Rechtsprechung
| BGH, 06.03.1992 - 2 StR 69/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abänderung eines Schuldspruchs durch Sachrüge - Anforderungen an einen Gesamtvorsatz und Fortsetzungszusammenhang - Grundsatz "in dubio pro reo"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …
Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 69/92
Damit ist die Voraussetzung erfüllt, daß allein solche Vermögensanteile für verfallen erklärt werden dürfen (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]), die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt worden sind. - BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …
Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 69/92
Damit wäre bei dem vom Landgericht zwar nicht für erwiesen, aber für möglich erachteten Sachverhalt nur eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28 ff), nicht aber im Sinne der fortgesetzten Handlung gegeben.
- BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In …
Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit dann aber auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4). - BGH, 18.03.1996 - 1 StR 113/96
Jugendlicher - Jugendstrafrecht - Erwachsenenstrafrecht
§ 32 JGG i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG ist auch anwendbar, wenn mehrere strafrechtlich bedeutsame Vorgänge (hier: Ankauf von Rauschgift und dessen nachfolgender portionsweiser Verkauf), die, wie auch die Strafkammer zutreffend angenommen hat, im Rechtssinne als eine Tat zu werten sind (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4), sich über mehrere Altersstufen hinziehen (BGH StV 1989, 308). - BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94
Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Begründete Anhaltspunkte, daß jene früheren Einzelfälle mit den späteren zu einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) verbunden wären, liegen nicht vor.
- BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal - …
Zu dieser Tat gehörten dann aber im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Heroin betrafen (st. Rspr.; BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH StV 1992, 66; 1994, 658). - BGH, 18.07.2007 - 5 StR 224/07
Vermögensschaden des Betruges (Abgrenzung zur Hehlerei); Handeltreiben mit …
Waren aber die an G. verkauften und gelieferten Betäubungsmittel nur Teilmengen einer Gesamtmenge, wäre insoweit wegen Vorliegens einer Bewertungseinheit nicht, wie vom Landgericht angenommen, von Tatmehrheit, sondern von Tateinheit auszugehen (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4). - BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Dem angefochtenen Urteil ist auch nach den zur Bewertungseinheit entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) keine tragfähige Begründung für eine einheitliche Handlung zu entnehmen. - BGH, 28.04.1994 - 4 StR 196/94
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mehrere Verkäufe einer Gesamtmenge - …
Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte dann aber auch alle späteren Betätigungen, die auf den Vertrieb desselben Heroins gerichtet sind (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4). - BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung …
In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß der Begriff des Handeltreibens die gesamte Tätigkeit vom Erwerb des Betäubungsmittels bis zu dessen entgeltlicher Besitzübertragung auf einen anderen umfaßt (BGH, Beschluß vom 16. August 1991 - 3 StR 254/91, bei Holtz - MDR 1992, 18; Beschluß vom 6. März 1992 - 2 StR 69/92). - BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94
Fortgesetzte Handlung - Fehlerhafte Verurteilung - Anklage - Verbindung von …
Da die Tatbestandsverwirklichungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in der Zeit von Anfang Oktober 1992 bis Ende Januar 1993 auch nicht nach den Grundsätzen zur tatbestandlichen Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4) mit den von der Anklage und der Nachtragsanklage erfaßten Tatbegehungen zu einer Tat verbunden werden können, muß das Verfahren insoweit wegen des Verfahrenshindernisses fehlender Anklage eingestellt werden. - BGH, 23.09.1992 - 3 StR 401/92 Sämtliche Betätigungen, die sich auf den gewinnbringenden Umsatz desselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel richten, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu beurteilen (vgl. BGHSt 30, 28; BGH bei Holtz MDR 1992, 18; BGH, Beschl. v. 6. März 1992 - 2 StR 69/92 und Beschl. v. 4. Juni 1992 - 4 StR 170/92).
- BGH, 11.05.1994 - 2 StR 186/94
Betäubungsmittel - Weiterveräußerung - Handel mit Betäubungsmitteln
- BGH, 01.09.1992 - 3 StR 401/92
Verfahrenseinstellung wegen Strafklageverbrauchs - Beurteilung sämtlicher …
- BGH, 17.12.1996 - 1 StR 695/96
Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln"
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