Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9473
LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02 (https://dejure.org/2003,9473)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02 (https://dejure.org/2003,9473)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 4 TaBV 1/02 (https://dejure.org/2003,9473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle bezüglich des Beschlusses eines Sozialplans; Beachtung der Zwei-Wochen-Frist; Berücksichtigung sozialer Belange und wirtschaftlicher Vertretbarkeit; Berücksichtigung der wirtschaftlichen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93

    Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02
    Die in § 75 Abs. 1 S.1 BetrVG genannten Grundsätze finden auch auf Sozialpläne Anwendung (vgl. BAG, Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP 89 zu § 112 BetrVG 1972 m. w. N.).

    Ermessensfehler kommen in Form der Ermessensüberschreitung, etwa bei einer Regelung, für die es überhaupt an einer kollektiven Regelungsmacht der Betriebspartner fehlt und die Betriebspartner dadurch ihre funktionelle Zuständigkeit überschreiten (…BAG, Urt. v. 20.12.1983 -- 1 AZR 442/82 -- AP Nr. 17 zu § 112 BetrVG 1972) und des Ermessensfehlgebrauchs, so bei zweckwidriger Regelung mit sachfremden Erwägungen oder einer gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßenden Regelung (BAG, Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP 89 zu § 112 BetrVG 1972 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung) in Betracht.

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Sozialplan Arbeitnehmer von seinem Geltungsbereich ausnehmen, die vor dem Scheitern des Interessenausgleichs im Hinblick auf eine vom Arbeitgeber angekündigte Betriebsstilllegung selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben, ohne dass hierin ein Verstoß gegen § 75 BetrVG liegen muss (BAG, Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972).

    Auch wenn die Unterscheidung nach der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur beschränkt zulässig sein darf, weil auch ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat oder einen Aufhebungsvertrag abschließt, durch die geplante Betriebsänderung mit Entlassung einen wirtschaftlichen Nachteil erleidet (…BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- und Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP Nr. 57 und 89 zu § 112 BetrVG 1972;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, a.a.O., §§ 112, 112a, Rn. 160), wird es im Grundsatz als nicht gleichheitswidrig angesehen, Arbeitnehmer von der Zahlung von Sozialplanleistungen auszuschließen, die ihr Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst haben; die Einigungsstelle soll dann darüber entscheiden können, ob und welche durch eigene Auflösung entstandenen Nachteile ausgeglichen werden sollen.

    Üblich und grundsätzlich zulässig sind auch Stichtagsregelungen, wenn mithin Arbeitgeber und Betriebsrat einen Stichtag bestimmen und auf das Verhalten der Arbeitnehmer vor und nach diesem Stichtag abstellen; der Stichtag muss nur sachlich berechtigt sein (…vgl. bereits BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- DB 1991, 1526; Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972;… Urt. v 24.01.1996 -- 10 AZR 155/95 -- AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972;… Urt. v. 13.11.1996 -- 10 AZR 340/96 -- AP Nr. 4 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag).

    Obwohl jede Stichtagsregelung unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringt, sind diese hinzunehmen, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und sachlich vertretbar ist (BAG, Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02
    Hierzu muss zum einen zwischen dem Versorgungsschuldner und dem herrschenden Unternehmen eine verdichtete Konzernverbindung gegeben sein, was anzunehmen ist, wenn ein Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag besteht oder ein Unternehmen die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich umfassend und nachhaltig führt, und zum anderen muss die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt worden sein, die auf die Belange des abhängigen Tochterunternehmens keine angemessene Rücksicht genommen und so die mangelnde Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners verursacht hat (…BAG, Urt. v. 14.12.1993 -- 3 AZR 519/93 -- DB 1994, 1147; Urt. v. 04.10.1994 -- 3 AZR 910/93 -- DB 1995, 528).

    (BAG, Urt. v. 04.10.1994 -- 3 AZR 910/93 -- DB 1995, 530).

    Eine derartige rücksichtslose Ausübung der Konzernleitungsmacht liegt nicht bereits in jeder für das beherrschte Unternehmen nachteiligen Umstrukturierungsmaßnahme, sondern kann nur dann bejaht werden, wenn entgegen aller im Konzern abzuwägenden Interessen eine Entscheidung für das beherrschte Unternehmen getroffen wird, welche die Interessen anderer dem Konzern angehörenden Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft derart in den Vordergrund stellt, dass die wirtschaftliche Lage des beherrschten Unternehmens gefährdet wird (BAG, Urt. v. 04.10.1994 -- 3 AZR 910/93 -- DB 1995, 530).

    Ein Berechnungsdurchgriff auf den Konzern ist nur denkbar, wenn die rücksichtslose Ausübung der Leitungsmacht zu einer wirtschaftlichen Lage des Tochterunternehmens geführt hat, die dessen Leistungsfähigkeit ausschließt, mithin die negative Einflussnahme der Konzernobergesellschaft kausal war für den schlechten wirtschaftlichen Zustand der Tochtergesellschaft (BAG, Urt. v. 04.10.1994 -- 3 AZR 910/93 -- DB 1995, 530).

    Wenn eine derartige "Konzernhaftung" entsprechend den obigen Ausführungen Ausnahme sein und den Fällen vorbehalten bleiben soll, in denen die Konzernspitze durch eine oder mehrere Entscheidungen bewusst ein Unternehmen ihres Konzerns zugunsten der anderen quasi "ausbluten" lässt, sind regelmäßig sowohl eine konzerntypische Gefährdung als auch eine systematische Benachteiligung zu fordern, die die schlechte wirtschaftliche Lage des beherrschten Unternehmens verursacht haben (BAG, Urt. v. 04.10.1994 -- 3 AZR 910/93 -- DB 1995, 528).

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02
    Auch wenn die Unterscheidung nach der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur beschränkt zulässig sein darf, weil auch ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat oder einen Aufhebungsvertrag abschließt, durch die geplante Betriebsänderung mit Entlassung einen wirtschaftlichen Nachteil erleidet (BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- …und Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP Nr. 57 und 89 zu § 112 BetrVG 1972;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, a.a.O., §§ 112, 112a, Rn. 160), wird es im Grundsatz als nicht gleichheitswidrig angesehen, Arbeitnehmer von der Zahlung von Sozialplanleistungen auszuschließen, die ihr Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst haben; die Einigungsstelle soll dann darüber entscheiden können, ob und welche durch eigene Auflösung entstandenen Nachteile ausgeglichen werden sollen.

    Üblich und grundsätzlich zulässig sind auch Stichtagsregelungen, wenn mithin Arbeitgeber und Betriebsrat einen Stichtag bestimmen und auf das Verhalten der Arbeitnehmer vor und nach diesem Stichtag abstellen; der Stichtag muss nur sachlich berechtigt sein (vgl. bereits BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- DB 1991, 1526;… Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972;… Urt. v 24.01.1996 -- 10 AZR 155/95 -- AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972;… Urt. v. 13.11.1996 -- 10 AZR 340/96 -- AP Nr. 4 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag).

    "Veranlasst" ist die Eigenkündigung immer dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erklärt oder sonst deutlich zum Ausdruck bringt, er habe nach der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, wobei maßgebend der Zusammenhang mit einer Betriebsänderung ist (BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- DB 1991, 1526;… Urt. v. 28.10.1992 -- 10 AZR 129/92 -- AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972;… vgl. zu allem ausführlich Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, a.a.O., §§ 112, 112a, Rn. 165 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).

    Im Einzelfall kann es an einem sachlichen Grund für den Ausschluss von den Leistungen des Sozialplanes auch dann fehlen, wenn die Eigenkündigung bereits ausgesprochen wurde, bevor die Verhandlungen über einen Interessenausgleich abgeschlossen waren, wenn nämlich schon vor Abschluss des Interessenausgleichs feststand, dass eine betriebliche Arbeitsmöglichkeit nicht mehr gegeben sein würde (BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- DB 1991).

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet generell eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage, wobei eine Differenzierung sachfremd ist, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (BAG, Urt. v. 28.10.1992 -- 10 AZR 129/92 -- AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972 m. w. N.).

    "Veranlasst" ist die Eigenkündigung immer dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erklärt oder sonst deutlich zum Ausdruck bringt, er habe nach der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, wobei maßgebend der Zusammenhang mit einer Betriebsänderung ist (…BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- DB 1991, 1526; Urt. v. 28.10.1992 -- 10 AZR 129/92 -- AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972;… vgl. zu allem ausführlich Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, a.a.O., §§ 112, 112a, Rn. 165 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).

    Die Leistungen haben nicht die Funktion, einen vollen Ausgleich zu schaffen, sondern in erster Linie eine Überbrückungsfunktion (BAG, Urt. v. 28.10.1992 -- 10 AZR 129/92 -- AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972;… BAG, Urt. v. 09.11.1994 -- 10 AZR 281/94 -- AP Nr. 85 zu § 112 BetrVG 1972;… BAG, Urt. v. 05.10.2000 -- 1 AZR 48/00 -- AP Nr. 141 zu § 112 BetrVG 1972).

    Sozialplanabfindungen sollen in erster Linie der Überbrückung bis zu einem neuen Arbeitsverhältnis oder längstens bis zum Bezug von Altersruhegeld dienen (BAG, Urt. vom 28.10.1992 -- 10 AZR 129/92 -- AP Nr. 66 § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82

    Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02
    Ermessensfehler kommen in Form der Ermessensüberschreitung, etwa bei einer Regelung, für die es überhaupt an einer kollektiven Regelungsmacht der Betriebspartner fehlt und die Betriebspartner dadurch ihre funktionelle Zuständigkeit überschreiten (BAG, Urt. v. 20.12.1983 -- 1 AZR 442/82 -- AP Nr. 17 zu § 112 BetrVG 1972) und des Ermessensfehlgebrauchs, so bei zweckwidriger Regelung mit sachfremden Erwägungen oder einer gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßenden Regelung (…BAG, Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP 89 zu § 112 BetrVG 1972 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung) in Betracht.

    Trifft die Einigungsstelle eine Regelung, die mit dem Sinn und Zweck eines Sozialplans schlechthin nicht mehr vereinbar ist, der Sozialplan, der seinem Sinn und Zweck nach die wirtschaftlichen Folgen der auf einer Unternehmerentscheidung beruhenden Betriebsänderung für die betroffenen Arbeitnehmer erträglicher machen soll, z. B. dazu benutzt wird, dem Arbeitnehmer funktionswidrig gleichsam als Gegenleistung neue Nachteile aufzubürden, die ohne den Sozialplan nicht hingenommen werden müssten (BAG, Urt. v.20.12.1983 -- 1 AZR 442/82 -- NJW 1984, 1581), sind die Grenzen des Ermessens überschritten.

    Im Unterschied zu der Fallkonstellation, in der ein Anspruch aus dem Sozialplan davon abhängig gemacht wird, dass der Arbeitnehmer gegen seine Kündigung keine gerichtlichen Schritte unternimmt, d. h. der Arbeitnehmer quasi gezwungen würde, sein Recht auf Kündigungsschutz zu verkaufen (vgl. hierzu bereits ablehnend BAG, Urt. v. 20.12.1983 -- 1 AZR 442/82 -- EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 29), ist ein solches Ergebnis bei einer Anrechnungsregelung wie der streitgegenständlichen nicht denkbar, weil die Anrechnung nicht dazu führen kann, dass der Arbeitnehmer keinerlei Abfindung erhält.

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02
    Während die Rechtsprechung und ein Teil der Literatur auch eine automatische Anrechnung des Nachteilsausgleichs auf die Sozialplanleistungen für zulässig erachtet hat (BAG, Beschluss v. 13.12.1978 -- GS 1/77 -- AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluss v. 15.10.1979 -- 1 ABR 49/77 -- AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972;… MünchArbR-Matthes, Bd. 3, 1993, § 353 Rn. 10), wird von der weit überwiegenden Auffassung in der Literatur den Betriebsparteien jedenfalls das Recht eingeräumt, im Sozialplan eine Anrechnungsklausel zu vereinbaren (…Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., §§ 112, 112a, Rn. 59 ff. mit zahlreichen Hinweisen auf auch differenzierende Meinungen im Schrifttum), eine automatische und vollständige Anrechnung aber für unbefriedigend erachtet.

    Entsprechendes gilt für die Frage der Anrechnung einer Abfindung nach §§ 9,10 KSchG auf Sozialplanleistungen (…vgl. wiederum Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., §§ 112, 112a, Rn. 62): Nach ständiger Rechtsprechung können Ansprüche aus einem Sozialplan auf die Nachteilsausgleichsforderung gem. § 113 BetrVG automatisch, d. h. auch ohne Verrechnungsklausel im Sozialplan angerechnet werden (…Urt. v. 24.01.1996 -- 1 AZR 542/95 -- AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG 1972; Urt. v. 13.06.1989 -- 1 AZR 819/87 -- AP Nr. 19 zu § 113 BetrVG 1972, jeweils im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats vom 13.12.1978 -- GS 1/77 -- AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972;… vgl. zuletzt Urt. v. 20.11.2001 -- 1 AZR 97/01 -- NZA 2002, 992), weil der Nachteilsausgleich ebenso wie die Abfindung aus dem Sozialplan neben der Sanktionsfunktion auch den Sinn habe, dem Arbeitnehmer einen materiellen Ausgleich für die Folgen der Betriebsänderung zu verschaffen (…BAG, Urt. v. 20.11.2001 -- 1 AZR 97/01 -- NZA 2002, 992).

  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92

    Haftung im qualifiziert faktischen Konzern

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02
    Nach den vom Bundesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsätzen der Haftung im qualifiziert faktischen Konzern kann der beherrschende Unternehmensgesellschafter auf Zahlung rückständigen Arbeitsentgelts und auf Ausgleich von Sozialplanansprüchen in Anspruch genommen werden, sofern die Voraussetzungen eines qualifiziert faktischen Konzerns vorlagen und die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt wurde, die keine Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft genommen hat, ohne dass sich die dadurch zugefügten Nachteile durch andere Maßnahmen kompensieren ließen (BAG, Urt. v. 08.03.1994 -- 9 AZR 197/92 -- NZA 1994, 931 im Anschluss an BGH, Urt. v. 13.12.1993 -- II ZR 89/93 -- NJW 1994, 446 …und Urt. v. 29.03.1993 -- II ZR 265/92 -- AP Nr. 2 zu § 303 AktG ("TBB");… BAG, Urt. v. 01.08.1995 -- 9 AZR 378/94 -- ArbuR 1996, 323).

    Anzumerken bleibt wiederum, dass nicht schon jede für das Tochterunternehmen ungünstige Entscheidung der Konzernleitung hinsichtlich der Verfahrensweise innerhalb des Konzerns eine missbräuchliche Ausübung der Leitungsmacht bedeutet, die einen Berechnungsdurchgriff rechtfertigen würde (vgl. BAG, Urt. v. 08.03.1994 -- 9 AZR 197/92 -- NZA 1994, 931).

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02
    Entsprechendes gilt für die Frage der Anrechnung einer Abfindung nach §§ 9,10 KSchG auf Sozialplanleistungen (…vgl. wiederum Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., §§ 112, 112a, Rn. 62): Nach ständiger Rechtsprechung können Ansprüche aus einem Sozialplan auf die Nachteilsausgleichsforderung gem. § 113 BetrVG automatisch, d. h. auch ohne Verrechnungsklausel im Sozialplan angerechnet werden (…Urt. v. 24.01.1996 -- 1 AZR 542/95 -- AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG 1972;… Urt. v. 13.06.1989 -- 1 AZR 819/87 -- AP Nr. 19 zu § 113 BetrVG 1972, jeweils im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats vom 13.12.1978 -- GS 1/77 -- AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972; vgl. zuletzt Urt. v. 20.11.2001 -- 1 AZR 97/01 -- NZA 2002, 992), weil der Nachteilsausgleich ebenso wie die Abfindung aus dem Sozialplan neben der Sanktionsfunktion auch den Sinn habe, dem Arbeitnehmer einen materiellen Ausgleich für die Folgen der Betriebsänderung zu verschaffen (BAG, Urt. v. 20.11.2001 -- 1 AZR 97/01 -- NZA 2002, 992).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02
    Entsprechendes gilt für die Frage der Anrechnung einer Abfindung nach §§ 9,10 KSchG auf Sozialplanleistungen (…vgl. wiederum Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., §§ 112, 112a, Rn. 62): Nach ständiger Rechtsprechung können Ansprüche aus einem Sozialplan auf die Nachteilsausgleichsforderung gem. § 113 BetrVG automatisch, d. h. auch ohne Verrechnungsklausel im Sozialplan angerechnet werden (Urt. v. 24.01.1996 -- 1 AZR 542/95 -- AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG 1972;… Urt. v. 13.06.1989 -- 1 AZR 819/87 -- AP Nr. 19 zu § 113 BetrVG 1972, jeweils im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats vom 13.12.1978 -- GS 1/77 -- AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972;… vgl. zuletzt Urt. v. 20.11.2001 -- 1 AZR 97/01 -- NZA 2002, 992), weil der Nachteilsausgleich ebenso wie die Abfindung aus dem Sozialplan neben der Sanktionsfunktion auch den Sinn habe, dem Arbeitnehmer einen materiellen Ausgleich für die Folgen der Betriebsänderung zu verschaffen (…BAG, Urt. v. 20.11.2001 -- 1 AZR 97/01 -- NZA 2002, 992).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02
    Die Leistungen haben nicht die Funktion, einen vollen Ausgleich zu schaffen, sondern in erster Linie eine Überbrückungsfunktion (…BAG, Urt. v. 28.10.1992 -- 10 AZR 129/92 -- AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972;… BAG, Urt. v. 09.11.1994 -- 10 AZR 281/94 -- AP Nr. 85 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urt. v. 05.10.2000 -- 1 AZR 48/00 -- AP Nr. 141 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 281/94

    Sozialplanabfindung - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96

    Sozialplanabfindung - Betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

  • BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87

    Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung - …

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage - …

  • BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95

    Stichtagsregelung in Sozialplänen

  • BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77

    Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines …

  • BGH, 13.12.1993 - II ZR 89/93

    Begriff des herrschenden Unternehmens

  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung - …

  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 378/94

    Ausfallhaftung im qualifiziert faktischen Konzern

  • LAG Düsseldorf, 20.03.1996 - 12 (8) (6) Sa 1553/95

    Arbeitsverhältnis: Auflösung durch Aufhebungsvertrag - Wirksamkeit - …

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. Januar 2003 - 4 TaBV 1/02 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 20.07.2005 - 1 ABR 23/03

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans wegen Unterdotierung

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. Januar 2003 - 4 TaBV 1/02 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 TaBV 86/07
    So wie der Konzernzusammenhang bei dem sogenannten Haftungsdurchgriff zu berücksichtigen ist, kann diese Tatsache auch bei der Bemessung von Sozialplanleistungen zu beachten sein (vgl. LAG Hamburg v. 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02 - n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht