Rechtsprechung
| LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Auslegung folgender im Jahre 2011 geschlossenen Bezugnahmeklausel: § 2 Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Besonderen Teil Krankenhäuser sowie den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Auslegung folgender im Jahre 2011 geschlossenen Bezugnahmeklausel: § 2 Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Besonderen Teil Krankenhäuser sowie den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 26.04.2012 - 1 Ca 45/12
- LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (18)
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Lediglich wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärung in einer sich im Wortlaut nicht niedergeschlagenen Weise beeinflusst haben, besteht Anlass, die Wortauslegung in Zweifel zu ziehen BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29, 31, BAGE 122, 74).Rn. 148 Das Bundesarbeitsgericht hat die bereits dargestellte Rechtsprechung zur Auslegung einer vertraglichen Verweisungsklausel auf Tarifverträge als Gleichstellungsabrede nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 für nach diesem Zeitpunkt geschlossene Vereinbarungen aufgegeben (BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05, Rn. 29, BAGE 122, 74;… 14.12.2005, a.a.O., Rn. 19).
In beiden Fällen unterliegt die in der Bezugnahmeklausel liegende Dynamik keiner auflösenden Bedingung (BAG 18.04.2007, a.a.O., Rn. 29).
Rn. 151 Da rechtsgeschäftliche Willenserklärungen grundsätzlich nach einem objektivierten Empfängerhorizont auszulegen sind, sind die Motive, aus der jede der Parteien den Vertrag schließt, für die Rechtsfolgen des Vertrags grundsätzlich unbeachtlich, weil sie nicht Teil der vertraglichen Vereinbarung selbst, nämlich der Bestimmung von Leistung und Gegenleistung sind (BAG 18.04.2007, a.a.O., Rn. 30).
Lediglich wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben, besteht Anlass, die Wortauslegung in Frage zu stellen (BAG 18.04.2007, a.a.O., Rn. 32).
Es besteht keine Obliegenheit eines Arbeitnehmers, die Reichweite seiner eigenen Willenserklärung durch Nachfrage bei dem Arbeitgeber hinsichtlich dessen Tarifgebundenheit zu ermitteln (BAG 18.04.2007, a.a.O., Rn. 33).
Dieses Motiv, diese Interessenlage ist jedoch kein Umstand, der für die Auslegung einer dem Wortlaut nach eindeutigen Verweisungsklausel maßgeblich sein kann, wenn der Arbeitgeber seine Tarifgebundenheit nicht ausdrücklich oder in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur Voraussetzung oder zu einem Inhaltselement seiner Willenserklärung gemacht hat (BAG 18.04.2007, a.a.O., Rn. 32).
- BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Rn. 175 Vor allem dann, wenn eine Partei eine bestehende Vertragssituation nachteilig verändern will, kann sie nicht ohne Weiteres unterstellen, dass die andere Partei damit einverstanden ist (BAG 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - Rn. 38, BAGE 113, 29).Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Vertragsänderung unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (BAG 24.11.2004, a.a.O., Rn. 38).
Dann muss der Erklärende erwarten, dass sein Erklärungsgegner sich darauf verlässt, dass er nachteilige Vertragsänderungen nur dann hinnehmen muss, wenn diese schriftlich zustande kommen (BAG 24.11.2004, a.a.O., Rn. 41).
- BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05
Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Der Vorbehalt entspricht nur dann den formellen Anforderungen von § 308 Nr. 4 BGB, wenn zumindest die Richtung angegeben wird, aus der der Widerruf der Leistung möglich sein soll, z.B. wirtschaftliche Gründe (…BAG 20.04.2011 - 5 AZR 191/10 - Rn. 10, NJW 2011, 21, 53; 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 20, NJW 2007, 536;… 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - Rn. 21, BAGE 113, 140).Rn. 126 Der Maßstab der §§ 307 Abs. 1, Abs. 2, 308 Nr. 4 BGB muss in dem Text der Klausel zum Ausdruck kommen (BAG 11.10.2006, a.a.O., Rn. 27).
Es muss auch der Grad der Störung (wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, negatives wirtschaftliches Ergebnis der Betriebsabteilung etc.) angegeben werden, wenn der Verwender hierauf abstellen will und nicht schon allgemein auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Leistung, das Verhalten des Arbeitnehmers gestützte Gründe nach dem Umfang des Änderungsvorbehalts ausreichen und nach der Vertragsregelung ausreichen sollen (BAG 11.10.2006, a.a.O., Rn. 28;… 12.01.2005, a.a.O., Rn. 20).
- BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 355/81
Arglistige Täuschung - Anfechtung - Anfechtungsfrist
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Eine Anfechtungserklärung wird z.B. dann erst zu einem Angriffs- und Verteidigungsmittel, wenn sie erklärt und von der anfechtungsberechtigten Partei im Prozess geltend gemacht wird (BAG 09.11.1983 - 5 AZR 355/81 - Rn. 22, BAGE 44, 242).Rn. 134 (b) Will die anfechtungsberechtigte Partei jedoch die Anfechtung als Angriffs- und Verteidigungsmittel im Prozess vorbringen, muss sie es nach den Regeln tun, die das Arbeitsgerichtsgesetz und die Zivilprozessordnung für den Prozess vorschreiben (BAG, 09.11.1983, a.a.O., Rn. 23).
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Der Vorbehalt entspricht nur dann den formellen Anforderungen von § 308 Nr. 4 BGB, wenn zumindest die Richtung angegeben wird, aus der der Widerruf der Leistung möglich sein soll, z.B. wirtschaftliche Gründe (…BAG 20.04.2011 - 5 AZR 191/10 - Rn. 10, NJW 2011, 21, 53;… 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 20, NJW 2007, 536; 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - Rn. 21, BAGE 113, 140).Es muss auch der Grad der Störung (wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, negatives wirtschaftliches Ergebnis der Betriebsabteilung etc.) angegeben werden, wenn der Verwender hierauf abstellen will und nicht schon allgemein auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Leistung, das Verhalten des Arbeitnehmers gestützte Gründe nach dem Umfang des Änderungsvorbehalts ausreichen und nach der Vertragsregelung ausreichen sollen (…BAG 11.10.2006, a.a.O., Rn. 28; 12.01.2005, a.a.O., Rn. 20).
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Rn. 103 Vorformulierte Vertragsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen normalerweise beteiligter Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen ist (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 24).Der Arbeitsvertragsfreiheit des Tarifunterworfenen wird über das Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG ein, wenn auch aus dem arbeitsvertraglichen Schutzprinzip folgend partieller Vorrang eingeräumt (BAG 22.02.2012, a.a.O., Rn. 22;… 23.03.2012 - 4 AZR 366/09 - Rn. 41, DB 2011, 1867).
- BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Der individualrechtlich vereinbarte Tarifvertrag gilt gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB weiterhin, während der normativ geltende Tarifvertrag gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB abgelöst werden kann (BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09 - Rn. 22, 23, BAGE 136, 184;… ErfK/Preis, 12. Aufl., § 613 a BGB Rn. 127).Die individualrechtlich geltenden Regelungen setzen sich nach dem Günstigkeitsprinzip gegenüber dem normativ geltenden Tarifvertrag durch, wenn die Bezugnahmeklausel keine Tarifwechselklausel enthält (BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09 - Rn. 22, 23, BAGE 136, 184;… ErfK/Preis, a.a.O., § 613 a BGB Rn. 127).
- BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06
Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Rn. 172 Bei der Nichtzahlung von tariflichen Entgelterhöhungen handelt es sich zunächst um ein tatsächliches Verhalten, dem für sich genommen nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (zum tatsächlichen Einsatz eines Arbeitnehmers unter Überschreitung der vertraglichen Arbeitszeit als Willenserklärung BAG 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12, NZA 2007, 801). - BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09
Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Der Arbeitsvertragsfreiheit des Tarifunterworfenen wird über das Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG ein, wenn auch aus dem arbeitsvertraglichen Schutzprinzip folgend partieller Vorrang eingeräumt (…BAG 22.02.2012, a.a.O., Rn. 22; 23.03.2012 - 4 AZR 366/09 - Rn. 41, DB 2011, 1867). - BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel
Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12
Aufgrund der beiderseitigen Tarifbindung galt der TVAöD-BT Pflege zum einen normativ gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG, zum anderen aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme, die gerade nicht deklaratorisch auf den Geltungsgrund der beiderseitigen Tarifbindung hinweist (…BAG 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 43; 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 13, BAGE 124, 34;… 19.03.2003 - 4 AZR 331/02 - Rn. 21, 26, BAGE 105, 284). - BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht …
- BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02
Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
- BFH, 19.07.2011 - IV R 10/09
Zuordnung eines im Zeitpunkt des Erwerbs verpachteten und von der Hofstelle mehr …
- BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
Ausschlußfrist
- LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 797/12
Auslegung von Arbeitsverträgen; Bezugnahmeklausel auf BAT; Nicht mehr bestehende …
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10
Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen
- BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09
Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag
- BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 79/10
Auslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
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