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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46730
OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13 (https://dejure.org/2018,46730)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2018 - 14 U 33/13 (https://dejure.org/2018,46730)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2018 - 14 U 33/13 (https://dejure.org/2018,46730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 319 Abs 1 S 2 BGB, § 43 Abs 2 GmbHG, § 39 Abs 1 Nr 5 InsO, § 179 InsO
    Feststellung einer Abfindungszahlung zur Insolvenztabelle: Gerichtliche Ersetzung einer schiedsgutachterlichen Leistungsbestimmung zum Wert eines Geschäftsanteils; Haftung des GmbH-Geschäftsführers; Nachrangigkeit von Abfindungsforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung von Abfindungszahlungen für einen Geschäftsführer zur Insolvenztabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.03.2013 - III ZR 260/11

    Forderungsrecht einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil vom 21.03.2013, III ZR 260/11, für den vergleichbar gelagerten Fall einer Anfechtung der Beteiligung durch Kommanditisten § 199 InsO angewandt.

    Rn. 115 Anderes folgt auch nicht aus dem von der Beklagtenseite angesprochenen Urteil des BGH vom 21.03.2013, III ZR 260/11.

  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Zu den Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderungen gehören alle Rechtshandlungen, die der Finanzierung der Gesellschaft durch Zuführung oder Belassen von Finanzierungsmitteln dienen (etwa nachträglich gestundete Forderungen, BGH ZIP 2015, 589).
  • BGH, 27.09.1982 - II ZR 241/81

    Verpflichtung eines Gesellschafters zum Verlustausgleich - Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Die Vereinbarung einer Verlustausgleichspflicht abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 167 Abs. 3 HGB, wonach Kommanditisten am Verlust nur bis zum Betrag ihres Kapitalanteils teilnehmen, ist zulässig (BGH WM 1982, 1311).
  • BGH, 11.10.1971 - II ZR 68/68

    Geltendmachung prozessualer Mängel durch den Revisionsbeklagten - Zurückweisung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Zwar haftet für den Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters grundsätzlich auch der persönlich haftende Gesellschafter nach § 128 HGB (BGH WM 1971, 1451), weswegen das Landgericht in erster Instanz zutreffend eine Verurteilung als Gesamtschuldner ausgesprochen hat.
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Denn durch die Vereinbarung einer weit hinter dem wahren Wert zurückbleibenden Abfindung würde de facto das in § 723 Abs. 1 S. 1 BGB verankerte, jederzeitige Kündigungsrecht des Gesellschafters entgegen § 723 Abs. 3 BGB in unzumutbarer Weise eingeschränkt (BGHZ 116, 359).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Ein entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit ist das Vorliegen eines erheblichen Missverhältnisses zwischen der vereinbarten Abfindung und dem nach § 738 BGB geschuldeten tatsächlichen Anteilswert (BGHZ 126, 266).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Denn das Gericht tritt an die Stelle des Schiedsgutachters; die strittige Forderung wird erst durch das gestaltende Gerichtsurteil bestimmt (BGH, WM 2013, 1452).
  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Insoweit dies wie hier allerdings nicht geschieht, kann auch der Gläubiger den Rechtsstreit aufnehmen (BGH, U. v. 31.10.2012, III ZR 204/12).
  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 10/12

    Schiedsgutachtervertrag: Werkvertragliche Schadensersatzansprüche der nicht am …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Dabei muss die Unrichtigkeit nicht auf den ersten Blick zu erkennen sein; vielmehr genügt es, wenn dies nach gründlicher Prüfung des Schiedsgutachtens der Fall ist (BGH NJW 2013, 1296).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2018 - 14 U 33/13
    Die Anmeldung der Forderungen und deren Bestreiten ist als von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung durch Vorlage des Tabellenauszugs nachzuweisen (BGH ZIP 2000, 705).
  • BGH, 22.04.1965 - VII ZR 15/65

    Haftung des Schiedsgutachters

  • BGH, 28.01.2020 - II ZR 10/19

    Berücksichtigung einer Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz …

    Rn. 7 I. Das Berufungsgericht (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. April 2018 - 14 U 33/13, juris) hat seine Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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