Datenschutz-Grundverordnung
| Kapitel IX - Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen (Art. 85 - 91) |
(1) Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang.
(2) Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.
(3) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 2 erlassen hat, sowie unverzüglich alle späteren Änderungsgesetze oder Änderungen dieser Vorschriften mit.
pflichten Art. 91Bestehende Datenschutz-
vorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
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Rechtsprechung zu Art. 85 DSGVO
149 Entscheidungen zu Art. 85 DSGVO in unserer Datenbank:
- BGH, 29.09.2026 - VI ZR 402/24
Anfertigung von Pressefotos und deren Weitergabe an Zeitschriftenredaktionen zur ...
- EuGH, 09.07.2026 - C-199/24
DSGVO: Die bloße Online-Veröffentlichung von strafrechtlichen Verurteilungen ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-199/24
Legal Newsdesk Sweden - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Schutz ...
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-199/24
- OLG München, 16.06.2026 - 18 U 217/25
ZDF Magazin Royale
- LG Hamburg, 09.05.2025 - 324 O 278/23
OpenJur wird verklagt
- BGH, 21.07.2026 - VI ZR 93/25
Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen durch Telemedien richtet sich nach dem ...
- OLG Dresden, 13.08.2026 - 4 U 508/26
- OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2026 - 6 MB 39/26
Auskunft nach Presserecht Publizistische Tätigkeit und Funktionsbezug
- BGH, 29.07.2025 - VI ZR 426/24
Zur Namensnennung in Demonstrationsaufruf
- BGH, 13.10.2021 - VI ZR 488/19
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in einem ...
Querverweise
Auf Art. 85 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Gemeinsame Bestimmungen
- Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
- § 18 (Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder)