Rechtsprechung
| BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 74 StGB; § 260 Abs. 4 StPO
Verfallsanordnung (hinreichende Tatsachengrundlage für die Schätzung des erlangten Geldbetrages); Einziehung (hinreichend bestimmte Bezeichnung der Gegenstände); Tatmodalitäten (Mittäterschaft; Angabe im Urteilstenor) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 357; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2 1. Alt.
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer unbilligen Härte; Rechtmäßigkeit einer Einziehungsanordnung hinsichtlich Dieselgeneratoren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73c Abs. 1
Keine Anwendung der "Härteklausel" bei vorhandenem, ausreichendem Vermögen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 455
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04
Rn. 12 3. Im übrigen waren entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts aus dem Tenor die Worte "gemeinschaftlich begangenen" zu streichen, da Tatmodalitäten die - wie die mittäterschaftliche Begehung - keinen eigenen Unrechtsgehalt wiedergeben, nicht in den Urteilstenor aufzunehmen sind (BGHSt 27, 287, 289). - BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04
Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung; …
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04
Hierbei ist maßgebend, ob und inwieweit es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles unangemessen erscheint, den Verfall anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04 m.w.N.). - BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04
Das Fehlen von Ausführungen zu § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB vermag den Bestand des Maßnahmeausspruchs nicht in Frage zu stellen, weil nach den Feststellungen keine Umstände dafür ersichtlich sind, daß der Verfall des gesamten Erlöses für den Angeklagten eine unbillige Härte wäre (vgl. BGHSt 33, 37, 39).
- BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04
Dies wäre jedoch notwendig gewesen, um dem Senat eine Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen einer Einziehung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 8, 205, 211 f.; 9, 88 f.). - BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99
Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04
Rn. 7 Eine Entscheidung nach § 73 c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB setzt voraus, daß der Angeklagte entreichert ist; sie kommt nicht in Betracht, soweit der Angeklagte über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem anzuordnenden Verfallbetrag zurückbleibt (vgl. BGHR StGB § 73 c Wert 2). - BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04
Dies wäre jedoch notwendig gewesen, um dem Senat eine Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen einer Einziehung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 8, 205, 211 f.; 9, 88 f.). - BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04
Die Bezugnahme auf die polizeiliche Sicherstellung reicht nicht (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1).
- OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05
Betäubungsmitteldelikt: Verneinung bei Duldung des Rauschgiftbesitzes eines …
Es fehlt bereits an der erforderlichen Konkretisierung der der Einziehung unterliegenden Einziehungsobjekte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Januar 2005 - 2 StR 402/04). - BGH, 27.07.2005 - 2 StR 241/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht …
Rn. 14 Dies wird der neu entscheidende Tatrichter nachzuholen und dabei auch zu erwägen haben, ob eine Verfallsanordnung für die Angeklagten eine unbillige Härte im Sinne des § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB bedeuten würde oder ob in Ausübung des durch § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB eingeräumten Ermessens von einem Verfall ganz oder teilweise abgesehen werden soll (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2005 - 2 StR 402/04). - BGH, 28.04.2005 - 2 StR 17/05
Verfall (unbillige Härte); Erörterungsmangel
Jedenfalls die Erörterung der Voraussetzungen des § 73 c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 19. Januar 2005 - 2 StR 402/04) drängte sich im vorliegenden konkreten Einzelfall auf. - LG Aurich, 24.06.2025 - 11 KLs 50/23
Gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Dopingmitteln und Arzneimitteln
Bei Rauschgiftgeschäften beispielsweise ist davon auszugehen, dass der Verkaufserlös jedenfalls nicht unter dem Einkaufspreis gelegen haben wird (vgl. BGH v. 19.01.2005 - 2 StR 402/04).
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