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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19 D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10298
BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19 D (https://dejure.org/2020,10298)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2020 - 5 B 30.19 D (https://dejure.org/2020,10298)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2020 - 5 B 30.19 D (https://dejure.org/2020,10298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch; Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde; kein Anspruch auf technische Ausstattung eines Gerichts mit Videokonferenztechnik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 198 GVG, § 102a VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 47 Abs 1 ZPO, Art 13 MRK
    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch; Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde; kein Anspruch auf technische Ausstattung eines Gerichts mit Videokonferenztechnik

  • datenbank.nwb.de

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch; Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde; kein Anspruch auf technische Ausstattung eines Gerichts mit Videokonferenztechnik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
    Insoweit verweist die Beschwerde zwar auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -.

    Rn. 24 d) Soweit die Beschwerde (Beschwerdebegründung S. 3) geltend machen will, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (§ 138 Nr. 6 VwGO), weil dem Verwaltungsgerichtshof unter anderem das "offensichtliche Ignorieren" des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - vorzuwerfen sei, ist ein Verfahrensfehler ebenfalls nicht dargelegt.

  • BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
    Rn. 13 c) Schließlich wird eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargelegt, soweit die Beschwerde eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2013 - 1 BvR 2965/10 - mit dem Vorbringen (Beschwerdebegründung S. 9) rügt, der Verwaltungsgerichtshof habe nicht beachtet, "dass das Bundesverfassungsgericht zur Verfahrensruhe eine abweichende Sicht nur dann als möglich bezeichnet, wenn ein zweifelsfrei rechtmäßiger Ruhensbeschluss vorliegt." Insoweit genügt die Beschwerde nicht den Darlegungsanforderungen, weil sie bereits nicht in einer für das Beschwerdegericht nachvollziehbaren Weise aufzeigt, dass das Bundesverfassungsgericht in dem bezeichneten Beschluss einen solchen abstrakten Rechtssatz, an dessen ausdrücklicher Formulierung es erkennbar fehlt, zumindest sinngemäß aufgestellt hat.

    Dies wäre hingegen auch insofern zum Aufzeigen der geltend gemachten Divergenz erforderlich gewesen, als in dem der verfassungsgerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Ausgangsverfahren nicht ein auf übereinstimmenden Antrag der Parteien ergehender Ruhensbeschluss nach § 251 ZPO, sondern ein von Amts wegen getroffener Aussetzungsbeschluss wegen Vorgreiflichkeit nach § 148 ZPO (vgl. für den Verwaltungsprozess § 94 VwGO) ergangen ist und das Bundesverfassungsgericht in seinen Gründen Unterschiede dieser Verfahrensweisen aufgezeigt hat, indem es darauf verwiesen hat, dass eine Entscheidung über eine Aussetzung nach § 148 ZPO - anders als bei einem übereinstimmenden Antrag der Parteien auf Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO - im Ermessen des Gerichts liege (BVerfG, Beschluss vom 5. August 2013 - 1 BvR 2965/10 - NJW 2013, 3432 Rn. 25).

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
    Im Übrigen verpflichtet der verfassungsrechtliche Gehörsanspruch die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D (5 C 10.15 D) - juris Rn. 9 m.w.N. …und vom 15. August 2019 - 5 B 11.19 - juris Rn. 1).
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 264/17

    Säumnisverfahren: Verschuldete Säumnis bei Fernbleiben von der mündlichen …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
    Insbesondere lässt die Beschwerde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unberücksichtigt, wonach ein Gericht nicht verpflichtet ist, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, wenn eine Partei gegen den Beschluss, durch den ein Ablehnungsgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde, Verfassungsbeschwerde eingelegt hat (BGH, Urteil vom 5. Juli 2018 - IX ZR 264/17 - NJW 2018, 3252 Leitsatz 2 und Rn. 12 ff. ), zumal dies erst recht für Verfassungsbeschwerden gelten dürfte, die - wie hier - in Bezug auf die Ablehnung von Befangenheitsanträgen in prozessual anderen Verfahren erhoben worden sind.
  • BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18

    Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
    Überdies legt der sich im Verfahren selbst vertretende Kläger nicht dar, warum es ihm - wenn er sich schon selbst an der Teilnahme der mündlichen Verhandlung gehindert sah - zur Verschaffung rechtlichen Gehörs nicht zumutbar gewesen wäre, einen (anwaltlichen) Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu betrauen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27. November 2018 - 1 BvR 957/18 - NJW 2019, 291 Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
    Unter erheblichen Gründen sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich der Beteiligte trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnte (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 - NJW 1995, 1231 …und vom 18. Juli 2007 - 5 B 95.06 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15

    Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes; …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
    Mit dieser pauschalen Bewertung wird weder ein Verstoß gegen die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 - NVwZ 2017, 568 Rn. 22 m.w.N.) noch ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder gar des von der Beschwerde genannten absoluten Revisionsgrundes des § 138 Nr. 6 VwGO substantiiert aufgezeigt.
  • BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
    Ein erheblicher Grund ist aber unter anderem nur anzuerkennen, wenn die Abwesenheit des Beteiligten nicht verschuldet oder durch die Absicht der Prozessverschleppung getragen war (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 8 B 69.01 - NJW 2001, 2735 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 5 B 11.19

    Abweichung des landesrechtlichen Zweckentfremdungsrechts von den Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
    Im Übrigen verpflichtet der verfassungsrechtliche Gehörsanspruch die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D (5 C 10.15 D) - juris Rn. 9 m.w.N. und vom 15. August 2019 - 5 B 11.19 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
    Der verfassungsrechtliche Gehörsanspruch schützt weder davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst noch davor, dass das Gericht einzelne Tatsachen oder Erkenntnisse und bestimmtes Vorbringen von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts bei seiner Entscheidung unberücksichtigt lässt oder sich nicht näher damit auseinandersetzt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 …und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15

    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

  • BVerwG, 09.06.2008 - 10 B 149.07

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, …

  • BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18

    Verwendungszulage für Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens

  • BVerwG, 18.07.2007 - 5 B 95.06

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …

  • BVerwG, 26.04.1999 - 5 B 49.99
  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung …

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 280/03

    Rechtshandlungen eines abgelehnten Richters

  • BVerwG, 29.03.2019 - 5 BN 1.18

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99

    Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter …

  • BVerwG, 17.11.2015 - 5 B 17.15

    Ausschluss des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG

  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15

    Vorschriftswidrige Besetzung des Disziplinargerichts (Beamtenbeisitzer)

  • BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BVerwG, 26.02.2019 - 4 B 6.19

    Klärngsbedürftigkeit des Ansehens eines Vertagungsantrags als ein Antrag im Sinne …

  • BVerwG, 25.06.2019 - 2 B 17.19

    Erfolglose Verfahrensrüge wegen Ablehnung von Befangenheitsanträgen

  • BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14

    Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze …

  • BVerwG, 12.01.2017 - 5 B 75.16

    Beginn der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 S. 2 BUKG nach Beendigung des Umzuges …

  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 B 20.18

    Angemessenheit der Dauer eines Gerichtsverfahrens bei Eintritt der …

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige …

  • BVerwG, 22.12.2011 - 2 B 71.10

    Soldatenverhältnis; unterbliebene Einweisung in höhere Planstelle; …

  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft - …

  • BVerwG, 25.04.2014 - 8 B 87.13

    Anforderungen an die Erhebung von Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrügen im …

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe

    Dieser muss mit den ihn begründenden Tatsachen und in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (…Rudisile in Schoch /Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 124a Rn. 110; BVerwG, Beschluss vom 07.04.2020 - 5 B 30.19 D -, juris Rn. 15 zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO m.w.N.).

    Dabei hat sich die Zulassungsbegründung auch mit der vom Verwaltungsgericht zur Zurückweisung des Verlegungsantrags angeführten Begründung auseinanderzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.04.2020 - 5 B 30.19 D -, juris Rn. 30).

    Darunter sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich der Beteiligte trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnte, sofern die Abwesenheit nicht verschuldet oder durch die Absicht der Verschleppung getragen war (BVerwG, Beschluss vom 07.04.2020 - 5 B 30.19 D -, juris Rn. 29 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 28.05.2020 - 14 K 20290/17

    Pflicht einer ehemaligen Bürgermeisterin und eines ehemaligen Kämmerers zum …

    Die Bescheinigung muss so substantiiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen (BVerwG…, Beschluss vom 22.05.2001 - 8 B 69.01 - juris, Rn. 5 m.w.N., vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 07.04.2020 - 5 B 30.19 D - juris, Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 04.06.2026 - 5 B 16.25
    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substanziiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 12 und 7. April 2020 - 5 B 30.19 D - juris Rn. 15, jeweils m. w. N.).
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