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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,39
BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97 (https://dejure.org/1998,39)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1998 - 4 C 10.97 (https://dejure.org/1998,39)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1998 - 4 C 10.97 (https://dejure.org/1998,39)
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Doppelgarage auf ehemaligem Scheunengelände

§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB;

Art. 14 GG, kein baurechtlicher Bestandsschutz unmittelbar aufgrund Verfassungsrechts, § 35 BauGB ist in seinem Geltungsbereich abschließende Regelung

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2; ; BauGB § 35 Abs. 2, 3, 4 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 5; ; BauNVO § 12

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zulässigkeit von Garagen im Außenbereich

  • Wolters Kluwer

    Außenbereich - Garage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Ersatzbau - Erweiterung eines Wohngebäudes - Naturschutzbelange - Erweiterung einer Splittersiedlung - Bestandsschutz - Eigentumsrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2; BauGB § 35 Abs. 2, 3, 4 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 5; BauNVO § 12
    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines Wohngebäudes; Naturschutzbelange; Erweiterung einer Splittersiedlung; Bestandsschutz; eigentumsrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Art. 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GG; § 35 Abs. 2, 3, 4 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 5 BauGB; § 12 BauNVO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines Wohngebäudes; Naturschutzbelange; Erweiterung einer Splittersiedlung; Bestandsschutz; eigentumsrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 35 BauGB
    Baurecht; Errichtung einer Garage im Außenbereich

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14 Abs. 1 GG; §§ 29 ff BauGB
    Ausdrückliche Aufgabe der Rechtsprechung zum Bestandsschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauen im Außenbereich (IBR 1998, 311)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 228
  • NJW 1998, 3136 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 842
  • NJ 1998, 442
  • DÖV 1998, 600
  • BauR 1998, 642 (Ls.)
  • BauR 1998, 760
  • ZfBR 1998, 259
 
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Wird zitiert von ... (255)Zitiert selbst (44)

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes; …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
    Außerhalb der gesetzlichen Regelungen gibt es keinen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz (Fortführung der jüngeren Rechtsprechung und ausdrückliche Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362).

    Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen und dies folgendermaßen begründet: Es halte das Senatsurteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (BVerwGE 72, 362) für überholt, da § 35 Abs. 4 BauGB als eine abschließende Regelung zu verstehen sei.

    Allerdings hat der Senat im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (BVerwGE 72, 362) insoweit in einem nahezu gleichgelagerten Fall folgende Ansicht vertreten: Der Bestandsschutz, den ein ursprünglich in Einklang mit dem materiellen Baurecht errichtetes Gebäude aufgrund des Axt.

    Um gleichwohl verbliebene Zweifel auszuräumen, gibt er die Auffassung, die er im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (…a.a.O.) vertreten hat, ausdrücklich auf.

  • BVerwG, 19.07.1988 - 4 B 124.88

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; "Eigentumskräftig verfestigte …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
    Der Senat ist von dieser Rechtsprechung indes in der Folgezeit der Sache nach abgerückt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 und vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 33.90 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 282; Beschlüsse vom 19. Juli 1988 - BVerwG 4 B 124.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 250, vom 3. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 145.90 - ZfBR 1991, 83, vom 21. Februar 1994 - BVerwG 4 B 33.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 293 und vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 271.95 - BRS 57 Nr. 100).

    Seit der Senat, beginnend mit dem Beschluß vom 19. Juli 1988 - BVerwG 4 B 124.88 - (…a.a.O.) von seiner früheren Bestandsschutzrechtsprechung abgerückt ist, fehlt es indes an jeglicher tragfähigen Grundlage für die nunmehr überwundene Auffassung, daß der Gesetzgeber in § 35 BauGB keine abschließende Regelung hat treffen, sondern den Außenbereich für einen "erweiterten Bestandsschutz" über die in § 35 Abs. 4 BauGB geregelten Fälle hinaus hat offenhalten wollen.

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
    Vielmehr ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 und vom 30. November 1988 - 1 BvR 1301.84 - BVerfGE 79, 174 ).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Dies hat der Senat in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt bekräftigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322, vom 10. August 1990 BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289, vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191 - und vom 12. März 1998 BVerwG 4 C 10.97 - NVwZ 1998, 424 = DÖV 1998, 600).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Verfassungsrechtlichen Schutz genießt eine Eigentumsposition im Bereich des Baurechts daher nur im Rahmen der mit ihr zulässigerweise verbundenen, gesetzlich definierten Befugnisse (grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.3.1998 - 4 C 10/97 -, BVerwGE 106, 228 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung wiederholt entschieden, dass sich unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keine Anspruchspositionen ableiten lassen, dass es mithin einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 12.3.1998 - 4 C 10/97 -, BVerwGE 106, 228 m.w.N.;… dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 A 395/15 - juris;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.12.2016 - 5 CS 6.1774 -, juris Rn. 51 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …

    Die Baufreiheit als das Recht, ein Grundstück baulich oder in sonstiger Weise zu nutzen, wird zwar vom Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts umfasst, sie ist aber nur nach Maßgabe des einfachen Rechts gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 u.a. - BVerfGE 35, 263 ; BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228).
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