Verfahren mit mehr als 50 Drittbetroffenen jedenfalls als nicht völlig untypisch erscheinen lässt;… vgl. ferner Karg in: BeckOK InfoMedienR, 27. Ed. 1.11.2019, UIG, § 8 Rn. 49; Schnabel, ZUR 2019, 74, 76; a. A. wohl Ruttloff, NVwZ 2019, 1211, 1212).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol; …

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
    Die Umweltinformationsrichtlinie schreibt so den Grundsatz fest, dass jedermann ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne hierfür ein Interesse geltend machen zu müssen (EuGH…, Urteil vom 14.02.2012 - C-204/09 [Flachglas Torgau] - juris Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 - juris Rn. 35).

    Der "verwendungsbezogene Missbrauch" kann sich deshalb zugleich als "behördenbezogener Missbrauch" darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 - juris Rn. 70 m. w. N.).

    Dabei liegt die Darlegungslast für den Ausschlussgrund bei der informationspflichtigen Stelle (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 - juris Rn. 70;… Reidt/Schiller in: Landmann/Rohmer, UmweltR, 92. EL Februar 2020, UIG, § 8 Rn. 54) .

  • EuGH, 23.11.2016 - C-673/13

    Kommission / Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe - Rechtsmittel - …

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
    Dabei ist aufgrund der Vorgaben des Völkerrechts und des Unionsrechts von einem weiten Begriffsverständnis auszugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 47 ff., insbesondere 51, 52; vgl. dazu grundlegend EuGH…, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 55 ff.; EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-673/13 P - juris Rn. 64 ff.; vgl. auch Guckelberger, NuR 2018, 508, 512 f. und Wegener, ZUR 2017, 146, 148 ff. jew. m. w. N.).

    Gerade im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel hat der Europäische Gerichtshof festgehalten, dass der Begriff der "Emissionen in die Umwelt" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 UI-RL u. a. das Freisetzen von Produkten oder Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten und in diesen Produkten enthaltenen Stoffen in die Umwelt erfasst, sofern dieses Freisetzen unter normalen oder realistischen Anwendungsbedingungen tatsächlich stattfindet oder vorhersehbar ist (…vgl. EuGH, Urteile vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 81 und vom 23.11.2016 - C-673/13 P - juris Rn. 74 f.).

    Dabei hat er konkretisierend ausgeführt, dass "Emissionen in die Umwelt" nicht nur die Informationen über Emissionen als solche erfasst, d. h. die Angaben über Art, Zusammensetzung, Menge, Zeitpunkt und Ort dieser Emissionen, sondern auch die Daten über die mehr oder weniger langfristigen Auswirkungen dieser Emissionen auf die Umwelt (…vgl. EuGH, Urteile vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 87, 96 und vom 23.11.2016 - C-673/13 P - juris Rn. 80).

  • BVerwG, 01.11.2007 - 7 B 37.07

    Umweltinformationen; geplante Tätigkeiten; aufgegebene Pläne; …

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
    Für eine Behörde bereitgehalten werden Informationen dagegen schon nach dem Wortlaut des - nicht enger definierten - Umsetzungsakts, wenn sie auch in Erfüllung einer ihr gegenüber bestehenden Pflicht gesammelt und aufbewahrt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.11.2007 - 7 B 37.07 - juris Rn. 20).

    Die beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln werden mithin verpflichtet, die Informationen selbst zu erheben, aufzubewahren und dem Regierungspräsidium jederzeit herauszugeben oder zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.11.2007 - 7 B 37.07 - juris Rn. 20).

    Zum einen nimmt die Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 4 UIG (…vgl. BR-Drs. 439/04, S. 27 f.) wie auch die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.11.2007 - 7 B 37.07 - juris Rn. 20) eine Selbstüberwachung nur insofern in Bezug, als damit die Notwendigkeit festgestellt wird, unter den Begriff des "Verfügens" sowohl das Vorhandensein von Informationen bei der Behörde als auch das Bereithalten von Informationen für die Behörde zu fassen.

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide; …

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
    Kennzeichnend ist mithin, dass ein Stoff in die Umwelt entlassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - juris Rn. 42).

    § 28 Abs. 2 Nr. 1 UVwG will die informationspflichtige Stelle dagegen schützen, dass - im Sinne eines "behördenbezogenen Missbrauchs" - ihre Arbeitszeit und Arbeitskraft missbräuchlich in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf; …

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
    Bei gebundenen Entscheidungen ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, alle für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs in eigener Verantwortung festzustellen (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 12.13 - juris Rn. 47 m. w. N.).

    Die Beiladung würde zur Offenlegung personenbezogener Daten der Dritten, insbesondere von Namen und Anschrift, und im weiteren gerichtlichen Verfahren möglicherweise auch von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen führen, die durch das von der Behörde durchzuführende Anhörungsverfahren und gegebenenfalls eine von diesem abzugebende Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO gerade geschützt werden sollen (vgl. zum Ganzen konkret bezogen auf den Antrag auf Informationszugang BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 12.13 - juris Rn. 47; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 19.03.2013 - 8 A 1172/11 - juris Ls. 7, Rn. 135, 143, 145 ff.;… Schoch in: IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG, § 9 Rn. 92 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2013 - 8 A 1172/11

    Informationsanspruch gegen eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen …

    Auszug aus VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19
    Die Beiladung würde zur Offenlegung personenbezogener Daten der Dritten, insbesondere von Namen und Anschrift, und im weiteren gerichtlichen Verfahren möglicherweise auch von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen führen, die durch das von der Behörde durchzuführende Anhörungsverfahren und gegebenenfalls eine von diesem abzugebende Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO gerade geschützt werden sollen (vgl. zum Ganzen konkret bezogen auf den Antrag auf Informationszugang BVerwG…, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 12.13 - juris Rn. 47; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2013 - 8 A 1172/11 - juris Ls. 7, Rn. 135, 143, 145 ff.;… Schoch in: IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG, § 9 Rn. 92 m. w. N.).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-266/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 12 B 20.12

    Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs 3 UIG 2005

  • EuGH, 17.02.2009 - C-552/07

    DAS RECHT DER ÖFFENTLICHKEIT AUF ZUGANG ZU INFORMATIONEN GILT AUCH BEI …

  • VG Stuttgart, 10.06.2020 - 14 K 9469/18

    Umweltinformationsanspruch; Zugang zu den Aufzeichnungen von Landwirten über die …

  • VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 130/05

    Umweltinformation; Anspruch auf Zugang zu Bergwerksunterlagen

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; …

  • EuGH, 14.02.2012 - C-204/09

    Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen …

  • BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 21.16

    Aufsichtsbehörde; Behörde; Bundesministerium der Justiz und für …

  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …

    Unter Verabschiedung der gegenwärtigen Fassung wurde an einem solchen Direktanspruch nicht festgehalten (vgl. ausführlich VG Freiburg, Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 - juris Rn. 34 mit weiteren Einzelheiten).

    Rn. 50 Die Annahme, Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 und 3 EU-Pflanzenschutz-VO präge § 23 Abs. 4 UVwG dergestalt, dass eine spezialgesetzlich normierte Form des Bereithaltens vorliege (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 - juris Rn. 51 ), begegnet aus Sicht des Senates allerdings durchgreifenden Zweifeln.

    Sogar wenn man den Zweck des Anhörungserfordernisses (so wohl VG Freiburg, Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 - juris Rn. 79 ) weitergehend auch darin sähe, Zweifel im Hinblick auf das tatsächliche Vorliegen von Umweltinformationen über Emissionen zu klären, könnte im vorliegenden Einzelfall dennoch auf eine Beteiligung verzichtet werden, weil die begehrten Informationen abweichend von allgemeineren Auskunftsbegehren durch einen solch hohen Konkretisierungsgrad gekennzeichnet sind, dass ein Gericht, aber auch eine Behörde, ohne Anhörung ausschließen kann, dass es sich zufällig oder beiläufig auf Informationen erstreckt, die nicht Umweltinformationen über Emissionen sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2060/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …

    Unter Verabschiedung der gegenwärtigen Fassung wurde an einem solchen Direktanspruch nicht festgehalten (vgl. ausführlich VG Freiburg, Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 - juris Rn. 34 mit weiteren Einzelheiten).

    Rn. 46 Die Annahme, Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 und 3 EU-Pflanzenschutz-VO präge § 23 Abs. 4 UVwG dergestalt, dass eine spezialgesetzlich normierte Form des Bereithaltens vorliege (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 - juris Rn. 51 ), begegnet aus Sicht des Senates allerdings durchgreifenden Zweifeln.

    Sogar wenn man den Zweck des Anhörungserfordernisses (so wohl VG Freiburg, Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 - juris Rn. 79 ) weitergehend auch darin sähe, Zweifel im Hinblick auf das tatsächliche Vorliegen von Umweltinformationen über Emissionen zu klären, könnte im vorliegenden Einzelfall dennoch auf eine Beteiligung verzichtet werden, weil die begehrten Informationen abweichend von allgemeineren Auskunftsbegehren durch einen solch hohen Konkretisierungsgrad gekennzeichnet sind, dass ein Gericht, aber auch eine Behörde, ohne Anhörung ausschließen kann, dass es sich zufällig oder beiläufig auf Informationen erstreckt, die nicht Umweltinformationen über Emissionen sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 3972/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …

    Unter Verabschiedung der gegenwärtigen Fassung wurde an einem solchen Direktanspruch nicht festgehalten (vgl. ausführlich VG Freiburg, Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 - juris Rn. 34 mit weiteren Einzelheiten).

    Rn. 48 Die Annahme, Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 und 3 EU-Pflanzenschutz-VO präge § 23 Abs. 4 UVwG dergestalt, dass eine spezialgesetzlich normierte Form des Bereithaltens vorliege (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 - juris Rn. 51), begegnet aus Sicht des Senates allerdings durchgreifenden Zweifeln.

    Sogar wenn man den Zweck des Anhörungserfordernisses (so wohl VG Freiburg, Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 - juris Rn. 79) weitergehend auch darin sähe, Zweifel im Hinblick auf das tatsächliche Vorliegen von Umweltinformationen über Emissionen zu klären, könnte im vorliegenden Einzelfall dennoch auf eine Beteiligung verzichtet werden, weil die begehrten Informationen abweichend von allgemeineren Auskunftsbegehren durch einen solch hohen Konkretisierungsgrad gekennzeichnet sind, dass ein Gericht, aber auch eine Behörde, ohne Anhörung ausschließen kann, dass es sich zufällig oder beiläufig auf Informationen erstreckt, die nicht Umweltinformationen über Emissionen sind.

  • VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18

    Anspruch eines selbständigen kommunalen Zweckverbandes auf Zugang zu …

    Auch in drei verwandten und bereits entschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren ( VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - VG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2020 - 14 K 9469/18 - VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 -, jeweils Juris) hat der Beklagte gegen die stattgebenden Urteile Berufung eingelegt.

    Unabhängig davon, dass der Kläger vorliegend nur den Zugang zu anonymisierten Daten begehrt, stehen dem Anspruch auf Informationszugang auch § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3 UVwG nicht entgegen (vgl. dazu ausführlich VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 -, Rn. 56 ff., Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2422/20

    Informationsbegehren betreffend von beruflichen Verwendern geführte Informationen …

    Rn. 9 das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. Juli 2020 - 10 K 1230/19 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
  • VG Schleswig, 01.08.2022 - 10 A 40/22

    Anspruch auf Herausgabe einer sogenannten Immissionsschutz-Stellungnahme nach dem …

    Folglich kann die Anhörung der betroffenen Betriebe, soweit es um die benannten Daten geht, die Sachentscheidung über die Zugänglichmachung dieser Emissionsdaten nicht (mehr) beeinflussen (zu einer ähnlichen Fallkonstellation vgl. VG Freiburg [Breisgau], Urteil vom 13. Juli 2020 - 10 K 1230/19 -, Rn. 75 - 79, juris).
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