Rechtsprechung
| BGH, 03.07.2024 - 2 StR 28/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 306 StGB; § 306a StGB; § 23 StGB; § 24 StGB; § 261 StPO
Brandstiftung (Vorsatz: Beweiswürdigung, schwere Brandstiftung, Inbrandsetzen, ganz oder teilweises Zerstören, Untereinheit eines Mehrfamilienhauses, wesentlicher Bestandteil; Inbrandsetzen: Vollendung, Ausbreitung des Feuers auf für die Wohnnutzung wesentliche Teile; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beweiswürdigung zur Feststellung des Brandstiftungsvorsatzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 306a Abs 1 Nr 1 StGB, § 306d Abs 1 StGB
Beweiswürdigung zur Feststellung des Brandstiftungsvorsatzes - IWW
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § ... 306d Abs. 1 Var. 2, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 303 Abs. 1 StGB, § 261 StPO, § 306a Abs. 1 Nr. 1, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 306d Abs. 1 StGB, §§ 21, 49 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Var. 2, Satz 2 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiswürdigung des Tatgerichts zum Brandstiftungsvorsatz; Erkennen der Möglichkeit eines Übergreifens des Feuers vom Balkon auf die Fassade
- datenbank.nwb.de
Beweiswürdigung zur Feststellung des Brandstiftungsvorsatzes
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Grenzen des Vorsatzes bei Brandstiftung: Anforderungen an die innere Einstellung des Täters
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.08.2023 - 118 KLs 6/23
- BGH, 03.07.2024 - 2 StR 28/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 375
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02
Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 28/24
Es ist zu Recht davon ausgegangen, dass es zu dessen vollendeter Inbrandsetzung ausreicht, dass zwar nur solche Gebäudebestandteile brannten, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich waren, aber eine Ausbreitung des Feuers auf für die Wohnnutzung wesentliche Teile nicht auszuschließen war (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 19; Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 392/09, NStZ-RR 2010, 279; und vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452). - BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
Teilweise Zerstören eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes bei …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 28/24
Dass die Tat ein Objekt im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB betraf, ist auch bei einer fahrlässigen Tatbegehung nach § 306d Abs. 1 StGB im Urteilstenor durch die Bezeichnung als schwere Brandstiftung zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - 3 StR 247/21, NStZ 2022, 168 Rn. 14). - BGH, 26.01.2010 - 3 StR 442/09
Brandstiftung (Inbrandsetzen eines Gebäudes, das der Wohnung von Menschen dient; …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 28/24
Es ist zu Recht davon ausgegangen, dass es zu dessen vollendeter Inbrandsetzung ausreicht, dass zwar nur solche Gebäudebestandteile brannten, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich waren, aber eine Ausbreitung des Feuers auf für die Wohnnutzung wesentliche Teile nicht auszuschließen war (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 19; Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 392/09, NStZ-RR 2010, 279; und vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452).
- BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen Urteil nach politisch …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 28/24
Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. März 2024 - 2 StR 237/23, juris Rn. 13 mwN). - BGH, 14.11.2019 - 3 StR 408/19
Schwere Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines als Flüchtlingsunterkunft …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 28/24
Danach liegt eine teilweise Zerstörung auch dann vor, wenn ein wesentlicher, funktionell selbständiger Teil des Tatobjekts zerstört wird, etwa indem eine Wohnung als "Untereinheit" eines Mehrfamilienhauses für beträchtliche Zeit für Wohnzwecke insgesamt ungeeignet wird (BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - 3 StR 408/19, NJW 2020, 942 Rn. 8). - BGH, 20.10.2009 - 3 StR 392/09
Schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen gewerblich genutzter Teile eines auch …
Auszug aus BGH, 03.07.2024 - 2 StR 28/24
Es ist zu Recht davon ausgegangen, dass es zu dessen vollendeter Inbrandsetzung ausreicht, dass zwar nur solche Gebäudebestandteile brannten, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich waren, aber eine Ausbreitung des Feuers auf für die Wohnnutzung wesentliche Teile nicht auszuschließen war (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 19; Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 392/09, NStZ-RR 2010, 279; und vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452).
- BayObLG, 30.06.2025 - 201 ObOWi 405/25
Absehen vom Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urt. v. 03.07.2024 - 2 StR 28/24 m.w.N.).
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