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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.11.1999 - 19 VA 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15080
OLG Stuttgart, 04.11.1999 - 19 VA 6/99 (https://dejure.org/1999,15080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.11.1999 - 19 VA 6/99 (https://dejure.org/1999,15080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. November 1999 - 19 VA 6/99 (https://dejure.org/1999,15080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGBGB Art. 13 ; BGB § 1309 : TürkZGB Art. 92

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 821
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.1999 - 19 VA 6/99
    Durch eine Ablehnung der Erteilung der Befreiung werden beide Antragsteller in ihren Rechten tangiert ( § 24 Abs. 1 EGGVG ; vgl. hierzu aus verfassungsrechtlicher Sicht BVerfGE 31, 58, 67).

    Hierbei ist zwischen der durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Eheschließungsfreiheit und dem vom Gesetzgeber verfolgten Bestreben, nach Möglichkeit hinkende, d.h. im Heimatstaat der Verlobten oder eines der Verlobten nicht anerkannte Ehen zu vermeiden, abzuwägen (vgl. BVerfGE 31, 58).

  • OLG Karlsruhe, 21.05.1969 - W 64/69

    Kind; Wohnsitz; Zweifach; Zuständigkeit; Amtsgericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.1999 - 19 VA 6/99
    Das Ehehindernis der Schwägerschaft ist grundsätzlich in dem Ausmaß zu berücksichtigen, den das Personalstatut der Verlobten festlegt, auch wenn Hindernisse etwas strenger sind als im deutschen Sachrecht (OLG Düsseldorf FamRZ 1969, 654;… Münchener Kommentar-Coester Art. 13 EGBGB Rn. 40;… Staudinger-v.Bar-Mankowski Art. 13 EGBG Rn. 230;… Soergel-Schurig Art. 13 EGBGB Rn. 59;… Erman-Hohloch Art. 13 EGBGB Rn. 28;… Palandt-Heldrich Art. 13 EGBGB Rn. 8; Westenburger StAZ 1995, 248).

    Da bis 1998 im deutschen Eheschließungsrecht das Ehehindernis der Schwägerschaft, wenn auch mit Befreiungsmöglichkeit, ebenfalls vorgesehen war, ist vor diesem Hintergrund die Entscheidung des durch Art. 13 Abs. 1 EGBGB zur Anwendung berufenen türkischen Sachrechts für ein Eheverbot bei direkter Schwägerschaft grundsätzlich zu respektieren (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1969, 654 [OLG Karlsruhe 21.05.1969 - W 64/69] für das frühere niederländische Recht mit Eheverbot ohne Befreiungsmöglichkeit bei Schwägerschaft in gerader Linie).

  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.1999 - 19 VA 6/99
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die als Justizverwaltungsakt zu qualifizierende Verfügung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart (vgl. BGHZ 41, 136) ist gemäß §§ 23 ff. EGGVG zulässig.
  • BVerwG, 27.05.1960 - VII C 227.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.1999 - 19 VA 6/99
    Unabhängig von generellen ethischen Gründen für ein Eheverbot der Schwägerschaft (vgl. Bosch FamRZ 1997, 65, 74 f.), die der Gesetzgeber im Ergebnis nicht geteilt hat (Hepting FamRZ 1998, 713, 717), ist jedenfalls anerkannt, daß ein entsprechendes Ehehindernis die Funktion erfüllen kann, Konflikte innerhalb des erweiterten Umfelds der Familie zu vermeiden (vgl. BVerwGE 10, 340, 343 [BVerwG 27.05.1960 - BVerwG VII C 227.59] ; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 582; OLG Hamm FamRZ 1963, 248, 249;… Staudinger-Strätz § 4 EheG Rn. 6;… Münchener Kommentar-Müller-Gindullis § 4 EheG Rn. 10).
  • BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12

    Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige …

    Das im vorliegenden Fall relevante Ehehindernis der Schwägerschaft in direkter Linie war bis zum Inkrafttreten des Eheschließungsrechtsgesetzes vom 4. Mai 1998 (BGBl I S. 833) in § 4 Abs. 1 Satz 1 EheG Bestandteil des deutschen Rechts und galt mithin noch im Zeitpunkt der Eheschließung zwischen dem Vater des Klägers und Frau J. Seine Abschaffung war nicht zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen geschuldet, sondern beruhte vorrangig auf der pragmatischen Erwägung, dass ihm aufgrund der großzügigen Befreiungspraxis (vgl. § 4 Abs. 3 EheG) ohnehin keine praktische Bedeutung mehr zukam (vgl. BTDrucks 13/4898 S. 13; BRDrucks 79/96 S. 33, vgl. ebenso OLG Stuttgart vom 4. November 1999 - 19 VA 6/99 - FamRZ 2000, 821).
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