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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12070
VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340 (https://dejure.org/2024,12070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340 (https://dejure.org/2024,12070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. April 2024 - 10 ZB 22.1340 (https://dejure.org/2024,12070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5; ARB 1/80 Art. 7 S. 1; Daueraufenthalts-RL Art. 9 Abs. 1c; Freizügigkeits-RL Art. 16 Abs. 3; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 7
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Feststellung des Nichterlöschens der Niederlassungserlaubnis und des assoziationsrechtliches Aufenthaltsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen des Daueraufenthaltsrechts eines Ausländers erst bei einer Abwesenheit von mehr als zwölf aufeinanderfolgenden Monaten; Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich dauerhaft durch eigenes Erwerbseinkommen

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 20.01.2022 - C-432/20

    Ein Drittstaatsangehöriger verliert seine Rechtsstellung eines langfristig …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
    Demnach sei Art. 9 Abs. 1 Buchst. c) der RL 2003/109/EG in seiner Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, U.v. 20.1.2022 - C-432/20 - juris Rn. 47) auf das Erlöschen der Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 entsprechend anwendbar, sodass jede physische Anwesenheit eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im Gebiet der Europäischen Union während eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten ausreiche, um zu verhindern, dass dieser Aufenthaltsberechtigte seine Stellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten verliere, auch wenn eine solche Anwesenheit eine Gesamtdauer von nur wenigen Tagen nicht überschreite.

    Rn. 24 Die vom Zulassungsantrag aufgeworfenen Fragen, "ob die Rechtsstellung aus Art. 7 S. 1 ARB 1/80 bei türkischen Staatsangehörigen nur unter denselben Bedingungen erlöschen kann wie die eines Drittstaatsangehörigen, der im Besitz eines langfristigen Aufenthaltsrechts gemäß der RL 2003/109/EG des Rates vom 25.11.2003 ist, welches in § 9a AufenthG im deutschen Recht umgesetzt wurde" bzw. "ob die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 20.01.2022, Rs. C-432/20 auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, die ein Daueraufenthaltsrecht gem. Art. 7 S. 1 ARB 1/80 erworben haben, entsprechend anzuwenden ist", sind entgegen der Auffassung der Klägerin im in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (oben unter 1. a) dargelegten Sinne geklärt (…BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 21).

    Das Zulassungsvorbringen zeigt insofern nicht auf, dass die Fragen durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Januar 2022 (C-432/20), die lediglich die Auslegung von Art. 9 der RL 2003/109/EG im Falle eines Drittstaatsangehörigen betraf und keine Aussagen zur Rechtsstellung nach ARB 1/80 enthielt, oder aus anderen Gründen erneut klärungsbedürftig geworden wären.

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
    Der Zwölfmonatsfrist des Art. 9 Abs. 1 Buchst. c) der RL 2003/109/EG sei demnach eine gewichtige Indizwirkung dafür zu entnehmen, ab wann ein Assoziationsberechtigter, wenn keine berechtigten Gründe vorliegen, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufgegeben und dadurch seine assoziationsrechtliche Stellung verloren habe (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 8.7.2022 -10 ZB 22.1379 - juris Rn. 13 ff.).

    Da die Rechtsstellung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen der Stellung eines Unionsbürgers nicht gleichwertig sei, liege es auf der Hand, dass die - nicht nach Gründen für die Abwesenheit differenzierende - rechtsvernichtende Zweijahresfrist des Art. 16 Abs. 4 der RL 2004/38/EG jedenfalls nicht als Mindestzeitraum für den Verlust assoziationsrechtlicher Aufenthaltsrechte türkischer Staatsbürger herangezogen werden könne (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 20 m.w.n.;… zur grundsätzlichen fehlenden Vergleichbarkeit BayVGH, U.v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 51).

    Rn. 24 Die vom Zulassungsantrag aufgeworfenen Fragen, "ob die Rechtsstellung aus Art. 7 S. 1 ARB 1/80 bei türkischen Staatsangehörigen nur unter denselben Bedingungen erlöschen kann wie die eines Drittstaatsangehörigen, der im Besitz eines langfristigen Aufenthaltsrechts gemäß der RL 2003/109/EG des Rates vom 25.11.2003 ist, welches in § 9a AufenthG im deutschen Recht umgesetzt wurde" bzw. "ob die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 20.01.2022, Rs. C-432/20 auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, die ein Daueraufenthaltsrecht gem. Art. 7 S. 1 ARB 1/80 erworben haben, entsprechend anzuwenden ist", sind entgegen der Auffassung der Klägerin im in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (oben unter 1. a) dargelegten Sinne geklärt (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen Ausreise in die Türkei aus einem nicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
    Der Zwölfmonatsfrist des Art. 9 Abs. 1 Buchst. c) der RL 2003/109/EG sei demnach eine gewichtige Indizwirkung dafür zu entnehmen, ab wann ein Assoziationsberechtigter, wenn keine berechtigten Gründe vorliegen, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufgegeben und dadurch seine assoziationsrechtliche Stellung verloren habe (…BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 8.7.2022 -10 ZB 22.1379 - juris Rn. 13 ff.).

    Daraus folgt jedoch nicht, dass ein erheblicher Zeitraum, der zum Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts führt, immer nur dann vorliegt, wenn sich der betreffende Ausländer länger als zwölf aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufgehalten hat (BayVGH, B.v. 8.7.2022 -10 ZB 22.1379 - juris Rn. 14;… B.v. 17.1.2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
    Ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden, ist nach dem gesetzgeberischen Regelungsmodell unerheblich (BVerwG, U.v. 26.8.2008 - 1 C 32/07 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
    Ausführungen zur Frage der Anwendbarkeit der Stillhalteklausel auf den Erlöschenstatbestand nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG finden sich im Zulassungsvorbringen nicht (zu dessen Anwendbarkeit im Zusammenhang mit Art. 13 ARB 1/80 vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6/08 - BVerwGE 134, 27 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
    Rn. 27 Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie die Klägerin im Hinblick auf ihre subjektiven Absichten bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet erhoben hat, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3), es sei denn, eine Beweiserhebung hätte sich auch ohne Beweisantrag aufgedrängt.
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 10 ZB 19.2235

    Abgelehnte Berufungszulassung - Ausweisung eines assoziationsberechtigten …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4;… B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682

    Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzungen einer positiven Integrationsprognose

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
    Dies kann dadurch geschehen, dass ein selbständiges Schuldversprechen nach § 780 BGB oder eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgegeben wird (VwV-AufenthG Nr. 2.3.4.2; BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773

    Anforderungen an die Erhebung der Aufklärungsrüge als Verfahrensmangel zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
    Rn. 27 Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie die Klägerin im Hinblick auf ihre subjektiven Absichten bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet erhoben hat, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (…vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3), es sei denn, eine Beweiserhebung hätte sich auch ohne Beweisantrag aufgedrängt.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; …

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines …

  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345

    Behördliche Feststellung des Erlöschens eines unbefristeten Aufenthaltstitels

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 BV 12.2382

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Orientierungsrahmen; Regelung …

  • VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 ZB 13.2431

    Erlöschen eines assotiationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

  • VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237

    Keine Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie auf assoziationsberechtigte türkische …

  • VGH Bayern, 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741

    Erledigung der Hauptsache; Prozesskostenhilfe; Erlöschen einer …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2025 - 7 A 11051/24

    Annahme einer außergewöhnlichen Härte

    Rn. 22 1. Ein Recht aus Art. 7 ARB 1/80 erlischt u.a., wenn der Betroffene das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (EuGH…, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 -, juris Rn. 49; vgl. dazu auch BayVGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 10 ZB 22.1340 -, juris).
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