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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27496
OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20 (https://dejure.org/2020,27496)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.09.2020 - 2 LA 184/20 (https://dejure.org/2020,27496)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. September 2020 - 2 LA 184/20 (https://dejure.org/2020,27496)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage; …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Es hat in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, dass zur Bestimmung der hierfür erforderlichen Gefahrendichte zunächst eine annährungsweise quantitative Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos und auf deren Grundlage eine wertende Gesamtschau zur individuellen Betroffenheit des Ausländers erforderlich sei (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33, v. 13.02.2014 - 10 C 6.13 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 14 Rn. 24, jeweils zu der wortgleichen Vorgängernorm des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.;… BVerwG, Beschl. v. 08.03.2018 - 1 B 7.18 - juris Rn. 3; Urt. vom 20.05.2020 - 1 C 11/19, juris Rn. 21).

    Unabhängig davon, dass sich eine solche quantitative Mindestschwelle bereits nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt (so klarstellend BVerwG, Urt. v. 20.05.2020 - 1 C 11/19, juris Rn. 21; 26), ist das Verwaltungsgericht gerade im Wege einer Gesamtbetrachtung unter zusätzlicher qualitativer Bewertung der Gefährdungslage in Mogadischu zu dem Ergebnis gekommen, dass das Ausmaß der allgemeinen Gefahr - unabhängig von einer rein quantitativen Relationsbetrachtung - nicht die erforderliche Gefahrendichte aufweist.

    Damit liegt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gerade eine Auslegung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG zugrunde, die jedenfalls in Bezug auf den rechtlichen Maßstab - wenn auch nicht im Ergebnis - der durch den Kläger geforderten Auslegung nach einer Gesamtbetrachtung der Gefahrendichte in Mogadischu unter Berücksichtigung qualitativer Wertungen entspricht (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.05.2020 - 1 C 11/19, juris Rn. 21, wonach sich der "quantitative" Ansatz in seiner Rechtsprechung "allenfalls graduell" von der teilweise vertretenen Gegenposition, wonach es einer rein qualitativen Betrachtung bedürfe, unterscheide).

    Im Übrigen ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass für die Prognose, ob der Betroffene bei Rückkehr in sein Herkunftsland einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben infolge willkürlicher Gewalt ausgesetzt ist, auf den tatsächlichen Zielort bei einer Rückkehr abzustellen ist (BVerwG, Urt. v. 20.05.2020 - 1 C 11/19, juris Rn. 17;… Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188 Rn. 17).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Auslegung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG im Ausgangspunkt die höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigt, wonach die notwendige Individualisierung der allgemeinen Gefahr ausnahmsweise auch in Fällen, in denen individuelle gefahrerhöhende Umstände fehlen, bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten könne, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet sei, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188 Rn. 15 mit Verweis auf EuGH, Urt. v. 17.02.2009 - C-465/07, Elgafaji).

    Im Übrigen ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass für die Prognose, ob der Betroffene bei Rückkehr in sein Herkunftsland einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben infolge willkürlicher Gewalt ausgesetzt ist, auf den tatsächlichen Zielort bei einer Rückkehr abzustellen ist (…BVerwG, Urt. v. 20.05.2020 - 1 C 11/19, juris Rn. 17; Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188 Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - A 11 S 2374/19

    Vorabentscheidungsersuchen zu den unionsrechtlichen Kriterium, nach denen zu …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Die Frage zielt auf eine Klärung der rechtlichen Maßstäbe dahingehend ab, ob das Unionsrecht dann, wenn individuelle gefahrerhöhende Umstände in der Person des Betroffenen nicht vorliegen, einer Auslegung der Tatbestandsmerkmale der "ernsthaften und individuellen Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt" aus § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG entgegensteht, die für die Gewährung subsidiären Schutzes bei der Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos die Überschreitung einer quantitativen Mindestschwelle an zivilen Opfern fordert (vgl. dazu VGH Mannheim, Vorlagebeschl. v. 29.11.2019 - A 11 S 2374/19 u.a., juris).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Auslegung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG im Ausgangspunkt die höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigt, wonach die notwendige Individualisierung der allgemeinen Gefahr ausnahmsweise auch in Fällen, in denen individuelle gefahrerhöhende Umstände fehlen, bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten könne, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet sei, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188 Rn. 15 mit Verweis auf EuGH, Urt. v. 17.02.2009 - C-465/07, Elgafaji).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Es hat in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, dass zur Bestimmung der hierfür erforderlichen Gefahrendichte zunächst eine annährungsweise quantitative Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos und auf deren Grundlage eine wertende Gesamtschau zur individuellen Betroffenheit des Ausländers erforderlich sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33, v. 13.02.2014 - 10 C 6.13 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 14 Rn. 24, jeweils zu der wortgleichen Vorgängernorm des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.;… BVerwG, Beschl. v. 08.03.2018 - 1 B 7.18 - juris Rn. 3;… Urt. vom 20.05.2020 - 1 C 11/19, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Es hat in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, dass zur Bestimmung der hierfür erforderlichen Gefahrendichte zunächst eine annährungsweise quantitative Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos und auf deren Grundlage eine wertende Gesamtschau zur individuellen Betroffenheit des Ausländers erforderlich sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33, v. 13.02.2014 - 10 C 6.13 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 14 Rn. 24, jeweils zu der wortgleichen Vorgängernorm des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.;… BVerwG, Beschl. v. 08.03.2018 - 1 B 7.18 - juris Rn. 3;… Urt. vom 20.05.2020 - 1 C 11/19, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann allenfalls der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG , § 138 Nr. 3 VwGO , § 108 Abs. 2 VwGO , Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzt sein, allerdings nur dann, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.03.2014 - 5 B 48.13, juris Rn. 22;… Beschl. v. 31.01.2018 - 9 B 11.17, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 1 B 7.18

    Ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Es hat in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, dass zur Bestimmung der hierfür erforderlichen Gefahrendichte zunächst eine annährungsweise quantitative Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos und auf deren Grundlage eine wertende Gesamtschau zur individuellen Betroffenheit des Ausländers erforderlich sei (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33, v. 13.02.2014 - 10 C 6.13 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 14 Rn. 24, jeweils zu der wortgleichen Vorgängernorm des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.; BVerwG, Beschl. v. 08.03.2018 - 1 B 7.18 - juris Rn. 3;… Urt. vom 20.05.2020 - 1 C 11/19, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17

    Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann allenfalls der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG , § 138 Nr. 3 VwGO , § 108 Abs. 2 VwGO , Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzt sein, allerdings nur dann, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.03.2014 - 5 B 48.13, juris Rn. 22; Beschl. v. 31.01.2018 - 9 B 11.17, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Asylsache ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn eine derartige Frage konkret bezeichnet und darüber hinaus erläutert worden ist, warum die Frage im angestrengten Berufungsverfahren klärungsbedürftig wäre und aus welchen Gründen ihre Beantwortung über den konkreten Einzelfall dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (BVerfG, Beschl. v. 15.08.1994 - 2 BvR 719/93, juris; OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2017 - 2 LA 201/17, juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2020 - 19 A 3476/18

    Stützen der Grundsatzrüge auf die Klärungsbedürftigkeit einer verallgemeinernd …

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 13a ZB 19.32670

    Grundsatzberufung wegen einer ernsthaften individuelle Bedrohung aufgrund der …

  • OVG Bremen, 08.06.2020 - 2 LA 30/19

    Iran / Umverteilung nach Rumänien - Asylverfahren; Dublin III-VO; grundsätzliche …

  • OVG Bremen, 21.04.2020 - 1 LA 85/18

    Afghanistan; Berufungszulassung; Familienangehörige; Kabul

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2022 - 4 N 48.22

    Somalia - subsidiärer Schutz - Antrag auf Zulassung der Berufung - Darlegung …

    Der Rechtsmittelführer muss zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache eine bestimmte Tatsachen- oder Rechtsfrage formulieren und aufzeigen, die entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. März 2018 - OVG 10 N 7.18 - juris Rn. 7; Beschluss vom 17. September 2021 - OVG 3 N 279.19 - EA S. 2; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 LA 184/20 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2023 - 8 LA 76/22

    Anwesenheit; mündliche Verhandlung; Nichterscheinen; rechtliches Gehör; …

    Unabhängig davon kann die Beklagte, die - im Gewand der Gehörsrüge in Wahrheit eine Rüge der inhaltlichen Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts verfolgt, die in § 78 Abs. 3 Nrn. 1 - 3 AsylG durch den Gesetzgeber indes nicht eröffnet worden ist, wie insbesondere der Vergleich zu den Zulassungsgründen im allgemeinen Verwaltungsprozessrecht (s. § 124 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 VwGO) verdeutlicht (…Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.1.2022 - 4 LA 4/22 -, juris Rn. 2; OVG Bremen, Beschl. v. 9.9.2020 - 2 LA 184/20 -, juris Rn. 17) - sich darüber hinaus auch deshalb nicht auf eine Verletzung des Prozessgrundsatzes rechtlichen Gehörs zu ihren Lasten berufen, weil sie aufgrund ihres Nichterscheinens in der mündlichen Verhandlung nicht alles getan hat, um sich rechtzeitig Gehör zu verschaffen.
  • OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Asylsache ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn eine derartige Frage konkret bezeichnet und darüber hinaus erläutert worden ist, warum die Frage im angestrengten Berufungsverfahren klärungsbedürftig wäre und aus welchen Gründen ihre Beantwortung über den konkreten Einzelfall dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (BVerfG, Beschl. v. 15.08.1994 - 2 BvR 719/93, juris; OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2017 - 2 LA 201/17, juris m.w.N.; Beschl. v. 09.09.2020 - 2 LA 184/20, juris Rn. 6).
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