Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93 |
Entbindung der Schulleiterin
§ 42 VwGO, § 35 VwVfG, Begriff des 'Verwaltungsakts', § 21 VwVfG
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufhebung der dienstlichen Beurteilung und die Einschränkung der Beurteilungsbefugnis - Entbindung von einer konkreten Amtsausübung als Anordnung über die Art und Weise der Amtsführung eines Beamten - Hinweis des Vorgesetzten auf Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit oder ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 27.01.1993 - 7 K 141/91
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.1993 - 2 B 11075/93
- BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 785
- DVBl 1994, 1070
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
Im übrigen zählen nach der Rechtsprechung des Senats selbst auf Dauer gerichtete dienstliche Anordnungen wie die Umsetzung (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144, 146 f. [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] = Buchholz 232 § 26 Nr. 20>) und die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ), auch hinsichtlich einzelner Aufgaben (Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199 = Buchholz 232 § 26 Nr. 34>) zu den bloßen innerorganisatorischen Maßnahmen ohne Verwaltungsaktqualität.Im übrigen ergibt sich aus der angeführten Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]), daß Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen des Dienstherrn auch unabhängig von einem Verwaltungsakt gegeben sein können.
- BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
Im übrigen zählen nach der Rechtsprechung des Senats selbst auf Dauer gerichtete dienstliche Anordnungen wie die Umsetzung (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144, 146 f. [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] = Buchholz 232 § 26 Nr. 20>) und die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ), auch hinsichtlich einzelner Aufgaben (Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199 = Buchholz 232 § 26 Nr. 34>) zu den bloßen innerorganisatorischen Maßnahmen ohne Verwaltungsaktqualität. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
Im übrigen zählen nach der Rechtsprechung des Senats selbst auf Dauer gerichtete dienstliche Anordnungen wie die Umsetzung (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144, 146 f. [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] = Buchholz 232 § 26 Nr. 20>) und die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ), auch hinsichtlich einzelner Aufgaben (Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199 = Buchholz 232 § 26 Nr. 34>) zu den bloßen innerorganisatorischen Maßnahmen ohne Verwaltungsaktqualität. - BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78
Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
Er ist lediglich berechtigt und verpflichtet, seine Vorgesetzten auf Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit dienstlicher Maßnahmen hinzuweisen; ggf. hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit im Wege der Remonstration geltend zu machen (§ 65 Satz 1, § 66 Abs. 2 LBG = § 55 Satz 1, § 56 Abs. 2 BBG; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 -- BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).- BVerwG, 22.08.2005 - 6 BN 1.05
Universität; Hochschule; Hochschullehrer; Professor; emeritierter Professor; …
Vielmehr ist er regelmäßig auf die Möglichkeit beschränkt, seine Bedenken intern oder auf dem Aufsichtsweg in Form der sog. Remonstration anzubringen (vgl. statt vieler: Beschluss vom 30. November 1993 - BVerwG 2 B 156.93 - Buchholz 316 § 21 VwVfG Nr. 4). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.1994 - 2 A 10721/94
Äußerungen des Dienstvorgesetzten; Subjektiv-öffentliche Rechte des Beamten; …
Insoweit ist auch nach der das besondere Gewaltverhältnis als verfassungsrechtliche Kategorie überwindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 14. März 1972 - 2 BvR 41/71 -, BVerfGE 33, 1 [10 ff.]) mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - 2 C 26.78 -, Buchholz 232 § 8 Nr. 20; Beschluß vom 30. November 1993 - 2 B 156/93 -, ZBR 1994, 250 f. m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. September 1993 - 2 A 11075/93.OVG -, UA S. 9 ff. m.w..N.) und dem überwiegenden wissenschaftlichen Schrifttum (…vgl. Isensee, öffentlicher Dienst, HbdVerfR, 2. Aufl. 1994, § 32Rdnr.Auseinandersetzungen dieser Art gehören nicht vor ein gerichtliches Forum
; sie haben im Behördeninternum ihren angemessenen Platz, wo der Beamte seine Bedenken gegen die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit solche Maßnahmen mit Hilfe seiner Remonstrationsbefugnis hinreichend zur Geltung bringen kann (BVerwG, Beschluß vom 30. November 1993 - 2 B 156.93 -, ZBR 1994, 250 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21
Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der …
Die Anordnungen über die Art und Weise der Amtsführung des Beamten sind - von besonders geregelten, den Beamten zugleich persönlich berührenden Maßnahmen wie Versetzung und Abordnung abgesehen - gegenüber dem Beamten weder Verwaltungsakte noch berühren sie ihn in eigenen Rechten (BVerwG, Beschl. v. 30. November 1993 - 2 B 156.93 -, zit. nach JURIS, Rdnr. 6, m. w. N.); besondere Maßstäbe gelten dabei für sog. gemischt dienstlich-persönliche Anordnungen (vgl. auch § 62 Abs. 2 BBG).
- VG Bremen, 27.06.2018 - 1 K 762/18
Feststellung der Rechtwidrigkeit einer Anordnung - Beamter; Förderort; Gymnasium; …
Eine Einbeziehung von Gerichten in innerdienstliche Meinungsverschiedenheiten über die gebotene Art der Aufgabenerfüllung, z. B. in einer Art Organstreitverfahren ist nicht vorgesehen (st. Rspr. vgl. nur BVerwG…, Beschluss vom 22. August 2005 - 6 BN 1/05 -, Rn. 5; Beschluss vom 30. November 1993 - 2 B 156/93 -, Rn. 6, jeweils juris sowie Plog/Wiedow, BBG, Stand Mai 2018, § 126 Rn. 32 m. w. N.), denn die Gerichte haben zu respektieren, dass dienstliche Belange des Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (…Plog/Wiedow, BBG, Stand Mai 2018, § 126 Rn. 48 m.zahlr.w.N.). - VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836
Wahlanfechtung; Gemeinderat; Korrektur; Wahlergebnis; nicht wählbar; Schwerpunkt …
Die Familienwohnung ist diejenige Wohnung, in welcher der Schwerpunkt der Haushaltsführung liegt und in der sich das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt (…BayVGH vom 5.12.1984, a.a.O., S. 274; VG Würzburg vom 5.10.1993, BayVBl 1994, 155/157;… vgl. auch Büchner, a.a.O., Anm. 8 zu Art. 1 GLkrWG, Anm. 2 zu § 1 GLkrWO).(1) Maßgeblich für die Bestimmung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen des Klägers, der verheiratet ist und unstrittig nicht von seiner Familie getrennt lebt, ist nach § 1 Satz 1 GLkrWO die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie, in dem oben von der Rechtsprechung dargestellten Sinn (…VerfGH vom 24.11.1966, a.a.O.;… BayVGH vom 5.12.1994, a.a.O.; VG Würzburg vom 5.10.1993, a.a.O.), dass sich dort das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 10199/99
Weisungen ; Dienstvorgesetzter; Aufgabenerledigung; Amtsbereich; …
Demgemäß kann der Beamte amtlichen Anordnungen, ungeachtet der Tatsache, dass er für die Rechtmäßigkeit seiner Amtshandlungen persönlich verantwortlich ist, nicht im Wege der Klage, sondern im Allgemeinen nur durch Remonstration begegnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1993 - 2 B 156.93 -, NVwZ 1994, 785 m.w.N.). - VG Frankfurt/Main, 24.01.2011 - 9 K 2369/10
Beschränkung der Zuständigkeit eines stellvertretenden Behördenleiters in …
Es handelt sich um eine innerdienstliche Maßnahme schlicht hoheitlicher Art (vgl. BVerwG B. v. 30.11.1993 - 2 B 156.93 - ZBR 1994, 250 = NVwZ 1994, 785). - VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1126
Gemeinderat; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung
Die Familienwohnung ist diejenige Wohnung, in welcher der Schwerpunkt der Haushaltsführung liegt und in der sich das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt (…vgl. BayVGH vom 5.12.1984 - a.a.O.; VG Würzburg vom 5.10.1993 - BayVBl. 1994, 155;… Büchner, a.a.O., Anm. 8 zu Art. 1 GLKrWG, Anm. 2 zu § 1 GLKrWO). - VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127
Kreistag; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung
Die Familienwohnung ist diejenige Wohnung, in welcher der Schwerpunkt der Haushaltsführung liegt und in der sich das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt (…vgl. BayVGH vom 5.12.1984 - a.a.O.; VG Würzburg vom 5.10.1993 - BayVBl. 1994, 155;… Büchner, a.a.O., Anm. 8 zu Art. 1 GLKrWG, Anm. 2 zu § 1 GLKrWO).
- BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".