Rechtsprechung
| ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
- ArbG Iserlohn, 12.12.2019 - 2 Ca 2659/18
- LAG Hamm, 16.09.2020 - 3 Sa 28/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (32)
- BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16
Massenentlassung - Konsultationsverfahren
Auszug aus ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
Die Pflicht zur Durchführung des Konsultationsverfahrens und zur Erstattung einer Massenentlassungsanzeige besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, den Betrieb stillzulegen (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 22).§ 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG differenziert zwischen der Unterrichtungspflicht und der Pflicht zur Erteilung zweckdienlicher Auskünfte (vgl. auch Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 1 Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen, ABl. EG L 225 vom 12. August 1998 S. 16 und BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 40).
Das setzt indes voraus, dass er dem Betriebsrat zuvor alle zweckdienlichen Auskünfte iSd. § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 KSchG erteilt hat, wobei es sich nach dem Verlauf der Beratungen richtet, welche Angaben des Arbeitgebers - noch oder nunmehr - als zweckdienlich anzusehen sind (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 50).
Rn. 136 Dahingestellt bleiben kann, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Konsultationsanspruch des Betriebsrats durch Verhandlungen in der Einigungsstelle erfüllt werden kann (offenlassend BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 34).
- BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs
Auszug aus ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht daher nicht, wenn die Betriebsparteien einen Interessenausgleich vereinbaren oder der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats in dem Einigungsstellenverfahren erfüllt wird (vgl. BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 11 mwN).Die Einigungsstelle hat nach zwei Sitzungen am 05.10.2018 das Scheitern der Verhandlungen festgestellt (wobei ein förmlicher Beschluss des Scheiterns der Verhandlungen zum Interessenausgleich für den Versuch eines Interessenausgleichs iSv. § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 BetrVG nicht Voraussetzung ist, vgl. BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 12).
Rn. 179 Auch aus der durch die klagende Partei angeführten Entscheidung des BAG vom 16.08.2011 (1 AZR 44/10) folgt kein anderes Ergebnis.
Das BAG führt insoweit aus, es liege kein ausreichender Versuch eines Interessenausgleichs iSd. § 113 Abs. 3 BetrVG vor, wenn der Unternehmer den Betriebsrat über die beabsichtigte Betriebsänderung nur ungenügend unterrichtet oder sich nicht ausreichend mit dem Betriebsrat argumentativ auseinandergesetzt hat (vgl. BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 15).
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung
Auszug aus ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, eine Kündigung erst nach Durchführung der Stilllegung auszusprechen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).Trägt der gekündigte Arbeitnehmer beispielsweise Anhaltspunkte dafür vor, dass im Zeitpunkt der Kündigung eine Stilllegungsentscheidung nicht ernsthaft getroffen war, weil es Veräußerungsverhandlungen gegeben habe, und kommt es zu einer alsbaldigen Wiedereröffnung bzw. nahtlosen Fortsetzung durch einen Betriebserwerber, so trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Wiedereröffnung bzw. Veräußerung nicht bereits voraussehbar oder gar geplant war (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 41 mwN).
Daraufhin erstattete die Beklagte zu 1) am 17.10.2018 um 9.10 Uhr und damit zeitlich vor dem Zugang des Kündigungsschreibens die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit M. Die Erstattung der Massenentlassungsanzeige ist als weiteres Indiz für einen ernsthaften und endgültigen Stilllegungsentschluss im Kündigungszeitpunkt zu berücksichtigen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 44).
Rn. 59 Angesichts des substantiierten Vortrags der Beklagten hätte es nunmehr der klagenden Partei oblegen, konkrete Anhaltspunkte darzulegen, dass im Zeitpunkt der Kündigung eine Stilllegungsentscheidung nicht ernsthaft getroffen war (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 41 mwN). Solche Anhaltspunkte werden durch die klagende Partei nicht vorgebracht.
- BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14
Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch
Auszug aus ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - 1. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 -).Im Prozess hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene Organisationsmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 -).
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von …
Auszug aus ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
Rn. 82 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zB. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12-) ist eine unternehmerische Entscheidung gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre wirtschaftliche Sinnhaftigkeit oder Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf zu überprüfen, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.Er kann grundsätzlich auch Umstrukturierungen allein zum Zwecke der Ertragssteigerung vornehmen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 -). Eine über den Maßstab der Willkür hinausgehende detaillierte Kontrolle der unternehmerischen Entscheidung auf ihre Sinnhaftigkeit und im Hinblick auf ein eventuelles Verschulden des Unternehmers steht den Arbeitsgerichten auch in Abwägung der jeweils geschützten Grundrechtspositionen nicht zu.
- BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
Auszug aus ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG setzen sogar voraus, dass der Arbeitgeber konkrete Planungen hinsichtlich einer Betriebsänderung hat, die den Gegenstand der zwischen den Betriebsparteien zu führenden Verhandlungen vorgeben (BAG 14. April 2015 - 1 AZR 794/13 - Rn. 24 mwN).Es handelt sich um vertragsgestaltende Erklärungen, die jederzeit durch den Abschluss anderer Verträge ersetzt werden können (vgl. BAG 14. April 2015 - 1 AZR 794/13 - Rn. 26).
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht
Auszug aus ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
Stützt der Arbeitgeber die Kündigung auf einen Entschluss, der die zukünftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse betrifft, so kann er sie bereits dann aussprechen, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes - also die Durchführung der Stilllegung - vorliegen wird (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17 f., BAGE 133, 240 mwN).Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung ist dabei der des Kündigungszugangs (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 16, BAGE 133, 240 mwN).
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
Auszug aus ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
Allein in der bloßen Fortführung einer Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) oder der bloßen Auftragsnachfolge zeigt sich kein Betriebs(teil)übergang (vgl. BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 25 ff. mwN).. - BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
Hat der Betriebsrat den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild machen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können, und weiß dies der Arbeitgeber oder kann er dies nach den gegebenen Umständen jedenfalls als sicher annehmen, so würde es dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gem. § 2 Abs. 1 BetrVG widersprechen und eine kaum verständliche reine Förmelei darstellen, wenn man vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung verlangte (vgl. BAG 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - Rn. 71). - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung
Auszug aus ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - 1. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 -). - BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung
- BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14
Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13
Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11
Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung
- BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen
- BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG
- BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12
Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren
- BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08
Betriebsstilllegung - Betriebsübergang
- BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Betriebs (teil) übergang - Objektschutz an einer Hochschule
- BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer …
- BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 186/16
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem …
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12
Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats
- EuGH, 13.06.2019 - C-664/17
Ellinika Nafpigeia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 243/11
Betriebsübergang
- BAG, 26.10.2017 - 2 AZR 298/16
Massenentlassung - Konsultationsverfahren
- LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/00
Betriebsratsanhörung vor Stillegung des Betriebes
- BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13
Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen - …
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99
Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen …
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