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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.09.2021 - 13 UF 72/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43592
OLG Brandenburg, 28.09.2021 - 13 UF 72/19 (https://dejure.org/2021,43592)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2021 - 13 UF 72/19 (https://dejure.org/2021,43592)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2021 - 13 UF 72/19 (https://dejure.org/2021,43592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1372
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 110/06

    Prüfung der Haftungsfrage bei Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2021 - 13 UF 72/19
    Verträge sind hiernach so auszulegen, dass ihr Inhalt dem von beiden Parteien vernünftigerweise (objektiv) gemeinsam gewollten Sinn und Zweck unter Berücksichtigung ihrer Interessenlage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht (vgl. BGH NZG 2011, 1420; NJW-RR 2007, 1470).
  • BGH, 27.09.2011 - II ZR 279/09

    Gesellschaftsvertrag einer GmbH: Auslegung einer Bestimmung über die Abfindung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2021 - 13 UF 72/19
    Verträge sind hiernach so auszulegen, dass ihr Inhalt dem von beiden Parteien vernünftigerweise (objektiv) gemeinsam gewollten Sinn und Zweck unter Berücksichtigung ihrer Interessenlage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht (vgl. BGH NZG 2011, 1420; NJW-RR 2007, 1470).
  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 66/14

    Ehescheidungsfolgenvergleich: Störung der Geschäftsgrundlage für eine …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2021 - 13 UF 72/19
    d) Haben die Parteien zwar eine Vereinbarung über den Grund und die Höhe des zu zahlenden Unterhalts getroffen, die Voraussetzungen und die Reichweite einer Abänderung aber ungeregelt gelassen, sind die Grundsätze der Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage heranzuziehen (BGH FamRZ 2015, 734 Rn. 11;… BeckOK FamFG/Schlünder, 39. Ed. 1.7.2021, FamFG § 239 Rn. 7).
  • BGH, 29.04.1965 - VII ZR 85/64

    Klage auf Vergütung der Durchführung von Bauvorhaben für US-Streitkräfte in …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2021 - 13 UF 72/19
    Für eine Anwendung des § 313 BGB bedarf es einer unvorhergesehenen Änderung der Verhältnisse.Voraussehbare Änderungen begründen grundsätzlich keine Rechte aus § 313 BGB, weil im Falle der Erkennbarkeit die Partei, zu deren Lasten diese Umstände eingetreten sind, das Risiko hierfür übernommen hat, indem sie für den Fall des Eintritts veränderter Umstände keine vertragliche Regelung vereinbart hat (RGZ 106, 7; BGH WM 1965, 843 (845); BB 1973, 1139;… Palandt/Grüneberg Rn. 18;… BeckOK BGB/Lorenz, 59. Ed. 1.8.2021 Rn. 29, BGB § 313 Rn. 29).
  • RG, 06.01.1923 - V 246/22

    Clausula rebus sic stantibus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2021 - 13 UF 72/19
    Für eine Anwendung des § 313 BGB bedarf es einer unvorhergesehenen Änderung der Verhältnisse.Voraussehbare Änderungen begründen grundsätzlich keine Rechte aus § 313 BGB, weil im Falle der Erkennbarkeit die Partei, zu deren Lasten diese Umstände eingetreten sind, das Risiko hierfür übernommen hat, indem sie für den Fall des Eintritts veränderter Umstände keine vertragliche Regelung vereinbart hat (RGZ 106, 7; BGH WM 1965, 843 (845); BB 1973, 1139;… Palandt/Grüneberg Rn. 18;… BeckOK BGB/Lorenz, 59. Ed. 1.8.2021 Rn. 29, BGB § 313 Rn. 29).
  • VG Berlin, 11.06.2024 - 21 K 404.22
    Rn. 30 Die Auslegung der Vereinbarung erfolgt unter Zugrundelegung des objektivierten Empfängerhorizonts, § 133, 157 BGB (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2021 - 13 UF 72/19 - juris Rn. 38).
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