Rechtsprechung
| BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Nebentätigkeit - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 13.12.1988 - 11 Ca 5830/88
- LAG Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 15 Sa 44/89
- BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75
Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit
Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Der Arbeitnehmer handelt auch dann vertragswidrig, wenn er im Marktbereich seines Arbeitgebers einem Dritten Leistungen erbringt (BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 73/75 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Treuepflicht, zu II 1 der Gründe).Durch die Wettbewerbsenthaltung des Arbeitnehmers soll gerade erreicht werden, daß dem Arbeitgeber der Marktbereich ohne die Gefahr der nachteiligen, zweifelhaften oder zwielichtigen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offen steht (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1976, a.a.O., m.w.N.).
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Die Abmahnungen verwehrten ihr die spätere Kündigung nicht, weil sie diese nicht allein auf die abgemahnten Gründe, sondern auch auf sein Verhalten am 10. August 1988 und damit auf einen neuen kündigungsrechtlich erheblichen Umstand gestützt hat (BAG Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung). - BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75
Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei …
Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Ein Nebentätigkeitsverbot ist dann unbedenklich, wenn der Nebenerwerb die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB, zu I 3 b der Gründe; BAGE 60, 135, 141 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der den Tatrichtern ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAGE 1, 99, 102 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe). - BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86
Haftung des Arbeitnehmer bei Doppelarbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Ein Nebentätigkeitsverbot ist dann unbedenklich, wenn der Nebenerwerb die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB, zu I 3 b der Gründe; BAGE 60, 135, 141 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, zu II 2 der Gründe). - BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Diese für Handlungsgehilfen in § 60 HGB geregelte Pflicht gilt aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht für alle Arbeitnehmer (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 - AP Nr. 8 zu § 60 HGB, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe; jeweils m.w.N.). - BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78
Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des …
Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Dieser Grundsatz ist mit dem Gebot, bei der Prüfung des wichtigen Grundes die Umstände des jeweiligen Einzelfalles umfassend abzuwägen, nur beschränkt zu vereinbaren (BAGE 22, 162, 167 = AP Nr. 41 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23, zu 2 a der Gründe, m.w.N.). - BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74
Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen - …
Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Diese für Handlungsgehilfen in § 60 HGB geregelte Pflicht gilt aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht für alle Arbeitnehmer (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 - AP Nr. 8 zu § 60 HGB, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe; jeweils m.w.N.). - BAG, 21.10.1969 - 1 AZR 93/68
Fristlose Kündigung wegen Beteiligung an einem wilden Streik
Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Dieser Grundsatz ist mit dem Gebot, bei der Prüfung des wichtigen Grundes die Umstände des jeweiligen Einzelfalles umfassend abzuwägen, nur beschränkt zu vereinbaren (BAGE 22, 162, 167 = AP Nr. 41 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23, zu 2 a der Gründe, m.w.N.). - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der den Tatrichtern ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAGE 1, 99, 102 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe). - BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
- BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß, …
- BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
- BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86
Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung
- LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer …
Da es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses geht und somit nur vertragsbezogene Interessen geschützt sind, muss der in Rede stehende Sachverhalt das Arbeitsverhältnis auch beeinträchtigten und sich auf dieses konkret nachteilig auswirken, um einen Kündigungsgrund darzustellen (BAG 15. März 1990 - 2 AZR 484/89 - zu II 2 der Gründe; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - zu II 6 d bb der Gründe; 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - zu I 4 a der Gründe; 6. Februar 1969 - 2 AZR 241/68 - Leitsatz und Gründe;… KR/Fischermeier 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 118). - BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98
Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt
Sofern keine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen (BAG 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB; 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 = EzA BGB § 626 nF Nr. 49; 15. März 1990 - 2 AZR 484/89 - nv.). - LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05
Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel
Freilich wird, wenn der vom Arbeitgeber in anderen, ähnlich oder noch schwerwiegender gelagerten Fällen gegenüber anderen Arbeitnehmern nachsichtig gewesen ist, in die Interessenabwägung aufzunehmen sein, ob vertretbare Gründe vorliegen, die dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung gerade des gekündigten Arbeitnehmers unzumutbar machen (BAG, Urteil vom 15.03.1990, 2 AZR 484/89, n.v., Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 322 f., m. w. N.). - LAG Düsseldorf, 15.08.2012 - 12 Sa 697/12
Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten; Negativprognose nach …
(vgl. BAG 15.03.1990 - 2 AZR 484/89, RzK I 5i 60 Rn. 66 f.). - LAG Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 14 Sa 101/92
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung; Verhaltensbedingte Kündigung wegen …
Die verhaltensbedingte Kündigung kann nur auf Verhaltensweisen gestützt werden, die mit den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht zu vereinbaren sind und sich konkret nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken (vgl. BAG, Urteil vom 15.3.1990 - 2 AZR 484/89 - n.v.).
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