Rechtsprechung
| ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7120/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 15 Abs 3 S 1 KSchG, § 15 Abs 3 S 2 KSchG, § 8 Abs 1 Nr 1 BetrVGDV1WO
Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - mangelhafte Vorschlagsliste - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber nach § 15 Abs. 3 KSchG; Folgen eines Mangels der Vorschlagliste zum Zeitpunkt der Einreichung zur Wahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sonderkündigungsschutz für Bewerber zur Betriebsratswahl bei ungültiger Vorschlagsliste
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
Auszug aus ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7120/11
Daher ist eine Kündigung sittenwidrig, wenn sie dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).Andernfalls würde für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 462/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit). Zu dem typischen Tatbestand einer treuwidrigen Kündigung zählt dabei der Rechtsmissbrauch (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 14).
Dies ist dann der Fall, wenn die Ausübung des Rechts als Vorwand dient, um vertragsfremde oder unlautere Zwecke zu erreichen (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
Ergibt sich aus seinem Vorbringen ein Treueverstoß des Arbeitgebers, muss dieser sich nach § 138 ZPO qualifiziert auf das Vorbringen des Arbeitnehmers einlassen, um es zu entkräften (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit)..
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot
Auszug aus ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7120/11
Daher ist eine Kündigung sittenwidrig, wenn sie dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).Dies ist dann der Fall, wenn die Ausübung des Rechts als Vorwand dient, um vertragsfremde oder unlautere Zwecke zu erreichen (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
Ergibt sich aus seinem Vorbringen ein Treueverstoß des Arbeitgebers, muss dieser sich nach § 138 ZPO qualifiziert auf das Vorbringen des Arbeitnehmers einlassen, um es zu entkräften (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit)..
- BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04
Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung …
Auszug aus ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7120/11
Für einen Wahlvorschlag iSd § 15 Abs. 3 KSchG müssen daher diejenigen Formvorschriften beachtet werden, deren Nichtbeachtung zur unheilbaren Nichtigkeit des Vorschlags führt (…KR-Etzel 6. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 23;… Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 103 Rn. 20;… Fitting BetrVG 25. Aufl. § 103 Rn. 10; vgl. auch BAG 17. März 2005 - 2 AZR 257/04 - NZA 2005, 1064).Ist der beim Wahlvorstand eingereichte Wahlvorschlag aufgrund eines nicht behebbaren Mangels daher von vornherein nach § 8 Abs. 1 WO ungültig, besteht für die vorgeschlagenen Bewerber daher kein besonderer Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG (…Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 103 Rn. 20;… Fitting BetrVG 25. Aufl. § 103 Rn. 10; vgl. auch BAG 17. März 2005 - 2 AZR 257/04 - NZA 2005, 1064)..
- BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands
Auszug aus ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7120/11
Vielmehr würde eine Verletzung des § 3 Abs. 4 Satz 1 WO lediglich einen Grund zur Anfechtung der Wahl nach § 19 Abs. 2 BetrVG wegen eines erheblichen Verfahrensfehlers darstellen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481)..Aus der Entscheidung des BAG vom 21. Juni 2009 (- 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481) ergibt sich nichts.
- BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Auszug aus ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7120/11
Eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen des TzBfG käme lediglich dann in Betracht, wenn durch das Einschalten mehrerer Vertragsarbeitgeber das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthaltende Vorbeschäftigungsverbot bei Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags umgangen werden soll (vgl. dazu nur BAG 09. März 2011 - 7 AZR 657/09 - EzA-SD 2011, Nr. 14, 3-5). - BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99
Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im …
Auszug aus ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7120/11
Andernfalls würde für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 462/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit). Zu dem typischen Tatbestand einer treuwidrigen Kündigung zählt dabei der Rechtsmissbrauch (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 14).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".