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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22344
OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23 (https://dejure.org/2024,22344)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.07.2024 - 4 U 238/23 (https://dejure.org/2024,22344)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Juli 2024 - 4 U 238/23 (https://dejure.org/2024,22344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der Verbreitung von vier Videos im Internet ohne Einwilligung eines Betroffenen wegen Erklärung des Widerrufs; Darlegen einer Ausnahme von der Bindungswirkung der erteilten wirksamen Einwilligung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Widerruf bei Einwilligung in erstellte Videos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Erteilte Einwilligung in YouTube-Veröffentlichung nur eingeschränkt widerrufbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    YouTube: Wer einmal einwilligt, ist (ggfs.) auf Dauer gebunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einwilligung zur Veröffentlichung von YouTube-Videos - Ist ein Widerruf möglich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2024, 676
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 30.03.2023 - 16 U 22/22

    Unterlassungsansprüche bei Verstößen gegen die DSGVO

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23
    a) Soweit Verstöße gegen Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten und anderer Regelungen der DSGVO geltend gemacht werden, wie hier die vom Kläger behauptete fehlende bzw. weggefallene Ermächtigung zur Verbreitung der Videos sowie die aus Sicht des Klägers unzulässige Drittlandsübermittlung, finden Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche des nationalen Rechts keine Anwendung, weil die Vorschriften der DSGVO eine abschließende, namentlich voll harmonisierende europäische Regelung bilden (OLG Frankfurt, GRUR 2023, 904, 906 Rn. 50;… BeckOK DatenschutzR/Wolf/Brink DSGVO Einl. Rn. 19).

    b) Ein Unterlassungsanspruch aus Art. 82 DSGVO scheidet aus, weil dieser einen konkreten entstandenen Schaden voraussetzt (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2023, 904, 905 Rn.47), den der Kläger nicht dargelegt hat.

  • OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88

    Wirtin

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23
    Unabhängig davon, ob man die Einwilligung als empfangsbedürftige Willenserklärung (wie OLG München NJW-RR 1990, 999, 1000; ZUM 2001, 708, 709) einstuft, ist anerkannt, dass die für rechtsgeschäftliche Handlungen geltenden Grundsätze hinsichtlich der Rechtswirkungen der Einwilligung jedenfalls entsprechend heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.1980 - VI ZR 155/78 = NJW 1980, 1903;… eingehend: BeckOK-Urheberrecht/Engels, 42. Edition, § 22 KunstUrhG Rn. 28, 45).

    Ausnahmen von der Bindungswirkung werden von der Rechtsprechung zugelassen, wenn dem Persönlichkeitsrecht unter bestimmten Aspekten aus einem wichtigen Grund Vorrang gegenüber dem Prinzip der Rechtssicherheit und Vertragstreue einzuräumen ist (vgl. OLG München, NJW-RR 1990, 999), etwa weil sich die der Einwilligung zugrunde liegende innere Einstellung des Betroffenen nachweislich geändert hat (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2011, 6926).

  • OLG Köln, 18.06.2018 - 15 W 27/18

    KUG gilt auch unter der DSGVO

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23
    Dabei kann der Senat offenlassen, ob bzw. inwieweit Art. 17 Abs. 1 DSGVO gemäß Art. 85 Abs. 2 DSGVO - wie vom Landgericht mit anderer dogmatischer Begründung der Sache nach angenommen - von den nationalen Regelungen des Kunsturhebergesetzes auch in Fällen ohne konkreten medienrechtlichen Bezug (für diese siehe OLG Köln, Beschluss vom 18.6.2018 - 15 W 27/18 sowie BGH, GRUR 2022, 665) verdrängt wird, wofür jedenfalls das Argument der Einheitlichkeit der Rechtsordnung spricht (vgl. Krüger/Wiencke, MMR 2019, 76, 78).
  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben …

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23
    Dabei kann der Senat offenlassen, ob bzw. inwieweit Art. 17 Abs. 1 DSGVO gemäß Art. 85 Abs. 2 DSGVO - wie vom Landgericht mit anderer dogmatischer Begründung der Sache nach angenommen - von den nationalen Regelungen des Kunsturhebergesetzes auch in Fällen ohne konkreten medienrechtlichen Bezug (für diese siehe OLG Köln, Beschluss vom 18.6.2018 - 15 W 27/18 sowie BGH, GRUR 2022, 665) verdrängt wird, wofür jedenfalls das Argument der Einheitlichkeit der Rechtsordnung spricht (vgl. Krüger/Wiencke, MMR 2019, 76, 78).
  • BGH, 13.12.2022 - VI ZR 54/21

    Unterlassungsanspruch eines Arztes wegen Verwendung seiner personenbezogenen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23
    Auf eine Interessenabwägung, bei der das nachvollziehbare Interesse der Beklagten, die Entwicklung ihres Geschäftsbetriebs und die Ergebnisse ihrer Arbeit anhand regelmäßiger Videos in ihrem [E] der interessierten Öffentlichkeit sowie potentiellen Kunden präsentieren zu wollen, zu berücksichtigen gewesen wäre (siehe zum Maßstab: BGH, GRUR 2023, 433), kommt es daher letztlich nicht an.
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23
    Wegen dieses Anwendungsvorrangs des unionsweit abschließend vereinheitlichten Datenschutzrechts kann ein Anspruch nicht auf Vorschriften des nationalen deutschen Rechts gestützt werden (BVerfG NJW 2020, 314).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10

    Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23
    Ausnahmen von der Bindungswirkung werden von der Rechtsprechung zugelassen, wenn dem Persönlichkeitsrecht unter bestimmten Aspekten aus einem wichtigen Grund Vorrang gegenüber dem Prinzip der Rechtssicherheit und Vertragstreue einzuräumen ist (vgl. OLG München, NJW-RR 1990, 999), etwa weil sich die der Einwilligung zugrunde liegende innere Einstellung des Betroffenen nachweislich geändert hat (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2011, 6926).
  • OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00

    Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen eines Verstorbenen ; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23
    Unabhängig davon, ob man die Einwilligung als empfangsbedürftige Willenserklärung (wie OLG München NJW-RR 1990, 999, 1000; ZUM 2001, 708, 709) einstuft, ist anerkannt, dass die für rechtsgeschäftliche Handlungen geltenden Grundsätze hinsichtlich der Rechtswirkungen der Einwilligung jedenfalls entsprechend heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.1980 - VI ZR 155/78 = NJW 1980, 1903;… eingehend: BeckOK-Urheberrecht/Engels, 42. Edition, § 22 KunstUrhG Rn. 28, 45).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 155/78

    Einlieferung in eine orthopädische Klinik nach Schienbeinkopf-Fraktur des linken …

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23
    Unabhängig davon, ob man die Einwilligung als empfangsbedürftige Willenserklärung (wie OLG München NJW-RR 1990, 999, 1000; ZUM 2001, 708, 709) einstuft, ist anerkannt, dass die für rechtsgeschäftliche Handlungen geltenden Grundsätze hinsichtlich der Rechtswirkungen der Einwilligung jedenfalls entsprechend heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.1980 - VI ZR 155/78 = NJW 1980, 1903;… eingehend: BeckOK-Urheberrecht/Engels, 42. Edition, § 22 KunstUrhG Rn. 28, 45).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2000 - 4 U 285/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2024 - 4 U 238/23
    Schon aus diesem Grund hätte die Berufung, selbst wenn der geltend gemachte Anspruch bestünde, nur zu einem Teilerfolg entsprechend des nunmehr gestellten Hilfsantrags führen können (vgl. zur Tenorierung bei zu weit gefasstem Unterlassungsantrag etwa PfOLG Zweibrücken, Urteil vom 27.04.2000 - 4 U 285/99 -, juris).
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