Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,201
BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76 (https://dejure.org/1977,201)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1977 - 4 AZR 743/76 (https://dejure.org/1977,201)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 (https://dejure.org/1977,201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des Kinderzuschlages - Gerichtliche Billigkeitsprüfung - Überprüfungsrecht des Revisionsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1978, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Dabei ist davon auszugehen, daß die dem Beklagten eingeräumte Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen keineswegs nur eine einzigmögliche Regelung gestattet, sondern einen bis an die Grenzen der Billigkeit heranreichenden Ermessens- und Gestaltungsspielraum eröffnet, wobei die einseitige Leistungsbestimmung immer dann der Billigkeit entspricht, wenn sie alle wesentlichen Umstände und die Interessenlage beider Seiten angemessen berücksichtigt (vgl. BAG 11, 318 C3251 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BGHZ 18, 149 [152]; Larenz, Lehrbuch des Schuld rechts, Allgemeiner Teil, Io. Aufl., S. 63; Neumann-Duesberg, JZ 1952, 7°5 [7o7];… Soergel-Siebert, BGB, aaO, § 315 Rdnr. 6).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Dabei ist davon auszugehen, daß die dem Beklagten eingeräumte Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen keineswegs nur eine einzigmögliche Regelung gestattet, sondern einen bis an die Grenzen der Billigkeit heranreichenden Ermessens- und Gestaltungsspielraum eröffnet, wobei die einseitige Leistungsbestimmung immer dann der Billigkeit entspricht, wenn sie alle wesentlichen Umstände und die Interessenlage beider Seiten angemessen berücksichtigt (vgl. BAG 11, 318 C3251 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BGHZ 18, 149 [152]; Larenz, Lehrbuch des Schuld rechts, Allgemeiner Teil, Io. Aufl., S. 63; Neumann-Duesberg, JZ 1952, 7°5 [7o7];… Soergel-Siebert, BGB, aaO, § 315 Rdnr. 6).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Nach seinem Wortlaut, nach seinem Sinn und Zweck und insbesondere nach der unstreitig langjährig mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktizierten Tarifübung ist daher § 17 MTV NWR dahin auszulegen, daß sich die Höhe der Kinderzuschläge aus der jeweils gültigen, von dem Beklagten einseitig zu erlassen den KinderzusdiLagsordnung ergeben soll (vgl. BAG 18, 278 [2833 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 8, 245 [248] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA und AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung;… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl., Bd. II/1, S. 36o;… Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Bd. II, S. 222; Wiedemann-Stumpf, TVG, 5" Aufl., § 1 Anm. 4o6 ff.).
  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes - …

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    da sich vorliegend die einseitige Bestimmung der Höhe des Kinderzuschlages durch den Arbeitgeber für alle Arbeitsverhältnisse im Bereiche des Beklagten auswirkt und daher in ihrer rechtlichen Bedeutung typischen Arbeitsverträgen, Satzungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichkommt (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § A- TVG Nachwirkung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie BAG AP Nr. 29 zu § 2 TVG, ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.10.1972 - 4 AZR 475/71

    Höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Ausübung - Persönliche Zulage - …

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Da Jedoch der Antrag auch in die Zukunft gerichtet ist, zwischen den Parteien daher bezüglich des Kinderzuschlages rechnerische Schwierigkeiten nicht auszuschließen sind, vor liegend ersichtlich die erhobene Feststellungsklage auch den zwischen den Parteien streitigen Komplex insgesamt erledigen wird und zudem der Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts auch ein Feststellungsurteil als für sich verbindlich ansehen und erfüllen wird, ist die erhobene Feststellungsklage nach § 256 ZPO zulässig (vgl.BAG 24, 452 [454] = AP Nr. 2 zu § 24 BAT sowie AP Nr. 4 zu § ?o BAT und AP Nr. 3 zu § 42 BAT).
  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 531/75

    Arbeitsentgelt: Zulässigkeit bargeldloser Auszahlung

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Außerdem können diese Grundsätze bei einseitiger Leistungsbestimmung begrifflich schon deshalb nicht zur Anwendung kommen, weil von einer "Geschäftsgrundlage" in aller Regel nur dann gesprochen werden kann, wenn von mehreren Vertragskontrahenten ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wird (…vgl. Beuthien-Hadding, BGB, § 242 Anm. 3" Palandt, BGB, 35 Aufl., § 242 Anm. 6 c und Soergel- Siebert, aaO, § 242 Rdnr. 365 ff.) Daher kann es vorliegend auch nicht darauf ankommen, ob und inwieweit diese Grundsätze bezüglich normativer Regelungen in Tarifverträgen herangezogen werden können (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1976 - 4 AZR 531/75 [demnächst] AP Nr. 1 zu § 36 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag - …

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Nach seinem Wortlaut, nach seinem Sinn und Zweck und insbesondere nach der unstreitig langjährig mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktizierten Tarifübung ist daher § 17 MTV NWR dahin auszulegen, daß sich die Höhe der Kinderzuschläge aus der jeweils gültigen, von dem Beklagten einseitig zu erlassen den KinderzusdiLagsordnung ergeben soll (vgl. BAG 18, 278 [2833 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 8, 245 [248] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA und AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung;… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl., Bd. II/1, S. 36o;… Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Bd. II, S. 222; Wiedemann-Stumpf, TVG, 5" Aufl., § 1 Anm. 4o6 ff.).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Rn. 51 aa) Der Vierte Senat hatte in einer Entscheidung vom 28. September 1977 (- 4 AZR 743/76 -) angenommen, dem Revisionsgericht stehe bei der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB gegenüber der landesarbeitsgerichtlichen Entscheidung ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu.

    Die für den Vierten Senat in der Entscheidung vom 28. September 1977 (- 4 AZR 743/76 -) maßgebenden Gründe tragen jedenfalls für individuelle Weisungen nicht, sodass dahinstehen kann, ob diese in anderen Fällen der Anwendung des § 315 BGB von Bedeutung sein können.

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Rn. 49 aa) Der Vierte Senat hatte in einer Entscheidung vom 28. September 1977 (- 4 AZR 743/76 -) angenommen, dem Revisionsgericht stehe bei der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB gegenüber der landesarbeitsgerichtlichen Entscheidung ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu.

    Die für den Vierten Senat in der Entscheidung vom 28. September 1977 (- 4 AZR 743/76 -) maßgebenden Gründe tragen jedenfalls für individuelle Weisungen nicht, sodass dahinstehen kann, ob diese in anderen Fällen der Anwendung des § 315 BGB von Bedeutung sein können.

  • ArbG Köln, 29.10.2025 - 19 Ca 7022/24
    Zudem konnte bei den Beklagten als öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten davon ausgegangen werden, dass ein Feststellungstenor ausreichend sein wird, damit die Beklagten sich an die tenorierte Verpflichtung halten (siehe dazu schon BAG vom 28.09.1977, 4 AZR 743/76, juris).

    Rn. 96 1. Es ist eine im Tarifrecht zwar nicht häufig anzutreffende, aber bekannte Erscheinung, dass die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend und in allen Einzelheiten festlegen, sondern nur Rahmenbestimmungen aufstellen und deren Konkretisierung auf den Arbeitgeber (oder einen Dritten) übertragen (BAG vom 27.02.2002, 9 AZR 562/00 mwN, juris; vom 28.09.1977, 4 AZR 743/76, juris; vom 25.01.1978, 4 AZR 509/76, juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 01.09.2020, 6 Sa 247/19, juris).

    Rn. 97 So hat es das Bundesarbeitsgericht beispielsweise im zitierten Urteil vom 28.09.1977 (Az. 4 AZR 743/76) gesehen.

    Mithin sei von einem tariflichen Anspruch auf Kinderzuschlag auszugehen, der sich der Höhe nach nach der jeweils gültigen, arbeitgeberseitig zu erlassenden Kinderzuschlagsordnung richten soll, wobei es rechtsunerheblich sei, dass die Kinderzuschlagsordnung selbst keinen tariflichen Charakter habe und haben könne (BAG vom 28.09.1977, 4 AZR 743/76, juris).

    Rn. 98 Eine tarifvertragliche Regelung dieser Art ist auch rechtlich zulässig (BAG vom 28.09.1977, 4 AZR 743/76, juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 01.09.2020, 6 Sa 247/19, juris).

    Sowohl nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit als auch nach den allgemeinen Regeln des Schuldrechts ist es grundsätzlich unbedenklich rechtlich möglich, dass aufgrund entsprechender einzelvertraglicher Vereinbarung im Einzelfall in einem konkreten Arbeitsverhältnis die Bestimmung der Höhe des Arbeitsentgeltes sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber überlassen wird (BAG vom 28.09.1977, 4 AZR 743/76 mwN, juris), was auch durch die Gesetzesnorm des § 316 BGB bestätigt wird.

    Im Rahmen der den Tarifvertragsparteien gemäß § 1 Abs. 1 TVG eingeräumten Rechtssetzungsbefugnis, die tarifliche Inhaltsnormen grundsätzlich über alles zulässt, was Inhalt von Arbeitsverträgen sein kann, haben die Tarifvertragsparteien daher auch ihrerseits die rechtliche Möglichkeit, in einer tariflichen Norm die nähere Bestimmung einer nach dem Tarifvertrag geschuldeten Leistung dem Arbeitgeber zu überlassen (BAG vom 28.09.1977, 4 AZR 743/76 mwN, juris).

    Damit ist zugleich dargetan, dass es sich hierbei nicht um eine unzulässige Übertragung der den Tarifvertragsparteien zukommenden Rechtssetzungsbefugnis als solcher handelt (BAG vom 28.09.1977, 4 AZR 743/76 mwN, juris).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht im Hinblick auf die hinreichende Bestimmtheit selbst die pauschale Übertragung der Regelung des "Kinderzuschlags" für hinreichend bestimmt gehalten, um eine tarifliche Bestimmungsklausel anzunehmen (BAG vom 28.09.1977, 4 AZR 743/76 mwN, juris).

    Rn. 100 Die Konkretisierung der Arbeitsbedingungen aufgrund einer tariflichen Bestimmungsklausel muss sodann die Grundsätze billigen Ermessens i.S.d. § 315 Abs. 3 BGB wahren (BAG vom 27.02.2002, 9 AZR 562/00 mwN; vom 28.09.1977, 4 AZR 743/76, juris).

    Rn. 101 Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (siehe dazu schon BAG vom 28.09.1977, 4 AZR 743/76 mwN juris).

    Parallel zum vom BAG mit Urteil vom 28.09.1977 (Az. 4 AZR 743/76) entschiedenen Fall haben die Tarifvertragsparteien nur festlegen wollen, dass Beihilfen gewährt werden, dass die Einzelheiten über Art und Umfang der Leistungen aber der Gestaltungsfreiheit der Arbeitgeberin überlassen bleiben sollen.

    Auch hier lässt sich eine Parallele zum vom BAG mit Urteil vom 28.09.1977 (Az. 4 AZR 743/76) entschiedenen Fall ziehen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht