Datenschutz-Grundverordnung
| Kapitel IX - Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen (Art. 85 - 91) |
(1) Die Mitgliedstaaten können durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext, insbesondere für Zwecke der Einstellung, der Erfüllung des Arbeitsvertrags einschließlich der Erfüllung von durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen festgelegten Pflichten, des Managements, der Planung und der Organisation der Arbeit, der Gleichheit und Diversität am Arbeitsplatz, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, des Schutzes des Eigentums der Arbeitgeber oder der Kunden sowie für Zwecke der Inanspruchnahme der mit der Beschäftigung zusammenhängenden individuellen oder kollektiven Rechte und Leistungen und für Zwecke der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen.
(2) Diese Vorschriften umfassen geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz der Verarbeitung, die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe oder einer Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, und die Überwachungssysteme am Arbeitsplatz.
(3) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis zum 25. Mai 2018 die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 1 erlässt, sowie unverzüglich alle späteren Änderungen dieser Vorschriften mit.
pflichten Art. 91Bestehende Datenschutz-
vorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
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Rechtsprechung zu Art. 88 DSGVO
95 Entscheidungen zu Art. 88 DSGVO in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21 Corona
Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 30.03.2023 - C-34/21 Corona
Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die ...
- VG Wiesbaden, 21.12.2020 - 23 K 1360/20 Corona
EuGH-Vorlage zur Einführung von Livestreamunterricht in Schulen und ...
- EuGH, 30.03.2023 - C-34/21 Corona
- EuGH, 19.12.2024 - C-65/23
K GmbH (Traitement de données personnelles des employés) - Vorlage zur ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 209/21
I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um ...
- BAG, 20.04.2023 - 8 AZR 209/21
- BAG, 25.04.2024 - 8 AZR 209/21
Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis - teilweise Aufhebung eines ...
- BAG, 08.05.2025 - 8 AZR 209/21
Datenschutz - immaterieller Schadenersatz
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20
Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein ...
- BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 209/21
- VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20
Datenschutzrechtliche Verfügung gegen die Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig?
Querverweise
Auf Art. 88 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Besondere Verarbeitungssituationen
- § 26 (Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses)