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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.02.2011 - I-20 U 134/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,69312
OLG Hamm, 25.02.2011 - I-20 U 134/10 (https://dejure.org/2011,69312)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2011 - I-20 U 134/10 (https://dejure.org/2011,69312)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - I-20 U 134/10 (https://dejure.org/2011,69312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Systemumstellung in der Altersversorgung durch Satzungsänderung bei einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Systemumstellung in der Altersversorgung durch Satzungsänderung bei einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10
    Für die Überprüfung der Übergangsregelung für die rentenfernen Versicherten gilt der im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 (VersR 2008, 1625) dargestellte Maßstab.

    Rn. 48 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2008, 1625) ist die im Rahmen der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes getroffene Übergangsregelung für sogenannte rentenferne Versicherte, zu denen auch die Klägerin zählt, mit Ausnahme der vorgenannten Regelung wirksam.

    Ebenfalls scheidet aus diesem Grund eine weitergehende AGB-rechtliche Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff BGB aus (BGH VersR 2008, 1625, 1628 Tz 32).

    Denn diese Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung 2, 25 % der Vollrente erworben werden, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BGH VersR 2008, 1625, 1636 Tz 122 ff).

    Diese Verfassungswidrigkeit und die sich daraus ergebende Unwirksamkeit dieser Detailregelung der neuen Satzung ändert an der Wirksamkeit der Systemumstellung als solcher nichts (so ausdrücklich BGH VersR 2008, 1625, 1637 Tz 141; durch Nichtannahmebeschluss vom 29.03.2010 hat das BVerfG VersR 2010, 1166 die Verfassungsgemäßheit der Rechtsprechung zum Systemwechsel betreffend rentenferne Jahrgänge bestätigt).

    Unwirksam ist lediglich die getroffene Übergangsregelung, was zur Folge hat, dass die der Klägerin erteilte Startgutschrift einer ausreichenden rechtlichen Grundlage entbehrt und damit den Wert der von der Klägerin bis zum Umstellungsstichtag erdienten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalls zu leistende Rente nicht verbindlich festlegt (vgl. BGH VersR 2008, 1625, 1637 Tz 141).

    Weitergehende Ansprüche schafft Art. 14 Abs. 1 GG nicht (BGH VersR 2008, 1625, 1629 m.w.N.).

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 383/06

    Systemänderung bei einer kirchlichen Gesamtversorgung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10
    Jedoch hielte die Satzungsänderung, selbst wenn vorliegend eine solche Inhaltskontrolle statthaft wäre, einer solchen nach §§ 317, 319 BGB stand, wie das Bundesarbeitsgericht (NZA 2009, 1275, 1278 Tz 38 ff) für die Frage der arbeitsrechtlichen Wirksamkeit entschieden hat.

    Deshalb ist nur der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass das Bundesarbeitsgericht für den Bereich der kirchlichen Zusatzversorgungskassen bereits entschieden hat (NZA 2009, 1275), dass ein solcher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten der kirchlichen Arbeitgeber nicht vorliegt und die von der Klägerin beanstandete dynamische Verweisung auf die Satzung der kirchlichen Zusatzversorgungskasse in vollem Umfang wirksam ist.

    Auch das von der Klägerin befürwortete dreistufige Prüfungsschema findet keine Anwendung (BAG NZA 2009, 1275, 1278 f Tz 41).

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10
    Rn. 46 Die gerichtliche Kontrolle der Satzungsbestimmungen der Beklagten als einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind, darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (BGH VersR 2008, 1677, 1678; BGH VersR 2011, 64, 65 jeweils m.w.N.).

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677, 1679 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).

    Ohnehin ist davon auszugehen, dass die Einnahmen- und Ausgabenentwicklungen bei den Zusatzversorgungskassen insgesamt zu einer Krise der Zusatzversorgung geführt haben (BGH VersR 2008, 1677, 1679 Tz 27).

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10
    Rn. 50 Dem entspricht es, dass das Bundesarbeitsgericht für den Bereich von Arbeitsvertragsregelungen, die auf dem sog. Dritten Weg entstanden und von einer paritätisch mit weisungsunabhängigen Mietgliedern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen worden sind, entschieden hat, dass diese nur einer eingeschränkten gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen (BeckRS 2010, 72932 Tz 31).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10
    Zusätzlichen Anlass für einen Ausstieg aus dem kritisierten Gesamtversorgungssystem gab schließlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (VersR 2000, 835) zur sog. Halbanrechnung von Vordienstzeiten.
  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10
    Diese Verfassungswidrigkeit und die sich daraus ergebende Unwirksamkeit dieser Detailregelung der neuen Satzung ändert an der Wirksamkeit der Systemumstellung als solcher nichts (so ausdrücklich BGH VersR 2008, 1625, 1637 Tz 141; durch Nichtannahmebeschluss vom 29.03.2010 hat das BVerfG VersR 2010, 1166 die Verfassungsgemäßheit der Rechtsprechung zum Systemwechsel betreffend rentenferne Jahrgänge bestätigt).
  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 11/10

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10
    Denn die Übergangsregelung in den §§ 72 f der neugefassten Satzung der Beklagten beruht in gleicher Weise wie im öffentlichen Dienst auf den in § 33 des Tarifvertrages Altersversorgung ATV (Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002) bzw. des Tarifvertrages Altersvorsorge-TV-Kommunal ATV-K (Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002) getroffenen Regelungen und damit auf einer Grundentscheidung der Tarifpartner und damit auf der insoweit auch zu beachtenden Tarifautonomie (BGH NJW-RR 2009, 864, 867 Tz 19; BGH VersR 2011, 63, 64 Tz 23).
  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07

    Rechtmäßigkeit des Systemwechsels vom Gesamtversorgungssystem zum …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10
    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677, 1679 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2009 - 5 W 37/09

    Streitwert von Klage und Widerklage; Begriff desselben Gegenstandes

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10
    Denn die Übergangsregelung in den §§ 72 f der neugefassten Satzung der Beklagten beruht in gleicher Weise wie im öffentlichen Dienst auf den in § 33 des Tarifvertrages Altersversorgung ATV (Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002) bzw. des Tarifvertrages Altersvorsorge-TV-Kommunal ATV-K (Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002) getroffenen Regelungen und damit auf einer Grundentscheidung der Tarifpartner und damit auf der insoweit auch zu beachtenden Tarifautonomie (BGH NJW-RR 2009, 864, 867 Tz 19; BGH VersR 2011, 63, 64 Tz 23).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 211/15

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse; Satzung; Leistungsbestimmung; Unbilligkeit; …

    Um eine solche Regelung handelt es sich bei dem Sanierungsgeldtatbestand in § 63 KZVKS, denn nach dem übereinstimmenden Sachvortrag beider Parteien hat die Beklagte, die nicht der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört, mit ihrer Satzung die in den tarifvertraglichen Regelungen des ATV-K enthalten Grundentscheidung, wozu auch die Regelung zum Sanierungsgeld in § 17 ATV-K gehört, über einen Beschluss der paritätisch besetzten Rheinisch-Westfälisch-Lippischen arbeitsrechtlichen Kommission mit gleichem Wertungsmaßstab übernommen und einem eigenen - im Ergebnis gleichlautenden - Entscheidungsprozess zugeführt (vgl. auch: OLG Hamm, Urteil v. 25.2.2011 - 20 U 134/10 -, abgedr.
  • OLG Hamm, 08.06.2017 - 6 U 132/16

    Anspruch einer kirchlichen Einrichtung der Alters-, Erwerbsminderungs- und …

    Um eine solche Regelung handelt es sich bei dem Sanierungsgeldtatbestand in § 63 L1, denn nach dem übereinstimmenden Sachvortrag beider Parteien hat die Klägerin, die nicht der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört, mit ihrer Satzung die in den tarifvertraglichen Regelungen des ATV-K enthaltene Grundentscheidung, wozu auch die Regelung zum Sanierungsgeld in § 17 ATV-K gehört, über einen Beschluss der paritätisch besetzten Rheinisch-Westfälisch-Lippischen arbeitsrechtlichen Kommission mit gleichem Wertungsmaßstab übernommen und einem eigenen - im Ergebnis gleichlautenden - Entscheidungsprozess zugeführt (vgl. auch: OLG Hamm, Urteil v. 25.2.2011 - 20 U 134/10 -, abgedr.
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 212/15

    Anspruch einer Zusatzversorgungskasse auf Zahlung eines Sanierungsbeitrags

    Um eine solche Regelung handelt es sich bei dem Sanierungsgeldtatbestand in § 63 X, denn nach dem übereinstimmenden Sachvortrag beider Parteien hat die Beklagte, die nicht der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört, mit ihrer Satzung die in den tarifvertraglichen Regelungen des ATV-K enthaltene Grundentscheidung, wozu auch die Regelung zum Sanierungsgeld in § 17 ATV-K gehört, über einen Beschluss der paritätisch besetzten Rheinisch-Westfälisch-Lippischen arbeitsrechtlichen Kommission mit gleichem Wertungsmaßstab übernommen und einem eigenen - im Ergebnis gleichlautenden - Entscheidungsprozess zugeführt (vgl. auch: OLG Hamm, Urteil v. 25.2.2011 - 20 U 134/10 -, abgedr.
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